Kaufhausdetektiv Befugnise nach § 859 BGB und §860 BGB ???

    • Erster Beitrag

    Hallo allezusamen


    Wir hatten im Rahmen unserer Ausbildung ein Fallbeispiel wo sich selbst die Dozenten nicht einig sind ob das so richtig ist. :shock:


    Die Situation : Kaufhausdetektiv sieht wie ein Kunde eine Digitalkamera in seine Hosentasche steckt und verfolgt ihn, und stellt Ihn dann nach dem Kassenbereich. Im weiteren Verlauf fordert der Kaushausdetektiv den Kunden auf die Digitalkamera sofort heraus zu geben der Kunde weigert sich daraufhin wendet der Kaufhaudetektiv Gewalt an um die Digitalkamera aus der Hosentasche zu holen und beruft sich in unserem beispiel auf den§855und § 859BGB und 860BGB was ihm im Rahmen von Besitzwehr und Besitzkehr die anwendung von Gewalt erlaubt. Ansonsten ist vieleicht zu erwähnen das er den Kunden Bereits unter berufung auf §229BGB fesgenommen hat, da sich dieser auch geweigert hat seinen Ausweis zu zeigen.


    Meine frage durfte der Kaufhausedetektiv wirklich mit gewalt in die Hosentasche des Kunden greifen um das Diebesgut dort heraus zu hollen.? :?::?: Laut der Auflösung durfte der Kaufhausdetektiv gewalt anwenden um Besitzkehr zu vollziehen. Unsere Dozentint ist persönlich aber anderer meinung und sagte das es die Aufgabe der Polizei sei die Digitalkamera sicherzustellen und dem Besitzer ( Kaufhaus ) zurückzugeben.


    Oder macht er sich der Kaufhausdetektiv vieleicht doch Strafbar wenn er mit gewalt in die Hosentasche des Kunden greift :?:


    Grüße Kaschmix

  • Vieleicht habe ich mich mal wieder falsch ausgedrückt... Ich meine nicht wegnahme mit Erlaubniss... ich meinte Nachschau mit Erlaubniss.. ich denke das mit dem schriftlich kommt aus dem Werkschutz (dort habe ich es mal gelesen)

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Du meinst die Hausordnung? Auch dort ist es nur ein freiwilliger Unterwerfungsakt, der nicht erzwungen werden kann, ausser.... aber das hatten wir ja schon.


    Anderes Beispiel, unsere Firma. Bei einem Großabjekt wurden die Dienstanweisungen Überarbeitet. In der Hausordnung und in den Begleitblättern für externe Arbeiter / Firmen steht ausdrücklich drin, das der Werkschutz Durchsuchungen durchführen kann. Bei uns steht aber drin, das wir es nicht dürfen. Also werde ich höflich Fragen, ob ich reinschauen darf mit dem Hinweis, das ich sonst die Polizei Rufen werde und er / sie solange hierbleiben wird. Es ist Grenzwertig, da die Identifikation ja gesichert ist, aber die Polizei ist ein gültiger Grund. Ach ja, die Drohung mit der Polizei ist in dem Falle auch keine Nötigung. (Wir reden ja nicht von Erpressung)
    Aber ich muss mir schon äusserst sicher sein, das er geklaut hat, sonst lasse ich ihn Laufen und Melde den Vorfall. Hausverbot ist aber garantiert.



    Beispiel die Tage. Ich bekam den Hinweis und ging zu dem Herrn.


    Schönen guten Morgen (Hand reich)
    Du sage mal, ich bekam gerade den Hinweis, da wäre etwas falsches in Deiner Tasche gelandet. Kann ich mir zwar kaum vorstellen, aber ich darf doch mal reinschauen, oder?
    Immer langsam, jetzt brülle mal nicht rum, sonst überlassen wir die Sache der Polizei, dann wird es richtig ärgerlich für Dich. Nein, Du bleibst garantiert hier, dafür sorge ich.
    Danke für Deine Kooperation, der Verdacht war unbegründet, Entschuldigung. Lasse in Zukunft doch einfach die Tasche im Auto, dann kommen so Irrtümer nicht mehr vor. Schönen Tag noch.
    Selbstverständlich kannst Du Dich beschweren, der Ansprechpartner ist xxxx

