Verschärftes Waffengesetz seit 1.4.08 - Teleskopschlagstock

  • Mir hat neulich jemand erzählt, dass das Führen von Teleskop-Schlagstöcken seit 1.4.08 aufgrund des neuen verschärften Waffengesetzes nun verboten ist.
    Von einem weiteren Sicherheitsmann hörte ich, dass man den Teleskop-Schlagstock jetzt nur noch mit dem "Tonfa-Zertifikat" führen darf.


    Weiss da jemand etwas genaueres drüber?


    Über google konnte ich leider nichts handfestet finden, lediglich jede Menge Presseberichte, die vom neuen "verschärften Waffengesetz" schreiben, dass auch Teleskopschlagstöcke verbietet.


    Oft ist dann auch zu lesen, dass eine Ausnahme ein "berechtigtes Interesse" wäre, was auch immer darunter zu fallen mag.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Das ist richtig.


    Seit 1.4. ist es verboten, Teleskopstöcke öffentlich zu führen.


    Ich bin momentan unterwegs, wenn ich wieder zurück bin, wird es ausführlicher.


    Ansonsten mal nach dem § 42 googlen.


    Da gibt es lustige und fragwürdige Umstände...


    Angeblich soll es wieder mal keine VwV dazu geben, klappte ja beim letzten Mal schon so toll...

  • Hallo,


    das Ganze ist in dem neuen § 42a Waffengesetz geregelt.


    Der Grundsatz lautet danach: Das Führen von Hiebwaffen wie Teleskop-Schlagstöcken ist verboten.


    Ausnahmen:
    1. Der Schlagstock wird in einem verschlossenen Behältnis geführt.
    2. Was unter "berechtigtes Interesse" fällt ist bis jetzt vollkommen unklar, da erzählt jeder etwas anderes aber keiner weiß es wirklich.


    Dass Einzige was halbwegs sicher sein dürfte ist, dass die allgemeine Selbstverteidigung nicht drunter fällt. Sonst würde jeder der mit so nem Teil kontrolliert wird sagen er hats zur Selbstverteidigung als berechtigtes Interesse dabei und das Verbot wäre wirkungslos.


    Das Gesetz ist aber nagelneu und Gerichtsentscheidungen gibts natürlich noch nicht. Also:Allgemein große Verunsicherung, auch bei der Polizei.


    Grüße

  • Ganz toll.


    Ratet mal, wer sich vor kurzem einen neuen, sehr teuren gekauft hat... naja, solange das dienstliche Führen erlaubt bleibt, soll's mir recht sein, denn dafür habe ich den ja. :?

  • Hallo,


    musste mich nach nem Blick ins Gesetz korrigieren (siehe Bearbeitung) :oops:


    Berufsausübung als berechtigtes Interesse wird bei Hiebwaffen NICHT automatisch anerkannt :!::!::!:
    Gilt nur für die jetzt auch betroffenen Messer.


    Tschuldigung


    Grüße

  • Zitat von Dwight

    Ganz toll.


    Ratet mal, wer sich vor kurzem einen neuen, sehr teuren gekauft hat...



    Willkommen im Club der gesetzestreuen Bürger die jetzt nicht nur auf effektive Hilfsmittel zur Verteidigung verzichten müssen sondern


    deren entsprechendes Eigentum auch noch wertlos wird. Habe mir vor ner Zeit ne SureFire "Defender" -Taschenlampe für über 100 € zugelegt.


    Kann ich jetzt nur noch vom Balkon und im Keller mit leuchten.


    Aber wenns der öffentlichen Sicherheit dient machen wir das doch gern :twisted: :D

  • Naja, was deine Defender angeht Besserwisser, da streitet man sich darüber, ob sie nun auch verboten ist weil Waffe oder nicht... wird wohl ein weiterer Fall fürs BKA...


    Was Telis und co. angehen, sieht die Sache wohl eindeutiger aus, zumindest was die Frage ob Waffe oder nicht angeht... klare Sache,

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Was Telis und co. angehen, sieht die Sache wohl eindeutiger aus, zumindest was die Frage ob Waffe oder nicht angeht... klare Sache,


    Ich habe das Ding sicher nicht um mir damit den Rücken zu kratzen.


