Unterschied Kontrollgang Werksgelände und "Öffentl. Gel

  • Hallo!!!


    Ich wollte mal erfragen welchen Unterschied es gibt zwischen dem Nächtlichen Rundgang auf einem Privaten Werksgelände einer Firma und dem von einem öffentlich zugänglichem Gelände (Der der "Stadt" gehört und öffentlich zugänglich ist - zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo man den Kontrollgang macht, danach nicht mehr) (Beides mit "Stechstellen")


    855 BGB - Bestizdiener
    und
    860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners (Beispielsweise jemanden Verweisen vom Gelände weil wie im öffentlichen Bereich beispielsweise die Zugänge dicht gemacht werden - ist ja möglich dann.... Wenn nicht, dann 123 StGB gell?)
    gilt ja in beiden Fällen, oder? Mehr fällt mir nicht ein....


    Wie siehts denn aus mit dem Rundgang auf privatem Gelände einer Firma aus? Da gibts doch sicherlich auch etwas worauf man achten muss irgendwas Gesetzliches was die Aufgaben beim Rundgang sein "sollten":.....?


    Bei letzerem, bräuchte der Mitarbeiter ja eine Sachkundeprüfung, da es sich um einen Ort handelt, der Öffentlich zugänglich ist - es wird ein Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt - oder in einem Hausrechtsbereich mit tatsächlichem öffentlichem Vekehr?
    nach dem Kontrollgang werden die Zugänge verschlossen....


    Bei ersterem ist dann lediglich der 40 Stündige Unterricht zu erbringen, da man mittels der Sicherheitsfirma eine fremde Firma bewacht - Also man bewacht gewerbsmäßig fremdes Eigentum........


    Welche Unterschiede gibt es denn sonst noch??



    EDIT: Der öffentliche Bereich ist nach dem Rundgang nicht mehr zugänglich... Vielleicht macht das was aus...:?

  • Es ist Jacke wie Hose, ob Firmengelände oder öffentlicher Grund. Es gilt das, was der Kunde möchte, gekoppelt mit den gültigen Gesetzen.
    Zu Beachten auch die Unterscheidung Citystreife und Objektschutz bsw vom Schlossgarten etc. Grundlegende Unterschiede, die auch im 34a erzählt wurden.

  • Hallo,




    Zitat


    Ich wollte mal erfragen welchen Unterschied es gibt zwischen dem Nächtlichen Rundgang auf einem Privaten Werksgelände einer Firma und dem von einem öffentlich zugänglichem Gelände (Der der "Stadt" gehört und öffentlich zugänglich ist - zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo man den Kontrollgang macht, danach nicht mehr) (Beides mit "Stechstellen"


    Im öffentlichen Bereich muss das Hausrecht an den jeweiligen Sicherheitsdienst übertragen worden sein wie zum B.
    der überall im Bundesgebiet übliche Verschluß von U-Bahnhöfen usw.
    Nur dann kann das eingesetzte Sicherheitspersonal Personen zum Verlassen dieser Bereiche auffordern.



    Im privaten Bereich ist es einzig und alleine Sache des Eigentümers, was wie und wann gemacht wird.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Und für den Rest habe ich als Wachmuckel meine DA... auch richtig?
    Und Handlungsanweisungen oder - Hinweise für Cheffe sparen wir uns, genau so wie Rechtsberatung!


    Axo: immer schön grüßen ...
    :twisted:

  • @
    Sorry wenn Du angefressen bist, ich bin's auch!


    Bist Du selber auf das Thema gekommen, oder musst Du neuerdings auch mal vor's Tor?
    anders
    Wie kommt man eigentlich dazu Aufgabenstellungen des Arbeitsgebers, und um das geht es offensichtlich, zu hinterfragen?


    Mangelnde Quali ?
    Keine handfeste DA?
    Ei schlauer als Huhn?
    Kein Vertrauen in den AG?


    Oder Lehrling mit echten Fragen?
    Dann hilft nur outen als Lehrling...


    Im entsprechenden Fred werden dann sicher die User Dir die Jedermannsrechte, Garanten- und Besitzdienerrechte - und Pflichten erklären...


    Oder auch nicht...


    (PS: meinst Du mit "dann nicht mehr zugänglich" 'nen zu verschließenden Bolzplatz in einem Wohngebiet?)


    Mehr Butter bei die Fische macht den Braten ruhiger.... :wink:

  • Zitat von Faultier

    @
    Im entsprechenden Fred werden dann sicher die User Dir die Jedermannsrechte, Garanten- und Besitzdienerrechte - und Pflichten erklären...


    (PS: meinst Du mit "dann nicht mehr zugänglich" 'nen zu verschließenden Bolzplatz in einem Wohngebiet?)


    Mehr Butter bei die Fische macht den Braten ruhiger.... :wink:


    Garanten- und Besitzdienerrechte - und Pflichten erklären... -> Wäre Superklasse, wenns auch nur "Grob" sein sollte.....





    Jo klar bin ich auszubildener....


    Dienstanweisung? Es gibt keine....?!!??!!!!! hehe, jaja, so ist das leider..... Weiss ich, ein zwei Seiten wo was draufsteht und alles halbherziges Wischi-Waschi...
    hab noch nichts anderes Erlebt bis jetzt....


    Vertrauen ist eigentlich auch nicht da, wieso auch...? Ich hab bis jetzt nur "schlechte" Erfahrung mit allem gemacht....


    Nicht mehr zugänglich: Es handelt sich um ein Gelände von der Stadt selbst, wo denn die Zugänge geschlossen werden, und das Gelände somit nicht mehr Öffentlich zugänglich ist wie es sonst den ganzen Tag über war.....




    Liebe Grüße^^



    EDIT: Für alle Variablen/Optionalen Situationen muss man einfach selbst entscheiden auf "Gut Glück" manchmal, obs dann "Ärger" gibt von jemanden stellt sich später raus, dann hat mans gelernt.... Aber das ist ein anderes Thema...... Bezüglich Dienstanweisung...... Wo ja dann auch vieles geklärt sein sollte....

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