Dienstplan bindend?

    • Erster Beitrag

    Hallo
    mal ne kurze Frage....
    wie sieht es mit dem Dienstplan aus?
    Hier zwei Beispiele:



    Wenn ich heute Dienst habe und mich der Chef einfach noch für heute zu einem Sonderdienst einträgt. (das kann er doch nicht einfach so ohne mich zu fragen. oder?)


    Ich am Anfang des Monats gesagt habe, daß ich an Tag x frei brauche und das wurde auch so eingetragen, dann werde ich zwei wochen vorher krank und Chef ändert den Plan dann einfach und nimmt mir den freien Tag weg (ohne mir Bescheid zu sagen, oder mich zu fragen, ob das ok ist) das darf er doch nicht, oder?


    Der Dienstplan ist doch in gewissenweise bindend, oder?

  • Zitat von Wachmann99


    Entschuldigung rescue, wir befinden uns doch nicht in einem Krieg, sondern in einem Arbeitsverhältnis. Und jeder Fall ist anders (beispielsweise, daß deine Dienstpläne den Hinweis hatten "unter Vorbehalt").


    Aber gesetzt den Fall, ich habe einen freien Tag angemeldet und dieser wurde auch berücksichtigt. Und habe auf diesen Tag einen wichtigen Termin gesetzt. Und nun weist der AG mich an, an diesem freien Tag an einer Schulung teilzunehmen, welche auch an einem anderen Tag durchgeführt werden könnte und was er auch schon monatelang vorher wußte. Und begründet dies mit Anweisung. Da habe ich als AN dann die Möglichkeit, die Faust in der Tasche zu ballen und die Anweisung zu befolgen oder aber zu fragen, ob diese Anweisung rechtmäßig ist.


    Und was will denn der AG dann machen, wenn ich laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht verpflichtet bin, an Schulungen teilzunehmen. Abmahnen? Kündigen? Jeder Arbeitsrichter würde sich über so eine Abmahnung oder Kündigung totlachen. Denn die einzige Grundlage für diese Anweisung wäre eigentlich dann nur die arbeitsrechtliche Treuepflicht von mir gegenüber dem AG, ein sehr schwammiger Begriff. Gegen die Rechtmäßigkeit der Anweisung würde dann die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht des AG gegenüber mir sprechen, auch meine privaten Interessen zu berücksichtigen. Oder sind wir etwa Arbeitssklaven und müssen jederzeit zur Verfügung stehen? Habe gedacht, daß wir diese Zustände schon vor Jahrhunderten hinter uns gelassen haben.


    Du bist auf jeden fall verpflichtet, an Schulungen Teilzunehmen, das hat vor 2 Wochen das Bundearbeitsgericht entschieden.
    Ach ja, ich würde versuchen, unangenehme MA sofort wieder loszuwerden.

  • @
    Und da was zu EU - Recht angesprochen wurde:


    Die Aussagen zum Arbeitszeitgesetz sind noch keine zwei Wochen alt:
    Maximale Arbeitszeit pro Woche 72 Std... = 6 x 12 Std... nix 48..
    Sollte in Deinem Arbeitsvertrag was von "Monatsstunden" stehen, gern von minnimal bis maximal, ist das eh geklärt.
    nur mal so,
    Wenn schon §§ dann die aktuellen, und nicht nur die, die Dir in den Kram passen... Auch die AG haben gute Anwälte.
    Arbeitsverweigerung ist Kündigungsgrund - fristlos... viel Spaß mit der 3 Monatssperre bei den "Bezügen"


    (Ich glaube Dir nämlich nicht, das das nur ein Beispiel sein soll... Dann hättest Du "aha" gesagt, und gut...)


    Ich will pünktlich meinen Lohn... ist legitim. Die Kohle kommt aber nicht aus dem Keller des AG, sondern vom Kunden.
    Nur wenn der mindestens vertragsgerecht bedient wird, zahlt er pünktlich...
    Also muß irgendwer den Job da machen...
    Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, werden als letztes Mittel auch bei uns freie Tage gestrichen.
    Das aber zB unter Wichtung des "Anlasses zum Frei"
    Es gibt positive oder negative Anlässe, die sich nicht verschieben lassen. Es gibt genau solche Termine.
    Aber das sind 10 von 100...
    Wenn es gar keine Möglichkeit mehr gibt, verlassen auch mal unsere Angestellten das Büro..
    Kunde ist König...


