Kleinen Waffenschein

  • Ich wollte mal fragen wie bzw wo ich den einen kleinen Waffenschein machen kann?


    Muss ich da zur Polizei oder zum Ordnungsamt? Ist halt Privat also nicht für Security oder so?


    Grüßle Marcus

  • Kann man gar nicht machen. Geht man hin, löhnt 50 Euronen und geht wieder. Ob bei Polzei oder OA hängt vom Bundesland ab ("zuständige Behörde").


    Zitat

    lso nicht für Security oder so


    Is# auch verboten für Security oder so.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von admin

    Wofür brauchst Du sowas privat?


    Für was wohl....... :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Ich bzw meine Freundin und ich wollten uns mal schlau machen wegen so einem kleinen Waffenschein! An Sylvester gab es bei uns cirka 10 Leute die mit einer Pistole Starrer Schreck verschossen haben. Aber darunter war eine Gruppe von 5 Leuten die ungefähr im Alter von 14 Jahren waren(keinesfalls Älter) die haben auch Starrer Schreck verschossen und weder die Eltern noch die Polizei hat was gesagt oder getan. Und meines Wissens nach braucht man doch einen kleinen Waffenschein um solche Waffen kaufen zu dürfen.
    Ist es den eigentlich kein Kurs oder ähnliches verbunden wo gesagt wird das Leute unter 18 keine Pistolen haben dürfen bzw an Sylvester das da Erwachsene Leute daneben stehen sollten und wenigsten schauen wo die Bengel hinschiesen??


    Grüßle Marcus

  • Zitat von Blue_Dragon

    Ich bzw meine Freundin und ich wollten uns mal schlau machen wegen so einem kleinen Waffenschein! An Sylvester gab es bei uns cirka 10 Leute die mit einer Pistole Starrer Schreck verschossen haben.


    Du meinst Stare-Schreck (der Star=Vogel)

    Zitat von Blue_Dragon


    Aber darunter war eine Gruppe von 5 Leuten die ungefähr im Alter von 14 Jahren waren(keinesfalls Älter) die haben auch Starrer Schreck verschossen und weder die Eltern noch die Polizei hat was gesagt oder getan.


    Ob mit oder ohne Waffenschein, Signalmunition zu verschiessen ist auch an Silvester in der Öffentlichkeit verboten


    Zitat von Blue_Dragon


    Und meines Wissens nach braucht man doch einen kleinen Waffenschein um solche Waffen kaufen zu dürfen.
    Grüßle Marcus


    Um derartige Waffen zu kaufen, brauchst Du keinen "kleinen Waffenschein", Du must nur mind. 18 Jahre alt sein
    Den Waffenschein brauchst Du nur zum "führen" (= schußbereit durch die Gegend schleppen)

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

    Einmal editiert, zuletzt von S.L. ()

  • Ah Ok das heist aber dann trotzdem das man an Sylvester einen kleinen Waffenschein braucht?


    Ok ich habe gedacht das man einen Kleinen waffenschein braucht um Pistolen zu Erwerben.


    PS. Danke für den Starer Tip ;-)


    Grüßle

  • naja für die Vogelschreck braucht man eh ein D einen Munitonserwerbschein .... korrigiert mich wenn ich falsch liege...

    Signaturen sind nur dazu da, um vom eigentlichen Post abzulenken

  • Zitat

    nur zum "führen" (= schußbereit durch die Gegend schleppen)


    Das Führen ist nicht schußbereit durch die Gegend schleppen. Führen ist bereits dann, wenn die Waffe ungeladen mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Beispiel: die ungeladene Schreckschußwaffe im unverschlossenen Handschuhfach eines Autos ist Führen!

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Das Führen ist nicht schußbereit durch die Gegend schleppen. Führen ist bereits dann, wenn die Waffe ungeladen mit wenigen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann. Beispiel: die ungeladene Schreckschußwaffe im unverschlossenen Handschuhfach eines Autos ist Führen!


    Richtig.


    Es ist unerheblich ob die Waffe geladen oder ungeladen ist, am Körper "baumelt" oder im Auto offen unterm Sitz liegt oder im handschuhfach liegt....


    ALLES o. g. ist bereits "Führen einer Waffe" und somit eine Straftat nach WaffG.


    Mit entsprechender Strafverfolgung und Verurteilung gemäß WaffG....


    Das Schießen an Sylvester ist nach dem WaffG ganz klar eine Straftat ohne "kleinen" Waffenschein. (Unerlaubtes Führen)... Wo sich die Gelehrten noch streiten ist ob man für die Dinger auch eine extra Schießgenehmigung benötigt oder nicht... Das ist noch (immer) nicht eindeutig geklärt mangels entsprechender Verordnungen.


