Bewachungsverordnung

  • Nachdem immer mal die Fragen nach den voraussetzungen zur Gewerbeanmeldung nach 34a GewO, hier mal den Link zur Bewachungsverordnung.


    Bewachungsverordnung

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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  • Hier auch nochmals die Synopse


    Synopse


    Ob hier alle Tarife noch aktuell sind weis ich allerdings nicht


    Ich werde hier mal noch so einige wichtige Gesetze und Verordnungen Posten.
    Wenn noch jemand was hat, so gibt mir bescheid. Ich werde es dann hier einstellen.


    BDSG
    Telemediengesetz

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Hier mal die Voraussetzungen zum Luftsicherheitsassistent


    Vielen Dank an SecuForce


    ~ Luftsicherheitsassistent ~
    Luftsicherheitsassistent (LuftAss) ist die neue Berufsbezeichnung für die Fluggastkontrollkräfte. Das sind die Mitarbeiter, die im Auftrag von den Luftsicherheitsbehörden Fluggäste kontrollieren, bevor Sie in Ihre Gates kommen.


    ~ Dienstherr ~
    Je nach Flughafen ist die Aufsichtsbehörde entweder der Bundesgrenzschutz oder die zuständige Luftsicherheitsbehörde.
    Sollten die Aufgaben an private Unternehmen abgegeben werden, was das Luftsicherheitsgesetz vorsieht, so führen die o. g. Behörden die Fachaufsicht aus. Sie sind den LuftAss weisungsbefugt.


    ~ Aufgabenbereich ~
    Der Aufgabenbereich der LuftAss ist die Kontrolle von Fluggästen, die Kontrolle von Hand- und Reisegepäck, Fracht und Post gem. Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) §5.


    Das bedeutet, dass die Fluggäste kontrolliert werden müssen, und zwar nicht nur mit der Handsonde (Metalldetektor), sondern auch mit der Hand. Das kann bei einigen Fluggästen sicherlich unangenehm sein (1,60 m, 180 kg, Anzug mit Pullover und 35° im Schatten) und dann schön die Achselhölen kontrollieren
    Die Kontrolle des Handgepäcks erfolgt mittels Röntgentechnik. Gesucht wird,sowohl bei der Körperkontrolle, als auch er Handgepäckkontrolle und Reisegepäckkontrolle, nach Waffen (Pistolen, Messer, verbotene Waffen), Bomben und Gefahrgütern (brennbare Flüssigkeiten, ätzende, giftige Stoffe...)


    ~ Voraussetzungen ~
    Verschwiegenheit und Ehrlichkeit sind natürlich vorraussetzungen für diesen Beruf, denn es wird fremdes Eigentum durchsucht, und man bekommt allerhand mit, bei dem was Passagiere alles bei sich haben.


    Die Vorraussetzungen um LuftAss zu werden sind folgende:
    - Einwandfreies Führungszeugnis
    - bestehen der Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 LuftSiG) VOR DEM LEHRGANGSBEGINN
    - gesundheitliche Eignung
    - 4 Wöchige Ausbildung
    - bestehen der Prüfung
    - Beleihung durch die Luftsicherheitsbehörde bei § 5


    Zuverlässigkeitsprüfung
    Die Zuverlässigkeitsüberprüfung geht über das Führungszeugnis weit hinaus. Es wird bei Polizeidienststellen angefragt bei allen Orten in denen man in den letzten 10 Jahren gewohnt hat, um festzustellen, ob es zu Ermittlungsverfahren auf Grund von Straftaten gekommen ist. Ggf. können noch Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, LKA, BKA, Ausländerbehörde, Bundesnachrichtendienst mit in die Abfrage eingeschlossen werden. In diese Überprüfung gibt der LuftAss Anwärter seine schriftliche Einwilligung. Er hat dann auch ein Recht auf Akteneinsicht.
    Einige Beispiele, die Knock-Out Kriterien sein können: Drogenbesitz (-konsum), Strafanzeigen wegen Körperverletzung oder Diebstahl...


    Gesundheitliche Eignung
    Langes Stehen sollte kein Problem sein, des weiteren darf es keine Farbenblindheit geben, da die Auswertung von Farbbildern sonst ein Problem wird. Es dürfen keine ansteckenden Krankheiten vorhanden sein.


