Hi,
jetzt bin ich mir doch nicht so gaaaanz sicher. Um selbständig tätigkeit zu sein muss ich dann die Sachkundeprüfung nach 34a haben
oder nicht. Bzw. gibt es da Varianten. Beispielsweise es reicht die Unterrichtung wenn ich Objektschutz mache der nicht öffentlichen
zugangsverkehr hat aber ich brauche die Sachkundeprüfung wenn ich auch noch andere Sicherheitsdienstleistung anbiete, wie z.B Discotheken.
Denn laut http://www.stuttgart.ihk24.de/…itung_Bewachung/index.jsp
heisst es:
wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (vgl. die Links in der linken Servicespalte) geregelt sind. Fachliche Voraussetzung ist entweder die Sachkundeprüfung oder eine 80-stündige Unterrichtung. Hierfür ist ausschließlich die IHK zuständig.
Für Aufklärung zum Missverständnis danke ich herzlich. Bisher war ich der Meinung dass ich grundsätzlich die Sachkundeprüfung haben muss.
Grüße
OS