Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

    • Erster Beitrag

    Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Ich erinnere mich an die Prüfungsfrage eines Landratsamtes für die gew. Waffensachkunde.


    Wo darf ich meine Waffe als Sportschütze Führen.
    In Unterhose bekleidet in meinem Garten.


    Die Antwort war richtig!





    Aaaaber Achtung, eine Disco kann schnell öffentlichen Charakter haben, trotz befriedeten Bereiches.

  • Um der Diskussion über Stöcke einen festen Platz zu geben, habe ich mich entschlossen, den Thread im Veranstaltungsschutz zu schließen und die rechtliche Diskussion hier weiter zu führen.


    Um die Regelungen mal langsam verständlich zu machen, zitiere ich erstmal den entsprechenden Paragraphen:


    § 42a WaffG
    Verbot des Führens von Anscheinswaffenund bestimmten tragbaren Gegenständen
    Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)
    Unterabschnitt 7 (Verbote)


    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 1 cm zu führen.


    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmenoder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.


    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    Wir prüfen mal kurz, was mit der "Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 WaffG" gemeint ist:
    "Nach Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.1 WaffG sind Hieb- und Stoßwaffen Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen."


    Aaahhh ja... Man meint also tatsächlich unsere Stöcke...


    Der allgemein bekannte Totschläger bzw. die Stahlrute war und ist ein verbotener Gegenstand, der Besitz ist strafbar.
    Dieses war allerdings schon vorher so, es hat sich somit nichts verändert.


    Wir konzentrieren uns auf die Stöcke, die in unserem Gewerbe üblich sind.
    Hierzu zähle ich Tonfa (inkl. sonstiger Bezeichnungen wie EMS, RMS, MRS etc. - inkl. der Teleskopversion), Teleskopschlagstock (egal welcher Hersteller und welcher Werkstoff) und RRB (Rapid Rotation Baton).


    Diese Stöcke sind weiterhin (genau wie Gas- und Schreckschusswaffen) frei zu erwerben.
    Als einzige Voraussetzung wird die Volljährigkeit vorgegeben.


    Es gibt allerdings seit dem 1. April 2008 ein Führverbot.
    Dieses Verbot bestand schon vorher (und besteht auch weiterhin!) für öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen.


    Nach der allgemeinen Rechtssprechung wird sogar der Kinobesuch als öffentliche Veranstaltung gewertet.


    Der § 42a WaffG besagt aber, dass die Berufsausübung ein berechtigtes Interesse darstellt bzw. darstellen kann.
    Hierzu gibt es aber keine konkreten Aussagen.


    Der aktuelle Stand ist, dass (sofern kein anderes Gesetz dagegenspricht!) das Führen durch Sicherheitsmitarbeiter während der Berufsausübung erlaubt ist.


    Wenn der Sicherheitsmitarbeiter die Ausrüstung am Firmensitz in Empfang nimmt und seinen Dienst aufnimmt, darf also geführt werden(sofern kein anderes Gesetz dagegenspricht!).


    Wenn der Mitarbeiter allerdings meint, er möchte seinen Stock mit nach Hause nehmen, muss er dieses in einem mit Schloß verschlossenem Behältnis tun. Wie das Behältnis auszusehen hat, wurde nicht näher definiert. Es kann nach aktuellem Stand jedes verschließbare Behältnis genutzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch auf dem Weg zur Arbeit.


    Eigenartig erscheint die Tatsache, dass der Arbeitsweg durch die BG als gesetzliche Unfallversicherung abgesichert wird (Arbeitswegeunfall)und in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht, der Stock aber während dieser Zeit nicht geführt werden darf...
    Ein Geschäftsführer eines Sicherheitsunternehmens, der mit seinem privatem Pkw morgens in´s Büro fährt, muss hierfür extra GEZ bezahlen - auch, wenn er die GEZ-Gebühr privat entrichtet, da man während der Fahrt in´s Büro eine gewerbliche Tätigkeit annimmt.
    Ob es Sinn macht oder nicht, entscheiden wir nicht...


