Kündigung? Wenn ihr das als Kündigung seht ist die Rechtens?

  • Hallo erst einmal,


    Ich war im Rahmen meines Dienst als Ladendetektiv unterwegs. Ich habe jemanden beim Klauen erwischt bin hinter ihm her gegangen und habe ihn nach den Kassen angesprochen. Er hatte es abgestritten und ich bat ihn mit ins Büro zu kommen damit wir es da regeln könnten. Er hat dann für mich nicht ersichtlich mir einen Faustschlag auf die Brust versetzt. Ich habe mich dadrauf hin gewehrt und wollte ihn, weil er abhauen wollte, festgehalten bis die Polizei eintraff. Die Fialleitung kam und meinte ich könnte so nicht mit Kunden umgehen. Die Fialleitung meinte ebenfalls das diese Person regelmässig (3- 4 mal Täglich) einkaufen würde und nie etwas klauen würde.
    Als die Polizei eingetroffen ist und alles aufgenommen hatte rief mich mein Chef an und meinte er wäre von der Fialleitung angerufen worden und ich solle sofort die Fiale räumen und Feierabend machen (das war um 17:30 Dienstende normalerweise: 20:00 Uhr) er meldet sich bei mir wenn er sich beruhigt und in Ruhe über alles weitere nachgedacht hat. Er hat mich noich nicht einmal die Situation erklären laßen.
    Tags dadrauf bekam ich eine E-mail wo mein Chef mich gebeten hat das ich meinen Dienstausweis zurück schicken sollte. Und weil ich die Firma schlecht aussehen gelassen habe mir der Tag nicht bezahlt wird. Seit dem droht mein Chef mir mit der tatsache das ich kein Geld bekommen werde wegen den Vorgang. Und Einsätze habe ich ebenfalls nicht mehr seit dem tag. Ich weiß jetzt nicht wie ich mich verhalten soll weil es ist eine unzumutbare Situation weil ich ja auch meine Familie ernähren muß. Könnt ihr mir einen Tip geben?


    Gruß Alex

  • Du konntest doch sicherlich beweisen, das er geklaut hat, oder? Wo ist also die Ware?
    Der Kunde will Dich nicht mehr und hat es Deinem Chef auch gesagt. Wenn Dein Chef Dich nicht woanders einsetzen kann, ist eine fristgerechte Kündigung möglich.
    Probezeit? Freier Mitarbeiter? Schlechte Karten.

  • Nein ich war weder in der Probezeit noch Freie Mitarbeit ich war fest angestellt. Er hat mich ab sofort gekündigt ich bin seit dem 8.4.2008 (vorfall: 4.4.08) arbeitslos. Ich konnte das natürlich Beweisen die Fialleitung hat die Ware ja wieder ins Regal gestellt. Also heißt es es ist Rechtens das er mich gekündigt hat.

  • Rechtsberatung gibts beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht... 8)


    Meine Meinung: Fristlose Kündigung nicht möglich, ordentliche Kündigung mit sofortiger Freistellung unter Fortzahlung des Lohns bis zum fristgerechten Ende des Arbeitsverhältnisses durchaus im Rahmen des Möglichen,
    Kündigungsschutzklage wäre jedoch ratsam.


    So wie ich es bislang lese, wurde doch noch gar nicht gekündigt? Die email mit der Aufforderung, den Dienstausweis zurückzugeben kann man m.w. nicht so ohne weiteres als Kündigung ansehen. Oder fehlt noch etwas Futter für die Fische...?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,


    seit wann besteht dein Arbeitsverhältnis (Arbeitsvertrag) und wieviele Arbeitnehmer hat der Betrieb (bei Teilzeitmitarbeitern: jeweils Stundenzahl)?


    Dies ist wichtig für die Anwendbarkeit des § 623 BGB (der sieht zwingend Schriftform der Kündigung vor) und für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (danach benötigt dein AG einen gesetzlich anerkannten Grund für eine Kündigung).


    Bevor diese Fragen nicht eindeutig geklärt sind lässt sich die Frage ob überhaupt eine (rechtswirksame) Kü vorliegt nicht beantworten !


