Bewachungsgewerbe - Worauf Unternehmen und Personal achten müssen
Wer ein Unternehmen in der Sicherheits- und Bewachungsbranche gründen oder als Personal, das Bewachungsaufgaben durchführt, tätig werden will, muss auf mehreren Wegen nachweisen, dass er dazu geeignet ist. Die Pflichten des Unternehmers sowie seines Personals sind in Paragraf 34a der Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt.
Voraussetzungen für den Unternehmer
Die selbständige Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Der Antrag ist bei dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Folgende Nachweise sind erforderlich:
Teilnahme am IHK-Unterricht für Unternehmer
oder Vorlage eines Nachweises, der vom Unterricht befreit
Zuverlässigkeit des Antragstellers - dieser Nachweis wird beispielsweise durch ein behördliches Führungszeugnis und einen Auszug aus der Schuldnerliste erbracht. Die Ordnungsbehörde fordert für den Antragsteller diese Nachweise an
ausreichende finanzielle Mittel oder entsprechende Sicherheiten
Unterricht für Unternehmer
Der IHK-Unterricht für Unternehmer umfasst 80 Stunden à 45 Minuten und kostet 800 Euro.
Voraussetzungen für das Personal
Teilnahme am IHK-Unterricht für das Personal
oder Prüfungszeugnis der Sachkundeprüfung oder eine Bestätigung vom bisherigen Arbeitgeber, um von der Unterrichtung befreit zu sein
persönliche Zuverlässigkeit, wie behördliches Führungszeugnis, das die Ordnungsbehörde einholt
Vollendung des 18. Lebensjahres oder einen einschlägigen Abschluss
Unterricht für das Personal
Der IHK-Unterricht für das Personal umfasst 40 Stunden à 45 Minuten und kostet 425 Euro.
IHK-Sachkundeprüfung
Die IHK-Sachkundeprüfung ist für bestimmte Bewachungsaufgaben erforderlich, wie
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Haurechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, wie Citystreife
Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken
Schutz vor Ladendieben, wie Kaufhausdetektiv.
Die schriftliche und mündliche Prüfung kostet 150 Euro.