rechtliche grundlagen für personen- und taschenkontrollen???

  • hallo leute,


    bin mom als revierfahrer eingesetzt, muss aber mittendrin eine stunde an einem objekt verweilen um die mitarbeiter bei verlassen der firma zu kontrollieren.


    es gibt ja immer schlaue kollegen, die eine menge "tipps" haben und einem sagen, was man darf, muss und was nicht.
    zb hat mir jmd erzählt, dass ich das allein garnicht dürfe (beweislage ...).


    kann mir einer von euch sagen, wie eine solche kontrolle stattzufinden hat oder wo das genau geregelt ist???


    dank im voraus

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • @
    Sicher kann das wer..
    Nämlich Dein EL.
    Der sollte den Vertrag mit dem Kunden kennen, also auch Deinen Handlungsspielraum.
    Der Rest war bereits Stoff im 34a....

  • also im 34a wurde das nicht genauer besprochen, meinem el ist das sch... egal

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • @
    Also nix Einweisung, keine Hinweise zum Kontrollschwerpunkt, keine DA?


    Tolle Firma!


    Ich habe das selber x - fach gemacht, hatte aber einerseits eine saubere DA, andererseits gab es Seitens des AG/Kunden gegenüber der Belegschaft klare Aussagen..., die auch noch vom BR der Firma abgesegnet waren...


    omg...

  • mit der belegschaft ist so weit auch alles klar, da hat mich noch nicht einmal einer beleidigt :wink:
    aber ich meinte so sachen wie: zu zweit? frauen nur von frauen? ...

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • @
    Wie oben schon geschrieben..
    Dafür gibt es Deinen EL, zur Not Deinen BR...


    Ich kenne ein Objekt, in dem immer wenigstens eine Frau auf Schicht ist...
    Vielleicht reicht das als Hinweis.


    PS.: Die Probleme mußt Du selbst vor Ort lösen... Securitytreff. de ist weder Rechtsberatung, noch Ersatz oder Ergänzung für mangelhafte DA in Umsetzung erhaltener Aufträge...

  • Frauen nur von Frauen ist bei Leibesvisitation nötig. Machst du ja wohl nicht. (?)
    Falls doch dann ist eine Frau erforderlich die mit dem "Opfer" einen optisch abgetrennten Bereich aufsucht und die Kontrolle durchführt.


    Erforderlich ist weiterhin die Anwesenheit eines Vertreters des Betriebsrates sowie die Gewährleistung des "Zufallsprinzips".
    Des weiteren muß gewährleistet sein das die Privatspähre gewahrt ist. Du darfst diese Kontrollen also nicht vor den Augen anderer MAs durchführen.Die ausgewählte,zu kontrollierende Person muß in einem uneinsichtigen Bereich durchsucht werden.
    Darauf läuft es im wesentlichen hinaus. Die anderen erforderlichen Grundlagen betreffen mehr den Betrieb als dich in deiner Eigenschaft als "Kontrolleur".(Arbeitsvertrag;freiwilliger Unterwerfungsakt usw.)


    Hättest du aber echt wissen müssen. Wenns bei der IHK verschwitzt wurde hätte dein EL mal mit dir drüber sprechen müssen, wie Faultier schon sagte.



    Gruß,
    Trapper

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • danke, trapper, für deine infos, hätte nur gerne gewusst, wo das steht.


    faultier:
    dass mir da mein el helfen muss, das weis ich selbst, solange sich keiner beschwert kümmert er sich darum nicht, dass ich daran nix ändern kann wisst ihr ja wohl.

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • Steht alles im 34a drin.
    Ohne ausdrückliche Dienstanweisung dazu würde ich von jeglichen Taschenkontrollen, egal ob Verdachtsabhändig oder Präventiv, die Finger lassen.


    Dein Chef wird genau wissen, was er mit dem Kunden ausgemacht hat und der Kunde bekommt, was er bezahlt. Vielleicht will er ja auch nicht, das Ihr mehr macht, wie nett Lächeln, Türen und Fenster Schliessen und gucken, ob die Technikräume schon unter Wasser stehen? Ist es so, dann macht melden wieder Frei. In Eurem falle ist es eher so, das Ihr nett Lächelnd eine Stunde am Ausgang steht und Präsenz zeigt.