    Grüße

  • Vor allem wird hier keine Rechtsberatung gegeben.
    Es dreht sich hier - egal von wem was gesagt wird - lediglich um eine Laienmeinung und um allgemeine Diskussionen...


    Verbindliche Aussagen können beim Rechtsbeistand des eigenen Vertrauens eingeholt werden.


    Sofern hier weiterhin eine Laienmeinung hinterfragt wird, kann es gerne weitergehen.

  • Wenn Du hier jemanden beim Diebstahl beobachtest und ihn auch nach der Kasse ansprichst und auch Fakt dass er etwas eingesteckt hat...



    sorry geh zum Arbeitsgericht. Dort gibt es Rechtsberatung und die wäre für dich kostenlos.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • meine Rede... Rechtsberatung gibts hier net. Ich teilte ja auch lediglich meine Meinung mit... 8)


    Ein Rechtsbeistand wäre ratsam, Kündigungsschutzklage (gehen wir einfach mal davon aus, dass eine wirksame Kündigung erfolgt ist, woran ich allerdings aufgrund der bisherigen Schilderung meine Zweifel habe) sollte schnellstmöglich erfolgen: Fristen beachten!


    Rechtsberatung gibts beim zuständigen Arbeitsgericht zwar kostenfrei, jedoch wäre spätestens bei der Kündigungsschutzklage ein Anwalt mehr als ratsam (wenn auch m.W. keine Anwaltspflicht in der ersten Instanz besteht).


    Sollte keine Rechtschutzversicherung oder Gewerkschaftsmitgliedschaft vorliegen, die die Kosten für den Anwalt übernehmen könnte, sei hier noch der Hinweis auf die Prozesskostenhilfe erlaubt. Jeder Anwalt hat die hierfür notwendigen Formulare parat.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Guten Morgen,


    der Hinweis auf nen Rechtsanwalt ist im Zweifel immer richtig.


    Aber bitte - nur weil mal jemand ein paar §§ nennt und den Sachverhalt zu dem er etwas sagen will näher erfragt liegt noch keine Rechtsberatung vor. Es geht doch trotzdem nach wie vor um allgemeine Infos zu typischen Rechtsproblemen.


    "Wer den Sachverhalt nicht kennt der meist im Dunkeln rennt !"
    Und zum Sachverhalt bei Problemen mit der Wirksamkeit einer Kündigung gehört nun mal zwingend die Frage nach Dauer des Arbeitsverhältnisses und Größe des Betriebes (Mitarbeiterzahl) - nicht speziell nur bei Kollege Alex 2540 sondern in jedem Fall.


    :roll:


    So - nun noch ne ganz allgemeine und unverbindliche Info (kann jeder ganz einfach im Gesetz/KOmmentar selbst nachlesen und ist deshalb keine Rechtsberatung):


    Wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag, der seit dem 1.5.2000 zustandegekommen ist gekündigt werden soll, MUSS dies schriftlich erfolgen.
    E-Mail reicht dafür NICHT aus. Siehe § 623 BGB.
    Solange ein schriftliches Kündigungsschreiben nicht da ist MUSS der Arbeitgeber den Lohn/das Gehalt ganz normal weiterzahlen, auch wenn der Arbeitnehmer keine Arbeit mehr zugewiesen bekommt. Einzige Voraussetzung: Man muss natürlich weiter zur Arbeit bereit und in der Lage sein.
    Bevor ein schriftliches Kündigungsschreiben nicht eintrifft läuft keine Frist für eine Kündigungsschutzklage; weil eben rechtlich gesehen noch gar keine Kündigung vorliegt.


    Und bevor der Kollege nun zum Anwalt rennt und der Anwalt ein böses Schreiben rausschickt und damit das Verhältnis zum Chef endgültig am Boden ist: Am Besten nochmal versuchen, persönlich mit dem Chef vernünftig und sachlich zu reden, auch wenns schwerfällt. Vielleicht ist noch was auf diesem Wege zu machen.


    Grüße

  • Mal ganz ehrlich und nur unter uns - ich hätte keinerlei Ambitionen, bei diesem Arbeitgeber weiterhin meine Brötchen zu verdienen.


