400 € Nebenjob Recht

  • Hallo


    ich brauche mal kurz einen rechtlichen Rat.
    Ich arbeite Vollzeit in einem Büro (40 Std./Woche)
    und nebenbei noch im Sicherheitsdienst (bis 400 € /Monat).
    Als ich meine letzte Abrechnung vom Nebenjob bekommen habe,
    ist mir aufgefallen, daß mir abgezogen wurde: (Monat März)


    Sicherheitsdienst 15 Stunden 118,20 €
    Sonntagszuschlag 7,5 Stunden 20,69 €
    Feiertagszuschlag 7,5 Stunden 59,10 €


    Gesamtbrutto: 197,99 €
    Lohnsteuerpflichtig 118,20 €
    Lohnsteuer 17,70 €
    Auszahlung: 180,29 €


    Auf meine Reklamation bekam ich folgende Antwort:


    Die von Ihnen angeführten Differenzen betreffen die von uns abzuführenden Lohnsteuern. Jedes Einkommen aus unselbsttätiger Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Die sogenannten Minijobs mit einer Einkommensgrenze von 400 € sind lediglich für den den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat entsprechende Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Die Lohnsteuern sind nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte bzw. wenn diese nicht vorliegt nach der Steuerklasse 6 zu berechnen.
    Bei einer nachgewiesenen Hauptbeschäftigung können wir Pauschalsteuern in einer Höhe von 2 % berechnen, welche durch Sie zu tragen sind.


    Das stimmt doch nicht?????????????????


    Wenn es wirklich rechtens ist, daß Sie mir (laut Ihrem Schreiben) 2 % Steuern auflegen dürfen, dann
    ist die Berechnung trotzdem nicht in Ordnung.
    Denn Sie haben mir die Steuern komplett auferlegt.
    ( Berechnung mit Steuerklasse 6)
    Steuern März = 17,70 (Brutto: 118,20)
    Steuern April = 28,33 (Brutto: 189,31)
    Steuern Mai = 43,83 (Brutto: 332,47)


    Bei 2 % wären es aber:
    Steuern März = 0,35
    Steuern April = 0,57
    Steuern Mai = 0,86


    Ich habe die Steuern mit http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html (ist übrigens genau die Berechnung die auch in meiner Abrechnung steht.)
    berechnet. (Steuerklasse 6 / Baden Württemberg/keine Kirche/keine Kinder/ Jahrgang 1974)


    Und das Ergebnis dann geteilt durch 100 mal 2 genommen.
    Das passt doch dann....oder????????


    Oder habe ich jetzt einen Denkfehler drin?

  • Hast du denn deine Hauptbeschäftigung bei deiner Nebentätigkeit nachgewiesen ?

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Ist mir so nicht bekannt... normal kenne ich: Bei 400 € + 30% = 120€ (trägt AG) als Abgabe. Du bekommst 400 € die 30% =120 € muss AG zahlen. Aber ich denke es werden sich noch ein paar Profis melden...

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Zitat von Landgraf

    Hast du denn deine Hauptbeschäftigung bei deiner Nebentätigkeit nachgewiesen ?


    Ja, Beide wissen es. Ich habe davor Vollzeit in der Sicherheitsbranche gearbeitet.....
    Dann habe ich gekündigt und mich auf 400 € einstellen lassen.
    Bei meiner Hauptfirma bin ich mit Steuerklasse 3 (verheiratet)
    und beim 400 € Job wollten die eine Steuerkarte mit 6 haben, die sie auch bekommen haben (auch wenn ich nicht wußte, warum die eine brauchen)

  • Hallo,



    so einfach ist das deutsche Steuerrecht nicht.............:-(



    ACHTUNG!!


    Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind 2 Paar Schuhe :!::!:



    Zum Steuerrecht ist folgendes zu sagen....
    Dort ist nicht die Anzahl deiner Jobs entscheiden,sondern das aus diesen erzielte monatliche Gesamteinkommen....
    Die magische Grenze ist 400 € pro Monat......


    Wird diese Grenze überschritten,so musst du für jeden AG eine Lohnsteuerkarte vorlegen.....in deinem Falle wäre das bei dem Hauptjob
    die reguläre Lohnsteuerkarte und bei deinem Nebenjob eine 2.Lohnsteuerkarte (die natürlich nach Klasse 6 ).


    Alles weitere solltest du am bestem bei der Gewerkschaft deines Vertrauens oder bei der


    Knappschaft BAHN-SEE in Bochum (diese ist die Zuständige amtliche Stelle in ganz Deutschland für 400-€ Jobs)


    besprechen.......denn eine Rechtsberatung können wir hier nicht durchführen......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • [quote='Frank']Hallo,



    so einfach ist das deutsche Steuerrecht nicht.............:-(



    ACHTUNG!!


    Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht sind 2 Paar Schuhe :!::!:



    Zum Steuerrecht ist folgendes zu sagen....
    Dort ist nicht die Anzahl deiner Jobs entscheiden,sondern das aus diesen erzielte monatliche Gesamteinkommen....
    Die magische Grenze ist 400 € pro Monat......


    Wird diese Grenze überschritten,so musst du für jeden AG eine Lohnsteuerkarte vorlegen.....in deinem Falle wäre das bei dem Hauptjob
    die reguläre Lohnsteuerkarte und bei deinem Nebenjob eine 2.Lohnsteuerkarte (die natürlich nach Klasse 6 ).




    Also so ganz richtig ist es nicht Frank


    Ich habe mal ein bischen im Netz gewühlt und unter folgemdem Link etwas gefunden.


    http://www.internetratgeber-re…infuegigeBeschaef/gba.htm



    korizi


    Warst du vorher in der der gleichen Firma festangestellt???




    Ich kenne es auch nur so, wie es rescue geschrieben hat. Das hier die Lohnsteuerklasse 6 angenommen wird, ist doch nur dann der Fall, wenn ich über diese 400,-€ komme.


    Ich kann da aber auch falsch liegen, nur habe ich es jahrelang so gehabt. Einen Hauptberuf und einen Nebenberuf auf 400,-€ und habe nie Lohnsteuerklasse 6 gehabt

    Vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste, denn dieses ist meine freie Meinung

  • Zitat

    Ja ich war fest angestellt in der Firma.....habe gekündigt und dann einen 400 € Job dort wieder angenommen.



    Also jetzt habe ich die richtigen Informationen:
    Mein Hauptarbeitgeber muss mir eine Bescheinigung schreiben, daß ich bei ihm Vollzeit arbeite und er einverstanden ist, daß ich einen Nebenjob habe.
    Dann bekomme ich (beim Nebenjob) von meinem Bruttolohn 2 % Steuer abgezogen, die ich zahle.
    (Sind bei 400 €= 8 € Steuer)
    Wenn ich nicht nachweisen könnte, daß ich Vollzeit arbeite, dann würde mit Steuerklasse 6 gerechnet.


    Man kann also wählen, welche Variante besser für einen ist.
    Der Mensch von der Minijobzentrale hat gemeint, daß ich mit der 2 % Variante logischerweise besser dran bin.


    Wenn ich über 400 € kommen sollte, dann ist kein Unterschied bei den zwei Varianten.....(nur in Steuersachen)


    Wenn ich darüber komme, dann wird Sozialversicherung für mich fällig (der Arbeitgeber hat ja sowiso eine Pauschale zu zahlen beim Miijob)
    Das würde bedeuten, daß ich dann Kranken-Renten-Arbeitslosen-Versicherung zahlen müßte.)
    Aber man darf ein mal oder glaube sogar zweimal über die 400 € rauskommen, da der Durchschnitt vom Jahr gerechnet wird. Denn wenn mal irgendwie Not am Mann ist, jemand krank ist oder jetzt in der Urlaubszeit....dann geht es ja manchmal garnicht anders.

  • Noch ein kleiner Nachsatz:


    Wenn ich z.B. 3 Sonntage im Monat arbeite,
    dann würde es so aussehen:


    3 x 7,5 Std. = 22,5 Std. x 7,88 € = 177,30 € Brutto


    177,30 € / 100 x 2 = 3,55 € (Steuer)



    3 x 7,5 Std. = 22,5 Std. x 7,88 € = 177,30 € / 100 x 35 = 62,06 € Netto (Sonntagszuschlag)


    177,30 € + 62,06 € = 239,36 € - 3,55 € = 235,81 € Verdienst!

  • Zitat von korizi

    Mein Hauptarbeitgeber muss mir eine Bescheinigung schreiben, daß ich bei ihm Vollzeit arbeite und er einverstanden ist, daß ich einen Nebenjob habe.


    Hab ich gestern nicht mehr gesehen, das meinte ich mit nachgewiesen ^^


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo weiß auch noch nicht,




    Zitat

    Ich kann da aber auch falsch liegen, nur habe ich es jahrelang so gehabt. Einen Hauptberuf und einen Nebenberuf auf 400,-€ und habe nie Lohnsteuerklasse 6 gehabt


    Früher ist nicht heute....... 8)


    Wenn du meinem Beitrag einmal ganz gelesen hättest......ich habe ausdrücklich geschrieben......

