Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

    • Erster Beitrag

    Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Ich lese hier immer was von Schlagstock nur noch im Dienst führen...
    Woher seid ihr denn so sicher, dass die Tätigkeiten privater Sicherheitsdienste überhaupt als "berechtigtes Interesse" im "Zusammenhang mit der Berufsausübung" anerkannt werden. Gibt es dazu bereits irgendetwas von behördlicher Seite?

  • Ja, gibt es (mehr oder weniger).

    Als "Auslegung des §" durch die jeweiligen Bbehörden - bei mir per EMail nach Rücksprache der Ordnungsbehörde mit der zuständigen PD eingegangen...


    Wenn es nicht so wäre, hätte ich die Mail nicht und meine Mitarbeiter keinen Stock mehr.
    Bringt Dir zwar als Antwort nicht wirklich viel, mir gibt es aber "eine gewisse" Sicherheit.


    Weder gibt es eine VwV, noch gibt es Kommentare irgendwelcher Juristen.


    Es darf geführt werden, wenn es in Zusammenhang mit der Berufsausübung fällt.
    So sagt es der § 42 a Abs. 3 WaffG -neu-.


    Und wenn ich irgendwann einmal eine OWi zahlen soll, weil irgendein Beamter der Meinung sei, ich (bzw. meine Mitarbeiter) dürften das Teil nicht führen, kann der jeweilige Beamte das Ding erstmal sicherstellen und darf "oben" nachfragen. Anschließend darf er sich in´s Auto schwingen und darf mir das Ding gegen Unterschrift wieder aushändigen...

  • Außerdem ergibt sich das auch aus der Tätigkeit und dem Risikobereich - was nicht eine genaue Nachfrage bei der Behörde ausschließen soll.


    Ein Separatwachposten der nur Tor auf und zu macht braucht sowas sicherlich nicht.


    Ein ALV der so oder so eine Schusswaffe bei Intervention führt, der wird seinen "Knüppel" sicherlich nicht verwehrt bekommen, da hier recht klar, der Zusammenhang von Notwendigkeit und Führen der Waffe gegeben sein sollte.


    Editiert: Ich denke, das Gesetz an sich hat keine Auswirkung auf professionelle Unternehmen, da deren Mitarbeiter sowieso nur Waffen bei Bedarf führen. Insofern ist dieses Gesetz vielleicht nicht einmal so schlecht für uns, weil es die ganzen überbewaffneten schwarzen Schafe aus dem Verkehr zieht...

  • Zitat

    Insofern ist dieses Gesetz vielleicht nicht einmal so schlecht für uns, weil es die ganzen überbewaffneten schwarzen Schafe aus dem Verkehr zieht...


    Schöner Gedanke, aber diese Hoffnung hab ich eigentlich weniger...
    Wenn irgendwann einmal aufgrund waffenrechtlicher Verbote die Anzahl der illegal geführten Waffen sinkt, sollte man wohl für immer diese Regierung wählen...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Wenn irgendwann einmal aufgrund waffenrechtlicher Verbote die Anzahl der illegal geführten Waffen sinkt, sollte man wohl für immer diese Regierung wählen...


    Zumindest sollte man den Parteivorsitzenden zum Bundesinnenminister auf Lebenszeit ernennen.


    Bevor sowas eintritt, dürfte es dieses Land nicht mehr geben.


    Aber egal. Wir gehen mit diesem Gesetz so um, wie es der Gesetzgeber will.
    Ob es Sinn macht oder nicht, können, sollen und brauchen wir nicht beantworten.

  • Na super.... Auslegungssache der einzelnen Sachbearbeiter. Das heißt in jeder Stadt/Gemeinde andere Regelungen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass viele Ordnungsämter die Tätigkeiten privater Sicherheitskräfte nicht anerkennen werden. Z.B. in Bremen, wo Schlagstöcke selbst auf befriedetem Besitztum (Diskotheken) schon seit langem nicht toleriert werden. Fragt mich aber bitte nicht auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschieht. (???)
    Mal sehen, wie mein Ordnungsamt die Sache einschätzen wird...

  • Zitat von engreco

    befriedetem Besitztum (Diskotheken)

    na ja so richtig befriedet ist das ja nicht? Oder wie sieht das Gesetz das?