    Wenn da ein solches Verhalten als gängige Praxis gewertet werden kann, wäre es besser, sich um eine neue Beschäftigung zu kümmern.


    Ich würde vielleicht auch noch versuchen, eine mögliche Abfindung mitzunehmen - aber auf keinen Fall würde ich da wieder anfangen.


    Wenn (sofern es so war) überführte Tatverdächtige mit Handkuß durch den Filialleiter entlassen werden, sollte die Revision des Auftraggebers große Ohren bekommen (das war kein böser Tip, vielmehr nur einer meiner netten Gedanken).
    Es dürfte schwerfallen, ein solchen Verhalten als Filialleiter begründen zu können...


    Wenn man geschlagen wird, kann man sich auch wehren - selbst, wenn man letztendlich trotzdem nur zweiter Sieger wird.


    Aber was ich auf jeden Fall anrate, ist der Gang zu einem ARBEITSRECHTLER, sprich Fachanwalt.
    Kein Geld zahlen, keine Einsätze etc. ist aus meiner Sicht wieder ein schillerndes Beispiel für unsere Zunft.


    Er darf Dich gerne freistellen, muss aber min. den gleichen Schnitt zahlen wie für Urlaub oder bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.


    Einen Tip noch:
    Brief an den AG per Einschreiben schicken. Darin Deine uneingeschränkte Arbeitsbereitschaft kundtun.


    Was mich noch interessiert:
    Polizei kam ja und hat garantiert entsprechend berichtet.
    Hatte der Tv. die Ware noch bei sich, als er Dich geschlagen hat?
    Hatte er die Ware noch dabei, als die Pol. eintraf oder hat die Filialleitung vorher schon alles unter den Teppich gekehrt?



  • Volle Zustimmung.
    Wenn es Beschäftigungsmöglichkeiten bei nem anderen AG gibt kann man die Sache natürlich auch sofort anwaltlich/gerichtlich angehen; und wie ich in diesem Fall denke auch mit sehr guten Erfolgsaussichten.


    Wenns allerdings am Ort nur wenige SecUnternehmen und damit kaum Arbeitsalternativen gibt und die Chefs sich untereinander alle kennen kann man durch anwaltliches/gerichtliches Vorgehen aber als Arbeitnehmer auch schnell "verbrennen" weil man dann überall als unbequem gilt.


    Grüße

  • Klar, wenn Du den Stempel aufgedrückt bekommen hast, hast Du in der Region verloren.


    Aber gerade dann würde ich meinem alten AG Feuer geben.


    Auch er hat Spielregeln, an die er sich halten muß.
    Und wenn er es nicht macht, darf er sich nicht wundern, wenn er unter Beschuss gerät.


    Warten wir mal ab, was der Threadersteller dazu noch angibt.


    Für mich wäre es wichtig zu wissen, ob da was draus entstanden ist (Ermittlungsverfahren).


    Wenn es ein räuberischer Diebstahl war, kann der Filialleiter bitten und betteln. Die Anzeige wird geschrieben.


    Das Aktenzeichen (Vorgangsnummer, Tagebuchnummer, wie auch immer; Ländersache) kann man ja mal der Revision zukommen lassen. Und ganz nebenbei mal für Aufklärung sorgen, wie der (ehemalige) Arbeitgeber und der Filialleiter den Filialisten vertreten.


    Ich könnte mir vorstellen, dass sowas in der Unternehmensleitung für leichten Unmut sorgen könnte.
    Allerdings würde ich damit noch ein paar Tage warten - wer weiß, ob es nicht doch noch klärende Worte gibt, schließlich kennen wir nur die eine Seite der Medaille...


    Ich habs auch schon erlebt, dass der tatsächliche Ablauf zum eigenen Vorteil "etwas" verdreht wurde...

  • hallo,


    unbedingt Frist für Kündigungsschutzklage beachten!!


    Also wie die Kollegen schon sagten: schnellstens zur Rechtsantragstelle auf dem Arbeitsgericht und tätig werden.


    Kostet keinen Cent. Du kannst ja nichts mehr verlieren, nur gewinnen.



    Gruß



    hmoerser

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