Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl

  • Hallo zusammen,


    wer kann mir den Unterschied erklären... wenn es geht verständlich :wink:


    Enstanden aus Fall... GWT-Fahrer bitte Beifahrer unter Vorwand KFZ zu verlassen und haut mit GWT (und Geld) ab.. Ist das Unterschlagung oder Diebstahl? Begründung!

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Zitat von rescue

    Hallo zusammen,


    wer kann mir den Unterschied erklären... wenn es geht verständlich :wink:


    Enstanden aus Fall... GWT-Fahrer bitte Beifahrer unter Vorwand KFZ zu verlassen und haut mit GWT (und Geld) ab.. Ist das Unterschlagung oder Diebstahl? Begründung!


    Diebstahl.


    Im Fall der Unterschlagung hätte er die alleinige Verfügungsgewalt über das Geld, z.B. zum Gebrauch oder Verbrauch haben müssen, was bei einem Geldboten, der das Geld ja nur transportieren soll nicht der Fall ist.

  • Hallo,


    ich würd folgendes sagen...


    Bei einem Diebstahl muss eine Sache erst weggenommen werden. (Wegnahme = Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams)


    Bei der Unterschlagung ist die Sache bereits in deinem Gewahrsam.


    Gewahrsam = tatsächliche Sachherrschaft einer natürlichen Person über eine Sache


    -> Unterschlagung


    Mfg

    Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!

  • Zitat von schnuggle85

    Bei der Unterschlagung ist die Sache bereits in deinem Gewahrsam.


    Wenn ich "etwas" habe um damit auch was zu machen.... ich habe zwar das Geld... aber ich transportiere es nur... anders als Geld haben um es z.B. zu wechsel?


    Er hat im Falle des Geldes ein Diebstahl begangen.. im Falle das KFZ eine Unterschlagung?

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • rescue


    Erster Vorschlag streiche mal bitte den Fall Kittelmann völlig aus deinem Gedächtnis. Da sind Komponenten drin die immer wieder zu Verwirrung führen.


    Stinkefuchs hat mit drei Worten (und einem Satzzeichen :D ) deine Frage beantwortet.


    Ließ mal den ersten Absatz des § 242 StGB, da steht "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt......


    Und im § 246 StGB fängt das Ganze so an "Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet....."

  • Ich glaube, ich bin zu blöd dafür... Ich nehme was weg... OK
    ich eigne mir was an... ich habe es bekomme.. um was damit zu machen... und soll es aber wieder zurückgeben... was ich aber nicht mache.. also Unterschlage... aber warum ist das Geld in dem Fall Diebstahl... ich weiss jetzt brechen wieder einige hinter [oder auf die (in dem Fall die Wörter "hinter" "zusammen" weglassen)] Tastatur zusammen :cry:

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Er sollte die Kiste mit dem Geld nur von A nach B bringen. Er hatte kein Einverständnis vom Eigentümer über den Inhalt der Kiste zu verfügen. Ich sagte doch nicht den Fall Kittelmann im Kopf behalten wenn Du Diebstahl und Unterschlagung auseinanderhalten willst :D .

  • Na schauen wir mal.... Du bist meine Boss (keine Panik) ich bekomme den Auftrag einen Aktenkoffer mit Teddybären ins Kinderheim zu bringen.. Wenn ich jetzt einen Bären raus nehme und meinem Sohn gebe ist das Diebstahl... wenn ich nachher den Koffer verkaufe ist das Unterschlagung.... ich frag jetzt nicht was es ist wenn ich Koffer mit Teddy´s verkaufe... :wink:

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock: :shock:


    Da fange ich am Montag an nachzudenken.



    :D


    Ist übrigens in beiden Darstellungen ein Diebstahl :aetsch:

  • Dann "konstruiere" doch mal eine Unterschlagung vieleicht verstehe ich es dann.

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Manchmal etwas verwirrend.
    Bislang war die z.B. Nutzung fremden elektrischen Stroms eine "Unterschlagung" und wurde auch so geahndet. Weil eben nicht beweglich,vermute ich mal.
    Seit diesem Jahr ist eine wiederrechtliche Stromnutzung jedoch "Diebstahl" und wird als solcher geahndet.- Habs in nem Aktuellen Fall am Arbeitsplatze mitbekommen.
    Die Begründung dafür habe ich allerdings grad nicht parat. Entweder ne Gesetzesänderung oder ne neue Klassifizierung bezgl. Strom.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Ich kämpfe jetzt schon 3 Tage mit dem Thema.... wenn ich ehrlich bin habe ich es immer noch nicht verstanden trotz der guten Hilfe hier.


    Ich habe es schon versucht zu vereinfache... ging auch nicht... wobei ich der Meinung bin das es im Link von stinkefuchs genauso erklärt ist...

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Man könnte das auf die widerrechtliche Zueignungsabsicht münzen.


    Mein Gott, wie oft ich die beiden Worte in Kombination alleine heute geschrieben habe...


    Ich glaub nicht, dass mein Nachbar mich noch grüßen würde, wenn ich ihm Strom stehle...


    Schließlich bezahlt er dafür und ich nehme ohne sein Wissen und ohne seine Erlaubnis was davon...

  • Zitat von stinkefuchs


    Ich glaub nicht, dass mein Nachbar mich noch grüßen würde, wenn ich ihm Strom stehle...


    Schließlich bezahlt er dafür und ich nehme ohne sein Wissen und ohne seine Erlaubnis was davon...


    Also wenn du bei ihm strom abzweigst und er nicht davon weiß denke ich das er wenn er bisher gegrüßt hat weiter grüßen wird außer er kriegt von dem ganzen Wind :wink:

  • hm, gibt doch nen eigenen paragraphen :entziehung elektrischer energie, oder hab ich da was falsches im kopf? *grübel*
    ist meiner meinung nach extra wegen gesetzeslücke hinzugekommen, sowie auch unbefugter gebrauch eines fahrzeugs....
    nagelt mich nicht drauf fest, mag jetzt nicht nachschlagen
    schönes restwochenende corinn

    was nicht in der lage ist dich auf der stelle umzubringen, darf sich nicht problem schimpfen...

  • Zitat von Trapper

    Bislang war die z.B. Nutzung fremden elektrischen Stroms eine "Unterschlagung" und wurde auch so geahndet. Weil eben nicht beweglich,vermute ich mal.Seit diesem Jahr ist eine wiederrechtliche Stromnutzung jedoch "Diebstahl" und wird als solcher geahndet.- Habs in nem Aktuellen Fall am Arbeitsplatze mitbekommen.Die Begründung dafür habe ich allerdings grad nicht parat. Entweder ne Gesetzesänderung oder ne neue Klassifizierung bezgl. Strom.


    ääähhh....der §248c ist glaub ich in der jetzigen Form 2000 oder 2001 in Kraft getreten, da der § 242 immer von einer Sache ausging war das nötig.


    Beim Anzapfen von Gasleitungen aber kein Problem, Gas ist halt eine Sache.


    Allerdings steht das ganze seit 1900 unter Strafe, damals halt noch in einem Lex Specialis, wie der Fuchs auch verlinkt hat.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.