    Die Thematik mit der Erlaubnis beim Großteil der Veranstaltungen wird eigentlich durch die WaffVwV ausgeschlossen - sollten Ausnahmen gemacht worden sein, sollte man sich verdammt glücklich schätzen und hoffen, dass diese Erlaubnis erneut ausgestellt wird, denn:


    WaffVwV Nr. 39.1:
    "Ein Bedürfnis (WaffG § 39 (2) Nr. 2) darf in der Regel nicht anerkannt werden, wenn die Waffen zum Zweck des Angriffs, der Verteidigung am Veranstaltungsort oder der Drohung geführt werden sollen. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (WaffG § 39 (2) Nr. 3) bestehen auch dann, wenn nach der Art der Veranstaltung oder nach sonstigen Umständen andere das Führen von Waffen als Drohung mißdeuten könnten oder wenn zu befürchten ist, daß die mitgeführten Waffen in der Veranstaltung abhanden kommen oder daß sich Teilnehmer der Veranstaltung unfriedlich verhalten werden. Für Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, und in denen es erfahrungsgemäß zu unbedachten Handlungen kommt, dürfen Ausnahmeerlaubnisse nicht erteilt werden."


    Zum grundsätzlichen Umgang hat das BKA eine Datei in mit den "FAQ" veröffentlicht.


    Diese Datei findet man HIER


    Es darf gerne ergänz werden, ich hab´ nämlich heute keine Lust mehr.

  • Zitat

    Wenn der Sicherheitsmitarbeiter die Ausrüstung am Firmensitz in Empfang nimmt und seinen Dienst aufnimmt, darf also geführt werden(sofern kein anderes Gesetz dagegenspricht!).


    Hier wäre z.B. der §42 WaffG zu nennen... Veranstaltungen...

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  • Kurioserweise ist es noch nicht verboten ein normales (zweihändig zu öffnendes) Taschenmesser bei sich zu führen.
    Fast verwunderlich. Da gibts ja auch schon ein paar dicke Kaliber.- Buckknife usw.
    Na das war aber eigendlich noch nie des Secus Waffe.-Gott sei dank!




    Zitat

    Wenn der Mitarbeiter allerdings meint, er möchte seinen Stock mit nach Hause nehmen, muss er dieses in einem mit Schloß verschlossenem Behältnis tun. Wie das Behältnis auszusehen hat, wurde nicht näher definiert. Es kann nach aktuellem Stand jedes verschließbare Behältnis genutzt werden. Gleiches gilt selbstverständlich auch auf dem Weg zur Arbeit.


    -Wer den traditionellen Pilotenkoffer als Arbeitstasche gewählt hat,hat das Problem schon gelöst. :wink:

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  • Das mit dem Kofferraum hatten wir glaub ich schon mal diskutiert.
    War eher umstritten,da es ja kein seperater Behälter,sondern Teil des Wagens ist.
    Wer nicht auf seinem Privatgrundstück parkt, dürfte den Teli ja dann streng genommen nicht vom Wagen in die Wohnung mitnehmen.
    Ich dachte mal ähnlich in Sachen Handschuhfach und stieß auf einige Gegenargumente.
    Den Kofferraum sowie das Handschuhfach macht man ja unterwegs auch mal zu anderen Zwecken auf und in diesem Moment ist es kein abgeschlossener Behälter mehr.

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  • Moin,


    Also, mein Kollege war "der glückliche" , den die Polizei herrausgewunken hat....
    So, in einem korb , der auf der ladefläche seines sprinter lag, fanden die Poliz einen Stick , und dieser wurde beschlagnahmt, weil das ja jetzt eine waffe ist.
    Aber wir sehen das anders. Der stick war im Laderaum des Wagens, also nicht direkt zugrifffbar. Wer hat nu recht?


    Desweiteren, es gibt die dinger noch überall zu kaufen , und man wird beim kauf auch nicht auf das waffengesetz hingewiesen....


    Ein anderer kollege hatte den stick im handschuhfach eingeschlossen, und da war der poliz das egal , der war ja eingeschlossen...hmmm


    so, um ärger vorzubeugen wollten wir ja nun den "kleinen waffenschein" machen, damit und das mitführen der sticks genehmigt wird.der witz ist, das es kein waffenschein/lehrgang gibt, der sticks zulässt.


    was nun? ich arbeite seitdem tritzdem damit, bzw. habe ich immer einen am mann. wir sichern doch unsere gäste, und wir unterstützen doch die polizei, warum sollte es anders sein?
    wenn sich da 20 leute prügeln , dann kann so ein stick ja wohl recht nützlich sein, ich will ja nicht jeden einzelnen ´ne stunde lang verhauen, sondern die situation schnell bereinigen und aussenstehende schützen.



