Dienstbeginn- Ab wann zahlt der AG

  • Hi an alle,


    habe einen Kollegen der jeden Tag um 6,30 anfängt. Kriegt aber erst bezahlt ab dem Zeitpunkt wo er den Stützpunkt verläßt.
    Ergo Ladezeiten usw. werden ihm nicht bezahlt.
    Soweit ich weiß steht irgendwo geschrieben der Dienst beginnt bei Übernahme der Waffe uns der Ausrüstungsgegenstände und endet bei deren Abgabe.


    Kann mir einer sagen wo genau !?!


    thx im voraus

    Es ist leichter ein Atom zu spalten, als eine vorgefasste Meinung ! (Albert Einstein)

  • Wenn der Arbeitgeber ihn zu einer bestimmten Uhrzeit bestellt, also anweist da zu sein, dann ist das der Arbeitsbeginn. Arbeitsende ist dann demzufolge, wenn das Arbeitsmaterial wieder übergeben wurde. Arbeitszeit ist dann die Zeit zwischen diesen beiden Zeitpunkten.
    Erstaunlich ist, dass Deine Entlohnung wohl anders aussieht. Bei gleicher Arbeit ist das dann eine unzulässige Ungleichbehandlung, wenn wirklich alle Einzelheiten übereinstimmen.

  • @
    nicht unbedingt.
    Wir haben z.B. spätestens 15 Minuten vor Dienstbeginn im Objekt zu sein.
    Geht ja auch nicht anders. Wenn der eine rein...und der andere direkt raus rennen würde,wäre eine ordentliche Übergabe kaum möglich.
    Bezahlen tut der Kunde zwar Rund um die Uhr...aber die Übergabezeit müssen wir schon auf uns nehmen.
    So schlimm find ich das aber nicht.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Hallo,



    Zitat


    Wir haben z.B. spätestens 15 Minuten vor Dienstbeginn im Objekt zu sein.


    Dann ist das auch Arbeitszeit......... 8)


    macht schließlich bei 20 Schichten iim Monat 5 Stunden mal Mindestlohn 7,53 € = 37,65 €(oder rund 75 DM)
    Im Jahr also 414 € oder über 800 DM..... :x

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo Klaus,


    hmmm hast du Trapper`s Satz ganz gelesen???........

    Zitat


    Wir haben z.B. spätestens 15 Minuten vor Dienstbeginn im Objekt zu sein.
    Geht ja auch nicht anders. Wenn der eine rein...und der andere direkt raus rennen würde,wäre eine ordentliche Übergabe kaum möglich.


    also nix mit "Ablöse"..............sondern täglich 15 Minuten "Zusetzen"........


    Okay wäre ja die übliche Methode......10 Minuten vorher da sein und wenn nichts anliegt,geht der Kollege der Vorschicht......


    Ordnet der Arbeitgeber aber das Erscheinen 15 Minuten vorher an...so hat er das auch zu bezahlen.........schließlich kann das ja für mich als
    Wachdödel unter Umständen 1 Stunde früher aufstehen bedeuten,wenn ich mit ÖPNV anreise.....

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  • Selbstverständlich habe ich es gelesen.
    Ich kenne auch einen Sicherheitsdienst, wo die Leute ihr Material um 17,30 Uhr fertigmachen müssen als Revierfahrer und bekommen es erst ab 18,00 beim ersten Objekt bezahlt. Abgezogen wird denen auch eine Stunde Pause während der Schicht.


    Unser Chef meint, bzw schreibt in der Dienstanweisung, das unsere Leute etwa 15 Minuten früher da sein SOLLTEN (man beachte das "T") Die meissten kommen 15 Minuten vorher, Übergabe 30 Sekunden und dann erstmal ein Schwätzchen an der Kaffeemaschine. Leider geben es auch Kollegoiden, die immer um Punkt kommen und losmotzen, wenn der ablösende Kollege es denen gleichtut. Oder noch besser, täglich um Punkt oder 2 Minuten nach kommen, eine ausgiebige Übergabe verlangen, aber um Halb abgelöst werden wollen... und dann einfach gehen.

