Waffenschein weg... ?

  • nach Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge (Sachschaden) ?
    Führerschein wurde eingezogen und gibts ohne MPU - mit zeitlicher Sperre -
    nicht zurück.


    Ist der Verurteilte oder die Firma verpflichtet die ausstellende Waffenbehörde
    zu unterrichten oder beeinträchtigt so etwas nicht die "erforderliche persönliche
    Eignung und Zuverlässigkeit eines Waffenscheinbesitzers" ?


    Mfg Julian


  • zu wenig Infos, üblicherweise unterrichtet Staatsanwalt zuständige Behörde über laufende Verfahren, Behörde kann entscheiden.


    *gg*


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.


  • Bekommt die ausstellende Behörde soetws nicht automatisch mit? Spätestens wenn wieder eine Überprüfung ansteht...?
    Die Zuverlässigkeit ist weg wenn man ab 60 Tagessätzen aufwärts verurteilt wurde.
    Moralisch gesehen sollte man diesem unverantwortlichen, egoistischen Müllsack nie wieder eine Waffe in die Hand geben!

  • Hallo und Guten Abend !


    Wie BB schon gesagt hat, normalerweise unterrichtet die StA andere Behörden im Rahmen der Zuständigkeit.


    Aber die Info's sind etwas spärlich.
    Ist der Waffenschein nun ein eigener (des Beschuldigten) oder ein Waffenschein der Firma ?


    Sollte es ein WS sein, der auf ihn selbst ausgestellt ist, ist er nicht verpflichtet (nach Verurteilung und Rechtskraft des Urteils)
    der Behörde hiervon Mitteilung zu machen. Die Meldung muss, wie gesagt, durch die StA erfolgen.
    Allerdings sollte er aus Kooperationsgründen doch zur Behörde gehen und den Fall dort selbst schildern.
    Hat u.U. den Vorteil, dass er seine Eignung und Zuverlässigkeit doch behält und letzendlich auch seinen WS.


    Ist es ein Firmen WS sollte er in seinen Arbeitsvertrag und seine Dienstanweiungen sehen.
    Dort steht der Werdegang nach einem solchen Fall beschrieben.
    Meist schreibt der AG ja vor, dass er eine solche Verurteilung der Firma zu melden hat.


    Persönlich vertrete ich die Ansicht, dass dieser Person auf keinen Fall mehr eine WS ausgestellt werden sollte bzw. eine Waffe ausgehändigt wird.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Zitat von julian29

    Führerschein wurde eingezogen und gibts ohne MPU - mit zeitlicher Sperre -
    nicht zurück.


    Sicherlich nicht zum ersten mal erwischt

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von ghostguard

    Sicherlich nicht zum ersten mal erwischt


    Ein ordentlicher 316 reicht da völlig aus um die FE erstmal durch Beschlagnahme zu sichern.
    Wenn die zuständige Behörde (und in einem solchen Fall auch die StA) diese Auflage macht, ist es der normale Weg.


    Korrigiert mich bitte jemand, wenn ich falsch liege?


    Ich meine, momentan liegt der Wert bei 1,6 Promille (?) um eine Sucht zu unterstellen.
    Dann ist das Patent direkt an Ort und Stelle in sicherer Verwahrung.


    Und MPU mit längerer Sperrfrist ist meiner Meinung nach auch völlig in Ordnung.
    In der Regel wird der VT wohl kaum genötigt, erst kräftig zu bechern und anschließend das Fzg. zu führen.


    Wenn es nach mir gehen würde, wäre der richtige Weg dieser hier:
    Min. ein Jahr Entzug der FE
    satter Strafbefehl
    MPU zur Wiedererlangung der FE nach Ablauf der Sperrfrist
    Erneute Teilnahme am Fahrschulunterricht


    Wenn der Betroffene einen eigenen WS hat hat dieser inkl. Waffen eingezogen zu werden und darf erst wieder ausgegeben werden, wenn ein ordentliches Gutachten (medizinisch und psychologisch) vorliegt.


    Bei einem Arbeitnehmer hat es genauso auszusehen.


    Kleiner Waffenschein sollte auch nicht weiter vorhanden bleiben.


    Gerade bei Alk und Drogen müsste kräftig zugelangt werden. Leider wird Suff meistens bagatellisiert.


    Man sollte vielleicht daran denken, dass es das eigene Kind sein könnte, dass von dem zugedröhnten Verkehrsteilnehmer getötet werden kann.


