Unterschied zwischen Unterschlagung und Diebstahl

    • Erster Beitrag

    Hallo zusammen,


    wer kann mir den Unterschied erklären... wenn es geht verständlich :wink:


    Enstanden aus Fall... GWT-Fahrer bitte Beifahrer unter Vorwand KFZ zu verlassen und haut mit GWT (und Geld) ab.. Ist das Unterschlagung oder Diebstahl? Begründung!

    Gruß


    Rescue


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  • UNd noch einer.


    Mann verursacht Verkehrsunfall, schwangere Frau verliert dadurch ihr ungeborenes Kind. Mann ist zur Schadensregulierung verpflichtet.


    Dazu der Paragraph:


    § 823 BGB
    Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
    (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


    Frage: Wie soll das jetzt geregelt werden :shock: ?



    (Ich weiß wir machen uns gerade auf den Weg Richtung Mülleimer, mußte jetzt aber irgendwie sein :oops: )

  • Ihr habt es geschafft! Ich Wechsel zu den Sekretärinnen ins Seminar :?

    Gruß


    Rescue


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  • Die sitzen auch hier im Raum. Und die können sich die Fragen gegenseitig beantworten. Sogar die "Aufpasser" haben in diesem Fall Ahnung von der "Materie" Das sollte das heissen :wink:

    Gruß


    Rescue


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  • Zitat von Werkschutzremmel

    § 823 BGB
    Schadensersatzpflicht(1) Wer ......
    (2) Die gleiche Verpflichtung ........


    Frage: Wie soll das jetzt geregelt werden :shock: ?


    Wobei das für uns jetzt aber nicht wichtig ist. Das entscheidet dann der Staatsanwalt... hoffe ich.

    Gruß


    Rescue


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  • vielleicht hilft das hier auch:


    Wachdienstmann A findet im Werksgelände eine Geldbörse mit 300 € . Er steckt das Geld in seine eigene Tasche und wirft die Geldbörse weg.


    Diebstahl oder Unterschlagung?


    Antwort:


    Unterschlagung


    Gegenstände, die verloren gegangen sind, befinden sich nicht mehr im Gewahrsam des Eigentümers, denn der weiß nicht mehr, wo er suchen soll. Prinzipiell wird folglich kein Gewahrsam mehr gebrochen. Zueignung fremder beweglicher Sachen ohne Wegnahme ist jedoch Unterschlagung i.S.v. § 246 StGB.



    Im Auftrag des Unternehmens hat der Lkw-Fahrer X Stückgut nach Frankreich zu transportieren. Unterwegs beschließt er, eine der Kisten an einem nur ihm bekannten Ort abzuladen.


    Diebstahl oder Unterschlagung?


    Antwort:


    Unterschlagung


    Dem Lkw-Fahrer war die Ladung für den Transport anvertraut worden. Die Ladung befand sich während der Fahrt folglich in seinem Alleingewahrsam, weil keiner außer ihm wusste, wo sich die Fracht zurzeit befindet. Da er sich eine fremde bewegliche Sache, die sich in seinem Gewahrsam befand, zueignete, hat er eine Unterschlagung begangen.


    Anmerkung
    Beim Transport von Waren kann jedoch nicht in jedem Falle davon ausgegangen werden, dass der Fahrer an der Ladung Alleingewahrsam hat. Das ist z.B. dann nicht der Fall, wenn im Nahbereich auf festgelegter Fahrtroute Waren ausgeliefert werden. In solchen Fällen behält der für den Versand Verantwortliche übergeordneten Gewahrsam an der Ware. Eignet sich der Fahrer solche Waren zu, bricht er also fremden Gewahrsam und begründet neuen. Die Tat ist dann also Diebstahl. Bruch fremden Gewahrsams ist auch nicht gegeben, wenn der Täter die Herausgabe einer Sache zum Zwecke der Zueignung durch Täuschung oder einfache Drohung bewirkt. Im Falle der Täuschung ist Betrug (§ 263 StGB) gegeben; im Falle der Drohung kommt Erpressung (§ 253 StGB) in Betracht.



    Ich hoffe das hilft dir Rescue



    mfg



  • Was????????


    Wann war den der AUgenblick wo ein LKW-Fahrer frei und eigenverantwortlich über das Transportgut verfügen darf?
    Da bringst du aber schwer etwas durcheinander. Es geht nicht darum ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas in seinem Gewahrsam hat, es geht darum ob der Eigentümer ihm im Rahmen bestimmter Regeln die freie Verfügung über die Sache übergeben hat.


    Gruß WR

  • mal richtig ins detail gehe:


    war der lkw geplombt? hat der lkw fahrer für die ware gezeichnet oder nur den frachtschein in empfang genommen? wie sieht es denn eigentlich m,it der speditionsfirma aus, welchen rechtstand hat den diese in den jeweiligen fällen?



    grand plesir


    ricon

  • oder ist es eine WAB und nur im Paket übernommen worden. Ist das Fuhrunternehmen der direkte Transporteur oder fährt er im Auftrag eines Logistikunternehmens, ist das Fuhrunternehmen aus Deutschland oder aus einem EU-Land oder ist der Fahrer aus einem EU-Land und der LKW aus Deutschland oder ist der Fahrer aus Deutschland und der LKW aus einem EU-Land oder ist der LKW auf einem 24 Stunden-Törn und die Fahrer tauschen aller 9 Stunden und das auch noch in verschiedenen Ländern.


    Fragen über Fragen :lol: :lol: :lol: :lol:


    Es soll schon Richter gegeben haben, die nach einem Fall mit solchen Eckdaten den Job an den Nagel gehängt und anschließend Rosen gezüchtet haben.