    Aber Murx sei Dank haben wir in Summe in der NL ein super Team, solche Sorgen eher nicht.



    :twisted:

  • mal so, für den langen weg....arbeitsfrei, ist NICHT urlaub! wenn betriebliche abläufe es erfordernn kann man ohne größere problem die arbeitsfreie zeit.....na was wohl...richtig...verlegen!


    ich rate jedem meiner schüler zum kauf des aktuellen arbeitsrechtes....dejure.org ist auch was feines.....nur die richtigen suchbegriffe, die sollte man natürlich wissen :twisted:



    ricon

  • Hallo Ricon,


    DAS:

    Zitat


    mal so, für den langen weg....arbeitsfrei, ist NICHT urlaub! wenn betriebliche abläufe es erfordernn kann man ohne größere problem die arbeitsfreie zeit.....na was wohl...richtig...verlegen!.......


    Sollte aber NICHT die Regel sein..............


    Mal ganz abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben.........wer als AG wie ein "Tyrann" regiert...bekommt früher oder später die "Quittung" in Form von "Geplatzen Aufträgen"...... 8)


    Denn was ist die Folge von Ständig widerrufenen Freischichten??? ..............
    Die MA "Feiern" krank.....(weil sie halt eben an diesen Tagen wirklich wichtige Dinge zu erledigen haben.....)...........GUT ...die werden gekündigt......aber irgendwann ist das dem Kunden zuviel......der hat nämlich
    keinen Bock...alle 3 Monate "Neue Gesichter" zu sehen............
    Wird die Fluktuaktion zu hoch......tritt jeder Kunde auf die Notbremse........


    (siehe dazu auch meinen POst unter Smalltalk)...



    gruß

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Ich kenne Ricon (noch) nicht persönlich, aber genau das, was Du befürchtest lese ich in Summe aus seinen Post's nicht heraus.
    Eher das Gegenteil!
    Unser Ritter aus Kurpfalz ist manchmal etwas boshaft und provokativ (woher kenne ich das ?? grübel...)
    Aber dazu hat er bei manch Frage aus seiner Position auch das Recht... Ricon weiß was ich meine... und andererseits sehe ich seine Beiträge, die "provozierend wirken" eher als Denkanstoß.
    Außerdem sind seinerseits im Nachgang immer schlüssige Antworten gefolgt..
    Sicher... manchmal brutal... aber..woher kenn ich das... ? :wink:


    In unserem Gewerbe muß man halt damit rechnen, das man bei fehlender Eigensicherung auf die Mütze bekommt... und sei es hier verbal.. :mrgreen:


    Das hier:

    Zitat


    mal so, für den langen weg....arbeitsfrei, ist NICHT urlaub! wenn betriebliche abläufe es erfordernn kann man ohne größere problem die arbeitsfreie zeit.....na was wohl...richtig...verlegen!.......


    kann ich nämlich voll unterstreichen... , auch als BR.


    Bekommst Du 'nen Knix hin Frank? :roll:


    AXO: Sorry für Oftop... knix... :oops:

  • Hallo Faultier,


    Zitat


    Bekommst Du 'nen Knix hin Frank? Rolling Eyes


    AXO: Sorry für Oftop... knix...


    Na soo alt bin ich auch nicht......:-))).............


    Bin halt nur der Leidenschaftliche Arbeitnehmer-Verteter.......:-)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Wenn Ricon das so versteht und akzeptiert ist auch ok...
    Ich mag nur einfach keinen Zoff zwischen den Leistungsträgern...
    Ja fühle Dich geehrt...
    Aber lieb sein ist trotzdem Pflicht!


    So, nun aber wirklich top...
    (Über PN zwischen Euch könnt Ihr ja mir PN schreiben...)

  • also ich finde den knix ja klasse, aber war gar nicht erbost....also ein knix gut bei mir frank ;o)


    kann hier natürlich frank beipflichten wenn er schreibt, dass man als ag den bogen nicht überspannen darf! die frage war aber nicht im extrem gelegen(so habe ich das verstanden) sondern eher allgemein.


    aus vielen vorangegangenen post war leider herauszulesen, dass man leider wenig ahnung über seine rechte und auch pflichten hat.


    so manche "aufregung" könnten sich viele sparen, wenn sie wüssten: was darf ich und was soll/muss ich! für mich als ag ist genau dieser punkt zu oft ein grosses ärgernis.


    aber noch mal, danke für den knix und die verteidigung;o)



    ricon

  • Kann leider nicht mehr einen einzelnen Beitrag zitieren. Daher allgemein zu den letzten Beiträgen:


    Jeder vernünftige Mitarbeiter wird doch alles tun, um den Auftrag zu halten. Und ich habe nur einen Extremfall im Auge gehabt. Es soll ja auch AG mal passieren, daß sie bei den Planungen nicht aufpassen. Und wenn dies öfters passiert und der Mitarbeiter dies ständig ausbaden muß? Warum soll der Mitarbeiter dann nicht mal hinterfragen, ob die Anweisung des AG rechtmäßig ist und insoweit eine Anweisung mißachten, wobei ich voraussetze, daß dadurch der Auftrag nicht gefährdet wird. Im Wachgewerbe sind wir doch nicht beim Bund, wo sowas eine Befehlsverweigerung ist. Und zu der Äusserung eines Vorposters, daß er versuchen werde, solche unangenehmen Mitarbeiter loszuwerden: Mir persönlich sind solche "unangenehmen" Mitarbeiter wichtiger als solche Duckmäuser ohne Rückgrat, die nur auf Befehl oder Anweisung funktionieren. Im Extremfall habe ich jedenfalls bei so einem Duckmäuser nicht die Hoffnung, daß er selbständig handeln kann.


    Nun zu den einzelnen rechtlichen Gesichtspunkten:


    War auf der homepage des Bundesarbeitsgerichtes. Dort ist noch kein neues Urteil in bezug auf Schulungen veröffentlicht worden. Wenn dieses Urteil aber erst vor 2 Wochen verkündet wurde, könnte dies noch erfolgen (haben einen Nachlauf von ca. 4 Wochen, alle Urteile stehen aber auch nicht im Netz). Und Urteile betreffen auch immer nur einen Einzelfall. Wie schon gesagt, es kommt auf die vertragliche und tarifliche Situation des AN an und auch darauf an, zu welcher Schulung er geschickt werden soll. Wenn der AN nur mit dieser Schulung noch bei seinem Auftraggeber eingesetzt werden kann, ist er natürlich aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet, daran teilzunehmen.


    Es gibt auch seit zwei Wochen eine neue EU-Arbeitszeitrichtlinie. Diese ist aber noch nicht ins nationale Recht umgesetzt worden und es ist noch nicht klar, ob und wie sie ins nationale Recht umgesetzt wird. Auf eine nicht umgesetzte EU-Richtlinie kann sich weder der AN noch der AG berufen. Streitig ist insoweit, ob man sich auf so eine Richtlinie berufen kann, wenn die nationale Regierung die Umsetzungsfrist nicht eingehalten hat. Da die Umsetzungsfrist aber noch lange nicht abgelaufen ist, hat diese Frage zur Zeit noch keine Bedeutung. Zur Zeit ist daher für den AN und den AG § 7 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz noch bindend und man sollte hier doch über die geltende Rechtslage und nicht über das Recht de lege ferenda diskutieren.

  • .....ich bevorzuge den mündigen mitarbeiter! der mündige mitarbeiter kennt seine rechte und pflichten und argumentiert. der renitente, "unangenhme" mitarbeiter hat gefährliches halbwissen und stänkert rum bzw. verbreitet unruhe statt zu argumentieren. diesen arbeitnehmer, werde ich in lichtgeschwindigkeit los.


    war zwar nicht mein post...denke aber das es im sinne des autors ist;o)



    ricon

  • Nun denn ricon, wenn du Eigentümer deines Ladens bist, alles kein Problem. Wenn sich vor dem Arbeitsgericht herausstellen sollte, daß deine Kündigung rechtswidrig ist, zahlst du eine Abfindung und bist den Mitarbeiter mit dem "gefährlichen Halbwissen" los. Ungewöhnlich dann nur, daß das Arbeitsgericht auch dieses "gefährliche Halbwissen" gehabt hat. Denn ansonsten müßtest du dann ja keine Abfindung bezahlen. :lol:


    Anders wird dies dann wohl aussehen, wenn du als Vorgesetzter selber knechtest. Denn dann werden deine Eigentümer vielleicht mal fragen, wieso du eigentlich soviele Abfindungen verursachst und dadurch das Unternehmensergebnis drückst. Vielleicht versuchen deine Eigentümer dann, dich ohne Abfindung loszuwerden. :roll:

  • Wachmann


    Die Betonung liegt auf unangenehmen Mitarbeiter loswerden und nicht mit genau der Situation (die du beschreibst) die Kündigung aussprechen. es gibt so viele Möglichkeiten einem AN legal eine Breitseite zu schiessen.