    Und da hört jeder Spaß und jede Bagatellisierung auf.

  • Zitat

    Ich meine, momentan liegt der Wert bei 1,6 Promille (?) um eine Sucht zu unterstellen.
    Dann ist das Patent direkt an Ort und Stelle in sicherer Verwahrung.


    Die Polizei beschlagnahmt (bei folgenloser Trunkenheitsfahrt) auf jeden Fall den FS, sobald der 316 ins Spiel kommt (ab 1,1 Promille)...
    Das hat mit Unterstellung der Sucht nichts zu tun.


    Liegt der Wert unterhalb von 1,1 und ist somit bei folgenloser Alkoholfahrt noch im Owi-Bereich, kann es wieder anders aussehen.


    Zum Thema Waffenschein und Alkohol stimme ich vollkommen zu: Wer mit Alkohol fährt und dadurch andere gefährdet, der sollte keine Waffe mehr führen dürfen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Alkoholgrenze von 0,5 Prom. ist Fakt. Bei Ausfallerscheinungen (z.B. Unfall) ist dann die FE schon weg. Bei höherem Alk oder mehreren Vorfällen sind für den Dauerentzug mit anschl. MPU u.a. die Leberwerte ausschlaggebend. Bei bestimten Werten ist von Sucht/Krankheit auszugehen und die FE wird dauerhaft entzogen.
    Die Meldung darüber wird, da die waffenrechtliche Erlaubnis in den Akten der StA durch die Komplettabfrage bekannt ist, auch der Waffenbehörde (zwingend) zugehen.
    Dort wird man Auf Grund § 5 WaffG die Zuverlässigkeit in waffenrechtlicher HInsicht prüfen. Bei dem geschilderten Sachverhalt wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 2 WaffG verneinen und die Genehmigungen einziehen. Hinzu kommt, dass eine weitere zwingende Voraussetzung, die Persönliche Eignung nach § 6 WaffG nicht gegeben ist und somit die Behörde den Betroffenen zur Vorlage eines auf seine Kosten erstellten amts-, fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachtens auffordern MUß.
    Begründet ist dies in Abs. 1, wonach die pers. Eignung verneint wird u.a. bei Personen, die abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln sind.


    Mit dieser Mischung ist die Zuverlässigkeit weg, da nicht nur die pers. Eignung nach § 6 WaffG fehlt, sondern mit Sicherheit auch eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat (§ 5Abs.2 Nr. 1) in diesem Fall Straßenverkehrsgefährdung, folgen wird.
    Während des laufenden Verfahrens wird die Behörde die waffenrechtl. Genehmigungen "auf Eis" legen.

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • Zitat von lobo-s

    Alkoholgrenze von 0,5 Prom. ist Fakt. Bei Ausfallerscheinungen (z.B. Unfall) ist dann die FE schon weg.


    Kleine Korrektur: Bei Ausfallerscheinungen wie Unfall ist der Lappen schon bei 0,3 Promille weg.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Kleine Korrektur: Bei Ausfallerscheinungen wie Unfall ist der Lappen schon bei 0,3 Promille weg.


    Richtig! Asche auf mein Haupt - man sollte um die Zeit nicht mehr schreiben.

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • Zitat von qexco

    Bekommt die ausstellende Behörde soetws nicht automatisch mit? Spätestens wenn wieder eine Überprüfung ansteht...?
    Die Zuverlässigkeit ist weg wenn man ab 60 Tagessätzen aufwärts verurteilt wurde.
    Moralisch gesehen sollte man diesem unverantwortlichen, egoistischen Müllsack nie wieder eine Waffe in die Hand geben!


    doch bekommt sie, es gibt regelmäßig überprüfungen der verhältnisse, also ob du zum beispiel straffällig gewurden bist und so weiter. ich kann es dir jetzt nicht sagen welche abstände das sind, ein bekannter (sportschütze) hat mal gesprochen dass das alle zwei jahre gemacht wird (aber nochmal bei sportschützen !!!)

  • Also wenn ich den Eingangspost richtig intepretiere ("oder die Firma..." ), geht es hier nicht um den "kleinen Waffenschein" sondern um den ganz normalen
    Berufswaffenträger.


    Ich denke auch das der Waffenschein einzogen wird. Von Zuverlässigkeit kann bei solchen ja Leuten keine Rede mehr sein.
    Vielleicht kennt ja jemand die Zeitabstände der Überprüfungen, sind die nur wenn der WS verlängert wird ?

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