Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

    • Erster Beitrag

    Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wie man in den Wald hinenruft... naja - ihr kennt es ja.


    Eine gesunde, selbstsichere Argumentation, die dem Gegenüber das Gefühl gibt, dass derjenige Ahnung hat ohne Arrogant zu sein, hilft da manchmal sehr.


    Auch in Kontrollsituationen speilt sich 80 % der Kommunikation auf der Gefühlsebene ab.


    Ich muss den "dummen Bullen" nicht belehren - ich kann mich doch mit dem Kollegen auf einer Ebene austauschen, auf der keiner von Beiden das Gesicht verliert.


    Klar gibt es auf beiden Seiten Solche und Solche... doch mal ehrlich - was hat man zu verlieren?


    Bis jetzt hab ich durch "Entspannung" nur gewonnen.

  • ....wer braucht schon einen Teleskopschlagstock?


    Würde mich mal interessieren, wer diesen im Geltungsbereich des Gesetzes legal und straffrei eingesetzt hat.


    LS

    Ich lebe zwar stark über meine Verhältnisse, aber immer noch weit unter meinem Niveau!

  • Davon den "dummen Bullen belehren" zu wollen, war auch nie die Rede.


    Ein freundliches: "da es in diesem Zusammenhang schon des Öfteren zu Missverständnissen gekommen ist, habe ich auch gerade den entsprechenden Paragraphen dabei - wenn ich Ihnen den Ausdruck kurz überreichen dürfte ?! " , hat bei mir schonmal zur Entschärfung der Situation geführt. Selbstverständlich hat sich der Beamte trotzdem kurz telefonisch vergewissert, aber dann war alles ok.


    Und ja, ich habe Schlagstöcke - auch den Teleskop-Schlagstock - schon des öfteren in Notwehr-Situationen eingesetzt. Diese wurden dann im Nachhinein auch immer als solche beurteilt.

  • Ich hab das mit dem "Zettel vorhalten" auch ganz global gesehen - und primär auf die "pfiffigen" (in diesem Fall von "Pfeife" abstammend) Mitstreiter gemünzt.


    In die Reihe derer, die so´n Ding ungestraft eingesetzt haben, reihe ich mich ein.
    Nur mit dem EKA wollte sich noch niemand anlegen. Den schlepp ich aber auch nicht permnent mit, sondern führe ihn dann, wenn ich es für richtig halte.

  • @ SecurForce et al


    Ihr habt selbstverständlich recht. "So wie man in den Wald ruft ..." Das gilt jedoch auch für den Bürger in Uniform.


    Arroganz wird mir zuweilen nachgesagt. Aber erst, nachdem das Kind im Brunnen liegt. Vorher kannst du i. d. R. von mir alles haben. Speziell Unwissenheit bei gleichzeitiger kompletter Verweigerungshaltung sind mir ein Greuel.


    Ich möchte das hier aber nicht weiter vertiefen, da es ohnehin offtopic ist.

  • so, verfahren wurde gegen eine "spende" von knapp 300 euro eingestellt, wegen geringer schuld.
    es stand zwar fest das er alles getan hat um mich und andere möglichst schwer zu verletzen, aber er hätte nicht mehr gehauen als ich ihn gehauen hab (das war an sich auch das ziel...aber egal)
    ein genereller beruflicher bezug zum führen eines eka im sicherheitsgewerbe wurde VERNEINT. ich liebe dieses land :roll:
    na ja, egal

  • Zitat von miskotty

    so, verfahren wurde gegen eine "spende" von knapp 300 euro eingestellt, wegen geringer schuld.

    Eingestellt unter Zahlung von 300 Euro? Warum?


    Zitat von miskotty

    es stand zwar fest das er alles getan hat um mich und andere möglichst schwer zu verletzen, aber er hätte nicht mehr gehauen als ich ihn gehauen hab (das war an sich auch das ziel...aber egal)

    Wir waren nicht dabei und können nur mutmaßen, aber schilder doch mal bitte genauer, wann du zugeschlagen hast. Und wohin, wie oft,...


    Zitat von miskotty

    ein genereller beruflicher bezug zum führen eines eka im sicherheitsgewerbe wurde VERNEINT.

    Bitte? Kommentiert ein Staatsanwalt nun schon Bundesgesetze? Warum soll generell verneint werden?


    Wie lange liegt die "Einstellung" jetzt zurück? Bist du noch in der Frist?


  • ich hatte die wahl 300 euro zu spenden oder es würde anklage wegen gefährlicher kv und verstoß gegen das waffg erhoben. damit wäre im schlimmsten fall meine ausbildungsstelle als fss weg, also hab ichs gezahlt.
    ich hab zugeschlagen nachdem er mich und die verkäuferin verletzt hat und auf 2 andere verkäuferinnen zugerannt ist. ich hab ihn festgehalten, er hat rumgerissen hat um sich geschlagen, da wollte ich es "sicher" beenden, damit er halt nicht mehr gezielt zuschlägt. hat auch geklappt, sah nur böse aus. schläge gingen auf den oberschenkel, keine ahnung wie oft, hat den typen eh nicht groß beeindruckt. es war einfach extreme situation, alle voller blut, ich hatte bereits gut kassiert und da waren meine sanften mittel halt erschöpft.
    eka wäre nur für ganz bestimmte sicherheitsleute mit sondergenehmigung und sonderausbildung da man einem sicherheitsmitarbeiter nicht generell die persönliche eignung zum führen einer hiebwaffe zugestehen könnte... steht scheinbar in irgendwelchen kommentaren zum waffG drin. komischerweise hab ich bisher nur die einstellung zum verfahren wegen dem waffG bekommen obwohl alle punkte fallengelassen werden sollten.