  • @
    Um mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:


    Ja!
    Dein Chef muß ab X +0 zahlen, ab genau der Zeit, die auf Deinem Dienst- / Monatsplan steht.
    Ob er dann aber auch zB GuW bezahlt, oder nur technischen Dienst, bis Ihr aus der Schleuse rollt, (zB) liegt in seiner Spitzfindigkeit und dem Rückrat Deines BR, wenn vorhanden,
    Mal was Böses zu dem Thema:
    Sollten Gespräche nicht fruchten, hätte ich Idee.
    Lass Dir doch mal den Revierkoffer oder die Knarre in der Zeit, die noch nicht bezahlt wird auf den Fuß fallen, und gehe zum Arzt..
    Die BG wird Cheffe in der Luft zerreißen!


    (Ich weiß, ich bin pervers... muß man aber heute manchmal sein...)


    Ab der Zeit, die als Dienstbeginn auf Deinem Plan steht bist Du versichert... -> muß gelöhnt werden...
    Im Umkehrschluss sind alle anderen, und davon kenne ich genug, die eher aus dem Haus fahren, im Falle eines Falles de Jura auf eigene Kappe unterwegs..


    (ja ja... ich sehe es schon vor mir §§§§, betriebliche Regel und Bla Bla... ist aber letztendlich doch Arschkarte nur für den betroffenen MA, da sicherlich kein Schriftstück für das Gericht da sein würde...
    Und die Worte von XY aus der C - Etage hat dann außer dem Betroffenen eh keiner gehört..
    Und XY weiß von nix...


    Wäre ein anderes (neues) Thema für die Kollegen, die das Material weit vor der Zeit ausgeben..., oder die, die aus Gutmütigkeit immer eher ablösen.... :idea:)

  • Frank


    Klaus hat schon recht. Es kommen kaum mehr als 12 Stunden pro Schicht zusammen,da die eigene Ablöse ja auch so früh kommt. Die 15 Minuten Spielraum sind nur für den Fall das wirklich was anliegt,was man nicht in 5 Minuten erklären kann. Da dieses aber nur extrem seltend der Fall ist, kommt man eigentlich auch immer gut 15 Minuten vor regulär-Schichtende raus. So spießig das wir jede Minute vergoldet haben wollen,sind wir alle nicht. Wenn meine Ablöse mal 30 Minuten zu früh kommt (z.B. Bahnfahrer) dann ruf ich ja auch nicht die Firma an und lasse mir das Geld abziehen. :wink:

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  • Zitat von Trapper

    Wenn meine Ablöse mal 30 Minuten zu früh kommt (z.B. Bahnfahrer) dann ruf ich ja auch nicht die Firma an und lasse mir das Geld abziehen. :wink:


    ...nö. Ich bleibe ganz einfach bis zu meinem regulären Dienstende...


    Wie schon von Faultier gesagt: Bezahlt wird ab dem Zeitpunkt, der im Plan als Arbeits-/Dienstbeginn angegeben ist. Kommt ein Kollege früher, ist das sein Problem und Zeit, die er dem Arbeitgeber schenkt.
    Gerade im GWT, aber auch im Revierdienst sollte seitens des Arbeitgebers genügend Zeit eingeplant sein, die als Vorbereitung zur Verfügung steht. Also Dienstbeginn z.B. um halb Acht, alles richten, Tourbeginn dann um Acht...
    Sollte im GWT-Bereich keine Zeit zum Richten eingeplant sein, liest sich der Tipp von Faultier nicht schlecht... andernfalls einfach mal "genau" zum Dienstbeginn kommen und dann gemütlich richten. Wenn die Tour dann ein paar Tage zu spät losfährt und z.B. bei der Bundesbank nix mehr bekommt...
    ...ist das ein Problem des Arbeitgebers, das nur er alleine ändern kann.

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  • Unsere Leute dürfen ausdrücklich nach der Übergabe heim und der Dienst des anderen beginnt. Dafür meldet man sich telefonisch in der leitstelle an und ab.
    Kann ich den Kollegen nicht leiden, gehe ich sofort, habe ich es eilig oder keine Lust, auch. Sonst gibst ein Schwätzchen. Bezahlt und abgerechnet wird immer die Zeit, die am Dienstplan steht.
    Vor einigen Jahren löste mich Morgens eine Kollegion ab, die jeden Tag so 2-5 Minuten zu spät kam. Ich rundete es auf auf volle 15 Minuten und stellte es in Rechnung. Nach etwa 3 Jahren war es ein ein komplettes Monatsgehalt, was ich ausdrücklich einforderte. Nach langem Stress wurde es mir auch bezahlt und ich kam dann zur Leitstelle. Die Kollegin kommt immer noch täglich zu Spät, aber das ist jetzt das Problem der Kollegen, die nichts sagen.

