Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

    • Erster Beitrag

    Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Wie gesagt, wäre interessant.


    Übrigens, solltest du mal etwas südlicher eine Veranstaltung haben... verlass dich da lieber nicht auf die Einschätzung des LKA NDS... ich glaub nicht, dass z.B. ein bayrischer StA sich vom LKA NDS beeindrucken lässt...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Die Befürchtung hätte ich allerdings auch. Die Auslegung obliegt ja auch sehr weit den Ländern. Ich bin ja selbst im Bremer-Raum schon sehr vorsichtig...

  • Also; die für Ende des Monats angedachte Sitzung mit Vertretern des Ministeriums hat bereits statt gefunden.
    Es wurde klar gestellt, dass das Gesetzt der Einschränkung kleinkrimineller Energien dienen soll und nicht der kriminalisierung unbescholtener Bürger. Das Gesetzt ist entsprechend großzügig auszulegen. Das heißt für die Praxis: Opa Alfred sollte kein Bußgeld bekommen, wenn er das falsche Messer zum Apfel schälen mitgenommen hat und Sicherheitskräfe sollten selbst auf dem Weg zum Dienst und auf dem Rückweg nach Hause keine Probleme beim Führen von Hiebwaffen bekommen.
    Die Ordnungsbehörden sollen noch entsprechend angewiesen werden.


    Wäre da allerdings trotzdem immer etwas vorsichtiger. Der Polizeibeamte kennt bei der Kontrolle (wenn überhaupt) den Gesetzestext aber wohl kaum die Auslegungen des Ministeriums. Der Sachbearbeiter im Ordnungsamt dann schon eher; aber wer will schon erst mal ein Bußgeldverfahren an den Hacken haben (und das wenn die Stadtkasse gerade wieder leer ist)....

  • Solange ich diese Aussage nicht in irgendeiner Form von meiner Ordnungsbehörde bekommen habe, bleibt die Anweisung bestehen, dass das Gesetz Anwendung findet und der Transport im verschlossenen Behältnis erfolgt.


    Ich ruf die morgen mal an und geh denen auf die Nerven...


    Sollte ich was erreichen, melde ich mich dazu nochmal.

  • Ich würde es vorsichtshalber eh dabei belassen, wenn es keine größeren Umstände bereitet. Sonst kann man wieder hinterher rennen, wenn ein unwissender Polizist bei `ner Kontrolle vorsichthalber ein Bußgeldverfahren eingeleitet hat. Es sei denn, dass Ordnungsamt stellt dir dazu etwas schriftlich aus, was du im Falle einer Kontrolle vorzeigen kannst. Das werden die aber vermutlich nicht tun, solange sie selber keine schriftlichen Anweisungen von der vorgesetzten Behörde erhalten haben. Und wann und ob das geschehen wird, steht noch in den Sternen...

  • Servus, bin neu hier, mache eine Umschulung Zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit.
    Als ich vergangene Woche von den Sicherheitsmitarbeitern in Grün (noch) kontrolliert wurde
    haben die auch meinen Schlagstock des Herstellers Walther gesehen und auch ausgefahren.
    Auf meine Bemerkung, dass ich FASUS werde, hat man das Ding wieder an seinen Ort im Auto zurückgelegt.
    Jetzt zu meiner Frage: Sind die jetzt allgemein verboten oder wie gehabt auf Veranstaltungen?
    Mich irritieren die verschiedensten Erfahrungen, da mein Kumpel nach einer Hausdurchsuchung auch zahlen mußte (Schlagstock im Schrank).


    MkG

  • @ Hallo


    Bevor hier einer Deine Frage hinsichtlich verboten etc beantwortet... Gegenfrage:
    Was zum Teufel willst Du privat als Azubi im x. Lehrjahr mit dem Schädelbrecher im Auto?????
    Das Teil ist, das unterstell ich einfach mal ohne Widerspruch zu erwarten, ein Privaterwerb, gehört ergo nicht zu der vom AG gestellten Ausrüstung.
    Woher hast Du den Rechtsstandard und das Wissen um die Anwendung dieses Teils, um es führen zu dürfen?



