NSL, Sprachaufzeichnung, Datenschutz

    • Erster Beitrag

    Hallo Kollegen,


    allgemein ist es bekannt das jede Notruf und Service Leitstelle (NSL) eine Sprachaufzeichnung hat.
    Die zentrale Telefonnummer ist auch allgemein bekannt, auf werblichen Dokumenten und der Internetseite des Dienstleisters.


    Bei Anrufen auf der zentralen Nummer erfolgt kein Hinweis, weder automatisiert noch durch die Mitarbeiter, dass eine Aufzeichnung des Gesprächs (Verbindungs- und Inhaltsdaten) erfolgt.


    Unserer Datenschutzbeauftragter behauptet das diese Aufzeichnungen unzulässig sind. Nach seinem Kenntnisstand verstoße ich gegen § 201 StGB.
    Nun bin ich gefordert. Nach welchen Richtlinien darf eine Aufzeichnung erfolgen? Bin ich verpflichtet Sprachaufzeichnung vorzunehmen?


    Bitte um Ratschläge. Beigefügt ist noch der § 201 StGB.


    Gruß


    § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt 1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
    2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt 1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
    2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
    (3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
    (4) Der Versuch ist strafbar.
    (5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

  • Zitat von stinkefuchs

    Wäre nett, wenn wir beim Thema bleiben könnten...


    ich dachte da bin ich noch.. brauche Aufzeichnung wegen Abschalten der Anlage... machs per Fax... ist der Grund nicht mehr vorhanden...


    Nehme die Zurechtweisung trotzdem an :cry:

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • ...zumal Faxe noch wesentlich unpraktikabler sind... wer soll die Unmengen an Papier archivieren? So ne Ausnahmemeldung ist die Regel... dann doch lieber ein aufgezeichneter Anruf. Auch für den Kunden einfacher.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Das war keine Zurechtweisung sondern ein Hinweis.


    Ich hab nämlich keinen Bock, dass wir gleich noch über die Rechtmäßigkeit einer mitgebrachten Kaffeekanne in die NSL diskutieren.

  • Darf ich tatsächlich ne Thermoskanne in die NSL bringen? Da kann man doch prima Sachen rein- und rausschmuggeln... oder Allohohl rein... für zweisame Nächte...


    duckundweg
    Dieses post darf vom geneigten Moderator gerne entsorgt werden ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von guardian_bw

    Darf ich tatsächlich ne Thermoskanne in die NSL bringen? Da kann man doch prima Sachen rein- und rausschmuggeln... oder Allohohl rein... für zweisame Nächte...


    duckundweg
    Dieses post darf vom geneigten Moderator gerne entsorgt werden ;-)


    Und jetzt bleibt das Posting hier.


    Schließlich ist es ne Bestätigung, dass meine Bitte begründet war.


    Fühle Dich bis 10 Uhr mündlich verwarnt. Bei Wiederholung MUSST Du im Laufe des Sommers beim Moderatorentreffen das Bier öffnen und die Würstchen auf dem Grill wenden.


    Topic!

  • Hallo,



    deshalb auch mal wieder zurück zur Praxis.......


    Konstruieren wir mal am heutigen Tage einen praktischen Fall (so wie er "Standard" ist im Sommer.....:-( )
    Ein Verwaltungsgebäude am Rande der Innenstadt ......Mitarbeiter sind alle nach Hause und um 20 Uhr kommt der
    Revierfahrer zur BSR.
    Doch ohh Schreck....auf der Rückseite haben irgendwelche Spacken die Fensterscheiben von 3 Fenstern beschädigt ......


    Da unser RV seine Objektanweisung aus dem Eff Eff kennt,ruft er sofort die NSL an....der Zentralist ruft das Objekt am PC auf und fängt nun an,die vorgegebene Kontaktliste anzurufen.....
    1. Kontaktperson auf Festnetz nicht zu erreichen...Handy meldet er sich zwar,ist aber auf Dienstreise in Spanien und sagt Vertreter ist XX.....
    also in der Liste diesen gesucht....anrufen.......
    Festnetz geht seine Frau dran.....mein Mann ist gerade mit den Kindern spazieren.....also Handy....
    da wird er dann erreicht....und jetzt die
    Standardfragen .......
    - eigener Glaser oder der von der SECU??
    - Sonderbewachung ?? Ja?? wie oft??
    usw.


    Dieses mag verdeutlichen,das es sehr oft nur einen telefonischen Kontakt mit dem Kunden gibt und man daher den Gesprächsverlauf aufzeichnen muss (Vor allem,wenn es mitten in der Nacht ist).
    Während Rechnungen für einen Glaser meistens ohne Murren bezahlt werden, kommt es bei Sonderbewachungen dann aber oft
    zu Streit (vor allem wenn der Ansprechpartner nicht selber für die Rechnung zuständig ist,sondern eine "Ferne" Konzernzentrale).

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Damit ist doch die "Notwendigkeit" der Aufzeichnung belegt!


    Jetzt geht es doch darum, in welcher Form.


    Alle - mit Ansage.... ggf. wenn Anrufer sagt will ich nicht "Abschaltoption"


    Nur bestimmte - Vertraglich vereinbart.

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Hallo,



    Zitat


    Alle - mit Ansage.... ggf. wenn Anrufer sagt will ich nicht "Abschaltoption"


    Nein.....
    NUR für die mit dem Kunden vertragliche vereinbarte NSL-Nummer...



    Dazu mal eine Anmerkung aus der Praxis.....
    Die Mehrzahl der Anrufe werden ja von der NSL in Richtung Kunde geführt....da ist oft überhaupt keine Zeit für
    Diskussionen über Aufzeichnung oder nicht.....schließlich kommt ja ein "Notverglaser" nicht unbedingt aus der nächsten
    Straße zum Kundenobjekt zum B.
    Deswegen schreibt man sowas generell in den Kundenvertrag rein.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • [quote='Faultier']@
    So wie ich gebildet wurde, ist permanente Aufzeichnung Schnee von gestern, außer bei EINER Firma aus Essen
    (die fängt mit A an... nicht mit K....)
    ......


    Die Firma mit A hat ihren Sitz jetzt aber in Ratingen

  • Hallo Wachvogel,



    Zitat


    o wie ich gebildet wurde, ist permanente Aufzeichnung Schnee von gestern, außer bei EINER Firma aus Essen
    (die fängt mit A an... nicht mit K....)


    Neee bei der auch nicht......:-))

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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