Frage zum (Oster-)Urlaub [Bayern]

  • Hi Profis!


    Ich war vom 3.3. bis einschließlich gestern, 24.02.2008, im Urlaub.


    Beim Urlaubsantrag wurden dafür 18 Tage angesetzt, heute heißt es auf einmal, mir werden 22 Tage abgezogen.



    Originaltext:
    Ihr Urlaub war vom 03.03. bis einschl. 24.03.2008 angesetzt - dies ergibt 22 Tage. Wochenden müssen prinzipiell mit als Urlaub angerechnet werden,
    so auch die Osterfeiertage. Dementsprechend erhalten Sie auch Ihre Urlaubstage (32 Tage über das Jahr verteilt).



    Ich habe keine schriftliche Unterlagen über die Urlaubsregelung in Bayern.


    Wer von Euch kann mir Auskunft geben, mir vielleicht einen Screenshot dazu mailen oder eine URL nennen, wo ich Infos dazu downloaden kann?

    Das wäre super!


    Schöne Zeit!


    Mankei

  • Hierher verschoben.


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo Mankei,


    dein Arbeitgeber hat recht, es zählen die Kalendertage und das sind nunmal 22. Der Urlaub wird lt. Manteltarif kalendertäglich
    gewährt.



    Gruß




    hmoerser

  • Gruß nach Garching!


    Danke Dir. Ärgerlich ist das aber schon.


    Ich arbeite seit Jahren bei einer Firma von meiner Sicherheitsfirma aus.


    In dieser Firma geht die Arbeit (Zutritt- und Schließdienst) nur von Mo - Fr.


    Sa und So habe ich frei. Ist das schon rechtens, dass die dann die komplette 7-Tage-Woche ansetzen?


    Mankei, im Schnee 8)

  • Hallo Mankei,


    dafür hast du ja 32 Tage Urlaub. Wenn Du auf Mo-Fr bestehen würdest, hättest du auch nur 25-27 bezahlte Urlaubstage.


    Du bekommst dafür 32 Tage bezahlt. Du bist im Bewachungsgewerbe tätig, also gilt auch der Bewachungstarifvertrag und nicht
    der Branchentarifvertrag des Auftraggebers.



    Gruß


    hmoerser


  • Hängt wohl vom jeweiligen Vertrag und nicht zuletzt vom Chef ab.
    Ich habe 36 Tage Jahresurlaub und bekomme für jeden Urlaubstag einen Tagessatz bezahlt welcher sich aus dem Bruttoverdienst der letzten 3 Monate berechnen läßt.
    Wenn ich nur 4 Tage Urlaub für eine Woche haben will,weil ich viel Brutto hatte und folglich nen guten Tagessatz habe, dann passiert das so. Kann meiner Firma ja egal sein. Die restlichen 3 Tage sind dann eben unbezahlte Freizeit.
    Im Normalfalle nehme ich aber 5 Tage Urlaub um 1 Woche frei zu haben.
    Finde ich ganz gut so,aber ich wundere mich nicht das nicht alle Cheffs das so handhaben.


    (Hey...ich hab grade was positives über meine Firma geschrieben. Das hat Seltenheitswert! :lol: )

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo ihr beiden,


    vielen Dank für Eure freundliche Unterstüzung.


    Das hat mir ganz besonders gefallen:

    Zitat

    (Hey...ich hab grade was positives über meine Firma geschrieben. Das hat Seltenheitswert!


    Viele Grüße und gut schipp ...


    Mankei

  • dazu mal §7 aus dem Manteltarifvertrag von Bayern


  • Guten morgen DanKai!


    Vielen Dank für den Text. Das habe ich mir kopiert. Jetzt hab ich es auch mal kompetent schriftlich.


    Gruß in die Landeshauptsasdt.


    Mankei

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