Welche Voraussetzungen muss eine Brandsicherheitswache für den Einsatz auf Veranstaltungen mitbringen?
Brandsicherheitswache
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Hallo,
gar keine,denn bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Ordnungsamt und die
Städtische Feuerwehr dafür zuständig.Es sei denn,der Veranstalter engagiert eine speziell auf Veranstaltungssicherung ausgerichte Spezialfirma.
Es gibt in Deutschland zahlreiche "Privat-Feuerwehren",die bei Film-und Fernsehen-Aufnahmen zum Einsatz kommen und auch für Veranstaltungen
zu mieten sind.Von den Security-Unternehmen gibt es nur bei einigen großen der Branche
(die neben Werkschutz auch Werksfeuerwehren stellen) eigens ausgebildete Kräfte dafür. Nur dort lohn sich auch der Aus-und Fortbildungsaufwand für diese Mitarbeiter,da sie je nach Bundesland alle 3 bis 5 Jahre ihre Fähigkeiten
in einer Prüfung erneut nachweisen müssen.Zu Unterscheiden davon ist allerdings die "Reine Brandwache" außerhalb von Publikumsveranstaltungen.
D.h.die Bewachung von Arbeitsstellen während und nach der Beendigung
von Arbeiten mit offener Flamme (Schweissen usw.)
Hier reicht eine einmalige Unterrichtung (wie sie z.B. währedn der WS/FaSi-Ausbildung erfolgt) aus.mfg
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Vielleicht ist das ein wenig hilfreich für dich.
3.2 Qualifikation der Sicherheitswache
Im Regelfall ist die Mindestqualifikation:
- für den Wachhabenden eine Gruppenführerausbildung
- für den Posten eine feuerwehrtechnische Ausbildung
Bei Sonderveranstaltungen ist die Mindestqualifikation für den Wachhabenden eine
Zugführerausbildung, in Ausnahmefällen eine Gruppenführerausbildung.
Grundsätzlich wird die Stärke und Qualifikation der Brandsicherheitswache durch die
Brandschutzdienststelle festgelegt. In besonderen Fällen kann der Leiter der Feuerwehr die Stärke /
Qualifikation der Wachmannschaft erhöhen oder verringern.
Das Personal der Sicherheitswache ist in diese Aufgabe einzuweisen.3.3 Dienstkleidung bzw. Ausrüstung der Sicherheitswache
Während des Sicherheitswachdienstes haben die Feuerwehrangehörigen mind. folgende Bekleidung
zu tragen oder in Bereitschaft zu halten:
Feuerwehrdienstanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk,
Feuerwehrhelm mit Nackenschutz,
Feuerwehrschutzhandschuhe
Sofern weitere Bekleidungs- oder Ausrüstungsteile für die Durchführung des Sicherheitswachdienstes
erforderlich sind, muß dies der eingeteilten Wachmannschaft rechtzeitig mitgeteilt werden.
Soweit im Anhang dieser Dienstanweisung nichts näheres bestimmt ist, ordnet der Wachhabende
jeweils an, welche Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände zu tragen bzw. in Bereitschaft zu
halten sind.Quelle :
http://www.feuerwehr-gl.de/typ…andsicherheitswache29.pdf -
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