    Du hast Kumpels, bei denen das Haus durchsucht wird?
    Also eher Angst das das bei Dir selber passiert?
    Und jetzt willst Du Rat?
    Fragen über Fragen...
    und Kopfschüttel!



  • Ich dachte ich würde hier eine Antwort kriegen! Ich habe das Ding im Auto weil ich auch mal kurzfristig angerufen werde.
    Genau so wie den Rest meiner Ausrüstung. Wer bei der BW war, wird den Spruch kennen: Nichts ist so beständig wie die Lageänderung!


    Wenn ich schreibe ein Kumpel, dann bedeutet es auch ein Kumpel! Ich habe da nichts zu befürchten!
    Da hat wohl einer auf meinen Nick geachtet und gleich mal ein Vorurteil zu Wort gebracht!
    Auf solche Kommentare kann ich verzichten! Da sollten sich aber mal die Admins einen Kopf drum machen,
    wessen Kommentare veröffentlicht werden und welche nicht.


    Also eine qualifizierte Antwort auf meine Frage ist es nicht gewesen, aber dennoch danke für deine verschwendete Zeit!


    Eine Umschulung, d.h. ich bin im ersten und letzten Ausbildungsjahr. Die Umschulung dauert nur 6 Monate!


    Wenn du kollegial wärst, dann hättest mich nicht angegriffen sondern eine Antwort gegeben und die Sache wäre gegessen. Das zum Thema primitive Menschen...Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Zitat von Musti


    Ich dachte ich würde hier eine Antwort kriegen! Ich habe das Ding im Auto weil ich auch mal kurzfristig angerufen werde.
    Genau so wie den Rest meiner Ausrüstung. Wer bei der BW war, wird den Spruch kennen: Nichts ist so beständig wie die Lageänderung!


    Also ich habe meine "Ausrüstung" in einer Tasche, die ich dann in mein Auto packe, wenn ich aus dem Haus gehe. Und ja, ich werde auch oft mit minimaler Vorwarnzeit in den Einsatz geschickt. Und ja, auch ich habe eine Keule. Die liegt daheim bei mir in meinem Schrank, wo sie auch bleibt, es sei denn ich bin auf dem Weg zum Training (in meiner Sporttasche ganz unten, auch wenn ich nur mehr oder weniger über die Straße gehen muss) oder habe sie auf Anweisung im Einsatz auf Anweisung der Einsatzleitung und Anforderung des Kunden dabei (dann am Mann). Man kann sich also ausrechnen, wie oft das der Fall ist...


    Die Antwort auf Deine Frage findest Du übrigens, wenn Du den gesamten Fred durchliest. Das Thema wurde bereits mehrfach diskutiert und durchgesprochen.


    Editiert: Und "Musti" kenne ich nur als irgendeine Zeichentrick Mietzekatze aus Schweden (oder irgendwo die Gegend).

  • Ich verschwende meine Zeit nur für Sachen, die keinen Spaß machen... :wink:
    Und Fragen darf man doch oder?, genau wie Du es auch durftest...
    Warum beantwortest Du meine Frage nicht?
    Zur Erklärung:
    Die Faschusi ist Lehrberuf... wenn Du da einen anderen Weg nimmst, um den Abschluss zu bekommen, solltest Du es darlegen, und dich nicht wundern wenn Du ohne diese Info als Lehrling (der Du trotzdem in dieser Branche auch bist...) eingestuft wirst.
    Was Du vorab gemacht hast ist eher unwichtig... und vergessen...oder? Wenn es reichen würde bräuchtest Du die Schule ja nicht...


    Axo...
    Hattest Du den Panzer der BW, oder was auch immer, im Frei mit nach Hause genommen?


