Bier ade......hahaha
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Was soll man dazu sagen?
Den Jungs würde ich die summe des entstanden schaden abarbeiten lassen oder so.
Mülleinsammeln im Stadion bis ans Lebensende oder sowas weil ne Geldstrafe naja.
Die Sache mit dem wachmann weiss ja nicht.
Wenn er seine runde wircklich nicht gemacht hat ok dann in ordnung aber wenn die runde so gross ist und die nur schnell rein aufdrehen und wieder raus was soll er da machen?
Naja das ist meine Meinung. -
Und das Wachhörnchen mußte dran glauben. Normalerweise steht ja auf soetwas die Todesstrafe, o Mann das schöne Bier alles weg. :cry:
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Finde auch das ist eine ungeheure Verschwendung an Grundnahrungsmitteln
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O so ein Glück es war bloß Altbier, noch Mal Schwein gehabt. :wink:
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Hätte er den Zapfhanhn mit Cola bier aufgedreht wäre ich richtig grantik
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iiiihhhh Cola-Bier-Mix du bist pervers.
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Es soll Leute geben, die Wein mit Cola mischen.... Wein gehört doch in die Soße
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Wein mit Bier ist genauso pervers.
Man benutzt einige Weine zum kochen, aber viel lieber trinkt man das leckere Zeug.
Gruß WR
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kann man doch auch in den Kühler tun... ach ne war andersrum... die Kühlflüssigkeit wird als Wein verkauft :wink:
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Das ist vor vielen Jahren bei den Franzosen passiert.
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Überraschung: Schüler freigesprochen
Düsseldorf (ddp-nrw). Mit einem Freispruch vom Vorwurf der
Sachbeschädigung ist am Düsseldorfer Amtsgericht am Montag
überraschend der Prozess gegen einen 15-jährigen Schüler zu Ende
gegangen. Das Gericht verurteilte den Jungen zwar wegen
Hausfriedensbruchs zu 40 Arbeitsstunden, sprach ihn aber vom Vorwurf
frei, die LTU-Arena in Düsseldorf mit 1440 Litern Bier geflutet zu
haben. Der Jugendliche hatte im Prozess unter Ausschluss der
Öffentlichkeit jegliche Verwicklung in den Fall bestritten.Die Staatsanwaltschaft hatte in dem ungewöhnlichen Fall Anklage
erhoben, nachdem durch ausgeflossenes Bier ein Schaden von mehr als
100 000 Euro entstanden war. Überwachungskameras der LTU-Arena hatten
den Angeklagten und einen Mitschüler auf dem Stadion-Gelände gefilmt.
Trotzdem hatte die Richterin erhebliche Zweifel daran, dass die
beiden im VIP-Bereich die insgesamt vier Zapfhähne mit gut 900 Litern
Pils und 500 Litern Altbier aufgedreht hatten.Keine ausreichenden Beweise
Die Aufnahmen der Überwachungskamera hätten die beiden
Jugendlichen gegen 18.54 Uhr am Tattag gezeigt, die Zapfhähne seien
erst eine Stunde später geöffnet worden, sagte Gerichtssprecher
Stefan Coners. Außerdem habe es keine Aufnahmen gegeben, die die
Jungen auch beim Betreten des VIP-Bereiches gezeigt hätten.Der mutmaßliche «Komplize» des angeklagten Schülers war zur
Tatzeit erst 13 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Er
erklärte heute als Zeuge auf mehrfaches Nachfragen der Richterin,
dass beide Jungen auf dem Arena-Gelände gewesen seien. Den
VIP-Bereich habe er jedoch noch nie gesehen. Die zuständige
Staatsanwältin Andrea Kroll hatte in ihrem Plädoyer dennoch auch die
Sachbeschädigung als erwiesen angesehen und 80 Arbeitsstunden
beantragt. Sie will möglicherweise Berufung einlegen. In diesem Fall
müsste sich das Landgericht in zweiter Instanz noch einmal mit der
angeblichen Tat befassen.Die Versicherung der LTU-Arena hatte der
Stadionbetreibergesellschaft den entstandenen Schaden ersetzt. Durch
den Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung sind die Chancen
erheblich gesunken, die Jungen auf Zahlung von Schadensersatz in
Anspruch zu nehmen. Bislang sei keine entsprechende Klage einer
Versicherung eingegangen, sagte Justizsprecher Coners.16.09.2008 Ta
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Da wünscht man sich die guten Zeiten zurück, wo die beiden letzten Sätze des Urteilsspruchs gewesen wären...
"[...] und daher wird das Urteil sofort, zur Belehrung und Belustigung der Allgemein heit sofort vollstreckt. Gerichtsdiener, bringe er den Rohrstock...".
:lol:
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Zitat
.....Nach dem Vorfall soll sogar ein Wachmann des Stadions entlassen worden sein, weil er einen vorgeschriebenen Streifengang nicht gemacht hatte.
In diesem Falle müsste doch die Wachfirma haften.
Wozu braucht der Unternehmer sonst die Betriebshaftpflicht. -
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