    Wenn ich aber als Alarmverfolger das Teil zusätzlich zu einer Schusswaffe (für die ich ja auch eine Erlaubnis habe) führe um ein zweiteres, weniger fatales Mittel zur Verfügung zu haben, dann sollte mir das auch erlaubt sein ohne dass ich dem Papst den Ring küssen muss.

  • Zitat von Dwight

    Ich habe das Ding sicher nicht um mir damit den Rücken zu kratzen.


    Wenn ich aber als Alarmverfolger das Teil zusätzlich zu einer Schusswaffe (für die ich ja auch eine Erlaubnis habe) führe um ein zweiteres, weniger fatales Mittel zur Verfügung zu haben, dann sollte mir das auch erlaubt sein ohne dass ich dem Papst den Ring küssen muss.


    Keine Frage, stimme ich dir durchaus zu... es ging mir lediglich um die Problematik, ob nun ein Gegenstand als Waffe einzustufen ist oder nicht.
    Beim Teleskopschlagstock ist das eben eine klare Sache, bei der Lampe nicht so ohne weiteres.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Zitat von guardian_bw

    Naja, was deine Defender angeht Besserwisser, da streitet man sich darüber, ob sie nun auch verboten ist weil Waffe oder nicht... wird wohl ein weiterer Fall fürs BKA...


    Hast Du dazu nähere Infos? Habe speziell zu diesen Lampenmodellen noch nichts gelesen sondern die von mir aus - zur Sicherheit - vorsichtshalber als verboten eingeschätzt.


    Was man als Legalwaffenbesitzer nicht alles tut um zuverlässig zu bleiben und die Sicherheit auf den Straßen mit solch gefährlichen Taschenlampen nicht zu gefährden....



  • Hmm, hab ich jetzt anhand von meinen Suchergebnissen allerdings anders verstanden....






    gefunden auf http://www.buzer.de/gesetz/5162/a154423.htm :







    Danke übrigens an stinkefuchs und Besserwisser für den genannten Paragraphen, hat bei der Suche sehr geholfen.

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Hallo,


    lesen müsste man können. Damit meine ich jetzt mich selbst. :shock:
    @ ben: Du hast vollkommen Recht.


    Wollte nach dem post noch mal kurz ins Gesetz schauen ob ich aus der Erinnerung keinen Mist geschrieben habe.


    Und dann habe ich den richtigen post ins falsche "verbessert" . Auch ne Leistung




    :cry:

  • Zitat von Schattenmann

    heißt das eigentlich, dass ich meinen tele-stock nicht mehr beim amt melden muss, wenn ich ihn im dienst trage?


    Hast Du das vorher getan?


    Vor dem 1.4. war die Einschränkung nur bei öff. Veranstaltungen/ Versammlungen gegeben.
    Wenn Du heute "führen" willst, geht es nur noch bei der tatsächlichen Berufsausübung (bei öff. Veranstaltungen etc. nur mit Ausnahmegenehmigung!)


    Ich hatte vor dem 1.4. bereits ausgiebige Diskussionen mit der zuständigen Sachbearbeiterin der Ordnungsbehörde - sie konnte keine Angaben machen, was zur Berufsausübung gehört.


    Meine Aussage, dass auch der Weg zum Arbeitsort in enger Verbindung mit der tatsächlichen Tätigkeit steht, hat sie nicht angezweifelt. Es gibt aber weder Verwaltungsvorschriften, noch Kommentare oder ähnliche Entscheidungshilfen.


    Somit muss erstmal davon ausgegangen werden, dass die Gegenstände aktuell auf dem Weg zur Arbeit nicht mehr geführt, sondern nur noch transportiert werden dürfen - soll heissen: verschlossenes Behältnis.


    Dieses kann, so der einstimmige Tenor, durchaus eine Gürteltasche mit Reissverschluß (kein HOSLTER!) sein, bei der es zwei Zipper gibt, welche mit einem Vorhängeschloss verschlossen werden.


    Da es keinerlei Aussagen zu der Art bzw. Beschaffenheit der zu verwendenden Schlösser gibt, könnte durchaus eins aus Kunststoff aus der MickyMaus genutzt werden...


