Hallo!!!
Ich wollte mal erfragen welchen Unterschied es gibt zwischen dem Nächtlichen Rundgang auf einem Privaten Werksgelände einer Firma und dem von einem öffentlich zugänglichem Gelände (Der der "Stadt" gehört und öffentlich zugänglich ist - zumindest bis zu dem Zeitpunkt wo man den Kontrollgang macht, danach nicht mehr) (Beides mit "Stechstellen")
855 BGB - Bestizdiener
und
860 BGB - Selbsthilfe des Besitzdieners (Beispielsweise jemanden Verweisen vom Gelände weil wie im öffentlichen Bereich beispielsweise die Zugänge dicht gemacht werden - ist ja möglich dann.... Wenn nicht, dann 123 StGB gell?)
gilt ja in beiden Fällen, oder? Mehr fällt mir nicht ein....
Wie siehts denn aus mit dem Rundgang auf privatem Gelände einer Firma aus? Da gibts doch sicherlich auch etwas worauf man achten muss irgendwas Gesetzliches was die Aufgaben beim Rundgang sein "sollten":.....?
Bei letzerem, bräuchte der Mitarbeiter ja eine Sachkundeprüfung, da es sich um einen Ort handelt, der Öffentlich zugänglich ist - es wird ein Kontrollgang im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt - oder in einem Hausrechtsbereich mit tatsächlichem öffentlichem Vekehr?
nach dem Kontrollgang werden die Zugänge verschlossen....
Bei ersterem ist dann lediglich der 40 Stündige Unterricht zu erbringen, da man mittels der Sicherheitsfirma eine fremde Firma bewacht - Also man bewacht gewerbsmäßig fremdes Eigentum........
Welche Unterschiede gibt es denn sonst noch??
EDIT: Der öffentliche Bereich ist nach dem Rundgang nicht mehr zugänglich... Vielleicht macht das was aus...:?