    Aber Scherz beiseite am internationalen Transportrecht sind schon viele verzweifelt.


    Gruß WR

  • glaube da zumindest einigermassen gewappnet zu sein:0) Studienschwerpunkt Logistik, dann Aufsätze in internationalem Handel, Personal und Marketing......


    fand ja mein gwt beispiel schon "sportlich" aber das transportbeispiel...auauaua....sorry levi wirklich nichts gegen dich...nicht persönlich nehmen.....



    gruss ricon

  • Zitat

    Es geht nicht darum ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt etwas in seinem Gewahrsam hat, es geht darum ob der Eigentümer ihm im Rahmen bestimmter Regeln die freie Verfügung über die Sache übergeben hat.



    bei der Unterschlagung (Beispiel oben, Fundsache) hat der Eigentümer des Geldes dem Finder auch nicht die Verfügungsberechtigung übertragen, dennoch ist es Unterschlagung oder nicht? Denn nach deiner Erklärung müsste das Beispiel auch Diebstahl sein..... oder bringe ich da jetzt etwas durcheinander?

  • Mein Kollege hat es heute gut beschrieben:


    Diebstahl = ich nehme etwas weg


    Unterschlagung = Ich nehme was weg was ich schon habe


    Richtig ??


    Tom

  • wachmann, geldbörse, vorliegender fall: ich gehe davon aus, das papiere im geldbeutel sind aus denen hervorgeht, wer der eigentümer ist.(sollte dies nicht der fall sein, wird die rechtliche beurteilung richtig schwierig!) in dem moment, in dem der wachmann(und hier lasse ich auch einmal alles weg was dienstlich daraus entstehen könnte) das geld einsteckt ist es unterschlagung; ab dem moment, ab dem der wachmann den restlichen geldbeutel in der absicht entsorgt, das dieser nicht mehr aufgefunden wird, handelt es sich um diebstahl. (hierzu bitte meinen post mit den definitionen zu rate ziehen; dort wird schön erklärt, das die unterschlagung als "einstiegsdelikt" angesehen wird).


    leider sind in diesem beispiel sehr viele andere, rechtlich relavante oder zumindest überprüfungswürdige faktoren enthalten übrigens in meinem beispiel mit dem gwt auch, gelle;o)



    gruss ricon

  • Zitat von LEVI

    bei der Unterschlagung (Beispiel oben, Fundsache) hat der Eigentümer des Geldes dem Finder auch nicht die Verfügungsberechtigung übertragen,


    Dadurch das er die Geldbörse verloren hat, hat er "seine" Verfügungsgewalt abgegeben. Oder es ist in die Verfügungsgewalt der Allgemeinheit übergegangen? Der Finder hat den Auftrag diese Geldbörse über z.B. (Fundbüro) dem Besitzer zukommen zu lassen.

    Gruß


    Rescue


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  • Wenn jemand was verloren hat, hat der Eigentümer sicher nicht die "Verfügungsberechtigung" abgegeben.


    das was du meinst sind "Herrenlose Sachen" wie Müll oder wenn jemand bewusst etwas wegwirft.
    Gemäß § 959 BGB wird eine bewegliche Sache herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. Das gilt aber nicht für verlorene Sachen.

  • Wenn wir es ganz genau nehmen, muss nicht der Besitz sondern das Eigentum aufgegeben werden - beispielsweise durch den sog. "Eigentumsverzicht".


    Dazu gehört u.a. Müll.


    Den Besitz hat der Verlierer unbeabsichtigt aufgegeben.


    Selbst der Finder begeht eine Unterschlagung, wenn er Geld aus dem Portemonnaie nimmt - die "Fundunterschlagung".


    Es entgleitet aber gerade ziemlich, deshalb würde ich darum bitten, das ursprüngliche Thema stärker zu beachten.


    Es ging um die Unterschiede und nicht um "... ich hab da auch noch ein Beispiel...".

  • der Unterschied ist, einfach ausgedrückt:


    Der Dieb nimmt eine Sache weg, die sich nicht in seinem Gewahrsam befindet.
    Bei der Unterschlagung hat der Täter bereits Gewahrsam.
    Er braucht sich die Sache somit nur noch zuzueignen.


    Wer sich eine fremde bewegliche Sache ohne Bruch fremden Gewahrsams zueignet, begeht Unterschlagung.


    mfg

  • Zitat von LEVI

    Wer sich eine fremde bewegliche Sache ohne Bruch fremden Gewahrsams zueignet, begeht Unterschlagung.


    Der Gewahrsam des Brieftaschenbesitzer wurde nicht gebrochen.

    Gruß


    Rescue


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  • Hier kommt gerade eine Marotte hoch, die einige Teilnehmer in den Kursen verzweifeln lassen.


    Back to basic


    Für die Prüfung geht es um die nüchterne Bewertung: "Was ist eine Unterschlagung, was ist ein Diebstahl, nicht mehr."
    Klärung der Schuldfähigkeit, der Tatbestandsmerkmale, ob die Tat überhaupt unter Strafe steht und ob es für die Tat einen Rechtfertigungsgrund gibt. Das war es dann.


    Keine wirren Fälle, kein -Ich habe mal gehört- und keine Geschichten von Kaufhausdetektiven (Die kommen sicher jetzt als Nächstes).


    Muß mich selbst dabei entschuldigen, hatte ja auch mit soetwas angefangen (Wobei ich das als Joke gesehen hatte :( ).


    Gruß WR

  • Wer viel gutes (ernstes) schreibt darf auch mal schei.... schreiben. :lol:


    Wer nur schei... schreibt sollte besser "Zuhause" bleiben 8)



    Die Bewertung liegt bei anderen... oder bei Vorsatz bei einem selbst :?

    Gruß


    Rescue


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