    Gruß


    Rescue


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  • Befriedetes Besitztum = Jeder Ort, der gegen das willkürliche Betreten durch Dritte gesichert ist

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Du hast wie immer Recht. Aber warum sträuben sich meine Nackenhaare wenn ich denke das jemand (Besitzer oder Beauftragter) in der Disco eine Waffe führen darf? Oder bringe ich mal wieder was durcheinander?? Mit einer WBK darf ich doch in meinem Haus meine Waffe rumtragen und benutzen....

    Gruß


    Rescue


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  • Naja... ganz so einfach ist das auch nicht. Wer als Sportschütze eine Waffe eingetragen bekommt, wird mit Sicherheit Schwierigkeiten bekommen, wenn er damit in seiner Diskothek zum Selbstschutz rumläuft. Wie gesagt; in Bremen werden noch nicht mal Schlagstöcke in Diskotheken toleriert. Meiner Meinung nach eigentlich auch nicht in Ordnung aber irgendwie scheinen die Behörden ja damit durch zu kommen.

  • Zitat von engreco

    Naja... ganz so einfach ist das auch nicht. Wer als Sportschütze eine Waffe eingetragen bekommt, wird mit Sicherheit Schwierigkeiten bekommen, wenn er damit in seiner Diskothek zum Selbstschutz rumläuft. Wie gesagt; in Bremen werden noch nicht mal Schlagstöcke in Diskotheken toleriert. Meiner Meinung nach eigentlich auch nicht in Ordnung aber irgendwie scheinen die Behörden ja damit durch zu kommen.



    Zitat von rescue

    na ja so richtig befriedet ist das ja nicht? Oder wie sieht das Gesetz das?


    Ja sag ich doch es gibt einen Unterschied...

    Gruß


    Rescue


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  • Meine Fresse, es gibt keinen Unterschied, befriedet ist befriedet....wenn weitere Vorschriften zum Tragen kommen ändert das nichts an der Tatsache.


    Wenn ich auf fremdem befriedetem Besitz unterwegs bin hab ich Probleme mit der Erlaubnis durch den Hausrechtsinhaber...


    Danach kommt dann auch noch das VersammelG etc. pp.


    Erstmal ist befriedeter Grund genau das was ich geschrieben habe.....vermengt doch nicht immer die Sachlagen wenn ihr versucht etwas zu beurteilen.


    In Österreich ist es mit dem "eingefriedeten" Grund im Waffenrecht dem Wortstamm noch näher als bei uns.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Das dürfte doch wohl schon daran scheitern, dass ein Sportschütze in den seltensten Fällen einen Waffenschein hat und das mühsam erlangte Stück Papier (WBK) gefährdet, in dem er seine Sportpistole in der Zappelhalle unerlaubt führt.


    Somit ist die Aussage und der Vergleich völlig für'n Arsch.

  • Man braucht ja auch keinen Waffenschein, um sich mit der Schußwaffe auf befriedetem Grund - hier der Diskothek - zu bewegen. Einwilligung des Eigentümers mal vorausgestzt; sonst nützt da auch kein Waffenschein. Er müsste sie nur auf dem Weg dorthin ordnungsgemäß Transportieren. Ein Sportschütze würde dennoch mit dem Ordnungsamt in Konflikt geraten, da die WBK nicht zum Selbstschutz sondern für ein ganz anderes Bedürfnis ausgestellt wurde.
    Anders ist es bei Leuten die tatsächlich eine Waffe zum Selbstschutz bekommen. Hatte ein Verwandter von mir. WBK ohne Waffenschein. Zum "Führen" auf dem Betriebsgelände aber völlig ausreichend, da befriedetes Besitztum (trotz starkem Kundenverkehr). Soll wohl auch häufig bei Juwelieren u.ähnl. so gemacht werden. Einen Waffenschein - unbeschränkt zum Selbstschutz - bekommt ja heute praktisch eh kein Mensch mehr.

  • ..und in welchem Zusammenhang steht das zum Teleskopschlagstock ??


    Zudem kann auch der Eigentümer nicht alles erlauben, Stichwort öffentliche Veranstaltung.


    Ach ja, der Transport einer Waffe zu einem Ereignis, welches nicht mit dem Besitz der Waffe in Zusammenhang steht (Jäger zur Jagd / Sportschütze auf Schiesstand) könnte man auch mal als unsachgemäss betrachten und die Eignung anzweifeln...

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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