    Ausbildung
    Die Ausbildung dauert ca. 4 Wochen bzw 160 Stunden. Themen sind u. a. Waffenkunde, Sprengstoffkunde, Rechtskunde, Röntgentechnik, Bildschirmauswertung. Meistens wird diese Ausbildung nicht bezahlt, d. h. entweder zahlt man sie privat, oder aber (und das ist der Normalfall) als Fördermaßnahme über die Agentur für Arbeit. Danach sollte man ideal auf die anstehende Prüfung vorbereitet sein.


    Prüfung
    Die Prüfung besteht aus einem theoretischem und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile müssen bestanden werden. (Mehr darf ich dazu hier nicht sagen)


    Beleihung
    Bevor die Tätigkeit nach diesen bestandenen Kriterien ausgeführt werden darf, bedarf es noch einer Beleihungsurkunde. Diese Beileihung verpflichtet LuftAss dazu ihren Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Man kann es ein wenig mit dem Amtseid vergleichen. Die Beleihung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (Fehlverhalten). Das bedeutet dann in den meisten Fällen: arbeitslos). LuftAss nach § 8 (Personen- und Warenkontrollkräfte der Flughafenbetreiber) erhalten keine Beleihung, da Sie auf der Grundlage des BGB bzw. von Bertriebsvereinbarungen tätig werden und zB Lieferanten und Angestellte kontrollieren. Sie werden nicht auf der Grundlage des öffentlichen Rechts tätig.


    ~ Dienstzeiten ~
    Je nach Flughafen und Fluggastaufkommen variieren die Dienstzeiten dann. Beispiel: Dienstgebinn 01.30 morgens, 03.30 morgens, wenn es kein Nachtflugverbot gibt. In der Regel dauern die Schichten dann 8,5 - 9 Stunden. Also nichts für Menschen, die einen geregelten Rhythmus brauchen. Das sollte auf jeden Fall ein Thema bei einem Vorstellungsgepräch sein. Das ist dann auch kein Rythmus an dem man sich je gewöhnen kann. Mit etwas Glück hat der Flughafen ein Nachtflugverbot. Das bedeutet dann, dass Arbeitsbeginn zwischen 4 und 5 Uhr morgens ist, was im vergl. zu unserem Flughafen "humane" Arbeistsbeginne sind.


    ~ Kleidung ~
    In der Regel gibt es Dienstkleidung, die je nach Betrieb, gestellt wird. Entsprechend sollte das Verhalten und Auftreten des LuftAss professionell sein. Die Reinigung wird in der Regel nicht bezahlt, kann man aber dann natürlich über den Lohnsteuerausgleich teilweise zurückbekommen.


    ~ Bezahlung ~
    Die Bezahlung variiert sehr. Ich kenne Flughäfen, bei denen wird (ehemals) BAT 7 bezahlt, das sind dann ca. 2200,00 EUR (das sind dann ca. 12 EUR/Stunde) brutto, leider gibt es auch Firmen, die bezahlen 6,50 EUR / Stunde. Bei der Bezahlung haben es natürlich Hauptverdiener schwer die Familie zu ernähren. Ich habe von einem Unternehmen gehört, da bekommt man als Vollzeitkraft mit Überstunden 920,00 EUR ausbezahlt, wenn man Krank ist, wird das nicht bezahlt, sollte man eine Schulung absolvieren, die gesetzlich vorgeschrieben ist, macht man das auch in seiner Freizeit ohne Bezahlung.



    ~ Aufstiegchancen ~
    Die Einstellungschancen sind eigentlich im Frühjahr sehr gut, da es sich um einen Job handelt, der sehr saisonal bestimmt ist. Meistens wird aber ein Arbeitsvertrag befristet sein, d. h. i. d. R. von März bis Oktober.
    In der Hierachie gibt es Möglichkeiten aufzusteigen, das ist aber extrem Unternehmensabhängig. So gibt es über den Luftsicherheitsassistenten dann Supervisor (Schichtleiter), dann meist noch Bereichsleiter, dann die Betriebsleitung.



    Die meisten Fluggäste treten nett auf und sind für die Kontrollen dankbar. Dennoch gibt es immer wieder "Stänkerköpfe", die auf Streit aus sind. Dazu muss man freundlich und rechtssicher auftreten, der LuftAss sitzt hier immer am längeren Hebel, zumal ein Polizeibeamter immer in der Nähe ist. Das Auftreten kann man aber erlernen.


    Fazit:
    Es gibt Besseres - aber auch viel Schlechteres... man steht zumindet im Trockenen

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker