Sonderzugangsrecht

  • Hallo zusammen,
    Ich habe eine frage zum Thema "Sonderzugangsrecht" und hoffe diese kann mir hier beantwortet werden.
    Müssen sich Personen mit Sonderzugangsrecht z.B. Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaft etc. bei der Wahrnehmung dieses Rechtes vor betreten des z.B. Werkgeländes ausweisen? Und wenn ja , in welchem Gesetz könnte das stehen ?

  • Selbstverständlich müssen und werden die sich Ausweisen, wenn sie nicht in Uniform sind. Weiteres steht in Deinem 34a Buch.

  • Natürlich müssen die sich ausweisen, woher willst du sonst wissen ob das auch wirklich stimmt was die sagen.
    Dazu kann man auch auf der Dienststelle der Beamten anrufen und nachfragen.

  • Ich würde auf jeden Fall nen Ausweiss verlangen ob zivil oder nicht.
    Ne Uniform kann ich ja auch irgendwo klauen usw.
    Es ist mein Job der da dran hängt und da können die meckern oder sich beim Chef bescheren usw wäre mir sch.. egal.
    Ich arbeite noch nicht im Sicherheitsdienst aber so würde ich es machen.

    Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat schon verloren.

  • grundsätzlich besteht bei diesen herrschaften ausweispflicht, ausnahme.......bei gefahr in verzug....



    gruss ricon

  • Vielleicht ne naive Frage... aber warum sollte die Polizei Sonderzugangsrecht auf nem "Werksgelände" haben wenn sie nicht gerade im Einsatz ist?
    Es handelt sich bei dem Werk doch vermutlich um Privatgelände,oder nicht?


    Wie auch immer. Ausweispflicht haben die auch. Auch kommt mir keine Kripo in Zivil rein, nur weil einer mit seinem Blechschlüsselanhänger mit Wappen wedelt. Ausweis mit Lichtbild. Sonst gibts nix!

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hi!


    Die Damen und Herren der Exekutive haben nicht nur die Pflicht, sich auszuweisen - sie müssen auch einen dienstlichen Auftrag bzw. ein dienstliches Interesse nachweisen.


    "Gefahr im Verzuge" wäre ein solches Beispiel.
    Bei Kontrollen (Gesundheitsamt etc.) ist meist ein nachprüfbarer Auftrag vorhanden.


    Allein eine Uniform oder ein Dienstausweis reicht in den allerwenigsten Fällen.

  • ein weiteres wäre dann ein Gerichtsbeschluss oder wie schon erwähnt Gefahr in Verzug.


    liegt nichts vor bleiben sie eben draussen

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hallo,



    Nochmal für alle zur Erinnerung.... 8)


    Sonderzugangsrechte (aufgrund gesetzllicher Bestimmungen) haben zu jeder Tages -und Nachtzeit:


    a) Mitarbeiter der Staatlichen Arbeitsaufsicht (je nach Bundesland nennt sich das Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Arbeitssicherheit oder ä.)


    b) Mitarbeiter des Staatlichen Umweltamtes


    c) Mitarbeiter der Bundeswasser-und Schiffahrtsverwaltung bzw. des Bundesamtes für Flugsicherung (sofern sich entsprechende
    Einrichtungen auf dem Werksgelände befinden)



    Danach kommen die bei Gefahr im Verzuge berechtigten wie zum B:
    -Polizei
    -Feuerwehr
    -Zoll
    -Ordnungsamt
    usw.


    Sowie dann noch die aufgrund einer richterlichen Anordnung tätig werdenden wie:
    -Gerichtsvollzieher
    -Kripo
    -Steuerfahndung
    zum B.



    In all diesen Fällen immer Dienstausweis zeigen lassen...Namen merken und den zuständigen Ansprechpartner des Kunden
    SOFORT telefonisch informieren (so steht es auch in den meisten DA...).


