Gültigkeit von Tarifverträgen

  • Ihr werdet mich auslachen, aber muss ein Betrieb Tarif zahlen, auch wenn der Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist oder der Arbeitnehmer nicht Mitglied bei einer Gewerkschaft ist?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Genau diese Frage habe ich dir doch schon letztens beantwortet...?


    Nochmal: Ist der (Lohn)Tarifvertrag im betreffenden Tarifgebiet allgemeinverbindlich, dann ja.
    Die Regelungen des allgemeinverbindlichen Tarifvertrags gelten für alle im Tarifgebiet ansässigen Unternehmen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder der Gewerkschaft.


    Ist hingegen der Tarifvertrag nicht allgemeinverbindlich, gilt er nur für die tarifgebundenen Unternehmen (Mitglieder des BDWS als Tarifpartei der Arbeitgeber) und Arbeitnehmer (Mitglieder der Gewerkschaft als Tarifpartei der Arbeitnehmer)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Wenn er nicht allgemeinverbindlich ist, wie sieht es dann aus, wenn jemand in der Gewerkschaft ist?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Liegt kein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag vor, gilt er nur in jenen Fällen, in denen beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch Mitgliedschaft in der jeweiligen Tarifpartei tarifgebunden sind.

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Das heisst, jemand der zwar einen bw-Vertrag hat, aber in rp arbeitet, bekommt nur den Tarif von rp?


    Sorry, aber ich blicke nicht ganz durch, weshalb mancher ("so dämlich ist und") Tarif zahlt und mancher nicht.

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    Samuel Butler

  • fssma84


    Ich habe mal den Titel geändert von deinem Beitrag. Du hast hier ein Thema angeschnitten was bei vielen unklar ist. Daher ist es sicher eine anstrengende aber ganz sicher keine dumme Frage. :lol: :lol:


    Ich hoffe es ist ok für dich.



    Gruß WR

  • Und schon hundert mal ich Chat besprochen

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Dumme Fragen gibts ohnehin nicht, nur dumme Antworten 8)


    Also: Das Erfüllungsortprinzip ist im Bundesmantel festgelegt, welcher aber nicht allgemeinverbindlich ist - der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde zurückgezogen.


    Das bedeutet, dass in deinem Beispiel ein badischer Wachmann eines Karlsruher Unternehmens bei einem Einsatz über dem Rhein, also in RLP, gemäß dem Bundesmantel nach RLP-Tarif bezahlt werden muss - sofern beide Mitglieder der jeweiligen Tarifpartei sind.
    Ist nur eines der beiden Parteien kein Mitglied der jeweiligen Tarifpartei, muss nicht gemäß dem Bundesmantel abgerechnet werden.


    Das Beispiel ist allerdings etwas "komisch", da in RLP für den Separatwachmann ein wesentlich niedriger Tarif als in BW gilt - der Karlsruher Unternehmer wird sich also sicher nicht dagegen sträuben, den RLP-Tarif zu zahlen... umgekehrt wäre das Beispiel wohl interessanter...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Nun sind ja mal schlappe 2,53 € unterschied.


    Welche Tarife sind denn Allgemeinverbindlich---?

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Ein Mitarbeiter muß einem doch nicht sagen das er in einer Gewerkschaft ist.


    Wie sieht es da mit dem Lohn aus, wenn er nach seiner z.B. kündigung sagt hää war doch in einer Gewerkschaft.


    Hat er immer Anspruch aud den Tarif wenn er in der Gewerkschaft ist die Firma aber nicht in dem Bundesverband?

  • Zitat von CrownSecurity

    Ein Mitarbeiter muß einem doch nicht sagen das er in einer Gewerkschaft ist.


    Wie sieht es da mit dem Lohn aus, wenn er nach seiner z.B. kündigung sagt hää war doch in einer Gewerkschaft.


    Hat er immer Anspruch aud den Tarif wenn er in der Gewerkschaft ist die Firma aber nicht in dem Bundesverband?

    Du bist tatsächlich Gewerbetreibender? :roll:


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