nach Verurteilung wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfallfolge (Sachschaden) ?
Führerschein wurde eingezogen und gibts ohne MPU - mit zeitlicher Sperre -
nicht zurück.
Ist der Verurteilte oder die Firma verpflichtet die ausstellende Waffenbehörde
zu unterrichten oder beeinträchtigt so etwas nicht die "erforderliche persönliche
Eignung und Zuverlässigkeit eines Waffenscheinbesitzers" ?
Mfg Julian