Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

    • Erster Beitrag

    Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Zitat

    So ist es zumindest bei Schusswaffen


    Eben drum meine Frage.-War spontan nicht sicher ob Hieb und Stichwaffen bei den Transportbedingungen in die selbe Kategorie fallen.


    Nun dann werde ich ihn sicherheitshalber im Handschuhfach einschließen.


    Aber mal ehrlich...irgendwie albern ist das ja echt. :roll:

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Wobei es mit dem Handschuhfach Probleme geben könnte.


    Nimm ihn bestenfalls ganz raus. Oder in ein verschlossenes Behältnis und dann in den Kofferraum.


    Das Handschuhfach ist oftmals noch zu zugriffsbereit.


    Wer glaubt Dir, wenn Du sagst, dass das Handschuhfach verschlossen war...

  • Ich würde darauf tippen, das es egal ist, was man im Auto liegen hat. Das Auto zählt zur privaten Umgebung und ist keine Öffentlichkeit. Unsere Juristin in der Ausbildung sagte, das das Auto der Wohnung gleichgestellt sei. Mobile Privatsphäre/Besitztum sozusagen. Alles, was man in der eigenen Wohnung/Grund und Boden führen darf, das darf man auch im Auto.


    Tunlichst vermeiden sollte man es, mit der Waffe das Auto zu verlassen. Dann wird daraus sofort unberechtigtes Führen in der Öffentlichkeit.


    Just my 2 cents. Die Gerichtsurteile der Zukunft bleiben spannend.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat von Connar76

    Ich würde darauf tippen, das es egal ist, was man im Auto liegen hat. Das Auto zählt zur privaten Umgebung und ist keine Öffentlichkeit. Unsere Juristin in der Ausbildung sagte, das das Auto der Wohnung gleichgestellt sei. Mobile Privatsphäre/Besitztum sozusagen. Alles, was man in der eigenen Wohnung/Grund und Boden führen darf, das darf man auch im Auto.


    Wenn dem so wäre, dann dürfte man auch jederzeit eine Schusswaffe im Auto liegen haben... iss aber nicht, da wurden schon etliche Leutz verknackt.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Schußwaffen sind aber auch an tausend andere Auflagen gebunden. Da wird schon eine greifen, die das Führen im Auto regelt. Schließlich durften Schußwaffen noch nie frei im Auto rumliegen! Wir reden hier aber von ganz normalen Hiebwaffen, die bis vor kurzem komplett legal waren. Und Führen heisst nunmal, eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Zum Auto hin und zur Wohnung zurück verschlossen und verpackt. Ist man aus dem Auto raus, ist es verschlossen. Sprich, vor dem Zugriff Unbefugter geschützt und dem eigenen Wohnraum zurechenbar. In der Wohnung können die Dinger ja auch liegen, wo man will.


    Ich gehe davon aus, das meine Rechtskundelehrerin mir keinen Mist erzählt hat. Das war ne echte Anwältin und hat auch sonst keinen Schmuh kundgetan. Solange das Auto als meine mobile Wohnung tatsächlich zählt, solange darf ich da auch reinlegen, was ich will. :?::!: :idea:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Hab eben mal auf der Polizeilichen Infoseite bezgl. Hiebwaffen geguckt.


    Da heißt es wörtlich :


    Jeder Waffenbesitzer - also auch der Besitzer von Gas-/Schreckschuss-, Hieb- oder Stoßwaffen - muss seine Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Unbefugter gesichert sind (Verschließen der Waffen in der Wohnung in sicheren Behältnissen, kein offenes Liegenlassen in Kraftfahrzeugen, kein unbeaufsichtigtes Ablegen etc.).



    http://www.berlin.de/polizei/service/waffen.html

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  • Wäre eigentlich ohnehin logisch, das der Wagen als Wohnraum zählt. Immerhin darf der Besitzer/Halter bestimmen, wer mitfährt und wer nicht. Hört sich verdächtig nach Hausrecht an. Sonst müsste ich ja jeden in mein Auto lassen!

    Greetz,
    Connar76
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  • Zitat von Connar76

    Wäre eigentlich ohnehin logisch, das der Wagen als Wohnraum zählt. Immerhin darf der Besitzer/Halter bestimmen, wer mitfährt und wer nicht. Hört sich verdächtig nach Hausrecht an. Sonst müsste ich ja jeden in mein Auto lassen!


    Quatsch!
    Wenn man dich in einer allgemeinen Verkehrskontrolle bittet den Kofferaum zu öffnen , handelt es sich dabei nicht nur um einen Vorschlag.
    Habe noch nie gehört das man dazu einen Durchsuchungsbefehl oder ähnliches bräuchte.

