Gründung eines Betriebsrates - welche Vorraussetzungen??

  • Hallo erstmal :)
    Bin der NEUE... 8)


    Arbeite im GWT in Meck-Pom. in einem mittelständischen Unternehmen. Unser AG will uns nun endlich ab April die 6,60 Euro zahlen. Müßte er dies nicht sogar rückwirkend zum 01.01.2008 tun???


    Einige wenige von uns sind endlich auch bereit dazu, sich zu organisieren. Es ist nur schwer einen Betriebsrat zu bilden, ohne dass der AG davon Wind bekommt :cry: Was müssen wir beachten, damit wir rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn wir einen Betriebsrat bilden?
    Wir wollen den AG vor vollendete Tatsachen stellen, ohne dass er den Betriebsrat laut möglichem gültigen Recht wieder auflösen oder gar verbieten kann...


    Wir zählen alleine im GWT weit über 50 Mitarbeiter.


    Vielen Dank schon mal :)

  • Am besten lasst ihr euch von einer Gewerkschaft beraten...
    Falls das nicht möglich ist, hilft ein Blick in das Betriebsverfassungsgesetz, dort ist alles geregelt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Was noch hilft ist die Suchfunktion hier im Forum

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Vielen Dank schon mal, für die Antworten.
    Wie sieht es mit der eventuellen rückwirkenden Zahlung ab 01.01.2008 aus?
    Kann mir dazu vielleicht auch noch jemand etwas sagen??

  • So wie ich das jetzt überblicke, ist der Tarifvertrag für Meck-Pom nicht allgemeinverbindlich.
    Um in den "Genuss" des TV zu kommen, müssen demnach beide Parteien (AG und AN) durch Mitgliedschaft in der jeweiligen Tarifpartei tarifgebunden sein.


    Ist also der Arbeitgeber nicht im BDWS organisiert und/oder der Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft, müsste überhaupt nicht nach Tarif bezahlt werden. Was das jetzt im weiteren für eure rückwirkende Zahlungen bedeutet, kannst du dir ja jetzt denken...

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  • @
    Wie vorab schon erklärt:
    Steht in den neu ausgehandelten Verträgen nix von solchen Zahlungen, gibt es diese nicht
    Ich vermute aber mal, Du bist über den Tarif gestolpert und hast gemerkt, das Du / Ihr beschissen werdet, also nicht nach Tarif bezahlt werdet.
    Generell gilt der Tarif nur für Gewerkschaftsmitglieder... und den Vertragsfirmen, also den im BDWS gebundenen..
    Das alle anderen Beschäftigten auch nach Tarif bezahlt werden (wenn....) ist Sache des AG.
    Der hat nämlich null Interesse an einer starken Gewerkschaft, oder höherer Organisation seiner Belegschaft in dieser.
    Ergo ist zahlen für alle (Trittbrettfahrer eingeschlossen) angesagt.


    Und ab wann BR zu gründen ist, steht im BetrVerfG uA.eindeutig im §9, wo auch die Stärke des BR aufgegliedert ist:


    = ab fünf Arbeitnehmer...


    Solltest Du direkt davon betroffen sein, unter Tarif bezahlt zu werden, hilft im Mom nur der Weg zum Anwalt, um die Anspruchsfristen zu wahren.
    Die Gründung/Aufstellung eines BR würde zu lange dauern, um Ansprüche auf Nachzahlung noch geltend machen zu können.


    Rechne aber mal schon mit einer Kündigung, wenn Du dieses Ansinnen hast...
    Traurig aber sehr nahe liegend...

  • naja nur mal so


    wir sind 200 mitarbeiter und haben auch keinen BR, was mich persönlich sehr ärgert, weil keine instanz da ist um einem EL etc. auf die finger zu kloppen.

