• Guten Morgen!


    Kleine Anfrage zu dem Thema Kündigung.


    Das Unternehmen besteht aus 2 Mann; Arbeitgeber und Sicherheitsmitarbeiter. Der SMA ist seit 3 Jahren in dem Unternehmen beschäftigt und soll nun gekündigt werden.


    Mittlerweile stimmt anscheinend das Verhältnis zwischen den beiden nicht mehr.


    Wie schaut es nun für den Mitarbeiter aus?! Greift das Kündigungsschutzgesetz für den SMA? An welche Form(en) muss sich der Arbeitgeber halten?


    Fakten wären hilfreich.



    Besten Dank und einen guten Start in den Tag.

  • Nein das Kündigungsschutzgesetz greift ers ab 10 MA seit 1.4. 2004.


    Vor dem 1.4. 2004 war die Grenze bei 5 Mitarbeiter.


    Code
    [b].....hiermit kündigen wir das mit Ihnen am ......... geschlossene Arbeitsverhältnis fristgerecht zum........... Ihre Kündigung fällt [u]nicht[/u] unter den Geltungsbereich des § 23 KSchG.[/b]


    Hab das gerade hinter mir. Er hatte auch Kündigungsschutzklage eingereicht.
    Die Kündigung war rechtens und wurde vom Gericht bestätigt.


    Wichtig dabei ist die fristgerechte Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Das heist wenn er die Kündigung jetzt ausspricht könnte er ihn zum 30. März kündigen. Aber es könnte auch sein dass die Kündigungsfristen Arbeitsvertraglich geregelt sind. In dem Fall dürfen sie aber nicht schlechter sein als im Manteltarifvertrag, diese geregelt sind.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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