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  • Zitat von Connar76

    Schußwaffen sind aber auch an tausend andere Auflagen gebunden. Da wird schon eine greifen, die das Führen im Auto regelt.


    Nicht dass ich wüßte - es gibt lediglich eine allgemeine Definition von Führen. Und da wird von "tatsächliche Gewalt ausüben gesprochen" Von Auto ist da keine Rede... zudem muss die Waffe mit wenigen Handgriffen einsatzbereit sein, um die Eigenschaft des führens zu erfüllen...



    Zitat von Connar76

    Schließlich durften Schußwaffen noch nie frei im Auto rumliegen! Wir reden hier aber von ganz normalen Hiebwaffen, die bis vor kurzem komplett legal waren.


    Jepp. Genauso war es mit den Schreckschuss- und Gaswaffen, die ab 18 ebenfalls komplett legal waren. Auch hier zählt das mitführen im Auto als führen, das entsprechend geahndet wird.


    Zitat von Connar76


    Ich gehe davon aus, das meine Rechtskundelehrerin mir keinen Mist erzählt hat. Das war ne echte Anwältin und hat auch sonst keinen Schmuh kundgetan. Solange das Auto als meine mobile Wohnung tatsächlich zählt, solange darf ich da auch reinlegen, was ich will. :?::!: :idea:


    Ich sage ja nicht, dass sie Müll erzählt hat. Nur ob das so ohne weiteres auf das Führen von Waffen anwendbar ist, wage ich aufgrund meiner Ausbildung schlichtweg zu bezweifeln.
    Das Auto zählt unter bestimmten Umständen tatsächlich zum geschützten Bereich, z.B. wenn es um die Durchsuchung nach StPO geht kann das in bestimmten Fällen schon mal so sein, wie sie sagt.

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  • Zitat

    ...kein offenes Liegenlassen im KFZ...


    Darauf kann ich mich noch einlassen zur Not. Waffen in der alten Gesetzgebung mussten aber nur in der Wohnung verschlossen aufbewahrt werden, wenn Minderjährige Zutritt zur Wohnung haben oder haben könnten. Hoffe, der Teil ist unberechtigt unter den Tisch gefallen in der Quelle. Fängt doch schon damit an, das Dekoschwerter an der Wand hängen. Kein Gesetzgeber wird verlangen, das der Stick zuhause im Tresor gelagert wird..

    Greetz,
    Connar76
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  • Zitat von Trapper

    Wenn man dich in einer allgemeinen Verkehrskontrolle bittet den Kofferaum zu öffnen , handelt es sich dabei nicht nur um einen Vorschlag.
    Habe noch nie gehört das man dazu einen Durchsuchungsbefehl oder ähnliches bräuchte.


    Iss jetzt zwar OT, aber trotzdem:
    Wenn es sich um eine reine Verkehrskontrolle handelt, dann ist die Bitte, den Kofferraum zu öffnen tatsächlich nur eine Bitte, der man keine Folge leisten muss 8)
    Da muss sich der Beamte schon etwas verbiegen, damit er das Öffnen und entsprechende Durchsuchen des Kofferraums mit Zwang durchsetzen darf.

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  • Danke für die Schützenhilfe guardian_bw! Ich bin im ersten Moment ja immer etwas verspannt, wenn Leute, die ähnlich rechts(un-)sicher sind wie ich, meiner vorsichtigen Formulierung mit einem vehementen "Quatsch!" meinen begegnen zu müssen. :twisted:


    @ Trapper


    Personen dürfen auch nicht ohne konkreten Verdacht durchsucht werden. Warum sollte es dann bitteschön erlaubt sein, eine Autodurchsuchung erzwingen zu dürfen? "Guten Tag, sie sehen aus wie jemand, der Drogen konsumiert oder Waffen im Kofferraum bunkert. Öffnen!" Funktioniert so mit Sicherheit nicht!


    @all
    Back to topic:
    Glaube, hier greifen wir vor. Ich habe in der aktuellen Visier ausführliche Interviews gelesen von Abgeordneten aller Parteien. War ziemlich aufschlußreich, kann ich nur empfehlen. Klar ist vor allem, das nichts klar ist. Man ist sich relativ einig, das Waffen böse sind. Verbote aber keine Lösung darstellen. Gut die Hälfte wusste nicht, was da im Detail beschlossen wurde. Am meisten Gehör fanden Experten für das Schußwaffenrecht. Quasi nebenbei dürfte dann im Schnellschuss beschlossen worden sein, wo man schon mal dabei ist, gleich alle Waffen zu verbieten. Der Mist ist den Grünen zu verdanken, weil die gute Dame die einzige war, die diffuse Bedenken hatte, das Sticks ja auch zur Bedrohung verwendet werden könnten. Und Waffen kann sie eh nicht leiden etc. pp.