    Das die Polizei von sich aus an SO einem Tag nichts unternimmt dagegen liegt wohl eher an der Überlastung. Denn mal ehrlich: an so einem Tag sind die eh schon zu 200% ausgebucht mit den üblichen Dingen... Wollten die sich da noch um Schreckschußwaffen kümmern..... müssten wohl mindestens mal die dreifache Dienststärke unterwegs sein.... :wink:


    Ändert aber nichts daran das man sich strafbar macht. Übrigens auch der, der unter 18-jährigen Milchbubis (und Pupis..) so ein Ding überlässt....


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • hallo,


    das mit dem kleinen waffenschein ist so eine krumme sache.
    es gibt security firmen die von neueinsteigern den kleinen waffenschein verlangen.
    man fragt sich wieso ?
    selbst wenn leute in bewaffnetem objektschutz eingesetzt werden wird erstmal der kleine waffenschein schon bei einstellungsgesprächen verlangt.
    ich denke mal hier geht es nur um die unbedenklichkeitsbescheinigung der landratsämter.
    zu was sonst sollte der ganze zauber sonst gut sein.


    MfG


    Steamengine

  • Zitat

    es gibt security firmen die von neueinsteigern den kleinen waffenschein verlangen.
    man fragt sich wieso ?


    Weil beim nach dem Antrag des Kl.Waff.S. ein paar Behörden (Polizei, Staatsanwalt und was weiß ich.. (sind afaik 4 Stellen)) angefragt werden ob etwas gegen den Antragsteller vorliegt (Bezüglich Verstöße gegen WaffG oder Körperverletzung)..
    Daraus kann sich entsprechender Arbeitgeben auf die schnelle nen überblick verschaffen ob er einen "bösen Buben" als Bewerber hat...


    Zitat

    ich denke mal hier geht es nur um die unbedenklichkeitsbescheinigung der landratsämter.
    zu was sonst sollte der ganze zauber sonst gut sein.


    Richtig der Kl.Waff.S. ist im grund nur eine Bescheinigung das man noch nichts "angestellt" hat



    Zitat

    Das Schießen an Sylvester ist nach dem WaffG ganz klar eine Straftat ohne "kleinen" Waffenschein. (Unerlaubtes Führen)... Wo sich die Gelehrten noch streiten ist ob man für die Dinger auch eine extra Schießgenehmigung benötigt oder nicht... Das ist noch (immer) nicht eindeutig geklärt mangels entsprechender Verordnungen.


    Jein, bei uns gibt es für die Sylvesternacht eine offizielle Schießgenehmigung unter folgenden Bedingungen:


    1. Es wird vom eigenen befiedetem Grundstück aus geschossen (oder mit genehmigung des Grundstücksbesitzers).


    2. Es wird eine zugelassene Signalwaffe mit Prüfzeichen der PTB verwendet.


    3. Es wird nur zugelassene Knallmunition und zugelassene Pyrotechnik verwendet.




    zu Punkt 3 ist Anzumerken, daß mit "zugelassener Pyrotechnik" keine Starenschreck und so gemeint sind.



    soweit dazu :-)


    MfG
    cwennrich

    Manuel: "Ich wende hiermit das Hausrecht gegen Sie an. Bitte verlassen Sie die Veranstaltung"


    Gast: "Sie sind der freundlichste Türsteher den ich je gesehen habe. Schönen Abend noch"


    ---------------------
    Auch freundlichkeit kann wirken...


  • Nix "Jein" :lol:


    Bei der von Dir ausgeführten Konstellation braucht man eh keine Schießgenehmigung gesondert... (auf EIGENEM befriedetem Grundstück etc. ....)


    Hier ging es darum das welche auf der STRASSE rumgeballert haben, hierzu erfolgte der Hinweis das DAS noch nicht eindeutig geklärt ist bezüglich gesonderter Schießgenehmigung.


    Generell streng nach WaffG und AWaffV ist für das Schießen ausserhalb des EIGENEN befriedeten Grundstücks mit Schreckschußwaffen ebenfalls eine Schießgenehmigung erforderlich...


    Zu beachten ist aber:
    Beim Schießen auf dem EIGENEN befriddetem Grundstück ist es nur zulässig, wenn das Geschoß (in dem Fall Pyrotechnische Dinge) die Grundstücksgrenze nicht verlassen können.....


    Und da fängt wieder das Problem rechtlich an... Denn welche Leuchtkugel hält sich unbedingt daran an meinem Zaun seine Flugbahn zu beenden.... :lol:


    Weiterhin ist da noch fraglich wie es mit der Grundstücksgrenze NACH OBEN aussieht.... Also Richtung Himmel.... Dazu gibt es auch schon viele (unterschiedliche) Urteile.....


    WSD

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