Der Abschnitt „Handlungsspezifische Qualifikation“ ist der umfangreichste und unterteilt sich in die Handlungsbereiche
- Schutz- und Sicherungstechnik
- Organisation
- Führung und Personal
Im Handlungsbereich Schutz- und Sicherungstechnik soll es dem zukünftigen Meister für Schutz und Sicherheit ermöglicht werden, die vielfältigen Aufgaben auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr und Schutztechnik zu beherrschen. Dabei geht es vor allem um das Erstellen von Sicherheitsanalysen, deren Umsetzung in Konzepte und ihre praktische Verwirklichung, mechanische, elektronische und spezielle Sicherungseinrichtungen sowie Kommunikations- und Informationstechnik. Auch der betriebliche Brandschutz mit den Teilgebieten vorbeugender Brandschutz und Brandbekämpfung spielt dabei eine wichtige Rolle. Weiterhin geht es in diesem Handlungsbereich um den betrieblichen Katastrophenschutz, Daten-/Informationssicherheit und Datenschutz, Umgang mit gefährlichen Gütern, Sicherheitskennzeichnungen, Gefahrguttransport und Lagerung von gefährlichen Gütern, etc.
Im Handlungsbereich Organisation nimmt das Kostenwesen, übergreifend zur Fachübergreifenden Basisqualifikation, einen besonderen Schwerpunkt ein. Der zukünftige
Meister für Schutz und Sicherheit soll befähigt sein, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren zu erfassen und zu beurteilen, die Möglichkeiten zur
Kostenbeeinflussung zu kennen und Massnahmen zum kostenbewussten Handeln zu planen, zu organisieren, einzuleiten und zu überwachen. Er soll die Arbeit planen, steuern und kontrollieren, Projekte und Prozesse
analysieren, planen und transparent machen, Daten aufbereiten, Planungstechniken einsetzen sowie angemessene Präsentationstechniken anwenden können. Ihm wird bei seiner späteren Tätigkeit grosse
Verantwortung auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz übertragen. Es geht dabei vor allem darum, Umweltbelastungen und deren Auswirkungen zu erkennen und möglichst
vorbeugend negative Einflüsse zu verhindern.
Zum Handlungsbereich Organisation gehört auch das Recht. Im Rahmen seiner Handlungen soll der zukünftige Meister einschlägige Rechtsvorschriften berücksichtigen können, Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter unter arbeitsrechtlichen Aspekten gestalten, nach den rechtlichen Grundlagen der Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden
Institutionen sicherstellen. Es geht dabei um die Rechtsordnung, der Einteilung in öffentliches und privates Recht, die Grundlagen des Arbeitsrechts und des Strafrechts Allgemeiner- und Besonderer Teil
(Begriffsbestimmungen wie Tatbestand, Verbrechen/Vergehen, Handlungs-/Unterlassungsdelikte, etc.). Auch das Strassenverkehrsrecht mit Nebengesetzen und branchenspezifischen Spezialvorschriften (z. B.
Bewachungsverordnung) spielen eine Rolle. Neben Unfallverhütungsvorschriften (BGV C7) soll der Meister für Schutz und Sicherheit weiterhin umfangreiche Kenntnisse im Waffenrecht, Umwelt- und Datenschutzrecht, zu den Sonderzutritts- und Jedermannrechten, etc. besitzen. Er soll das Zivil- und Arbeitsrecht kennen und über die Aufgaben des Personenschutzes, Observation und Eigensicherung sowie Beweislehre und das Verhalten als Zeuge bei Straf-, Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen Bescheid wissen.
Im Handlungsbereich Führung und Personal soll es dem zukünftigen Meister für Schutz und Sicherheit ermöglicht werden, Personalbedarf ermitteln zu können und den Personaleinsatz
entsprechend den Anforderungen sicherzustellen. Er soll seine Mitarbeiter zu zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden an verantwortliches Handeln heranführen. Schwerpunkte sind dabei: Grundlagen der Betriebssoziologie, Formen menschlichen Zusammenlebens, Umgangsformen, soziologische und psychologische Anforderungen an den zukünftigen Meister für Schutz und
Sicherheit in seiner Führungsfunktion gegenüber Mitarbeitern, Gleichgestellten, Vorgesetzten und Betriebsfremden. Dabei soll er in der Lage sein, in den unterschiedlichsten betrieblichen Situationen
Merkmale von Angst und Stress zu erkennen, vor allem das Verhalten von Menschen in schwierigen Situationen einschätzen und die richtigen Massnahmen einleiten zu können. Es geht um die Entstehung von
Konflikten, deren Verhinderung und ihrer Bewältigung durch die Anwendung richtiger Massnahmen. Ebenso gehört die Bewältigung von Paniksituationen und Panikvermeidung bei Bränden, Explosionen und
grossen Schadensereignissen dazu. Einen weiteren Arbeitsschwerpunkt für den zukünftigen Meister stellt die Personalentwicklung und das Qualitätsmanagement dar. Mit dem Wissen darüber ist er in der Lage, die
Qualitätsziele durch Anwendung entsprechender Methoden und Beeinflussung des Qualitätsbewusstseins der Mitarbeiter, zu sichern. Er wird zielgerichtet an der Realisierung eines Qualitätsmanagementsystems
mitwirken und zu dessen Verbesserung und Weiterentwicklung beitragen können. Aber auch Kenntnisse solcher, für die Personalführung und Personalentwicklung wichtigen psychologischen Grundbegriffe, wie
Konfliktentstehung, Grundlagen der konstruktiven Konfliktlösung, Konfliktverlauf, Konfliktbewältigung, bzw. auch die Probleme Alkoholabhängigkeit, Tablettenabhängigkeit, Drogenabhängigkeit, Folgen
von Alkoholmissbrauch im Werkschutz, gehören zu den Anforderungen an den zukünftigen Meister. Er soll die Eigenschaften des Massen- und Gruppenverhaltens kennen und Gruppen führen können.
Gruss
