34a und Bewachungsverordnung

  • Hi,


    jetzt bin ich mir doch nicht so gaaaanz sicher. Um selbständig tätigkeit zu sein muss ich dann die Sachkundeprüfung nach 34a haben
    oder nicht. Bzw. gibt es da Varianten. Beispielsweise es reicht die Unterrichtung wenn ich Objektschutz mache der nicht öffentlichen
    zugangsverkehr hat aber ich brauche die Sachkundeprüfung wenn ich auch noch andere Sicherheitsdienstleistung anbiete, wie z.B Discotheken.


    Denn laut http://www.stuttgart.ihk24.de/…itung_Bewachung/index.jsp


    heisst es:


    wer sich selbständig machen will, braucht eine Gewerbeerlaubnis vom zuständigen Gewerbeamt. Diese ist an bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen geknüpft, die in § 34 a Gewerbeordnung und der Bewachungsverordnung (vgl. die Links in der linken Servicespalte) geregelt sind. Fachliche Voraussetzung ist entweder die Sachkundeprüfung oder eine 80-stündige Unterrichtung. Hierfür ist ausschließlich die IHK zuständig.


    Für Aufklärung zum Missverständnis danke ich herzlich. Bisher war ich der Meinung dass ich grundsätzlich die Sachkundeprüfung haben muss.


    Grüße


    OS

  • Ja, kann man so sagen. Von 1994 bis 2000. Plus Werkschutzlehrgang 1-4 aber ohne Prüfung.
    Soll jetzt für jemanden den Laden übernehmen, altershalber. Sozusagen als letzter Wille.


    Wäre eigentlich gerade eine Gelegenheit mit der ich mich anfreunden könnte. Hab aber ehrlich
    gesagt keine Lust die Prüfung machen zu müssen. Im Moment zumindest. Für 2009 strebe ich
    dann schon die Fachkraft an, aber im Moment müsste ich dienstmässig einfach zu viel ranklotzen,
    so dass mir nicht viel Zeit übrig bleibt, die ich zum lernen nützen kann.


    Das Problem mit dem Missverständnis ist, dass mir der eine sagt ich muss und der andere sagt
    ich muss nicht. Wenn ich auf meinen Zitierten Text verweise, dann sagen die einen das stimmt,
    die anderen sagen stimmt nicht. Wenn ich mir §34 und Bewachungsverordnung durchlese,
    werde ich auch nicht schlauer. Meine Rechtskenntnisse (zumindest die notwendigsten für die Branche) sind m.E. gut, aber bis ich mal einen
    Paragraphen verstanden hab, geht das schon etwas länger manchmal.


    Gruß


    Os

  • Bist Du sicher, dass Du eine Firma führen kannst ???


    Weist Du überhaupt was dich da erwartet ???

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Danke für Deine Fürsorge.


    1. Ja, ich weiss was mich erwartet
    2. Ist nicht das erste mal
    3. Habe im Werkschutz als Führungskraft gearbeitet
    4. Hab nur noch keinen Sicherheitsdienst geleitet.


    Und um spekulationen vorweg zu nehmen, die bisherigen Firmen
    habe ich nicht in den Sand gesetzt, sondern lukrativ verkauft.


    OK??

  • Zitat von os-service

    1. Ja, ich weiss was mich erwartet
    2. Ist nicht das erste mal
    3. Habe im Werkschutz als Führungskraft gearbeitet
    4. Hab nur noch keinen Sicherheitsdienst geleitet.


    Ok... nur soviel:
    Leitende Position und Selbständigkeit sind noch immer 2 paar Schuhe.
    Und nur weil das eine passt, passt der andere nicht zwangsläufig auch...


    Zur Ausgangsfrage: Ich denke, du kannst der IHK Stuttgart da durchaus vertrauen...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur


  • Oha eine Führungskraft im Werkschutz und hat Schwierigkeiten den § 34a und Bewachungsordnung zu lesen. Junge, Junge das geht ja richtig gut los. Na dann viel Spass in der Selbstständigkeit und deinen guten Rechtskenntnissen.


    Sorry mein Freund ich bin sicher ein gutgläubiger Mensch und mir kann man viel Mist erzählen, aber am 02.04. barmst du hier rum das du nicht genug Geld hast für den §34a und jetzt machst Du hier auf Firmenübernahme. Da passt ja irgendwas nicht so richtig, oder?


    http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=6626&highlight=


    Und um spekulationen vorweg zu nehmen, die bisherigen Firmen
    habe ich nicht in den Sand gesetzt, sondern lukrativ verkauft.


    :lol:

    Gruß WR

  • @
    Als Firmenchef... reicht Dir der Führerschein, um auf Arbeit zu kommen, und eine saubere Schufa + Führungszeugnis + Konto..
    Es ist weder Nachweis der wirtschaftlichen Kompetenz, geschweige denn fachliche Kompetenz nötig
    (kann Mehldorn, oder wie der heist, Lock fahren, Weichen stellen, Auskünfte zu Reiseverbindungen geben???)
    Die Ebene "darunter" sollte aber schon "zertifiziert" sein...
    Aber das Team würdest Du ja "erben"...
    In Deutschland kann noch immer jeder Scheiße machen wie er will (siehe D Bolen) Hauptsache der Staat verdient...


    Ob das nun hilfreich war wage ich zu bezweifeln...
    Wenn Du Hemmungen hast, aus fachlicher oder moralischer Sicht: lass es!

  • Und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und den Nachweis einer Haftpflicht bitte nicht vergessen


    Aber im ernst was soll die scheiße eigentlich.


    Auf dicke Hose machen und seinen ersten Post nicht kennen.....mannomann... :roll: :roll: :roll:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat von os-service

    Soll jetzt für jemanden den Laden übernehmen, altershalber. Sozusagen als letzter Wille.


    Da hätte ich Hundert Fragen: Was sollst Du zahlen? Was ist der Laden "Wert"... (Steuerberater) Dir fehlt das Wissen!!!



    Zitat von os-service

    aber im Moment müsste ich dienstmässig einfach zu viel ranklotzen, so dass mir nicht viel Zeit übrig bleibt, die ich zum lernen nützen kann.


    Zeit hat was mit Prioritäten setzen zu tun !!!


    Zitat von os-service

    Wenn ich mir §34 und Bewachungsverordnung durchlese, werde ich auch nicht schlauer. Meine Rechtskenntnisse (zumindest die notwendigsten für die Branche) sind m.E. gut, aber bis ich mal einen Paragraphen verstanden hab, geht das schon etwas länger manchmal.


    Das glaube ich dir nicht... seit 1994 (mindestens) mit "Sicherheit" zu tun... und dann nicht die GewO kennen?? oder die Bewachungsverordnung??? Junge Dir ist schon klar wenn Du den Laden übernimmst, hast Du die Veratwortung für die Mitarbeiter..... da hängen Existenzen dran..... mach Deine Hausaufgaben... und denk nochmal über die "Nummer" nach.....
    Dein kleinstes Problem wird da die § 34a GewO sein.....

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

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