Worauf Unternehmen und Personal achten müssen

  • Bewachungsgewerbe - Worauf Unternehmen und Personal achten müssen

    Wer ein Unternehmen in der Sicherheits- und Bewachungsbranche gründen oder als Personal, das Bewachungsaufgaben durchführt, tätig werden will, muss auf mehreren Wegen nachweisen, dass er dazu geeignet ist. Die Pflichten des Unternehmers sowie seines Personals sind in Paragraf 34a der Gewerbeordnung und in der Bewachungsverordnung geregelt.


    Voraussetzungen für den Unternehmer


    Die selbständige Tätigkeit ist erlaubnispflichtig. Der Antrag ist bei dem Landratsamt oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Folgende Nachweise sind erforderlich:


    Teilnahme am IHK-Unterricht für Unternehmer
    oder Vorlage eines Nachweises, der vom Unterricht befreit
    Zuverlässigkeit des Antragstellers - dieser Nachweis wird beispielsweise durch ein behördliches Führungszeugnis und einen Auszug aus der Schuldnerliste erbracht. Die Ordnungsbehörde fordert für den Antragsteller diese Nachweise an
    ausreichende finanzielle Mittel oder entsprechende Sicherheiten


    Unterricht für Unternehmer
    Der IHK-Unterricht für Unternehmer umfasst 80 Stunden à 45 Minuten und kostet 800 Euro.



    Voraussetzungen für das Personal


    Teilnahme am IHK-Unterricht für das Personal
    oder Prüfungszeugnis der Sachkundeprüfung oder eine Bestätigung vom bisherigen Arbeitgeber, um von der Unterrichtung befreit zu sein
    persönliche Zuverlässigkeit, wie behördliches Führungszeugnis, das die Ordnungsbehörde einholt
    Vollendung des 18. Lebensjahres oder einen einschlägigen Abschluss
    Unterricht für das Personal
    Der IHK-Unterricht für das Personal umfasst 40 Stunden à 45 Minuten und kostet 425 Euro.



    IHK-Sachkundeprüfung


    Die IHK-Sachkundeprüfung ist für bestimmte Bewachungsaufgaben erforderlich, wie


    Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Haurechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, wie Citystreife
    Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken
    Schutz vor Ladendieben, wie Kaufhausdetektiv.
    Die schriftliche und mündliche Prüfung kostet 150 Euro.

  • hallo ihr, ich bin neu hier und hab mir in den kopf gesetzt in eurer branche anzufangen... ich hab sogleich einige fragen und zwar:


    Zitat von admin

    persönliche Zuverlässigkeit, wie behördliches Führungszeugnis, das die Ordnungsbehörde einholt


    ist das das polizeiliche führungszeugnis?



    ausserdem hab ich irgendwo mal gelesen das man einen einwandfreien leumund braucht... was ist das und wie wird er überprüft?


    welche vorraussetzungen muss man haben damit das arbeitsamt eine umschulung zur sicherheitsfachkraft zahlt?



    ich hoffe ihr könnt mir helfen... vielen dank für die mühe...


    gruss spawny

  • Hallo,
    erstmal herzlich Willkommen hier bei uns im Forum! :-)


    hallo ihr, ich bin neu hier und hab mir in den kopf gesetzt in eurer branche anzufangen... ich hab sogleich einige fragen und zwar:


    Zitat von admin

    persönliche Zuverlässigkeit, wie behördliches Führungszeugnis, das die Ordnungsbehörde einholt


    ist das das polizeiliche führungszeugnis?


    --> JA, es gibt verschiedene. Für uns wichtig ist das "private", was Du nach Hause geschickt bekommst und das "behördliche", welches direkt zum Ordnungsamt geschickt wird.
    Beide Zeugnisse beantragst Du im Bürgerbüro/Rathaus Deines Wohnortes.



    ausserdem hab ich irgendwo mal gelesen das man einen einwandfreien leumund braucht... was ist das und wie wird er überprüft?


    --> Führungszeugnis


    welche vorraussetzungen muss man haben damit das arbeitsamt eine umschulung zur sicherheitsfachkraft zahlt?


    --> leider keine Ahnung, vielleicht weiß das ein anderer hier?



    ich hoffe ihr könnt mir helfen... vielen dank für die mühe...


    gruss spawny



    grüsse


    freestage

  • Das Arbeitsamt zahlt sobald du eine vernüftige Erfolgsprognose darlegen kannst.
    Dann gibt es nicht nur die Schulung sonder auch das sogenannte Überbrückungsgeld.
    Beides kann nur dein sachbearbeiter entscheiden.


    grüße aus Köln

  • Zitat von Anonymous

    Das Arbeitsamt zahlt sobald du eine vernüftige Erfolgsprognose darlegen kannst.
    Dann gibt es nicht nur die Schulung sonder auch das sogenannte Überbrückungsgeld.
    Beides kann nur dein sachbearbeiter entscheiden.


    grüße aus Köln


    weisst du denn auch wie ich die erfolgsprognose steigern kann? was muss ich haben?


    gruss spawny

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