    Sorry.... :lol:

  • Der aktuelle Stand ist, dass Sicherheitskräfte Stöcke zum, vom und während des Dienstes führen dürfen.
    Ausnahmen und Einschränkungen hierzu logischerweise durch die entsprechenden Gesetze.


    Darauf hat man sich bei den Ordnungsbehörde ngeeinigt.
    Es handelt sich dabei um ein bundesweites Gesetz, den Rest kann man sich denken.


    Privat gilt das Gesetz für alle SK, Ausnahmen aufgrund des beruflichen Status soll es nicht geben.


    Der Azubi (und auch alle anderen Sicherheitskräfte) hat das Teil also während der Freizeit genau so zu transportieren, wie jeder andere Bürger dieses Landes auch - in einem verschlossenen Behältnis.


    Wenn der Kumpel zahlen durfte, weil bei einer Durchsuchung ein normaler Stock gefunden wurde, dürfte es sich nur um die halbe Wahrheit gehandelt haben.


    Stahlrute oder Beweismittel in einer Strafsache wäre meine Vermutung.


    Hat aber nix mit dem entsprechenden § zu tun.


    Und nu is hier Ruhe.

  • Hallo,


    entschuldigt das ich hier
    a)ein altes thema raushole und
    b)mich noch nicht seperat vorgestellt habe (verspreche es aber noch zu tun)


    Gibt es bzw hat jemand feste infos darüber, ob ich als kaufhausdetektiv mit einverständnis von meinem chef und dem auftraggeber einen eka führen darf?
    problem ist nämlich das es bisher nie beanstandungen gab und jetzt zwei sehr..."seltsame" polizisten den stock eingezogen haben, da ich ihn beruflich ja nicht führen dürfe.
    kann mir jemand weiterhelfen?

  • gegenfrage: hast du das kaufhaus mit dem ding verlassen, oder dich ausschließlich dort bewegt?


    ( und nur mal aus neugierde: hattest du denn die zustimmung von chef und kunde? schriftlich?)


    ..und was bedeutet seltsam?


    rechtsberatung ist hier übrigens unzulässig und wird nich gemacht.. aber vielleicht äußert der ein oder andere oder ich ein paar grundsätzliche gedanken.. ;-)

  • ich war ausschließlich im kaufhaus unterwegs. grob gesagt war der fall so, das ich einen dieb gestellt hatte und auf dem weg ins büro ist er plötzlich vollkommen ausgetickt, hat mir mehrfach ins gesicht geschlagen und hat eine verkäuferin in ein regal geworfen. ich hab versucht ihn am boden zu fixieren, er konnte sich rauswinden, hat mir nen tritt ans knie verpasst und ist losgerannt auf 2 weitere verkäuferinnen die im weg standen. ich hab versucht ihn festzuhalten und er hat sich weitergewehrt (war scheinbar auf koks oder was weis ich, hatte jedenfalls unglaublich kraft, hatten uns auch beide an scherben verletzt miit dem ergebniss das er mich und alle anderen zugeblutet hat). um zu verhindern das er die beiden frauen auch noch angeht hab ich ihm dann mehrfach auf den oberschenkel mit dem eka geschlagen; keine, wirklich absolut keine reaktion von ihm, ausser das er mir nochmal eine reingehauen hat. kunde hat auch noch versucht zu helfen aber der typ von ca 1,70m körpergröße hat uns beide einfachmitgezogen und konnte am ende entkommen.
    polizei kam, hat gar nicht nach dem dieb gefragt sondern direkt stock einkassiert weil ich sowas nicht haben dürfte. dazu mir trotz aussage von 6 zeugen das ich mich verteidigt habe und andere geschützt hab ne anzeige wegen gef. körperverletzung verpasst.
    schriftl. hatte ich keine erlaubnis, aber sowohl mein chef als auch die leitung sagten vorher und auch jetzt noch! das ich die erlaubnis habe und stehen hinter mir. das ganze ging bis zur firmenzentrale der kette und es mir ausdrücklich alle unterstützung zugesagt. die verletzungen waren nicht schlimm, ich darf nur seit knapp 4 wochen hiv und hep prophylaxe machen wegen dem ganzen blut das ich abgekriegt hab.
    polizei war seltsam, da sie weder: foto von dem verursacher des ganzen wollte(wär wohlfür ne fahndung gar net schlecht gewesen) :shock:
    mich als verursacher des ganzen hingestellt haben(ich hätt ihn ja laufen lassen können-zitat)
    sie mir noch meine schlagschutzhandschuhe(lagen im büro) beschlagnahmt haben(wegen PASSIVER bewaffnung-hab sie mittlerweile wieder) und und und.
    ich hatte bisher nie probleme mit der polizei.keine anzeige, keine beschwerden, keine probleme wegen eka(bisherige aussage:kein problem).
    und jetzt der ganze ärger