    Auf die Besonderheiten des Werksgeländes hinweisen (zum B. Spezialfahrzeuge,deren Fahrer nur ein eingeschränktes Sichtfeld haben,Verkehren von Automatik-Fahrzeugen in Produktionshallen zum B.)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Danke für die Antworten!
    Aber soviel ich weiß gibt in diesem unseren Land für alles einen § :D
    Also muss es auch für eine solche Amtshandlung einen § geben . Ein einfaches "natürlich müssen die sich ausweisen" hilft mir
    leider nicht weiter :? Ich hatte mit einem Vorgesetzten ein Gespräch , wo es um die Sonderzugangsrechte von der Personengruppe die Frank beschrieben hat ging .
    Und eben dieser VG sagte mir das nicht jeder Staatsanwalt sich ausweisen würde wenn er ins Werk wollte . Worauf ich auch sagte "natürlich muss der sich ausweisen genauso wie alle anderen Behörden die sich auf das Sonderzugangsrecht berufen!". Worauf die typische Frage kam und kommen musste " Wo steht das?"
    Die Rechtsvorschriften für die Berechtigten habe ich überflogen die Quelle dazu habe ich aus dem Borberg Lehrbuch Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Seite 56 . Aber einen Verweis darauf das sich die Behörde ausweisen muss konnte ich in keiner Rechtsvorschrift finden.
    Im übrigen ist das SOFORTIG Informieren des Kunden nicht zu empfehlen z.B. wenn der Zoll vor der Türe steht und nach Schwarzarbeitern im Werk fahnden "möchte" kommt eigentlich immer die Anweisung das man niemanden zu informieren hat , damit natürlich niemand gewarnt wird. Das gleich gilt natürlich auch für die Staatsanwaltschaft , Polizei , Steuerfahndung . Und informiert man trotzdem z.B. heimlich den Kunden ,könnte man sich wegen Begünstigung §257 Stgb oder Strafvereitlung §258 StGB strafbar machen.
    Der oben genannte Zoll sagt beim Zugang ins Werk nicht bescheidt wo er hin will und wenn kontrollieren möchte .
    Falls jemand einen § hat der die Ausweispflicht enthält wäre ich dankbar.
    Und für das wiederlegen des restlichen von mir geschriebenden wäre ich auch dankbar! :)

  • Zitat von Frank


    In all diesen Fällen immer Dienstausweis zeigen lassen...Namen merken und den zuständigen Ansprechpartner des Kunden
    SOFORT telefonisch informieren (so steht es auch in den meisten DA...).


    Wird eine "Alarmierung" des APs allerdings von den Beamten unter Hinweis auf ihre Vollzugsrechte verboten, dann machen wir das natürlich NICHT, lassen es uns aber (am besten sofort) so in unser Wachbuch schreiben und bestätigen.

  • Ich sag mal ganz vorsichtig, dass die Aussage, dass die Uniform geklaut sein kann/ bei ebay gekauft worden sein könnte/ aus dem Theaterfundus stammen könnte etc., bei den meisten Beamten ein müdes Lächeln hervorrufen dürfte. Wenn die Herrschaften gute Laune haben, zeigen sie einem ihren Ausweis - ansonsten ist die Uniform schon völlig ausreichend.
    Der Ausweis könnte übrigens auch gefälscht sein und das grün-weiße bzw. blaus-silberne Auto mit den Behördenkennzeichen auch [url=http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,517889,00.html](KLICK)[/url]...


    Gibt also nur noch mehr Ärger, wenn man meint, man sei im Recht.
    Das Märchen ist übrigens genau so alt, wie die Kiste, dass ein PVB ohne Kopfbedeckung keine Amtshandlung durchführen dürfe. Geht also voll in die Hose und man macht sich lächerlich (von solchen Aktionen kommt u.a. auch das Ansehen unserer Zunft in den jeweiligen Behördenkreisen).