  • Trapper hat Folgendes geschrieben:
    Wenn meine Ablöse mal 30 Minuten zu früh kommt (z.B. Bahnfahrer) dann ruf ich ja auch nicht die Firma an und lasse mir das Geld abziehen.



    guardian_bw schrieb:
    ...nö. Ich bleibe ganz einfach bis zu meinem regulären Dienstende...



    Richtig....


    Mal angenommen der Kollege kommt 30 Min. früher zum Dienst und ich kann eine schnelle Übergabe des Objektes vornehmen, weil keine besonderen
    Vorkommnisse waren. Im Wachbuch wird bestimmt nicht die verkürzte Zeit eingetragen. Nun kommt es zu einem Zwischenfall in deinem Objekt und du,
    der eigentlich noch Dienst hätte, bist schon auf dem Nachhauseweg. Dann fällt es hier schon mal auf.
    Ein zweites Beispiel wäre, wenn in der Zeit, in der du noch im Objekt zu seien hast, du in einen Unfall verwickelt wirst, dann is das ein sogenannter
    Wegeunfall und dann kommt die BG auch aufs Trapez. Ich weiss ja nicht wie man sich dann da raus reden möchte.

    Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste, denn dieses ist meine freie Meinung

  • Zitat von weiß auch noch nicht

    Vorkommnisse waren. Im Wachbuch wird bestimmt nicht die verkürzte Zeit eingetragen.

    Wenn er es nicht ändert ist das Urkundenfälschung... und das frühere gehen ggf. Betrug gegen den Arbeitgeber.

    Gruß


    Rescue


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  • Absoluter Blödsinn.
    Im Wachbuch wird notiert: Dienstübergabe xx.xx Uhr, fertig!
    Früher gehen ist auch kein Betrug, weil die Ablöse den Dienst bereits übernommen hat. Der BG interessierts auch nicht, wenn Du mit Deinem Kollegen die Übergabe gemacht hast. Ihr interessiert nur, das es einWegeunfall ist und Du zahlenmusst.
    Dem Kunden interessiert es auch nicht, ob Kollege Wachtel, oder Adlerauge Dienst hat. Ihm interessiert nur, das seine Interessen gewahrt bleiben.

  • Hallo Klaus,


    wolltest Du mir auf Deine nette Art sagen das ein Wachbuch keine Urkunde ist? Oder das mit dem richtigen Eintrag der Dienstzeiten alles i.O. ist? Wobei ich bei der 2. Aussage zustimmen würde.


    Natürlich ist das Betrug wenn ich um 8:00 Uhr Schluß habe und ohne Meldung schon um 7:30 Uhr gehe... ausser es ist so geduldet....

    Gruß


    Rescue


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  • Ausdrücklich in der Dienstanweisung erwähnt:
    Der MA darf die Dienststelle verlassen,sobald eine Wachübergabe stattgefunden hat.
    Wir müssen intern sogar generell ne Stunde eher ablösen als es der Dienstplan vorsieht.
    Ablöse wäre um 6 Uhr. Da tobt aber schon der Bär bei uns. Eine ruhige Ablöse mit ungestörter Waffenübergabe wäre gar nicht möglich. Drum lösen wir gegen 5 ab.
    Regulär stände mir dann ja auch noch ne Stunde Nachtzulage zu. Die will ich gar nicht. Ich will das es gut läuft-mehr nicht.
    Die Empfangsbestätigung für die Waffe wird auf die Minute genau quittiert.-Das sei mal gesondert erwähnt.
    Das ist sowohl unserer Firma als auch dem Kunden bekannt. Die Ablösezeiten in der DA wurden lediglich an die Toröffnungszeiten gekoppelt.Irgendwas muß ja drin stehen.
    In der Zeit zwischen 5 und 6 finden laut Wachanweisung keine Bestreifungen statt,da in dieser Zeit die Wachablösung vollzogen wird. Sogar der Kunde räumt also ne Stunde Spielraum ein.
    Und wenn ich auf dem Weg zur Arbeit nen Unfall habe,oder auf dem direkten Heimweg,dann wird kein Mensch bei einem Wegeunfall fragen ob ich zu früh weg war.
    Der direkt An und Abfahrtsweg ist entscheidend,sowie der Vorsatz sich auf einen Arbeitsan/abfahrtsweg zu begeben. Nicht die Uhrzeit. Wenn ich meine,morgens 2 Stunden für 10 km fahren zu müssen,dann ist das eben so!
    Wenn ich nen deal mache und mich um 14 Uhr ablösen lasse-mit Wissen der Firma, dann ist das so.
    Arbeitsinterne Regelungen bezgl. der Ablösezeiten wird keine Versicherung in Frage stellen. Jeder kann mal gebeten werden eher zu kommen. Mir will doch nicht ernsthaft jemand sagen das er dann auf dem Weg nicht versichert wäre. Dann dürfte ich,wenn ich verpenne ja gar nicht mehr losfahren,weil ich mich zum möglichen Unfallzeitpunkt ja im Objekt hätte befinden müssen.
    Das ist absolut lächerlich.


