"Aufgaben" im Dienst

  • Hallo Männers & Mädels!


    Mir liegt seit längerer Zeit eine Frage auf der Seele, die mir keine Ruhe lässt. Kann mir einer von euch mit einem Ratschlag helfen ? (Bitte keine Behauptungen, oder : Das könnte, müsste, sollte doch "Das" sein... )


    Lage :


    Eine Wachmann, hat neben seiner Sicherheitsaufgaben, wie Kontrollgängen, Pfortendienst etc. (Zeitaufwand für ALLE geforderten Aufgaben, bisher ca. 8-9 Stunden in 12 Std. Schicht) auch und vor allem Aufträge zu erledigen, die ihn meiner Meinung nach, eher zum Produktionshelfer als zu sonst was machen.
    Der Mann arbeitet (weil vom Kunde dringend gewünscht ) AKTIV in der Produktion des Betreibes mit ! (und das schon seit mehreren Jahren)
    Der Wachmann bedient, startet und überwacht die Maschinen dort. Ferner ist ausserhalb der Kernarbeitszeit die Warenannahme. (mit Lieferschien abzeichnen und das angelieferte Zeug auch noch mit dem Stapler abladen )


    Geht das nicht in Richtung Arbeitnehmerüberlassung ?


    Bisher war der gute Mann mit sich und der Welt zufrieden, weil er seine Ruhe hatte, sich das ganze trotz allem im Rahmen hielt, er sich nicht totarbeiten musste und er für unsere Branche reichlich gut verdient. Doch jetzt droht der Kunde damit, ihm "weil er ja sonst nichts zu tun hat" noch ein paar reine Sicherheitsaufgabe zusätzlich aufzuladen. Womit sich seine "Freizeit" auf 1 -2 Stunden pro Schicht verringern würde, wenn sie nicht ganz wegfällt.


    Ferner würde mich interessieren, was die Berufgenossenschaft dazu sagen würde, falls sie erführe, das der arme Kerl im Grund genommen an wirklich gefährlichen Maschinen arbeiten muss, bzw. diese bedienen. (Maschinen stehen wegen ihrer Gefährlichkeit in speziellen Boxen) Er wird ja offiziell immer noch als Wachmann geführt.


    Wegen dem ganzen Ungemach das dem armen Kerl droht, überlegt er sich, ob er nicht den Kunde dahingehen verklagen soll, das der Kunde, in dessen Werk er seit mehreren Jahren ( > 4 ) ausschliesslich eingesetzt ist, ihn direkt einstellt (bis jetzt ist er einfach nur ein Wadidö eines Dienstleisters, dessen Gutmütigkeit schamlos ausgenutzt wird)
    Womit dann wohl der IG Metall Tarif greifen würde. Oder ?


    Irgendwelche Anregung ? (Ausser zum Fachanwalt gehen und erst mal hundert von Euros Abdrücken ? )


    Hat jemand von euch Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht ?


    Besten Dank im Voraus !


    " Einsatz-, Niederlassungs- und Objektleiter gehören erst mal zwei Jahre eingesperrt.
    Wenn sie nach der Entlassung fragen WARUM, gleich noch mal zwei Jahre ! "

  • Gerne steht ja in der Dienstanweisung folgender Schlußsatz:


    Organisatorischen Maßnahmen des Betreibers ist folge zu leisten.


    Das ist es was einen zum Mädchen für alles macht.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Gerne steht ja in der Dienstanweisung folgender Schlußsatz:


    Organisatorischen Maßnahmen des Betreibers ist folge zu leisten.


    Das ist es was einen zum Mädchen für alles macht.


    Ich hatte mal einen Job, da musste ich morgens um Fünf, eine Maschine einschalten. War genau ein Knopf zu drücken, der die Heizung der Maschine startete.
    Um den Job überhaupt erledigen zu "dürfen", musste ich eine Anderungskündigung über mich ergehen lassen. Weil laut meinem damaligen EL, der im Rechtlichen sehr fit war, das einschalten der Maschine, rein gar nichts mit Sicherheits - bzw. Werkschutzaufgaben zu tun hatte. Das ganze dauerte auch nur ein Jahr, weil das ganze, eben wegen der Werkschutzunüblichen Schalthandlung, Arbeitnehmerüberlassung war. Aber das ist schon fast zehn Jahre her und ich weiß nicht was sich da alle geändert hat.


    Im übrigen, ich nenne das nicht gerade eine "Organisatorische Maßnahme" wenn man als Sicherheitsmitarbeiter in der Produktion mithelfen muss.