  • Also unser Verein ist so lange ich denken kann im BDWS. Deshalb müssen sie ja notgedrungen auch den Tarif zahlen.
    nun würde mich halt nur brennend interessieren, ob die Zahlungen nicht schon ab ersten Januar mit 6,60 hätten erfolgen müssen.
    Den Gang zum Anwalt möchte sicher keiner, das ist erst notwendig, wenn die Kündigung erfolgt ist.
    Mich stört auch, dass man bei uns die Fahrer allesamt für blöd verkaufen will und versucht, sie einzuschüchtern. Sie sollen alle schnellst möglich die neuen vom AG angebotenen Lohnvereinbarungen unterschreiben. Dann ist der AG natürlich fein raus!
    Es ist genau jetzt die richtige Zeit, um in Verhandlungen zu treten und das zu bekommen, was uns zusteht...

  • @


    Neuer LTV für McPom..
    Ein Rat:
    Setze Dich an's Telefon, und rufe bei Ver.di 13 an, frage dort nach den aktuellen LTV/MTV, und vor allem dem Datum ihres Inkrafttretens.
    So oder so bekommst Du Antwort, Rat oder Termin, auch als "Nichtgewerkschafter"

    Und ab dem Tag, ab dem der neue LTV gilt, oder gegeolten hatte, steht Euch der Lohn zu (wenn Ihr in den og. Rahmen gehört)
    Bist Du nicht in der Gewerkschaft... de jura also Arschkarte...


    Ps.:
    Ich könnte Dir das alles auch abnehmen, und hier einen Link reinsetzen.
    Habe aber die Erfahrung gemacht, das selber erarbeitetes- tiefer sitzt, als "mitgenommenes" Wissen.


    Axo: Wenn Du einmal bei den Gewerkschaftern bist, frage mal nach dem Betriebsrat...
    Nur um mal wieder zum Thema zu kommen :wink:

  • Hallo zusammen!


    Vielen Dank nochmal für die zahlreichen Tipps und Hinweise :)


    An Faultier:
    Zitat: Und ab dem Tag, ab dem der neue LTV gilt, oder gegeolten hatte, steht Euch der Lohn zu (wenn Ihr in den og. Rahmen gehört)
    Bist Du nicht in der Gewerkschaft... de jura also Arschkarte...


    Darf ich das so verstehen, dass wenn die Mitarbeiter nicht in der Gewerksch. sind, wir dann das Geld nicht rückwirkend bekommen?
    Also der MTV gilt laut der Synapse eindeutig ab dem 01.01.2008



    An guardian_bw:
    Bis jetzt sind nur ein gaaaaaanz geringer Teil der AN in der Gewerksch. Ich gehöre leider zum anderen Teil der Belegschaft... :?

  • usevurig


    Euer Arbeitgeber muss nur an die Arbeitnehmer den Tariflohn zahlen, der auch in der Gewerkschaft (und folglich Mitglied der Tarifpartei) ist. Die restlichen Arbeitnehmer haben, wie schon von faultier gesagt, die Arschkarte - auch zukünftig. Es sei denn, der Arbeitgeber zahlt diesen AN freiwillig den Tariflohn. Er muss nicht!


    Anspruch auf rückwirkende Zahlung haben auch nur die Gewerkschaftsmitglieder.
    Was allerdings zu beachten ist, sind die Ausschlussfristen. Auch die Gewerkschaftsmitglieder können den Anspruch auf tarifggemäße Zahlung nicht ewig geltend machen...

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  • Äääähhh sorry.


    Laut usevurig, ist seine Firma Mitglied im BDWS

    Gruss
    Ghost


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  • Stimmt, aber wenn der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich ist, müssen beide, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sein. Tarifgebunden ist man durch Mitgliedschaft der jeweiligen Tarifpartei...


    Sonst müsste auch ein Arbeitgeber, der nicht BDWS-Mitglied ist, einem Arbeitnehmer der Mitglied der Gewerkschaft ist, Tariflohn zahlen...

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  • usevurig


    solltest dir auch mal die beiträge im internet bezüglich SECURITAS anschauen.
    Da wurden kürzlich MA entlassen die einen BR bilden wollten, die haben aber jetzt Ver.di im Rücken die sie voll unterstützen. :respekt:

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