    Wenn im Objekt in dieser Übergangszeit etwas passiert, ist das ebenfalls kein Problem. Jeder Vorgang wird schließlich zeitlich im Wachbuch dokumentiert,vom MA welcher ihn bearbeitet.Habe schon hunderte von Eintragungen vor regulärem Dienstbeginn gemacht,welche täglich überprüft werden. War nie ein Problem. Und ich arbeite bei ner Behörde.
    Das einzige was beide Parteien interessiert ist, das die vorgeschriebene Soll-Stärke des Personals stets anwesend ist.


    Die einzigen,die das vielleicht interessieren könnte,wären die Vorsitzenden beim Arbeitsgericht,falls mal einer wegen 5 Minuten nicht bezahlter Mehrarbeit klagen würde.
    Da aber alle damit zufrieden sind,sehe ich bei uns überhaupt kein Problem.


    Das man es anderswo enger sieht will ich nicht bezweifeln,aber man muß mal die Kirche im Dorf lassen.


    Im Handwerk hatte ich täglich andere Anfangszeiten,je nach Auftragslage. Mein Arbeitsvertrag sagte aber auch das ich von 8-16 Uhr arbeite.
    Wenn wir aber um 5 los mußten,dann ging es eben um 5 los.
    Wißt ihr wieviel Unfälle es früh morgends im Handwerk gibt?
    Wenn das immer von den regulären Arbeitszeiten abhängig gemacht werden würde, dann müßten landesweit bei allen Versicherungen die Sektkorken knallen.

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  • Trapper
    Schön das es bei euch inder DA steht, aber warum sthe dann nicht auch euer Dienstbeginn drin????
    du schreibst
    Wir müssen intern sogar generell ne Stunde eher ablösen als es der Dienstplan vorsieht.
    Wieso is das nich in der DA geschrieben, sondern nur intern gelöst. Vielleicht solltest du dir mal diese Frage stellen. Dennin einer vernünftigen DA würde dieses auch niedergeschrieben.
    Das mit dem Wegeunfall haste in den falschen Hals bekommen. Ich meinte nicht das die BG Stress machen wird, sondern eher dein AG, wenn er von diesen Sachen nichts weiß. Denn er muss die ersten 6 Wochen die Lohnfortzahlung machen und nicht die BG.
    Wieso wurd vor einiger Zeit die Diskusion von den AG´s über den Wegeunfall ins Leben gerufen und wollten diesen aus den Leistungen der BG´s raus haben, damit ihre Beiträge geringer werden. Bestimmt nicht ohne einen Hintergedanken.


    Wieso müssen denn die Handwerksbetriebe mehr Leistungen an die BG´s abführen als andere??? Hast du dir das schon mal überlegt. Vielleicht liegt es ja an den Umständen, ohne hier das Handwerk angreifen zu wollen.

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  • Zitat

    Denn er muss die ersten 6 Wochen die Lohnfortzahlung machen und nicht die BG.


    Wenn der Arbeitgeber auch nur einigermaßen schlau ist, dann nimmt er am Ausgleich teil... und zahlt so nur noch 20%, den Rest bekommt er von der Krankenkasse erstattet.