    Die Politiker wissen immerhin, das das eigentlich nichts bringt bezüglich der inneren Sicherheit. Respekt. Schaden könnte es aber wohl auch nicht. Irgendwas musste man halt tun, um ein Zeichen zu setzen. Jetzt haben wir den Salat.

    Greetz,
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  • @connar


    richtig ist, dass derzeit noch nicht ganz klar ist, wie das neue Gesetz umgesetzt werden soll.


    Nach Faktenlage sollte man jedoch davon ausgehen, dass sämtliche "neuen" Verbote bezüglich Führen auch das angesprochene Problemfeld "Auto" betreffen.
    Wie bereits gesagt, deine Argumentation von wegen "Hiebwaffen, die gerade noch vollkommen legal waren" kann ich hier nicht gelten lassen, weil genau das Gleiche war es mit den Gaspistolen, die in zahlreichen Handschuhfächern oder unter Fahrersitzen lagen. Gestern noch legal, heute verboten (bzw. nur mit kleinem Waffenschein erlaubt). Hier wurde und werden noch immer viele Anzeigen geschrieben und auch Verurteilungen gesprochen... ist im Grunde nichts anderes als dein Schlagstock.


    Ich würde einfach darauf verzichten, ein Einhandmesser oder ein Tele im Auto ohne verschlossenes Behältnis mitzuführen.

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  • guardian_bw
    Vorsichtig agieren wird hier tatsächlich das beste sein. Tele führe ich nur im Dienst, nicht mehr privat. Im Auto liegt nur mein Escrima Stick und ne normale Tonfa in einer Sporttasche im Kofferraum. Nicht offen. Werde aber bestimmt nicht anfangen, meine dicke Tasche mit sämtlichen Schützern, Handschuhen und so weiter 3x die Woche aus dem Auto in die Wohnung und zurück zu schleppen. Berechtigtes Interesse Sport (!)


    Das Auto und das Führen.. denke, das bei dem Thema selbst Polizisten noch nichts wirkliches zu sagen können. Wir haben einen im Training, der zur Zeit auf Fortbildung ist. Den kann ich dann mal fragen, wie es so angedacht ist in der Regelung und Umsetzung. Schwammig und Grauzone ist ja noch geschmeichelt bei der aktuellen Unsicherheit.

    Greetz,
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  • Zitat

    Wenn es sich um eine reine Verkehrskontrolle handelt, dann ist die Bitte, den Kofferraum zu öffnen tatsächlich nur eine Bitte, der man keine Folge leisten muss


    Hmm... ich komme also putzmunter...sagen wir mal aus Richtung Holland und werde von deutschen Beamten gebeten den Kofferaum zu öffnen. Ich sage denen also sie können mich am Allerwertesten lecken und fahre fröhlich weiter?
    Geil...muß ich ausprobieren. :lol:


    Die müssen nur sagen die Karre roch komisch,obs stimmt oder nicht,...und schon ist aus der allgemeinen Kontrolle ein begründeter Verdacht geworden! Man befindet sich auch schließlich auf ner öffentlichen Straße und nicht in den eigenen 4 Wänden.Im Zweifelsfalle wollen se halt den Verbandskasten und das Warndreieck sehen,dann geht die Heckklappe eh auf.

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  • Zitat von Trapper

    Hmm... ich komme also putzmunter...sagen wir mal aus Richtung Holland und werde von deutschen Beamten gebeten den Kofferaum zu öffnen. Ich sage denen also sie können mich am Allerwertesten lecken und fahre fröhlich weiter?
    Geil...muß ich ausprobieren. :lol:


    Die müssen nur sagen die Karre roch komisch,obs stimmt oder nicht,...und schon ist aus der allgemeinen Kontrolle ein begründeter Verdacht geworden! Man befindet sich auch schließlich auf ner öffentlichen Straße und nicht in den eigenen 4 Wänden.Im Zweifelsfalle wollen se halt den Verbandskasten und das Warndreieck sehen,dann geht die Heckklappe eh auf.



    Nochmal: Reine Verkehrskontrolle, nix anderes. Dann gibts nix mit Öffnen müssen.


    Zum Thema Verbandskasten/Warndreieck in der Verkehrskontrolle: Dann sagt der Autofahrer "Hab ich nicht dabei, geb ich zu" - und schon bleibt die Heckklappe zu.

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  • Also ganz ernsthaft.... ich weigere mich irgendwas zu öffnen und die Polizei kann nix machen und muß mich fahren lassen?