    Ich z.b mache nur meinen Sicherheitskram, mit allem anderem können Sie mich mal gerne haben. Z.b. Schneeschippen oder vor der Pforte kehren. ( oder ähnlichen Unsinn ) HUA ! Da klingel ich eben einen Hausmeister raus und der macht das dann. Ich habe eine Arbeitsvertrag als Separatwachmann und nicht als "Mädchen für alles"


    Was macht man als Mädchen für alles, z.b, wenn man einen Arbeitsunfall bei einer Tätigkeit erleidet, die nun so rein gar nichts mit Sicherheitsaufgaben zu tun hat ? Z.b wenn man sich böse an der heissen Maschine verbrennt, an die sonst nur ausgebildete Metallfachkräfte randürfen und in deren Funktion man lediglich in einer kurzen mündlichen Einweisung unterwiesen wurde. Ob die BG da wohl zahlt ? Ich habe da meine Zweifel. Genau so, wie ich an der BG Website verzweifle, weil ich da nichts passendes zu dieser Thematik fand.

  • Zitat

    Bisher war der gute Mann mit sich und der Welt zufrieden, weil er seine Ruhe hatte, sich das ganze trotz allem im Rahmen hielt, er sich nicht totarbeiten musste und er für unsere Branche reichlich gut verdient. Doch jetzt droht der Kunde damit, ihm "weil er ja sonst nichts zu tun hat" noch ein paar reine Sicherheitsaufgabe zusätzlich aufzuladen. Womit sich seine "Freizeit" auf 1 -2 Stunden pro Schicht verringern würde, wenn sie nicht ganz wegfällt


    In den Bereich "Pförtnerdienst" fallen für gewöhnlich immer Zusatzaufgaben. Insbesonderen eben Annahme und Weitergabetätigkeiten.
    Kein Kunde sieht es übrigends gerne wenn die von ihm bezahlten Leute scheinbar beschäftigungslos an der Pforte sitzen. Klar das er Leistung für sein Geld sehen will. Und zusätzliche Sicherheitsaufgaben wären auch nicht gerade eine Zweckentfremdung des Pförtners.


    Er muß halt immer so tun als wäre er Mega beschäftigt.
    Den Kunden wissen zu lassen das man zeitweise nichts zu tun hat ist nicht gerade besonders clever... um nicht zu sagen dämlich! Auf mehr "Freizeit" zu pochen, obwohl man 12 Std. bezahlt wird wird man wohl kaum einem Kunden verständlich erklären können. Streng genommen hast du nicht mal das Recht auf ne ungestörte Essenspause,sofern deine Arbeitszeit keine Pausen beinhaltet.
    Ich habe übrigends auch keine und viele Kollegen,speziell Pforte/Werkschutz können da sicher auch ein Lied von singen.


    Thats live

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


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  • Zitat

    Auf mehr "Freizeit" zu pochen, obwohl man 12 Std. bezahlt wird wird man wohl kaum einem Kunden verständlich erklären können.


    ...und unter welchen Voraussetzungen waren nochmal 12h Dienstzeit zulässig...?
    wobei ich jetzt "Arbeitsbereitschaft" nicht zwangsläufig mit "Freizeit" gleichsetze


    Vielleicht sollte man auch das dem Kunden mal nahebringen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    ...und unter welchen Voraussetzungen waren nochmal 12h Dienstzeit zulässig...?
    wobei ich jetzt "Arbeitsbereitschaft" nicht zwangsläufig mit "Freizeit" gleichsetze


    Vielleicht sollte man auch das dem Kunden mal nahebringen.


    Natürlich. Interessiert den Kunden aber für Gewöhnlich nicht. Ich wende das Argument beim Kunden auch immer an,das ich schon mehr mache als erlaubt ist...wenn er mir wieder was auflasten will. Manchmal klappts...manchmal nicht.


    6 Stunden Bereitschaftsdienst kann ja auch bedeuten das du an dieser Zeit am Empfang sitzen mußt und auf Besucher warten mußt. Wenn einer kommt, muß man "bereit" sein.
    Und wenn bekannt ist das pausenlos Besucher kommen,hat man halt Pech gehabt.


    Oder will jemand ernsthaft 6 Std. lang nen abgetrennten Raum zum abgammeln?
    Für den Kunden der das mitmacht würde ich gerne arbeiten. :lol:

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  • Hallo,



    S T O P :!:


    Bewachungstätigkeit heisst zunächst einmal nichts anderes als Bewachen.....KEINE Betriebsinternen Arbeiten....


