Hallo
ich brauche mal kurz einen rechtlichen Rat.
Ich arbeite Vollzeit in einem Büro (40 Std./Woche)
und nebenbei noch im Sicherheitsdienst (bis 400 € /Monat).
Als ich meine letzte Abrechnung vom Nebenjob bekommen habe,
ist mir aufgefallen, daß mir abgezogen wurde: (Monat März)
Sicherheitsdienst 15 Stunden 118,20 €
Sonntagszuschlag 7,5 Stunden 20,69 €
Feiertagszuschlag 7,5 Stunden 59,10 €
Gesamtbrutto: 197,99 €
Lohnsteuerpflichtig 118,20 €
Lohnsteuer 17,70 €
Auszahlung: 180,29 €
Auf meine Reklamation bekam ich folgende Antwort:
Die von Ihnen angeführten Differenzen betreffen die von uns abzuführenden Lohnsteuern. Jedes Einkommen aus unselbsttätiger Tätigkeit ist lohnsteuerpflichtig. Die sogenannten Minijobs mit einer Einkommensgrenze von 400 € sind lediglich für den den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat entsprechende Beiträge an die Krankenkasse abzuführen. Die Lohnsteuern sind nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte bzw. wenn diese nicht vorliegt nach der Steuerklasse 6 zu berechnen.
Bei einer nachgewiesenen Hauptbeschäftigung können wir Pauschalsteuern in einer Höhe von 2 % berechnen, welche durch Sie zu tragen sind.
Das stimmt doch nicht?????????????????
Wenn es wirklich rechtens ist, daß Sie mir (laut Ihrem Schreiben) 2 % Steuern auflegen dürfen, dann
ist die Berechnung trotzdem nicht in Ordnung.
Denn Sie haben mir die Steuern komplett auferlegt.
( Berechnung mit Steuerklasse 6)
Steuern März = 17,70 (Brutto: 118,20)
Steuern April = 28,33 (Brutto: 189,31)
Steuern Mai = 43,83 (Brutto: 332,47)
Bei 2 % wären es aber:
Steuern März = 0,35
Steuern April = 0,57
Steuern Mai = 0,86
Ich habe die Steuern mit http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html (ist übrigens genau die Berechnung die auch in meiner Abrechnung steht.)
berechnet. (Steuerklasse 6 / Baden Württemberg/keine Kirche/keine Kinder/ Jahrgang 1974)
Und das Ergebnis dann geteilt durch 100 mal 2 genommen.
Das passt doch dann....oder????????
Oder habe ich jetzt einen Denkfehler drin?