    Ja warum soll ich den Teli dann aus dem Auto nehmen? Kann mir doch gar nichts passieren.

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  • Tolle Logik Trapper. Weil es Mittel und Wege gibt, Gesetze und Verbote zu umgehen, muss man sich also nicht dran halten? Interessant. :roll:
    Wenn du die Geschichte mit dem Verbandskasten schon so spannend findest, erzähl ich lieber nicht, warum echte Kriminelle sich bestens auskennen im Behördenrecht und deren Befugnissen. Weil hier keiner einen Polizeistaat will, ist es völlig in Ordnung, das niemand nur aus Lust und Laune heraus in meinem Auto oder meiner Wohnung rumstöbern darf. Freiheit und Privatsphäre schützt nunmal jeden, auch den Kriminellen. Trotzdem ist das gut so!


    Auf das Führen steht nur eine Ordnungswidrigkeit. Auf Deutsch: Kostet nur Geld, gibt keinen Knast und auch keine Vorstrafe. Und die Chance, das du von einem Polizisten tatsächlich durchsucht wirst in deinem Leben, was auch immer er für einen Grund finden mag, ist mikroskopisch gering. Das wissen sogar die Politiker, die kleinlaut einräumen, das eine Kontrolle des Verbotes kaum durchzuführen sei, weil es seit Jahren immer weniger und weniger Polizisten gibt.


    Genau, das schreckt Messerstecher und Vollspaten weniger als gar nicht ab. Wird dazu führen, das Bürger vermehrt Opfer von Straftaten werden, weil die Chance erheblich gestiegen ist, das die Opfer unbewaffnet sind und somit der Täter leichter zum Ziel kommt mit geringerem Risiko für sich selbst.

    Greetz,
    Connar76
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  • Mein letzter Post war logischerweise sarkastisch gemeint...sorry,ich hätte das dazu schreiben sollen. :roll:


    Es macht allerdings wenig Sinn Gesetzte zu erlassen, welche man nicht durchsetzten kann.
    Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung. Ein Polizist der in einen Kofferaum sehen will, schafft das auch.
    Praktisch kann der Polizist sich einen "begründeten" Anfangsverdacht konstruieren (*) und schon darf er es wieder überall und jederzeit.
    (*) Nur wer etwas zu verbergen hat, wird die Bitte um eine gründliche Durchsuchung abschlagen.


    Hab hier nen Artikel gesichtet der behauptet das sie sehr wohl den Kofferaum checken dürfen.
    http://auto.netscape.de/Bussge…Polizei-1356049656-0.html


    Andererseits wird in vielen Diskussionsforen guardians Ansicht wiedergegeben. Klingt alles ein wenig nach Auslegung der jeweiligen Situation. Wenn ich z.B. alleine auf 2 Beamte treffe,bin ich denen theoretisch sowieso hilflos ausgeliefert sobald ich nicht spure. Womit ich keineswegs andeuten will das alle Beamten so sind!



    Also ich seh schon...das könnte ewig hin und her gehen. Ich leg das Ding also in ein verschließbares Köfferchen im Auto und schon ist alles gut.Übrigens Connar...dein letzter Absatz ist genau der Grund warum ich das Ding im Auto lassen möchte.
    Ich schrieb selber schon mal an anderer Stelle,das Gesetzte nur für gesetzestreue Bürger sind. Die andere Seite hält sich schon aus beruflichen Gründen nicht an solche.Da möchte man eben gegen Vorbeugen. Natürlich ginge das auch mit nem halben Meter solidem Kabel. :wink:

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  • Zitat

    Ich leg das Ding also in ein verschließbares Köfferchen im Auto und schon ist alles gut.


    Eben.


    Genau so will es der Gesetzgeber. Ob es Sinn macht oder nicht, können wir leider nicht entscheiden.


    Abgesehen davon wird es auch keine Verkehrs-Owi, die man mal eben mit € 35,- abhandelt. Da dürfte doch ein etwas längere Zahlenfolge auf dem Überweisungsträger stehen.


    Die Sache mit der Sporttasche im Kofferaum dürfte aus meiner Sicht auch bereits den Tatbestand erfüllen.


    Interesse hin oder her - es dürfte kaum ein Verein auf öffentlichem Grund trainieren.


    Also bedarf es theoretisch eines Schlosses an der Tasche.


    Aber jetzt gehts wieder um Feinheiten...


    Jeder macht es bestenfalls mal so, wie er es gerne haben möchte und schildert dann im Fall eines Aufeinandertreffens mit der Obrigkeit mal seine Erfahrungen (und postet mal bitte den eingescannten Überweisungsträger zum Abschluß des Verfahrens)...

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