  • Einen Stick?
    So was? --> http://de.wikipedia.org/wiki/USB-Stick#USB-Speicher-Stick


    Deine Frage erübrigt sich, weil bei Waffenausdrücklich von VERSCHLOSSENEN Behältnissen die Rede ist.
    Du Arbeitest mit Absicht illegal? Du riskierst Knast und Berufsverbot wegen Blödheit? Sorry, kein Verständnis dafür.
    Kennst Du die Tel. 110? Die sind dafür da, sich körperlich abzureagieren.

  • Zitat von Schredder

    Also, mein Kollege war "der glückliche" , den die Polizei herrausgewunken hat....
    So, in einem korb , der auf der ladefläche seines sprinter lag, fanden die Poliz einen Stick , und dieser wurde beschlagnahmt, weil das ja jetzt eine waffe ist.
    Aber wir sehen das anders. Der stick war im Laderaum des Wagens, also nicht direkt zugrifffbar. Wer hat nu recht?


    Ganz einfach: Die Polizei...
    Wer das Gesetz liest (und versteht) hat es in der Regel leichter... §42a (2) Nr. 2 WaffG... verschlossenes Behältnis...
    Hätte dein Kollege das Teil statt in einem offenen Korb in einem abgeschlossenen Koffer liegen gehabt, wäre alles ok gewesen.


    Zitat von Schredder

    Desweiteren, es gibt die dinger noch überall zu kaufen , und man wird beim kauf auch nicht auf das waffengesetz hingewiesen....


    Im guten Fachhandel wird man durchaus auf die geänderte Rechtslage hingewiesen - und gänzlich verboten sind die Teile ja auch nicht, der Besitz ist weiterhin erlaubt, es gibt lediglich Einschränkungen beim Führen.


    Zum Rest deines Beitrags erspare ich mir jetzt einen Kommentar... wer die letzten Beiträge hier, insbesondere den Beitrag von stinkefuchs aufmerksam liest, der weiss eigentlich was erlaubt ist und was nicht...
    Nur eines: "unterstützen die Polizei"... sorry... das ist 1. so nicht ganz richtig (Türsteher einer Disse sorgen in erster Linie dafür, dass im Hausrechtsbereich alles glatt läuft -> keine Aufgabe der Polizei) und 2. berechtigt das noch lange nicht, gleiche/ähnliche Ausrüstungsgegenstände wie die Polizei zu nutzen (denn die stehen ausserhalb des WaffG).

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  • Dieses verschärfte Gesetzt ist erst seit 2 Monaten gültig. Trotzdem hat die Polizei seit dem schon 2 Mitarbeiter von ein und der selben Firma angehalten, deren Autos gefilzt und auch direkt 2 Sticks gefunden.


    Beachtlich! 8)

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  • Bei uns wurde kürzlich mal wieder ne schöne große Kontrollstelle abgehalten, in unmittelbarer Umgebung einer etwas größeren Disco...


    Ergebnis: neben etlichen Alkoholsündern wurden erwartungsgemäß einige Btm-Verstöße festgestellt, und auch einige Verstöße gegen das WaffG (wie ich aus zuverlässiger Quelle 8) erfahren habe, waren unter denen auch Angestellte des Sicherheitsdienstleisters der Disco zu finden)


    Die Problematik des Transports wird sich noch ein Weilchen hinziehen, bis da mal (gerichtliche?) Klärung geschaffen wird.
    Das Handschuhfach wird nicht überall von jedem Beamten als ausreichend betrachtet, selbst wenn es abgeschlossen ist. Bei uns in der Gegend wird es (getreu dem Gesetzestext) nicht als verschlossenes Transportbehältnis anerkannt.
    Offen in einem Korb oder in einer nicht verschlossenen Tasche liegend im Koffer-/Laderaum versteht sich von selbst, dass dies nicht anerkannt wird.
    Letztenendes sieht es so aus, dass der Beamte vor Ort erst einmal alles anzeigt, was ihm spanisch vorkommt. Was die StA draus macht, steht auf einem anderen Blatt - und was ggf. der Richter am Ende draus macht, auf nochmal nem anderen.