    ALLE zusätzlichen Tätigkeiten MÜSSEN


    1. Zwischen der Security-Firma vereinbart und auch bezahlt werden....


    2. demenstprechend MUSS auch die Haftpflichtversicherung der Security-Firma entsprechend erhöht werden


    Das MUSS alles schriftlich vorliegen,sprich DA......sonst kann das Böse enden......


    Was ist denn,wenn in obigen Beispiel der Wachdödel mit dem Gabelstapler eine Palette beim Abladen beschädigt??....
    Ist das ganze nämlich nicht im Bewachungsauftrag schriftlich fixiert,werden sowohl der Kunde als auch die Sicherheitsfirma mit dem
    Großen Finger auf den Wachdödel zeigen und Unisono behaupten " DER hat das OHNE unser Wissen freiwillig gemacht.......".....


    Dann fang mal an zu sparen......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Mal so am Rande:
    Welche von uns Wachteln bekommt denn einen Vertrag zum Lesen?
    Welcher Wachdödel unter uns kennt den Wortlaut, des ausgehandelten Dienstleistungsvertrages???


    Meistens keiner! Oder?


    Also kann es doch durchaus sein, das immer alles seine rechtliche Grundlage hat?, Der Chef dafür auch ordentlich DB abrechnet?


    Hier werden den "einfachen" Kollegen manchmal Themen vorgesetzt, die ausschließlich auf Leitungsebene zwischen den Vertragsparteien zu diskutieren wären....


    Verwirrt, und ist in meinen Augen kontraproduktiv!

  • Hallo Faultier,



    Zitat


    Verwirrt, und ist in meinen Augen kontraproduktiv!


    Das sehe ich nicht so.......wenn der einfache Wachmann nicht weiss,worauf er hinweisen soll, wird sich die "Führungsetage" die Sache nämlcih einfach machen und einfach sagen " Mach......"......
    Geht es dann schief,wird die "Führungsetage" ebenso vehement mit dem Finger auf den Wachmann zeigen und schreien "Du A**** das durftest du doch gar nicht.........."


    Wem man hingegen Konkrete Fragen (am besten schriftlich und sofern BR über diesen) stellt, ist komischerweise die Sache dann nicht mehr nötig........... 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Frank


    Empfangs u. Pförtnerdienste beinhalten mittlerweile schon Grundsätzlich auch Servicetätigkeiten. Die Sicherheit wird doch oftmals nur am Rande miterledigt.
    Oftmal wird Englisch und PC vorausgesetzt weil die Pforte bzw der Empfang auch die Telefonzentrale zeitweilig übernehmen muß. Darauf wird meißtens schon bei der Stellenausschreibung hingewiesen.
    Auch Annahme und ausgabe von Leihfahrzeugen an die Mitarbeiter ist doch gang und gäbe geworden seit alle nur noch Autos leasen.Große Firmen bestellen Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz in der Poststelle.


    Und...und..und vieles mehr.



    Man kann sich doch nicht nur an seinen Bereich festklammern,wenn man Marktfähig sein will.


    Ein guter Handwerker kehrt nach der Arbeit ja auch seinen Dreck zusammen und besteht nicht darauf das die Putzfrau das zu machen hat,weil er ja nur handwerkliche Arbeiten erledige.


    Wer nur knallhart Sicherheit machen will und nichts anderes....sollte die Pforte besser vergessen.


    Ob ich das gut finde lassen wir mal dahin gestellt. Aber so läuft es eben in der Realität.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


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  • Zitat von Trapper

    Wer nur knallhart Sicherheit machen will und nichts anderes....sollte die Pforte besser vergessen.


    Da stimme ich dir zu, wobei ich hier nicht nur die Pforte mit diesem "Problem" sehe. In vielen anderen Bereichen sieht es ähnlich aus, als Beispiele FSD, NSL oder auch Veranstaltungsschutz.


