Arbeitgeber bezahlt keinen Tariflohn!!??

  • Hallo Kollegen!


    Ich arbeite seit einem Jahr als Sicherheitsmitarbeiter bei einer Firma mit Sitz in Stade, Standort Hannover.


    Der Tariflohnstundenlohn ist 6,68 Euro.
    Das ist soweit erstmal richtig. Bei meiner Einstellung wurde mir gesagt, daß bei dem Objekt freiwillig 6,90 Euro pro Stunde gezahlt wird.
    Dies bestätigten mir meine Kollegen auch.


    Auf meine Frage ob ich den gültigen Mantel-und Lohntarifvertrag bekommen könnte, tat sich überhaupt nichts, auch nach mehrmaliger
    Frage nicht.


    Jetzt habe ich beides und habe mir den Lohntarifvertrag mal genauer angesehen. Da steht dann unter Punkt 2.6 :
    Bei Schichtarbeit bis zu neun Stunden täglich wird je Stunde ein Zuschlag von 0,26 Euro gezahlt.


    Ich bin jetzt der Meinung, dass wir 0,04 Euro je Stunde brutto zu wenig bekommen und das auch die Nachtzuschläge usw. falsch
    berechnet werden. Denn die werden von 6,68 Euro gerecht.


    Sehe ich das richtig oder bin ich voll auf dem Holzweg.


    Viele Grüße :?

  • Hallo,


    meine Meinung dazu:


    die Nacht- Sonn und Feiertagszuschläge werden vom Grundlohn gerechnet, nicht vom Lohn mit Zuschlägen.
    Dies ist auch bei uns in Bayern so.



    Gruß


    hmoerser

  • also wenn du den tarifvertrag hast, steht ja alles drin, welcher zuschlag von welchem grundbetrag errechnet wird. was die 4 cent anbelangt, würde ich auch nochmals in den tv sehen ob dies wirklich so stimmt! dein ag kann u.u. diese regelung umgangen haben, in dem er über tarif zahlt! da musste bei deiner gewerkschaft, falls du organisiert sein solltest, nachfragen.
    du kannst natürlich auch klagen, wenn du im recht sein solltest; was dies dann für deinen arbeitsplatz bedeutet(so sehen nun mal die realitäten aus, sorry), brauche ich wohl nicht auszuführen......



    gruss ricon

  • Die Zuschläge sind wie weiter oben von dem Grundlohn / Tariflohn zu zahlen und nicht auch noch von der freiwilligen zulage.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Sorry wenn ich mich hier mal einklinke :oops: , aber ich hab da auch mal eine Frage.


    Demnächst muß ich meine Erste Hilfe - Kenntnisse wieder auffrischen und den EH- Kurs besuchen. Nun will mein AG allerdings diese Zeit nicht als Arbeitszeit sondern als Sonderurlaub bezahlen :shock: .


    1. Ist das rechtens?
    2. Ist das Sonderurlaubsgehalt weniger als der "normale" Arbeitszeittarif?


    Wäre nett, wenn mir jemand Auskunft geben kann 8):D .

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.


  • zu 1 ja und zu 2 nein


    Ist die Schulung am Wochenende bekommst du den normalen Lohn ohne die Wochenendzuschläge, ist aber zulässig.

  • Danke für die prompte Antwort :D .


    Heißt also wenn ich das richtig verstehe, daß ich (da der EH- Kurs unter der Woche stattfindet) meinen normalen Stundenlohn für diese Zeit dort bekomme?! :oops:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Femmefatale:



    Wenn der Kurs z.B. von 8-16 Uhr dauert, werden in meiner Firma diese 8 Stunden bezahlt. Es gibt auch Arbeitgeber die die
    Mittagspause nicht mitbezahlen. Ist auch korrekt.


    Wer 12-Stunden-Schichten arbeitet, bekommt natürlich nicht die 12 Stunden bezahlt, wenn er nur 8 Stunden auf Kurs ist.


    Gruß



    hmoerser

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