Schiessleiter-Ausbildung in Dresden am 24.02.2008

    • Erster Beitrag

    Behördlich anerkannter Schiessleiter-Ausbildung in Dresden am Sonntag den 24.02.2008.


    Ob Sicherheitsunternehmen mit bewaffneten Diensten, Beschäftigte aus dem Geld- und Werttransportbereich, Sportschützen oder andere: Für jedes Schiessen ist eine verantwortliche Aufsichtsperson (Schiessleiter) gesetzlich vorgeschrieben.
    Viele Vereine und Unternehmen im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe besitzen keinen ausgebildeten und anerkannten Schiessleiter, obwohl dies zwingend erforderlich wäre.Wir stellen die Ausbildung zum Schiessleiter sicher und nehmen die gesetzliche Prüfung ab.
    Gemäß der AWaffV bilden wir Sie innerhalb eines Tages zum Schiessleiter aus. In Form einer fachlichen Unterweisung mit praktischem Abschluss auf dem Schießstand erhalten Sie nach bestandenem Wissenstest einen persönlichen Schiessleiterausweis und den dazugehörigen, fortlaufend nummerierten Stempel der behördlich registriert ist. Dieses Seminar richtet sich an Private, Vereine und Unternehmen im Bewachungsgewerbe gleichermassen.


    Ihre Vorteile:
    Bewachungsunternehmen können, so wie in der BGV C7 vorgeschrieben, eigene Schiesstrainings veranstalten, ohne auf eine externe Aufsichtsperson angewiesen sein zu müssen.
    Sportschützen dürfen alleine auf dem Schießstand schießen, ohne auf eine fremde Aufsichtsperson angewiesen sein zu müssen.
    Im Besitz des auf Sie registrierten Stempels können Sie die Trainingsnachweise Ihrer Kunden, Angestellten oder Sportkameraden bestätigen, oder Sie können zum Beispiel das gesetzlich vorgeschriebene Quartalsschiessen für Sicherheitsfirmen durchführen.
    Dies sind nur wenige von vielen Vorteilen, die eine Teilnahme an einer Schiessleiterausbildung interessant gestalten.


    Datum: Sonntag / 24.02.2008
    Dauer: 1 Tag / 8 UE
    Investition: Euro 169,00 zzgl MwSt.


    Inbegriffen:
    * Organisation, Planung und Begleitung des Seminars
    * Zertifikat und behördlich anerkannter Schiessleiterausweis
    * Behördlich anerkannter und nummerierter Stempel
    * Waffen und Munition für die praktische Unterweisung
    * Instruktoren und Schiessanlage


    Teilnahmevoraussetzungen:
    * Mindestalter 21 Jahre
    * 2 aktuelle Passbilder
    * Gültige Haftpflichtversicherung
    * Nachweis über eine absolvierte Erste-Hilfe-Ausbildung (nicht älter als 2 Jahre)
    * Nachweis über bestandene Waffensachkundeprüfung gemäss § 7 WaffG
    * Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf dem Anmeldeformular für Trainings ersichtlich sind.


    Weitere Informationen und Anmeldungen unter: 0351 42 77 992

    SecureWorldwide Ltd
    Rankestraße 35
    01139 Dresden
    Tel.: 0049 (0)351 42 77 992
    Fax: 0049 (0)351 42 77 993
    email@setab.de

  • Zitat

    So und jetzt zeige mir bitte die Stelle, wo geschrieben steht, dass man Schiessleiter sein muss.
    Im ganzen AWaffG steht nichts von Schießleiter, es wird immer nur "Aufsichten" geschrieben.


    Lieber DSS


    Hier werden einmal mehr - obwohl ich schon mehrfach darauf hingewiesen habe - die Regelungen aus Sicht des sportlichen Schiessens und aus Sicht des Schiessen von Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeitern durcheinander geworfen, was erstens nicht legitim, zweitens falsch und drittens strafrechtlich relevant ist.
    Das sportliche Schiessen ist hauptsächlich durch das WaffG (welches Du vernachlässigst) sowie der AWaffV (welche Du falsch als AWaffG anführst) und in den verschiedenen Satzungen der Verbände geregelt.
    Für das Schiessen von Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeitern gelten zusätzliche Regelungen - einige auf Bundes und andere auf Länderebene. Der von Dir vorgeschlagene Blick in die AWaffV ist also nicht ausreichend und aus juristischer Sicht hochgefährlich.