    Allerdings sehe ich durchaus einen Unterschied darin, ob der Werkschützer nun Mietwagen ausgibt oder ob er Fertigungsanlagen bedient (wohlgemerkt bedient, nicht überwacht!)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo Trapper,



    Zitat


    Oftmal wird Englisch und PC vorausgesetzt weil die Pforte bzw der Empfang auch die Telefonzentrale zeitweilig übernehmen muß


    Das sind aber Berufstypische Tätigkeiten für einen Pförtner am Empfang.
    Hie rmal die "Klassischen" Pförtnertätigkeiten:
    -Ein-und Ausgangskontrolle (Personal und Besucher)
    -Telefonvermittlung
    -Annahme/Ausgabe Schlüssel/Post/Fahrzeuge
    -Parkplatzkontrollen
    -Bedienen technischer Anlagen (Schranken/Tore/BMZ/EMA)


    Alles andere sind Extra Tätigkeiten und müssen auch extra bezahlt werden, wie zum B. Interne Postbearbeitung.




    Zitat


    Man kann sich doch nicht nur an seinen Bereich festklammern,wenn man Marktfähig sein will.


    Nein,man sollte sich aber auch nicht selber die Preise "kaputt" machen.....
    Zusatzleistungen müssen Extra bezahlt werden...schließlich "lauern" dort ja auch Risiken.
    Nehmen wir das Beispiel:

    Zitat


    Große Firmen bestellen Sicherheitsmitarbeiter zum Einsatz in der Poststelle.


    Gerade hier wird oft Unterschätzt,das auch in so einer "popeligen" Position oft Millionen bewegt werden......
    Seien es Baupläne,die nicht rechtzeitig rausgehen oder Vetragsunterlagen........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Jedes Objekt hat eine Dienstanweisung in dieser ist aufgelistet was man zu tun und zulassen hat, dieser anweisung ist folgezuleisten.


    Sollte der Auftraggeber mehr fordern muss dieses mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden und schriftlich niedergelegt werden.


    In dem Unternehmen wo ich arbeite wird dieses pratikziert, denn dies hängt mit einen mehrkosten aufwand zusammen.


    Aber es gibt MA`s die dieses freiwillig machen nur um gut im Objekt darzustehen.


    Habe einige solcher dinge erlebt.( weil sie dann kleine zuwendungen bekommen haben )


    Wie gesagt der Dienstanweisung ist folgezuleisten ob die in unseren augen nicht immer so richtig sein sollte darf keinen interessieren.


    M.f.g

    Mein Beruf ist meine Leidenschaft,seit 18jahren in diesen Gewerbe tätig.

  • Dienstanweisung an das Bewachungspersonal und Dienstleistungsvereinbaruzng zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind zwei Paar Schuhe. Wer sich auf die "Dienstanweisung" stützt und daraus ableitet, gewisse, angeordnete Tätigigkeiten nicht ausführen zu müssen, der kann schneller ausgetauscht werden als er zu denken vermag. Um Berufsgenossenschaften braucht man sich keine Sorgen zu machen. Die quer durch die Bank froh, wenn sie in Ruhe gelassen werden und geben dies auch genügend deutlich zu erkennen durch ihre sträfliche Vernachlässigung der Präventionsaufgaben.


    Habe selber auch schon "so nebenbei" Autoklaven überwacht, auf Produktionssituationen reagiert oder sogar die Arbeit des hoch bezahlten SiGeKo wahrgenommen. Bis auf das noch stärker gewordene Gefühl der Ausbeutung und Schlechtbezahlung waren dies aber interessantere Tätigkeiten als stumpfsinniges Herumlaufen mit dem Deister.


    Die eingangs mit aufgeworfene Frage in Zusammenhang mit Arbeitnehmerüberlassung kann auch alleine im Bewachungsumfeld geklärt werden, dazu bedarf es keiner "berufsfremden" Nebentätigkeit bzw. Ausschöpfung der Anwesenheitszeit. Ein Großteil sämtlicher Bewachungsaufträge sind im Kern ohnedies nichts als (illegale, d.h. ohne AÜG-Erlaubnis ausgeübte) Arbeitnehmerüberlassungen. Einklagemöglichkeiten beim Auftraggeber sind möglich und wurden auch schon erfolgreich praktiziert (u.a. bei Mercedes oder ZDF/Mainz). Es git einige wenige Kriterien, die das de facto Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Auftraggeber nachweisen lassen. Die Frage ist nur, ob der Mann damit glücklich wird.

  • Lustig wird es immer dann, wenn der vereinbarte "Zusatzauftrag" meiner eigentlichen Bewachungstätigkeit entgegenwirkt. Wenn ich z.B. etwas an einem PC erledigen soll und deswegen eigentlich nicht das Gelände das ich ja eigentlich bewachen soll nicht über(blicken)wachen kann, weil meine Augen an einer EXCEL-Tabelle hängen die ich für den Kunden zu bearbeiten habe (= "Deppalasarbeit")...


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