Baden-Württembergs LPP Erwin Hetger spricht über die Zusammenarbeit zwischen Polizei und privaten Wach- und Sicherheitsunternehmen:
„Die privaten Sicherheitsunternehmen sind ein wichtiger
Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur“
„Aus polizeilicher Sicht hat sich die Zusammenarbeit mit privaten Wach- und
Sicherheitsunternehmen in Baden-Württemberg sehr erfreulich entwickelt.“
Das sagte Landespolizeipräsident Erwin Hetger am Donnerstag,
29. Mai 2008, in Ludwigsburg vor der Mitgliederversammlung des Bundesverbands
Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS).
Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit werde zu einer immer komplexeren
Herausforderung für die Polizei, die ein vernetztes Handeln aller Beteiligten
erfordere. Dabei habe der Staat nach dem Grundgesetz zwar die
Gewalthoheit, aber kein Sicherheitsmonopol. Deswegen sei die Polizei
auch an einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem privaten Sicherheitsgewerbe
interessiert.
Gemeinsames Ziel müsse es dabei sein, nicht nur Gefahren für die öffentliche
Sicherheit und Ordnung abzuwehren, sondern gleichzeitig auch das
Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu erhalten. „Dies setzt voraus, dass
die Bürgerinnen und Bürger Vertrauen in eine objektive und qualifizierte
Erfüllung der Aufgaben haben können“, sagte der Landespolizeipräsident.
Die privaten Sicherheitsunternehmen seien daher gut beraten, wenn sie
auf ein bürgerfreundliches Image, qualifiziertes Führungspersonal, Qualitätssicherung
durch Aus- und Fortbildung, fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit
sowie moderne Führungs- und Einsatzmittel Wert legen
würden. „Ich kann Sie nur ermutigen, den eingeschlagenen Weg hin zu
leistungsfähigen und verlässlichen Qualitätsdienstleistern konsequent
fortzusetzen“, betonte Hetger.
Auch in Baden-Württemberg bestehen nach Ansicht des Landespolizeipräsidenten
noch Entwicklungspotenziale für das private Sicherheitsgewerbe.
So solle über eine Bundesratsinitiative der Landesregierung die
Notwendigkeit für eine polizeiliche Begleitung von Großraum- und
Schwertransporten zugunsten privater Anbieter auf ein Mindestmaß zurückgeführt
werden. Hoheitliche Aufgaben sollten aber weiterhin der Polizei
vorbehalten bleiben. „Private Wach- und Sicherheitsunternehmen sollten
sich bei ihrer Tätigkeit weiterhin auf Hausrechte oder die Jedermannrechte
wie Notwehr oder das Recht zur vorläufigen Festnahme nach Paragraph
127 der Strafprozessordnung stützen, was einer erfolgreichen
Aufgabenerfüllung bisher aber nicht entgegenstand“, sagte Hetger.
Ein Musterbeispiel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit stellt laut Hetger
der Profi-Fußball dar. Hier gelte die Absprache, dass innerhalb des Stadions
im Regelfall der Ordnungsdienst des Veranstalters zuständig sei,
also das private Sicherheitsgewerbe. Die Polizei könne sich deswegen
darauf konzentrieren, außerhalb des Stadions für die Sicherheit zu sorgen.
Bereits bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 hätten die privaten
Sicherheitsunternehmen ihre Bewährungsprobe erfolgreich bestanden.
Daneben arbeiteten private Sicherheitsunternehmen in Baden-Württemberg
unter anderem bei Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen, im Öffentlichen
Personennahverkehr oder bei der Sicherung von Kernkraftwerken
und Objekten der Bundeswehr erfolgreich mit der Polizei zusammen.
Quelle: http://www.polizei-bw.de/pressearchiv2008/prim058_08.pdf