    Zitat


    Alles weitere solltest du am bestem bei der Gewerkschaft deines Vertrauens oder bei der
    Knappschaft BAHN-SEE in Bochum (diese ist die Zuständige amtliche Stelle in ganz Deutschland für 400-€ Jobs)
    besprechen.......denn eine Rechtsberatung können wir hier nicht durchführen......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • bin gerade etwas irritiert:


    gehe ich recht in der annahme, dass der hier erwähnte erstjob ein vollerwebsjob ist(das lese ich zumindest aus den gemachten angaben) und der dann erwähnte zweitjob, ein sog. minijob ist, für den pauschal abgaben in die sozialkassen und steuern zu entrichten sind, auch wie schon erwähnt abzuführen an die knappschaft bahn-see. wenn wir von dieser annahme ausgehen, würde ich als ag sagen, dass der gute geleimt wird!



    wie weiter oben schon erwähnt : zuverdienst 400,00(die nullnull nach dem komma ist wichtig!) abgaben die zu leisten sind 120€ (die zusammensetzung prozentual spar ich mir, kann man gerne im netz nachlesen) basta! nix anrechnung von steuern, nix sozialabgaben berechnen blabla..... ist gaaaanz einfach!


    leider erschliesst sich mir hier nicht die problematik..evtl. hab ich ja was übersehen, dann bitte ich untertänigst um aufklärung!


    gruss ricon

  • Hallo Ricon


    na als AG müßtest du ja eigentlich darüber Bescheid wissen..........:-)


    Das es nämlich überhaupt nicht mehr soooo einfach ist............... 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • es ist einfach(fast):


    beispiel:


    verdienst aus haupjob brutto: 2000,00


    Berechnung des monatlichen Nettogehalts für das Jahr 2008

    Bruttogehalt 2.000,00 Euro
    Lohnsteuer 39,00 Euro
    Solidaritätszuschlag 0,00 Euro
    Kirchensteuer 3,12 Euro
    Krankenversicherung 142,00 Euro
    Pflegeversicherung 22,00 Euro
    Rentenversicherung 199,00 Euro
    Arbeitslosenversicherung 33,00 Euro
    Nettogehalt 1.561,88 Euro


    (krankenkasse ikk direkt 12,4%, lohnsteuerklasse 3, keine kinder)


    verdienst aus nebentätigkeit: 356,00€


    monatliches gesamteinkommen: 1561,88 plus 356,00 ergibt ein gesamteinkommen von 1917,88 netto


    so einfach ist das!


    zu erfragen bei jedem steuerberater eures vertrauens!


    gruss ricon

  • Hallo Ricon,



    neen.....sooo einfach ist das nicht.........:-).........


    bei mir hier in NRW kommt da nämlich schon mal was ganz anderes raus........:-)


    du vergisst wohl ,das es je nach Bundesland Unterschiede gibt........


    Außerdem ist auch noch entscheidend das Alter das jeweiligen Mitarbeiters...........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • ahem, frank,


    da gibt es von bl zu bl keine unterschiede! altersmässig auch nicht.....es gibt bei rentnern andere hinzuverdienstgrenzen, das ja, dann hat es sich aber auch.


    habe heute morgen extra noch mal bei meinem steuerberater angerufen und den genervt, es hätte ja sein können das ich ein infoblatt verpeilt hätte, aber ne so ist das. Nicht vergessen steuerrecht und sozialversicherungsabgaben(bis auf die krankenkassensätze) sind über den bund einheitlich geregelt. einen unterschied zwischen den bl gibt es daher definitiv nicht und wäre verfassungswiedrig.


    gruss axel

  • Hallo Ricon....ähh Axel.....,




    Zitat


    da gibt es von bl zu bl keine unterschiede! altersmässig auch nicht.....es gibt bei rentnern andere hinzuverdienstgrenzen, das ja, dann hat es sich aber auch.....


    Ich dachte dabei an den Altersentlastungsbetrag der zum Bleistift ja bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung berücksichtigt wird.....


    Solche Berechnungen kann man nur mit den Originalunterlagen des jeweiligen "anstellen"..........denn gerade "Wachtelmänner" haben die komische Angewohnheit, (un) wichtige Kleinigkeiten zu "vergessen"...


    Klassisches Beispiel......
    Scheidung...........auf der Lohnsteuerkarte danach nur noch 0,5 Kind......und dann war der "Gute" Wachtelmann jeden Monat am Meckern,er habe doch 1 Kind und die Steuern stimmten nicht..........


    Aber selbst das "Simpelste"....einfach die Lohnsteuerkarte nicht an die Firma geschickt.......0,55 € sind ja zuviel........und dann natürlich nach
    6 abgerechnet......



    gruß


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • oha, mich dünkt wir reden aneinander vorbei!


    ich denke in der ausgansfrage des threadstellers ging es um abzüge im zusammenhang mit seiner nebentätigkeit. so wie ich es verstanden habe! natürlich gibt es belastungen im "regulären" job, die aus dem alter erwachsen; diese sind jedoch marginal. meine aussage bezog sich auf den minijob!...



    gruss ricon

  • Hallo Axel,


    achso meintest du das.............



    gruß


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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