• Hallo Leute, ich habe mal eine Frage:


    Bei welchen Bewachungsaufträgen wird vorgeschrieben eine Waffe zu Führen? Benötige Liste und Quelle!


    Wonach richten sich die Behörden,Versicherungen bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis?


    Gruß Equalizer


  • 1.) vorgeschrieben bei keinem Auftrag,
    2.) die Behörden richten sich nach den Gesetzen und Verordnungnen
    und die Versicherungen haben mit der Erteilung gar nichts zu tun


  • Ähm, vorgeschrieben :?::?::?: Was hast Du denn vor... ? :roll:

    I stay, I pray,
    I see you in heaven - far away


    I stay, I pray,
    I see you in heaven - one day


  • Ich glaube kaum, dass dir eine Behörde das Führen einer Waffe vorschreiben würde. Der, beziehungsweise Die einzigsten, die dir das Waffenführer vorschreiben könnte / n sind die Auftraggeber. Außerdem wirst du mir sicher zustimmen, dass du die Waffe auch zu deinem eigenen Schutz führst, damit auch dich keiner der "Angreifer" dich tötet oder verletzt. :wink:

  • Zitat von Sicherheitsbeauftragter

    Bei welchen Bewachungsaufträgen wird vorgeschrieben eine Waffe zu Führen? Benötige Liste und Quelle!


    Wonach richten sich die Behörden,Versicherungen bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis?


    Um mal das topic kurz auszuleuchten:
    Liste gibts nicht, das ist vertrauliches Kundenmaterial. Ausrufezeichen nutzt da auch nix.


    Waffenrechtliche Erlaubnis setzt voraus (neben Zuverlässigkeit, Haftpflichtversicherung, Sachkunde etc.): Das Bedürfnis, welches im Sicherheitsgewerbe auf der entsprechenden Gefährdung beim Bewachungsauftrag beruht (und dem Umstand, dass dabei die Schusswaffe auch noch das geeignete Mittel sein muss, um der Gefahr zu begegnen).


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Hallo, ich weiß nicht ob Ihr mich nicht missverstanden habt?!!


    Beispiel: Firma XY stellt den Antrag auf einen Waffenschein, weil sie beabsichtigen im Geld/Wert Transport tätig zu werden. Antrag wird vom BKA bearbeitet und wenn alle Erforderungen erfüllt sind, erteilt. ok!


    Eine andere Firma XY stellt auch einen Antrag auf eine waffenscheinrechtliche Erlaubnis, für einen Bewachungsauftrag im normalen Objektschutz, Auftrag wird bearbeitet und später abgelehnt. Doch diese Sacharbeiter müssen sich ja auch irgendwie informieren ob ja oder nein. Gibst es eine Liste vom BKA für welche Aufträge überhaupt eine waffenrechtliche Erlaubnis in Frage kommen würde oder nicht.
    Es kann doch nicht jeder Sachbearbeiter so entscheiden wie er möchte!


    Versicherungen: Geldwerttransport wird nur versichert, wenn bewaffnete Begleiter vorhanden sind. Aber sie müssen sich ja auch irgendwo orintieren Liste/Richtlinien ect.


    Oder liege ich mit meiner Vermutung richtig, das es bei BKA von Fall zu Fall entschieden wird?

  • Das BKA hat mit dem normalen Waffenschein nichts zu tun, das liegt im ermessen der Behörde. Im Normalfall müssen 3 Aufträge vorgelegt werden die bewaffnet durchgeführt werden müssen oder ein fester Auftrag z.B. Geld- Wertransport. Die Waffenbehörde wird sich mit dem zuständigen RP in Verbindung setzen und prüfen ob die waffenrechtliche Genehmigung erteilt wird, alle Grundvorraussetzungen WSK, Eignung und Zuverlässigkeit natürlich vorrausgesetzt.

  • Zitat von Duke74

    ob die waffenrechtliche Genehmigung erteilt wird, alle Grundvorraussetzungen WSK, Eignung und Zuverlässigkeit natürlich vorrausgesetzt.


    Dazu kommt dann noch die entsprechende Versicherung und halt das nachgewiesene Bedürfnis.


    Ansonsten volle Zustimmung.


    Das BKA hat damit nix zu tun.


    Drei Aufträge sind die Regel - es kann aber regionale Unterschiede geben.


    Ich hab aber persönlich das Gefühl (ich kann mich auch täuschen), dass es hier darum gehen könnte, eine legale Waffe zu erwerben und das Bedürfnis durch Zusammensucherei irgendwelcher Aufträge begründen zu können - nur um das Ziel "legaler Buntmetallbeschleuniger" zu erreichen.
    Wie gesagt - ich kann mich täuschen. Aber es macht momentan den Eindruck, als wäre es so...

  • @ Stinkefuchs
    Buntmetallbeschleuniger ist gut,hab ich auch noch nicht gehört und den Eindruck kann ich unterschreiben.


    Es liegt im persönlichen Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters der Ordnungsbehörde einen Waffenschein zu erteilen oder im Falle eines Versagungsgrundes gemäss WaffG oder einer Verwaltungsvorschrift eben nicht.
    Es sind gewisse Vorraussetzungen zu erfüllen,die von Ordnungsamt zu OA unterschiedlich interpretiert werden können und wenn alles wie gewünscht belegt wurde erteilt die Behörde den Schein.
    Es ist allerdings auch in den Amtsstuben angekommen,das ein Einmann Sicherheitsdienst der vor einem Monat gegründet wurde nicht unbedingt gerade einen fetten Peronenschutzauftrag an Land zieht.
    Gruss M.

    Lerne aus den Fehlern anderer,das Leben ist zu kurz um jeden Fehler selbst zu machen!

  • Wir hatten mal den Fall, das eine verstrahlte, aber abgesicherte Baustelle bewaffnet bewacht werden musste. Das Ordnungsamt weigerte sich, einen Firmenwaffenschein austzustellen für dieses temporäre Objekt, trotz BKA-Zustimmung.
    Ende vom Lied, das BKA hat das Ordnungsamt angewiesen, den Waffenschein auszugeben, zusammen mit der Strahlenschutzbehörde der beiden betreffenden Bundesländer. Schikane vom Amt, Waffenschein musste täglich erneuert werden, wurde schnell gerichtlich abgeschmettert.
    Aussage des BKA, wenn das Amt weiterspinnt, bekommt Ihr den Lappen von UNS. Die Baustelle muss endlich abgesichert werden.


    Ach ja, es war sehr sehr gut bezahlt.... ging aber leider nur weinige Monate.

  • Waffe geführt wird regelmässig bei folgenden Aufträgen:
    - Geld- und Werttransport
    - Bewachung kerntechnischer Anlagen (KKW)
    - Bewachung militärischer Anlagen (Kasernen)
    - Bewachung von Einrichtungen der Bundesbank

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