    Wobei ich mir da in Sachen Wege-/Arbeitsunfall gar nicht mal so sicher bin, ich meine noch im Gedächtnis zu haben, dass hier der Arbeitgeber gar nichts zahlt, sondern ab dem ersten Tag die BG (sofern dem Arbeitgeber keine Schuld am Unfall angelastet werden kann, in dem er z.B. gegen die UVV verstoßen hat)
    In diesem Punkt kann ich mich allerdings irren...

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  • Zitat

    Wir müssen intern sogar generell ne Stunde eher ablösen als es der Dienstplan vorsieht.
    Wieso is das nich in der DA geschrieben, sondern nur intern gelöst.


    Weil die Leute welche die Anfangszeiten festlegten selber um diese Zeit noch im Bett liegen und die Notwendigkeit nicht verstehen und auch mit so was nicht belästigt werden wollen.
    Höhere Beamte des Bundes haben eben sonderbare Ansichten davon wie die Praxis ausschaut-weil sie in ihren Bereich gesteckt werden,oftmals ohne Ahnung von der Materie.


    Mir reicht es völlig wenn meine Firma und meine örtlich vorgesetzte Dienststelle es so aktzeptiert.


    Unfälle,Ausfälle und Vorfälle jeglicher Art hat es schon gegeben. Probleme gab es jedoch nie.
    Probleme gäbe es lediglich wenn ich mit dem Kollegen zur Waffenübergabe an die Sandbox ginge,wärend zugleich 20 Leute unkontrolliert durchs Tor maschieren.
    Nen Ersatzmann für diese Situation sieht die DA nicht vor-die anderen haben zu dieser Zeit auch andere Aufgaben. Das Tor müßte ja laut DA zu sein. Aber oh Wunder...plötzlich kommen Hausverfügungen,welche einen anweisen das Tor schon um halb 6,statt um 6 zu öffnen. Natürlich versteht man "oben" nicht das so etwas auch Folgen im Übergabeablauf hat.
    So mancher nachträgliche Kleinkram wiederspricht der DA. Wissen wir alle. Man muß auch mal improvisieren können.


    Übrigens...wohlmöglich höhere BG-Beiträge bei Handwerkern sind glaub ich nicht auf die Anfangszeiten zurück zu führen.

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  • Hallo Trapper,



    Zitat


    Der direkt An und Abfahrtsweg ist entscheidend,sowie der Vorsatz sich auf einen Arbeitsan/abfahrtsweg zu begeben. Nicht die Uhrzeit. Wenn ich meine,morgens 2 Stunden für 10 km fahren zu müssen,dann ist das eben so!
    Wenn ich nen deal mache und mich um 14 Uhr ablösen lasse-mit Wissen der Firma, dann ist das so.
    Arbeitsinterne Regelungen bezgl. der Ablösezeiten wird keine Versicherung in Frage stellen. Jeder kann mal gebeten werden eher zu kommen. Mir will doch nicht ernsthaft jemand sagen das er dann auf dem Weg nicht versichert wäre. Dann dürfte ich,wenn ich verpenne ja gar nicht mehr losfahren,weil ich mich zum möglichen Unfallzeitpunkt ja im Objekt hätte befinden müssen.
    Das ist absolut lächerlich.


    Das ist absolut nicht lächerlich...........denn deutsche Bürokratie hat keinen Humor......


    Für lange Winterabende empfehle ich dir einmal die Lektüre der ganzen Klagen,die deswegen vor dem Bundessozialgericht geführt wurden....


    Im Zuge der leeren Kassen bei den BG werden die natürlich jede Möglichkeit nutzen, sich vor "Zahlungen" zu drücken.......


    Dazu mal ein paar Fakten:

    Zitat


    Wegeunfälle kosten viel Geld. Zwar machen sie bei den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand bundesweit nur etwa 20 Prozent aller Arbeitsunfälle aus, auf sie entfallen jedoch überproportional hohe Ausgaben für Rehabilitation und Entschädigung - wenn es zum Wegeunfall kommt, handelt es sich oft um gravierende Fälle.


    Dieses musst du dir einmal in Erinnerung rufen.....es geht hier um dicke Kohle ,wofür die auch gerne in "Marathon-Prozesse" gehen.........

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