Behördlich anerkannter Schiessleiter-Ausbildung in Dresden am Sonntag den 24.02.2008.
Ob Sicherheitsunternehmen mit bewaffneten Diensten, Beschäftigte aus dem Geld- und Werttransportbereich, Sportschützen oder andere: Für jedes Schiessen ist eine verantwortliche Aufsichtsperson (Schiessleiter) gesetzlich vorgeschrieben.
Viele Vereine und Unternehmen im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe besitzen keinen ausgebildeten und anerkannten Schiessleiter, obwohl dies zwingend erforderlich wäre.Wir stellen die Ausbildung zum Schiessleiter sicher und nehmen die gesetzliche Prüfung ab.
Gemäß der AWaffV bilden wir Sie innerhalb eines Tages zum Schiessleiter aus. In Form einer fachlichen Unterweisung mit praktischem Abschluss auf dem Schießstand erhalten Sie nach bestandenem Wissenstest einen persönlichen Schiessleiterausweis und den dazugehörigen, fortlaufend nummerierten Stempel der behördlich registriert ist. Dieses Seminar richtet sich an Private, Vereine und Unternehmen im Bewachungsgewerbe gleichermassen.
Ihre Vorteile:
Bewachungsunternehmen können, so wie in der BGV C7 vorgeschrieben, eigene Schiesstrainings veranstalten, ohne auf eine externe Aufsichtsperson angewiesen sein zu müssen.
Sportschützen dürfen alleine auf dem Schießstand schießen, ohne auf eine fremde Aufsichtsperson angewiesen sein zu müssen.
Im Besitz des auf Sie registrierten Stempels können Sie die Trainingsnachweise Ihrer Kunden, Angestellten oder Sportkameraden bestätigen, oder Sie können zum Beispiel das gesetzlich vorgeschriebene Quartalsschiessen für Sicherheitsfirmen durchführen.
Dies sind nur wenige von vielen Vorteilen, die eine Teilnahme an einer Schiessleiterausbildung interessant gestalten.
Datum: Sonntag / 24.02.2008
Dauer: 1 Tag / 8 UE
Investition: Euro 169,00 zzgl MwSt.
Inbegriffen:
* Organisation, Planung und Begleitung des Seminars
* Zertifikat und behördlich anerkannter Schiessleiterausweis
* Behördlich anerkannter und nummerierter Stempel
* Waffen und Munition für die praktische Unterweisung
* Instruktoren und Schiessanlage
Teilnahmevoraussetzungen:
* Mindestalter 21 Jahre
* 2 aktuelle Passbilder
* Gültige Haftpflichtversicherung
* Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
* Nachweis über bestandene Waffensachkundeprüfung gemäss § 7 WaffG
* Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Anmeldeformular für Trainings ersichtlich sind.
Weitere Informationen und Anmeldungen unter: 0351 42 77 992