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  • Auf hoher See und vor einem deutschen Gericht, bist Du in Gottes Hand...


    Ich hab ja schon oft genug erzählt, dass das Handschuhfach nicht unbedingt ausreicht.


    Von der unverschlossenen Tasche im Kofferaum halte ich auch nix (abgesehen davon, reicht die rechtlich auch nicht aus).


    Wenn das Täschchen im Kofferaum mit einem Schloß gesichert ist, kann da nix passieren...


    Mir soll es egal sein - mich interessiert nur, wie teuer die OWi wird...

  • Na bis wir die ersten Zahlungsergebnisse bekommen wirds sicher noch dauern.
    Es ist ja auch nicht gerade üblich das man rangewunken wird und die Minna einem grundlos die Karre durchsucht um so ein Teil zu finden.
    Oder wird bald jeder erkennbare Sicherheitsmitarbeiter im Straßenverkehr erst mal ordentlich gefilzt?
    Eher unwarscheinlich,oder?

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  • Es geht hier ja auch nicht (nur) um SMA, gerade in derartigen Kontrollen wie von mir beschrieben wird in der Regel durchaus auch ein Blick ins Auto geworfen (ja, dürfen sie, PolR machts möglich).
    Und da ist es egal, ob der Typ, der den Tele im Handschuhfach liegen hat ein Secu ist oder nicht... die Anzeige ist die gleiche, die Geldbuße wahrscheins auch...


    Achja... grundsätzlich sind in derartigen Fällen durchaus 5-stellige Geldbußen möglich. Erstverstöße aber denke ich werden sich im unteren 3-stelligen Bereich einpendeln.

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  • Schon möglich. War selbst schon in mancher Kontrolle. Habe aber nie gehört das mich einer fragte: "Würden sie bitte mal das Handschuhfach öffnen"?
    Will damit sagen das es extrem unwahrscheinlich ist das es in nächster Zeit einen von uns erwischt,damit er hier davon berichten kann.
    Der normalsterbliche Rest der Menschheit interessiert mich in dem Fall nicht. :wink:

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  • Trapper, mit "Blick ins auto werfen" meinte ich nicht die Bitte, das Handschuhfach zu öffnen... da ist dann ein Beamter damit beschäftigt, unter den Sitz zu schauen, ins Handschuhfach (das von ihm selbst geöffnet wurde), in den Kofferraum incl. diverser abgedeckten Ablagen...


    Und glaub mir, die Jungs und Mädels haben so ihre Anhaltspunkte, bei wem sie in derartigen Kontrollen mal genauer schauen, und bei wem sie nach dem obligatorischen Abfragen wieder ohne weiteres fahren lassen... ;-)

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  • Ja ja...als ich noch lange Haare mit Stirnband trug und gelegendlich kiffte, kannte ich so was auch. :lol:

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  • @
    Ich verstehe das ganze "Geschrei" eh nicht.
    Die Profis mussten schon immer eine Kiste im Kofferraum mit XY oder Blindnieten festmachen, in der eine andere "Kiste" lag.


    Benehmt Euch einfach wie Profis, oder lasst das Zeug einfach auf "Arbeit"...
    Ein normaler Dienstleister vereinbart mit dem Kunden einen Ort für seine Secus, wo sich aufgehalten, umgezogen, und pausiert werden kann. Ein "Spind" wird da auch noch reinpassen!


    Für mich hört sich das schwer nach Geschrei von "Kollegen" mit "Einsatzwechseltätigkeit" ergo ohne festen Arbeitsplatz (Ich..?) an!


    Ist doch ganz einfach:Transportbehälter ordern, den im Auto "wegnahmesicher" fixieren und nach Feierabend den ganzen Müll darin einsperren!


    Ergebnis ist ausgeglichener Adrenalinspiegel und wenigstens deswegen kein Ärger mit den Cops!


    Mei... So eine verschließbare Blechkiste kostet keine 20€


    Ich verstehe das gesamte Gezeter nicht!


    Das Gesetz ist da, wird aber von verschiedenen Ebenen (noch) verschieden interpretiert oder ausgelegt.
    Da suche ich mir doch den Weg des geringsten Widerstandes, und nicht Konflikt.


    Kopfschüttel!

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