    Zitat von Dwight

    Wird eine "Alarmierung" des APs allerdings von den Beamten unter Hinweis auf ihre Vollzugsrechte verboten (...)


    So desöfteren geschehen, als das Arbeitsamt noch kontrollierte - heute wird sowas durch die FKS des ZOLL gemacht - und läuft normalerweise genauso.


    In den seltensten Fällen sind die Beamten jedoch so kooperativ und bestätigen diese Untersagung schriftlich.
    Dazu muss man aber auch sagen, dass die meisten Auftraggeber Hirn und Verstand besitzen und im Falle einer Kontrolle (FKS u.ä.) einsehen, dass die Möglichkeit einer Warnung das Einsatzziel gefährden könnte und deshalb der Mitarbeiter nicht telefonieren durfte. Trotzdem Vermerk ins Wachbuch schreiben!


    Ich hatte früher mit Geschäftsführung und Betriebsleitung einer etwas größeren Werft die Absprache, dass wir (Werkschutz) uns um "die Schäfchen" diverser Fremdfirmen "kümmern" und sämtliche Daten von denen erfassen sollen/dürfen/können.

    Das wurde dann in die Verträge mit den jeweiligen Firmen aufgenommen ("freiwilliger Unterwerfungsakt") und wir haben munter kontrolliert.


    Wenn es gestunken hat, wurde das Arbeitsamt (mein Gott, ist das schon lange her...) informiert und die sind dann mal auf ´ne Tasse Kaffee vorbeigekommen... Eigentlich immer mit Erfolg.


    Lief richtig gut und hat mir Kontakte gebracht, von denen ich heute noch profitiere - schließlich sind die meisten Arbeitsamtler beim Zoll untergekommen.


    Dazu übrigens mal einen kurzen Hinweis:


    "Staatsangehörige folgender Länder, die der Europäischen Union zum 01.05.2004 beigetreten sind, benötigen nach ihrer Einreise in das Bundesgebiet eine Arbeitserlaubnis für die Aufnahme und Ausübung einer nichtselbständige Erwerbstätigkeit:


    Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Slowenien, Ungarn.


    Zuständig für das Verfahren zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Staatsangehörigen dieser Länder ist weiterhin die Bundesagentur für Arbeit."


    Quelle:
    KLICK
    oder KLICK

  • Hallo,


    rantanplan

    Zitat


    Und eben dieser VG sagte mir das nicht jeder Staatsanwalt sich ausweisen würde wenn er ins Werk wollte


    Natürlich muss er sich ausweisen....
    Der Grundsätzliche Paragraph dazu ist Artikel 19 des Grundgesetzes:

    Zitat


    (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm
    der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der
    ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.


    Hieraus ergibt sich die bindende Verpflichtung für alle öffentlichen Bediensteten (egal ob Beamte/Arbeiter oder Angestellte) bei Maßnahmen gegen den Bürger oder eine Firma sich bei Diensthandlungen auszuweisen .Näheres ist dann noch einmal in den unterschiedlichen SOG und für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in ihren "Allgemeinen Dienstanweisungen" bzw. Fachspezifischen Anweisungen geregelt.



    stinkefuchs

    Zitat


    Wenn die Herrschaften gute Laune haben, zeigen sie einem ihren Ausweis - ansonsten ist die Uniform schon völlig ausreichend.


    Nein ist sie nicht.........
    Das hier raten die Polizeidienststellen selber dem Bürger....

    Zitat


    Daher rät die Polizei, sich immer den Dienstausweis zeigen zu lassen und diesen sorgfältig zu prüfen. Im Zweifel rufen Sie bei der Behörde an und lassen sich die Identität des Beamten bestätigen.



    Wie immer im Leben ist es eine Frage des "Guten Tones",wie man mit den Beamten redet...... 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    stinkefuchs


    Nein ist sie nicht.........
    Das hier raten die Polizeidienststellen selber dem Bürger....