  • Zitat von Trapper

    Frauen nur von Frauen ist bei Leibesvisitation nötig. Machst du ja wohl nicht. (?)
    Falls doch dann ist eine Frau erforderlich die mit dem "Opfer" einen optisch abgetrennten Bereich aufsucht und die Kontrolle durchführt.


    Darf er auch gar nicht! Eine Leibesvisitation darf nur von der Polizei gemacht werden!

  • Hallo Blue_Dragon,



    dazu ein kleiner Einspruch.....


    Eine "Leibesvisitation" durch den Werkschutz ist dann zulässig,wenn sie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzelvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung geregelt ist.
    In der Praxis kommt dieses aber kaum vor (außer bei bestimmten "Wert-Betrieben")da der Aufwand ( es müssen immer 2 Kontrollieren
    (und wenn Frauen im Betrieb arbeiten,müssen dann noch zusätzlich 2 Frauen anwesend sein).


    aber dabei ist zu beachten,das diese Kontrollen nicht erzwungen werden können :!::!:


    Weigert sich der Mitarbeiter, so muss man ihn gehen lassen......den Vorfall natürlich sofort dem Vorgesetzten und dem AP des Kunden melden.. :!:

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Erstmal vielen Dank an euch alle, dass ich hier als Neuling so viel resonanz bekomme.
    Aber::::::: ich brauche Belege! Ich kann ja schlecht sagen, der klaus oder Faultier hat aber gesagt, dass...


    Vielen Dank schonmal


    P.S.
    Mein el weis es nicht und er möchte sich auch nicht
    bemühen mir dabei zu helfen, nicht rechtswidrig zu handeln.

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • hab ich doch schon, dort finde ich aber auch keine Quellenangaben.
    Es muss sich doch hier im Forum einer Rumtreiben, der belegen kann was er zu diesem Thema äussert.


    Wenn ihr mir behilflich sein möchtet, dann bitte nurnoch mit Quellenangabe.
    Alle anderen unbelegten Versionen kenne ich schon.
    Ich habe ungefähr 400 Kollegen und 40 Kunden von denen sich ein großteil dazu geäussert hat.

    rechtschreipfeeler sint beapsichticht und wär sie finded darf sie behaltne

  • OK.....der Kunde sagt doch nun mal was er will.


    Wie siehts denn aus mit deiner Unterweisung in dem Objekt / der Tätigkeit ??


    Von deiner EL aus scheint da ja so einiges im argen zu liegen. Vielleicht solltest Du mal das gespräch mit deinem Chef suchen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker


  • Ich rede ja auch von Erzwingen.
    Aber ich kann mir nicht Vorstellen das ein EL seinen Angestellten so dermassen unqualifiziert in eine Sicherheitszone schickt die es erlaubt, eine L-Visitation zu ermöglichen!


    Grüßle

  • Präventivkontrollen?
    Wurde doch schon mehrmals gesagt.
    Steht im Vertrag mit dem Kunden, was er will und bezahlt.
    Rechtsgrundlage? Hausrecht, Freiwilliger Unterwerfungsakt, Betriebsvereinbarung, schriftlicher Wunsch des Kunden.
    §§ findest Du zur Präventivkontrolle nicht. Erzwingen darfst Du die auch nicht. Steht alles schön beschrieben im isbn 3-415-02494-6 ab Punkt 212.


    Ach ja, Gestern meinte die Kassiererin an der Supermarktkasse, ich solle mal meine Tasche öffnen, die vorne am Haken hängt und als ich es verweigerte mit "Nö" fing sie an, sie zu öffnen. Nun, Ohrfeige, Polizei, Abmahnung für die Verkäuferin.

  • Habe ihre Hand von meiner Tasche entfernt und diese Hand ging dann senkrecht nach oben Richtung meinem Gesicht und dann machte ich ein zweites mal von meinem Notwehrrecht gebrauch.
    Ich bekam Recht von der Polizei und wurde vom Marktleiter gebeten, von einer Anzeige Abstand zu nehmen. Zeugen waren mehr wie genug da.

  • Da gibt es Märkte die dann mit nem Strauß Blumen und nem netten Gutschein aufwarten.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

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