    Das die BG sagt, dass der Arbeitsweg in direkter Verbindung zur Berufsausübung steht (Wegeunfall), gilt hier leider nicht.
    War auch meine Argumentation, wurde aber seitens der Behörde vorerst weder bejaht oder verneint...


    Das ich als Geschäftsführer für mein privates Fahrzeug GEZ bezahlen muss, wenn ich damit mal ins Büro oder zu Kunden fahre (steht lt. GEZ mit der Tätigkeit in Verbindung), kann auch nicht gewertet werden.


    Ein Verstoß wird grundsätzlich als OWi behandelt - damit kann man den eigentlichen "Zielgruppe" natürlich gaaanz toll auf die Finger hauen. Hoffentlich satteln diese Leute jetzt nicht auf "Camping" oder "Hygiene" um - den Bw-Klappspaten und den Besenstiel darf man nämlich überall führen...


    Und wenn ich jetzt die Email der Ordnungsbehörde hier einstelle (verfasst von einer Sachbearbeiterin der zuständigen Polizeidirektion in Niedersachsen) werft ihr euch vom Stuhl.


    Ich hab sie fünf bis zehn Leuten gezeigt - und alle hatten ein großes Fragezeichen auf der Stirn.


    Egal. Kurz und knapp:


    Führen während des Dienstes, ansonsten nur Transport in geschlossenem Behältnis. Wie das Behältnis auszusehen hat, ist völlig egal... Es muss nur verschlossen sein (Plastikschloss?).

  • was den weg zur arbeit angeht, mach ich mir weniger sorgen. da ich meine ausrüstung in einem koffer mitführe und erst vor ort anlege.


    mich wundert aber vielmehr, dass die regelung bzgl. ausnahmen aus dem gesetz verschwunden ist. § 42, absatz 2 besagte ja:


    (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn ... [...]


    ...


    das entfällt ja jetzt und dem gesetz nach zu urteilen, reicht es jetzt "wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt". damit ist es ja mehr als offensichtlich, dass ich für öffentliche veranstaltungen keine genehmigung mehr brauche, wenn ich dienstlich mit einem tele bewaffnet bin oder nicht?

  • Im übrigen danke ich der aktuellen Gesetzeslage dafür, das ich als gesetzestreuer Bürger nun nur noch feststehende Messer zum Zwecke des Selbstschutzes tragen darf. Schon klasse, wenn man bedenkt, das gerade Messer im Fokus waren und so gut wie nie Vorfälle mit Sticks vorkamen bei Delikten wie Raub, Vergewaltigung, räuberischer Erpressung, schwerer KV und Bedrohung. Es kotzt mich wirklich an, wie in diesem Land Entscheidungen getroffen werden. :evil:


    Ganz grober Unfug !!! Klammheimlich mal eben neben Messern alle Waffen zu verbieten zeugt von ungezügeltem Sachverstand :roll:


    Kubotane sollten im übrigen erlaubt sein, da gemäß altem BKA Feststellungsbescheid ein Kubotan keine Waffe war, da die Funktion als Schlüsselanhänger (Alltagsgegenstand) überwog.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zum Teleskopschlagstock


    Der Begriff "führen" ist mir grade ins Auge gesprungen.
    Ich habe meinen alten Teli seit Jahren im PKW liegen. Trage ihn nie privat am Mann.
    Wäre das nun auch verboten oder ginge das bei einer Hiebwaffe als "geschlossener Behälter" durch? :?:

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Zitat von Trapper

    Zum Teleskopschlagstock


    Der Begriff "führen" ist mir grade ins Auge gesprungen.
    Ich habe meinen alten Teli seit Jahren im PKW liegen. Trage ihn nie privat am Mann.
    Wäre das nun auch verboten oder ginge das bei einer Hiebwaffe als "geschlossener Behälter" durch? :?:


    Wenn du den Teli offen im Auto liegen hast (z.B. auf dem Rücksitz, neben dem Fahrersitz, im Handschuhfach usw.) dürfte das bereits unter "führen" zu verstehen sein.
    So ist es zumindest bei Schusswaffen (neben ein paar weiteren Kriterien). Ich wüsste nicht, warum das dann bei der Hiebwaffe anders sein sollte.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
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