    Egal, was die (übrigens schon seit ich denken kann) sagen: Als ich noch bei dem Verein war, gabs den Dienstausweis nur dann zu sehen, wenn ich zivil unterwegs war. In Uniform gabs solche Spielchen nicht.


    Und "sorgfältig prüfen" war auch nur bedingt möglich, denn der Ausweis wurde niemals aus der Hand gegeben.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Grundsätzlich ist es richtig, dass der Bürger sich den Ausweis von Beamten zeigen lassen soll, wenn sie in bürgerlicher Kleidung oder mit "verlottertem Allgemeinbild" in Kutte an der Privatwohnung klingeln und der Eindruck erweckt wird, dass es sich eher um Rumpelstilzchen handelt als um einen Beamten der Polizei.


    Ich denke aber, dass wir beide wissen, dass es in diesem Fall etwas am Thema vorbeigehen würde, wenn wir das jetzt tiefgehender ausdiskutieren.
    Hier ging es um Sonderzugangsrechte.


    Und wenn ein Beamter mit seinem Kollegen in Uniform vor mir steht und beide im Idealfall aus einem zweifarbigen Auto mit Lichterspiel entsprungen sind, dürfte es sich wohl zweifelsfrei um "echte" Beamte drehen.


    Kommen die in bürgerlicher Kleidung, werden die aus freien Stücken ihren Ausweis aus der Tasche holen.


    Wenn dann die Aussage "sofort Schranke aufmachen!" kommt, handelt es sich bereits um einen Verwaltungsakt, der gegebenenfalls auch mit unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden kann.


    Sagt man in diesem Fall "Nö!", darf man sich nicht wundern, wenns weh tut.


    Aber da Polizei ja nun Ländersache ist, kann es natürlich sein, dass es in einigen Ländern so ist (nach Suche: Hessen), dass der Beamte sich ausweisen muss, wenn die Lage es hergibt.
    In anderen Ländern ist es nicht der Fall - da reicht definitiv die Uniform (z.B. NRW).


    Der Staatsanwalt hat übrigens keine "Uniform" - demnach muss es da wohl andere Möglichkeiten geben...
    Ich hätte allerdings jetzt keine Ahnung, wie der Dienstausweis eines Staatsanwalts aussehen könnte...


    @ Landgraf: Input bitte!

  • Zitat

    Kommen die in bürgerlicher Kleidung, werden die aus freien Stücken ihren Ausweis aus der Tasche holen.


    Freiwillig krieg ich von den Zivilen des öfteren nur die Hundemarke zu sehen. Bei Nachfrage nach dem Dienstausweis rollen die gerne mit den Augen weil sie wohl denke ich halte mich für Mr.Wichtig,nur weil ich mich an meine Anweisungen halte.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Freiwillig krieg ich von den Zivilen des öfteren nur die Hundemarke zu sehen. Bei Nachfrage nach dem Dienstausweis rollen die gerne mit den Augen weil sie wohl denke ich halte mich für Mr.Wichtig,nur weil ich mich an meine Anweisungen halte.


    Typisch K 8)
    Bei S gibbet keine Hundemarke...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    die "Hundemarke" ist uninteressant......die gibt es auf dem Trödel für 15 €......... 8)


    Dienstausweis ist maßgebend....


    Leider hat man sich aber wieder eimal nicht auf was einheitliches einigen können.......


    Bei den Länderpolizeien "kursieren" zur Zeit noch
    - alte Papierausweise im Format des alten Führerscheines
    - neue Plastikkarten (für Vollzugsbeamte und ACHTUNG !!! für Zivilangestellte OHNE Vollzugsfunktion)



    Bei den übrigen Bundes-und Landesbehörden soll in absehbarer Zeit dieser Ausweis Standard sein:
    http://www.bmi.bund.de/cln_028…weis__node.html__nnn=true


    Noch ist aber auch hier bei fast allen der alte "Papierausweis" zu finden....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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