  • Zitat von miskotty

    eka wäre nur für ganz bestimmte sicherheitsleute mit sondergenehmigung und sonderausbildung da man einem sicherheitsmitarbeiter nicht generell die persönliche eignung zum führen einer hiebwaffe zugestehen könnte... steht scheinbar in irgendwelchen kommentaren zum waffG drin.


    War da ein Rechtsreferendar dran?


    Wie soll diese Sondergenehmigung denn aussehen? Am besten noch der kleine Waffenschein, was?


    Und die "Sonderausbildung" spukt auch noch in vielen Köpfen rum, seit es den Tonfa bei uns auch gibt. Und nur deshalb, weil das mal tatsächlich eine Voraussetzung bei verschiedenen Landespolizeien war, um jenen im Dienst führen zu dürfen.
    Die Bahn macht meines Wissens auch noch eine Schulung als notwendige Voraussetzung, um Einsatzmittel wie EKA oder Handschließen im Dienst führen zu dürfen - das sind jedoch interne (und für mich nachvollziehbare) Bestimmungen, die auf keinem Gesetz basieren.


    Fakt ist: Mir ist kein "Kommentar zum WaffG" bekannt, der so etwas fordert. Ein entsprechendes Urteil ist mir auch nicht bekannt.


    Was Deine persönliche Geschichte angeht: Vorausgesetzt, das war tatsächlich so wie du es hier geschildert hast, sehe ich da ehrlich gesagt wenig Chancen für die Staatsanwaltschaft. Ich hätte es da drauf ankommen lassen - natürlich unter sehr guter anwaltlicher Vertretung (also keinen Fachanwalt für Familienrecht genommen, sondern einen erfahrenen Strafverteidiger).

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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  • keine ahnung wo das genau steht, waren die infos die mein anwalt erzählt hat. ich wollte es nicht drauf ankommen lassen weil sonst das risiko zu hoch war, das ich meinen ausbildungsplatz (bei eben der von dir benannten institution) verliere und da bin ich lieber 300 euro, den eka und mein vertrauen in den rechtsstaat los.

  • Zitat von miskotty

    da bin ich lieber ... mein vertrauen in den rechtsstaat los.


    Das Problem ist, dass du dem Rechtstaat ja gar keine Chance gegeben hast...

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  • Zitat von guardian_bw

    Das Problem ist, dass du dem Rechtstaat ja gar keine Chance gegeben hast...


    nicht bei dem hohen einsatz :| evtl eine verurteilung wegen gef. kv...ist mir zu heikel.

  • Zitat

    Die Bahn macht meines Wissens auch noch eine Schulung als notwendige Voraussetzung, um Einsatzmittel wie EKA oder Handschließen im Dienst führen zu dürfen - das sind jedoch interne (und für mich nachvollziehbare) Bestimmungen, die auf keinem Gesetz basieren.


    So ist es.... und es wäre rein rechtlich keine Notwendigkeit. Trotzdem müssen die Mitarbeiter bevor sie mit EKA, Handfesseln und OC Spray ausgestattet werden, eine entsprechende Schulung durchlaufen die nicht jeder Mitarbeiter besteht und ergo, die Einsatzmittel nicht führen darf.


    Btw.... eine entsprechende Bescheinigung befindet sich bei den meisten in der Brieftasche, damit sie ggf. der BPol gezeigt werden kann, denn auch hier gibt es Beamte die anscheinend keine Ahnung von der Rechtslage haben und schon mal ein Verfahren androhen wollen....

  • Zitat von Fump

    Btw.... eine entsprechende Bescheinigung befindet sich bei den meisten in der Brieftasche, damit sie ggf. der BPol gezeigt werden kann, denn auch hier gibt es Beamte die anscheinend keine Ahnung von der Rechtslage haben und schon mal ein Verfahren androhen wollen....


    Jo, kein Mensch ist perfekt.
    Und wenn man bedenkt, was ein Polizist alles wissen müsste, sollten gewisse Lücken in einzelnen Bereichen verständlich sein. In der Ausbildung wird zudem auch nicht jeder einzelne Rechtsbereich ausführlich gelehrt.


    Einem Verfahren würde ich hier jedoch gelassen entgegen sehen, im Idealfall verlässt die Anzeige nicht mal die Dienststelle des Beamten. Und wenn doch, wird sie im Normalfall vom StA kassiert. Es sei denn, dort sitzt ne Pflaume. Wäre dann aber wirklich die Erfüllung von Murphy's Law...

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  • Letzlich sind auf der anderen Seite auch nur Menschen in Uniform die Fehler machen oder die der Meinung sind jetzt den Dicken raushängen zu lassen und dann ebenfalls einen Fehler machen...


    Ausnahmen.... aber die bestätigen bekanntermaßen die Regel...

  • Zitat von Fump

    Letzlich sind auf der anderen Seite auch nur Menschen


    Richtig. Und wie ich schon sagte: Kein Mensch ist perfekt. Manche halten sich vielleicht für perfekt, aber auch jene werden irgendwann auf den Boden der Tatsachen zurück geholt...

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