  • Klaus
    --> An Deinem geschilderten Vorgehen kann man nichts aussetzen! Gute Lösung


    rescue
    --> Wenn jemand Dir die Nachschau feiwillig erlaubt und Du nichts findest...na und? War doch mit Einverständnis des Betroffenen! Erst freiwillig gestatten und dann motzen, das passt nicht!
    Muss sich der Betroffene vorher überlegen.... :)


    Gruss

  • @
    Hab ich was überlesen?
    Wenn ja, dann soll der Autor das als Unterstreichung sehen.
    LG hat es schon angesprochen:
    Wir als Secu sind "Bürger" ... und für Bürger gilt das BGB in erster Instanz, nix anderes.
    Für die vereidigten "Kollegen" dagegen das StGB... im Dienst... sonst -> siehe oben
    Also bitte beim BGB bleiben
    (Der Rest ist zwar auch nicht falsch... verwirrt aber nur.. :roll: )


    Besitzkehr nach "Jahren" gehört mM auch nicht hier hinein...


    Da geht es mM eher um offensichtliche Dinge, wie Fahrräder, Autos, von mir aus auch Schmuck, oder andere Sachen, die widererkannt werden.
    Hat mit der Ausgangsfrage hinsichtlich "Nachschau oder Durchsuchung" nix zu tun.


    (Wer schleppt schon über Monate die gemauste Festplatte in der Jackentasche herum... :wink: Oder anders: selbst wenn ich den potentiellen Täter erkenne, habe ich an der Stelle nur die 110 als Handhabe "festsetzen" darf ich ihn aber..
    Was aber auch wieder neues Thema wäre..., denn der jetzige "Besitzer" aber ebend nicht Eigentümer, muß nicht auch gleich der Täter sein :wink:)


    Zum Schluss meines Oftops noch mal zum Thema.
    Wenn ich mich richtig erinnere (die Semester sind fast 20 Jahre her...) kann ich das hier noch beitragen:
    (ohne den § oder Text noch im Köppel zu haben)
    Nachschau:
    Bei einer Nachschau bedarf es der Kooperation des Verdächtigen /Täters,
    Der Betroffene wird aufgefordert, sich bestimmter Sachen zu entledigen, oder mitgeführte Behältnisse zu öffnen, entleeren.
    Also auf freiwilliger Basis Seitens des Verdächtigen / Täters


    Durchsuchung:
    Durchsuchunge sind de Jura Aktivitäten, die auch gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden, dabei ist es egal, ob es sich um die Durchsuchung von Gegenständen (Tasche, Jacke welche in der Hand gehalten wurde, Auto.....) oder von Personen handelt.
    Bei der Durchsuchung von Personen ist anzumerken, das am Körper getragene Gegenstände also die Bekleidung, nicht autark zu sehen sind...


    Irgend wie so war das...


    :roll:


    zum eigenen Edit: habe die, auch von anderen vorab schon genannten entscheidenden Kriterien mal hervorgehoben...
    vielleicht reicht es nun... zur Erkenntnis...

  • so atombombe bleibt vorerst in der garage...vorerst...


    ..wann schreitet man ein?...richtig, wenn neues besitztum gegründet wird! wenn der gründer nun gemütlich beim obergründungsverhinderer sitz, aber partout nicht rausrücken will, na was machen wir dann????........richtig, wir holen die vereidigten obergründungsverhinderer, schildern diesen unsere lückenlose gründungstheorie und überlassen nun diesen sich in nesseln von justitia zu begeben...basta. so, oder sehr sehr ähnlich sollte man einem obergründungsverhindereranlernling beibringen was ambach ist....


