Besucherregelung, Ausweis einziehen erlaubt?

    • Erster Beitrag

    Moin Moin


    Bei uns hat der Auftraggeber die Idee gehabt das man von Besuchern ja die Ausweise (Führerschein, oder Perso) einziehen könnte wenn die das Firmengelände betreten. So kann man deren Daten erfassen, und man weiß wer auf dem Gelände ist.


    Ich selber halte diese Idee nicht für sehr gut, theoretisch ist das wohl möglich im Rahmen des Hausrechts, aber irgendwie finde ich das übertrieben,


    Wie gehen bei euch die Auftraggeber mit den Besuchern um?

    Was schief gehen kann, das geht schief.

  • Zitat von hmoerser

    Schikaneverbot, usw.....hihi....selten so gelacht. Bitte den ersten Satz meines letzten Beitrags lesen!!


    Ein "freiwilliger Unterwerfungsakt" der indirekt durch Auftragsvergabe/ -entzug herbeigeführt wird, kann man kaum als freiwilligen Unterwerfungsakt im Sinne des Gesetzes bezeichnen, auch wenn formell alles stimmt.


    Du hast es selber gesagt, "freiwilliges Muß".


    Ich für meinen Teil habe nicht unbedingt vor, ein Dokument, dass mir vom Staat nur überlassen, besser nur geliehen wurde, abzugeben. Kopie wäre tolerierbar, aber nur, wenn sie nach Verlassen des Objekts auch vernichtet wird.


    Ich für meinen Teil rate den Kunden von solchen Maßnahmen ab. Lieber gleich Handwerker und Lieferanten über Anmeldeliste ins Objekt lassen. Aber dann eben nur die, welche auch draufstehen. Wenn dann wer zwei Kappos extra mitbringt, dann muss er halt ohne die beiden auskommen. Spätestens wenn ihm das zweimal passiert ist, dann denkt er das nächste mal dran.


    Und wenn sich wer im Büro eine Pizza liefern lassen will, dann kann er die gerne unten an der Wache abholen...

  • Den Ausweis als Legitimation vorzulegen ist ok, aber als Pfand aus der Hand zu geben kommt nicht in Frage.


    Nochmal meine Frage, was hat mein denn in der Hand wenn man den Ausweis als Pfand nimmt???



    Gruß WR

  • Was soll denn diese Diskussion, die schon vor Wochen geführt wurde... und schon damals zu keinem eindeutigen Ergebnis führte...?
    Ich erinnere nochmal an den Post vom Faultier, der eigentlich alles notwendigste sagte:



    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Auf dem Frankfurter Flughafen gibt es ganz einfache Regeln:


    1. Wer im Besitz eines Zugangsausweises ist, darf nach dem Vorzeigen passieren.
    2. Wer nicht im Besitz eines Zugangsausweises ist, darf gegen Hinterlassen des gültigen Ausweisdokumentes und Erfassen in der Zugangs-EDV mit einem temporären Zugangsausweis passieren.
    3. Wer nicht im Besitz eines Zugangsausweises ist, darf ohne gültiges Ausweisdokument gleich wieder umdrehen.


    Diese Grundregeln gelten für ALLE, die das Gelände betreten/befahren wollen.


    Wenn man gegen die Ordnung und/oder Sicherheit verstößt, wird man für einen bestimmten Zeitraum vom Betreten/Befahren des Geländes ausgeschlossen. Auch diese Regel gilt für alle. Das heißt dann aber auch, daß ein Geschwindigkeitsverstoß von ca. 15 km/h zu einer Woche Einfahrtverbot führen kann. Wenn man täglich in dm Bereich zu tun hat, dann trifft das hart.
    So wird keiner diskriminiert, oder halt alle. Je nach Sichtweise. Aber das System funktioniert.

  • Man sollte allerdings Flughäfen, in denen nunmal aufgrund Luftsicherheitsgesetze hohe Sicherheitsbedingungen gelten nicht mit dem Werk XY vergleichen, in dem lediglich der Hausrechtsinhaber bestimmte Vorgehensweisen haben möchte...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Es handelt sich bei dem beschriebenen Prozedere um die Handhabung im Cargo-Bereich, was nichts anderes als ein Großlager ist.
    Meines Erachtens sollten Tanklager, Raffinerien und andere Werke vergleichbar gesichert sein. Kontrollen sind zwingend notwendig.
    Um einen besonderen Status bei Zoll und anderen Behörden zu erlangen sind solche Regeln Grundvorausetzung, siehe auch der "zugelassene Ausführer". Da geht einiges von offizieller Seite, was für den Normalbürger kaum denkbar ist. Aber das sind Vorgaben die von dem exportierenden Werk XY erfüllt werden müssen.

  • Zitat von Geforce21

    Es handelt sich bei dem beschriebenen Prozedere um die Handhabung im Cargo-Bereich, was nichts anderes als ein Großlager ist.


    Dennoch befinden sich derartige Großlager allzu oft im Sicherheitsbereich des Flughafens. Also eine andere Gefährdungsstufe als es z.B. das Werk eines Papierherstellers in der Pampa ist... Schlichtweg nicht vergleichbar, da beim Flughafen-Sicherheitsbereich Gesetze greifen, die den Zutritt regeln.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • liebe mods,


    wäre bitte jemand von euch so freundlich die kette zu aktivieren? ich denke alles zum thema wurde AUSGIEBIGST erörtert. es ist, glaube ich zumindest, absolut uninteressant wie die zugangsregelung in hinterteichingen im endlager für ausgeberannte grillkohle aussieht, oder?



    DANKE


    ricon