  • Also mal der Reihe nach:


    Das Führen von Schlagstöcken in der Öffentlichkeit ist ja gem. aktueller Rechtslage im WaffG nach §42a verboten. Es sei denn es liegt ein berechtigtes Interesse vor.
    Die Berufsausübung zählt zu den berechtigten Interessen. Als Kaufhausdetektiv vom Sicherheitsdienstleister gehörst du dem erlaubnispflichtigen Bewachungsgewerbe an, und diesem wird grundsätzlich das Führen von Schlagstöcken als berechtigtes Interesse im Rahmen der Berufsausübung anerkannt. Eine schrifliche Erlaubnis des Chefs oder auch Auftraggebers ist hierfür auch nicht zwingend notwendig, auch wenn diese vieles einfacher machen kann.
    Die Polizei mag das örtlich und ab und an etwas anders sehen, die Meinung jener ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist zunächst die Ansicht der Bußgeldbehörde, in dessen Zuständigkeit das passierte und welcher die Polizei die fällige Owi-Anzeige vorlegen muss (es sei denn, die Polizei ist selbst die Verfolgungsbehörde, das gibt es auch in einzelnen Bundesländern). Diese Behörde entscheidet dann, ob sie die Sache als Owi verfolgen will oder ob sie keine Owi sieht aufgrund des vorliegenden berechtigenden Interesses.
    Sollte tatsächlich ein Owi-Verfahren starten, bleibt dann nur noch der Rechtsbehelf - und ein Richter entscheidet darüber.



    Die Anwendung von Schlagstöcken stellt regelmäßig mindestens eine gefährliche KV nach §224 StGB dar.
    Auch wenn du als Kaufhausdetektiv im beschriebenen Fall den EKA genutzt hast, ist das zunächst so. Die Polizei muss das grundsätzlich auch so aufnehmen, da der Verdacht einer Straftat gegeben ist. Dazu werden auch Beweise gesichert, der EKA gehört dazu und wird zunächst von der Polizei "einkassiert".
    Ob Notwehr vorgelegen hat oder nicht prüft die zuständige Staatsanwaltschaft, welcher von der Polizei die Anzeige vorgelegt wird. Der Polizei steht diese Prüfung grundsätzlich nicht zu (örtlich kann es auch anderslautende Absprachen geben, wenn der Sachverhalt glasklar ist) .
    Kommt die StA nach ihrer Fallprüfung zum Schluss, dass Du in Notwehr gehandelt hast, wird das Verfahren von ihr eingestellt. Den EKA solltest du dann auch wieder zurück bekommen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • ... den ich als kontrollierender Beamter nicht akzeptieren würde...


    Hintergrundwissen aneignen und bei Zweifeln während der Kontrolle nett darauf hinweisen und darum bitten, es über die Dienststelle zu hinterfragen. Kommt besser und sorgt ggf. für ein vernünftiges Miteinander.

  • Zitat von stinkefuchs

    ... und bei Zweifeln während der Kontrolle nett darauf hinweisen und darum bitten, es über die Dienststelle zu hinterfragen.


    Hast du das in Bayern schon einmal probiert?? Vergiß es einfach :lol:

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