    Dazu eine kleine Anekdote:
    "Anlässlich eines unserer Seminare im Verteidigungsschiessen wurde einem Teilnehmer aus BW von seiner zuständigen Behörde beschieden, erst unter Vorlage eines Waffenscheins am Verteidigungsschiessen teilnehmen zu dürfen. Einem Teilnehmer aus NRW wurde dagegen beschieden, erst am Verteidigungsschiessen teilzunehmen, um einen Waffenschein erlangen zu können ..."


    Es besteht ein Unterschied zwischen einer reinen „Schießstandaufsicht“ für einen schiesssportlichen Verein und einem „Schießleiter“.
    Vereine (sportliches Schiessen), die einem staatlich anerkanntem Verband angehören, können im Rahmen des sportlichen Schießens für diesen Verband (also nach dessen Disziplinen) Schießstandaufsichten benennen, ohne dass diese eine besondere Ausbildung benötigen. Sie müssen lediglich nach AWaffG zuverlässig, geeignet und sachkundig sein (und bei Schießen durch Kinder und Jugendliche eine Befähigung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzen).
    Jedoch finden die quartalsmäßigen Schießen durch Bewachungsunternehmen ja nicht aufgrund einer Sportordnung eines staatlich anerkannten Verbands statt - erst recht kein Verteidigungsschießen (denn das ist Vereinen ohne behördliche Ausnahmegenehmigung untersagt - aber die Grundlage unseres Berufes !!!). Zudem gehört nicht jeder Schießsportverein einem staatlich anerkanntem Verband an (sehr selten, aber gibt es). Hier muss das Schießen also durch eine Person beaufischtigt werden, die in jedem Falle eine Schießleiterausbildung absolviert hat. Sonst würden die Regelungen aus §§ 10, 11 AWaffV auch keinen Sinn machen, wenn man grundsätzlich darauf verzichten könnte.


    Das wird leider sehr oft missverstanden. Aber es gibt eine einfache Lösung für diese Missverständnis: Man(n) melde einfach mal bei der örtlich zuständigen Behörde ein Verteidigungsschiessen für Bewachungsunternehmen an, und achte darauf was die fordern.
    Und genau auf diese Erfordernisse - die wir kennen und von denen wir wissen, das sie immer kommen - zielt unsere Schiessleiter-Ausbildung ab. Die Zielgruppe sind nicht direkt reine Sportschützen, sondern eher Bewachungsunternehmen und deren Mitarbeiter. Den wir trainieren nicht das sportliche Schiessen sondern das Verteidigungsschiessen.


    Wer aber reiner oder auch Sportschütze ist ...
    ... sollte wissen (und nun gehen wir zurück in den Schiesssport), das sich nahezu kein Verband mit den von Dir und dem Gesetzgeber genannten grundsätzlichen Qualifizierungen "zuverlässig, geeignet und sachkundig" zufrieden gibt. Jeder ernstzunehmende Verband verlangt von seinen Schiessstandaufsichten zu diesen grundsätzlichen Qualifizierungen eine Ausbildung - nämlich eine Schiessleiterausbildung. Die sieht bei dem einen Verband so aus und bei dem anderen Verband so. Ich selber bin Mitglied in vier Verbänden - und aus diesem Grunde freut es mich, das unsere Ausbildung bei den Verbänden anerkannt ist, und ich keine weitere Ausbildung machen musste.


    Zu guter Letzt:
    Die Bestätigung der Schiesstrainings in Schiessbüchern als Nachweis und zur Vorlage bei Behörden obliegt nicht der Schiessstandaufsicht, sondern nur befugten Personen mit der entsprechenden Erlaubnis der zuständigen Behörde. Sonst könnte ja jeder, der "zuverlässig, geeignet und sachkundig" ist, jedem anderen seine Schiesstrainings bestätigen.
    Die behördliche Erlaubnis erfolgt in Form einer behördlich anerkannten Urkunde und für das Bestätigen einen behördlich anerkannten Stempel. Und das erhält man nach unserer Schiessleiterausbildung ...