    so nun die ausnahme von der regel. als freundlicher obergründungsverhinderer fragt man natürlich freundlich, opb man denn mal nachschaun dürfe....bejaht dies der verdächtige neugründer mit heftigem zustimmen jeglicher art(am besten schriftlich, mit zeugen und zustimmender videodokumentation...oder so halt in die richtung). dieser aufforderung kommt man natürlich, hilfsbereit wie man ist, freundlich nach. nun ist der verdächtige neugründer aber ein kitzliger welcher und schreit heftigst lachend.... stop! werden wir, aus reiner fürsorgepflicht natürlich, sofort aufhören, um gesundheitlichen schaden vonder uns doch nun so sehr ans herz gewachsenen person abzuwenden....und? richtig...wenden uns wieder absatz eins zu....natürlich nur, wenn wir eine lückenlose gründungstheorie unser eigen nennen.


    wer dann zu wem, wann zurückkehrt, wer sich wehrt...nun dass folgt dann...aber erst ...... richtig.....dann


    bitte schliessen.......es fängt langsam an mich am rechten zeigefinger zu jucken...das ding in der garage.....will raus spielen....



    ricon

  • @
    Ricon.... ich sehe, Du zitierst mich... war also doch was hängen geblieben...:wink: aber lass das Ding im Schuppen...:shock:


    Ich würde darauf bestehen wollen, das der Opener, und alle Zweifler, sich das hier nochmal als Gesamtwerk reinziehen.
    Anschließend wird gemeinschaftlich von denen mit großem Ehrenwort versichert, das man verstanden hat, und sich auch schon drei Zahlen in der richtigen Reihenfolge merken kann. ( wenn vergessen: 110 oder so, Profis hätten dann sicher noch die Direkteinwahl in's FLZ im Kopf..., oder wenigstens unter Aalarm im Handy gespeichert, [kein Schreibfehler... so steht es im Speicher nämlich immer an erster Stelle.., kann man also auch blind finden] )


    Ansonsten hatten wir lange keine sachliche §§ - Reiterei mehr...


    Mir macht es so Spaß..
    ( Ist außerdem für alle (...) eine gute Vorbereitung auf den "Schwung", der mit Eintritt des neuen 1. Lehrjahres in Kürze hier wieder rein kommen wird )
    :mrgreen:

  • kleine korrektur....natülich zitiere ich dich....ehre wem ehre gebührt......hatte aber auch schon mal die grundzuge vorher gepostet.....anscheinend von einigen ungelesen(nein nicht von dir) schade!




    ricon

  • @
    Ist für mich Push up... (und der Bürzel hebt sich...)
    Den Müll kann / muß man halt gedanklich ausblenden... :wink:


    So!
    Nun hat aber das "Klientel" das Wort :lol:

  • @ Das war doch mal ein guter Gedankenaustausch, oder? :respekt:


    Hoffe, dass er allen Beteiligten irgendwie etwas gebracht hat :wink:


    Bin bereit für das nächste Thema :D


    Also bis Bald mal...


    Gruss *wachmann*

  • Wenn der Kaufhausdetektiv genau weis(!!!!!!!!Eine Nachschau/Durchsuchung ist uns nicht gestattet), wo sich die Cam befindet darf er diese zum Zwecke der übertragenen Selbsthilfe gegen verbotene Eigenmacht weider holen, notfalls mit Gewalt (Besitzkehr).


    Da der täter die herausgabe seiner Personalien verweigert, darf er ihn zum erstatten einer strafanzeige vorläufig Festnehmen (127 stpo).



    Was gibts da zu diskutieren ? :)



    Edit:


    Ich habe das theam kurz überflogen wobei mir aufgefallen ist das ihr nicht über "Bestiztdienerschaftsschiene" gehen wollt sondern über die Notwehr schiene.
    Die Selbsthilfe ist eine hintenangestellte Notwehrform :)


    Von daher bleibt es auf gut deutsch jacke wie hose :)

    Sachkunde §34 a GewO - 77% Theorie / 85%Mündlich

  • Su nun fangen wir doch nicht wieder von vorne an...... :evil::evil:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • macht hier bitte endlich dicht, bevor mir nun endgültig der geduldsfaden reisssssst!


    flo666:


    nicht überfliegen, sondern lesen! .........erspart mir meine herzkreislauftabletten!


    p.s. habe den finger in der nähe des auslösers......ich sage nur garage!


    ricon