    Zitat

    Ich finde eine Ausbildung für Aufsichten grundsätzlich nicht verkehrt, nur darauf beharren, dass man Schiessleiter sein muss, um schiessen zu Leiten oder alleine schiessen, ist eben falsch.


    Das habe ich auch nicht getan. Da gebe ich Dir Recht ...



    Zitat

    Ich bin seit mehreren Jahren nur Aufsicht, gemeldet bei mehreren Behörden (wir nutzen 2 Schiessstände in verschiedenen Regionen). Habe schon mehrfach, den Sachbearbeitern unsere Schießanlage, sowie unsere Ausbildungsmethoden nahegebracht, die durften dann auch ne Runde schiessen.


    Eine Runde schiessen hat nichts mit dem zu tun, was wir anbieten.



    Zitat

    Die Sachbearbeiter kommen wiederum aus mehreren Regionen (da die WS der Mitarbeiter über den Sachbearbeiter des jeweiligen Wohnortes ausgestellt werden). Würden wir dies falsch machen, hätte man uns schon längst darauf hingewiesen.


    Ihr habt ja auch als Verein nichts falsch gemacht.



    Zitat

    Auch wird unser Firmeneigener Schiessstand, regelmässig durch den Schiessstandsachverständigen abgenommen.


    Technisch abgenommen - juristisch hat der nichts zu sagen, sondern nur zu empfehlen.


    Ich habe aber ehrlich keine Lust, das Forum mit § und Gesetzestexten zu füllen, die für jederman im Web herunterladbar sind. Für alle (ein selbsternannter Juirst steckt ja in jedem von uns ein wenig): Gesetze ganz, richtig und lückenlos lesen. Dazu die verbindlichen Verordnungen, Kommentare, Hinweise, Stellungnahmen und Verweise nicht vergessen. Und am Schluss noch richtig zusammenfügen. Und wenn es doch schief geht, kenne ich zufällig einen guten Anwalt :wink:

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  • Ja, ich hatte AWaffG geschrieben meinte aber AWaffV die § habe ich aber richtig aus der Verordnung zitiert.


    Du hast viel Text geschrieben ohne Informationsgehalt.


    Zitat

    Gemäß der AWaffV bilden wir Sie innerhalb eines Tages zum Schiessleiter aus


    In dieser AWaffV, steht nirgends, etwas von Schießleiter.


    Auch nicht in der BGV C7, noch im WaffG.


    Es ist immer die Rede von verantwortlicher Aufsichtsperson.


    Gehe einfach mal direkt auf die Fragen ein, und benenne den § aus der hervorhgeht, dass man eine Schießleiterausbildung benötigt.


    Zu guter letzt, wir betreiben keinen Sportschüzzenstand, sondern wir sind ein Sicherheitsunternehmen.



    Für mich ist hier Schluss.
    Und ich hoffe jeder, der meint er benötigt eine Schießleiterausbildung, liest sich das hier komplett durch und entscheidet dann, ob er wirklich an einem solchen Kurs teilnimmt.

  • Zitat von DSS

    Für mich ist hier Schluss.
    Und ich hoffe jeder, der meint er benötigt eine Schießleiterausbildung, liest sich das hier komplett durch und entscheidet dann, ob er wirklich an einem solchen Kurs teilnimmt.


    Genau so sehe ich es auch, ich gehe hier sogar noch einen Schritt weiter und bezeichne eine solche Vorgehensweise als Abzocke, denn keiner kann im Sicherheitsgewerbe mit dieser Schießleiterausbildung etwas anfgangen. Hier sollten auch die Verantwortlichen eingreifen, wenn wieder mal versucht wird, Geld zu scheffeln von Mitmenschen, die im Moment nicht überblicken können, ob ein solcher Lehrgang überhaupt von Nutzen ist, und wenn, für wen er von Nutzen sein soll.

  • @
    Warum fragt eigentlich keiner den Opener...
    Telefonnummern und Kontaktmail waren da..


    Da das Thema aber eh in der Vergangenheit liegt, häng ich mal den Strick ein...