    Daher wie schon am Anfang des Threads angesprochen, der Ton macht die Musik. Reden hilft immer (oder meistens).


    Wir kennen weder die Situation noch die Rahmenbedingungen, heißt reden wir von einer eher seltenen Aktion oder dem Normalfall. Letzteres sollte jeden MA veranlassen sich neu zu orientieren, alles andere läßt sich sicher mit einem klärenden Gespräch aus der Welt schaffen.


    Dazu mu0 dieser Thread aber auch nicht so ausufern.


    Ach und noch etwas, eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung und bei einem normalen Sicherheitsmitarbeiter nicht gerade der tiefe Einschnitt in die Kasse, heißt den "schwierigen" MA ist man los, man reduziert die laufenden Kosten und spart sich späteren Ärger. Denke mal darüber nach, Krawallentlassungen sind nicht gerade selten.



    Gruß WR

  • Werkschutzremmel, kann leider nicht mehr zitieren. Bin voll und ganz der Meinung, dass Reden immer hilft und der Ton die Musik macht.


    Daher, liebe AG, redet doch mit euren AN und versucht doch nicht per ordre mufti einen Dienstplan durchzuboxen und wundert euch dann, daß ihr irgendwann die Retourkutsche bekommt. Irgendwann geht dann nämlich eurer AN zuhause nicht mehr ans Telefon dran und ihr könnt euch nur noch mit der answering machine unterhalten. Sowas wäre doch nicht im Sinne des Auftrages und würde sowohl AG und AN gegebenenfalls nicht dienlich sein.


    Meiner Ansicht nach benötigt auch das Wachgewerbe dringendst den mündigen AN. Wenn ein AN das Gefühl hat, in seinem Unternehmen nur "Arbeitssklave" zu sein, ist dies sicherlich nicht für seine Arbeitsmotivation förderlich.

  • ...well, ich habe noch nie eine abfindung gezahlt. einfach mal genau den post lesen;o)....der gesetzgeber gibt dem ag genug mittel in die hand einen an der nicht passt wieder dem pool der arbeitssuchenden zuzuführen. natürlich findet bevor man diese option zieht, das ein oder andere gespräch statt!


    wichtig: kommunikation! bei der personalauswahl, bei der einstellung und vor allem während der arbeit. dann funzt auch das verhältnis......



    gruss ricon

  • Es ist natürlich schade, wenn man hier immer eine gesetzliche Regelung braucht...


    Eigentlich sollte ja gegenseitiger Respekt und Anstand das Problem von alleine lösen. Firma braucht mich => Ich habe was gut. Ich brauche die Firma => die Firma hat was gut.


    Achja, ich verlange einfach zu viel. :? :(


  • Mal eine ganz andere Frage zum Thema...


    Ich habe solch einen "lidrigen" Arbeitsvertrag bei dem noch nicht mal die monatlichen/ wöchentlichen Arbeitsstunden aufgeführt sind :roll: . Bei Vertragsunterzeichnung hat mir der Bereichsleiter aber zugesichert, daß in 8er- Schichten gefahren und nur ganz selten auf 12er ausgeweitet wird. Bumm, darauf habe ich Riesendepp mich verlassen... Nun will der Bereichsleiter auf 12er hochfahren, da er da angeblich mehr Möglichkeiten habe Ersatz zu finden wenn mal jemand ausfällt... Hahaha, ich lach mich tot - wir haben chronischen Personalmangel (die Leute rennen beim Vorstellungsgespräch schreiend weg wenn sie "12er" hören) und von daher auch keinen Freizeitausgleich :!: Das Arbeitsgesetz wird bei uns seit über 2 Jahren mit den Füssen getreten :!::!::!: Und die Leute, die an diesem Objekt arbeiten, werden aufgrund der wenigen Freizeit nicht selten krank :evil: . Haltet mich von mir aus für ein Weichei, aber mir ist der Stress letzte Woche auch dermassen auf den Magen geschlagen, daß ich nun tatsächlich krankgeschrieben bin :? ; heißt daß Kollegen meinen Dienst übernehmen müssen, dadurch wieder keine Freizeit haben und das Arbeitsgesetz weiterhin getreten wird :evil::evil::evil: . Der BR geht mittlerweile mit dem Bereichsleiter konform und die "Kopfnicker" unter den Kollegen sowieso :evil:


    Was kann ich tun außer zu kündigen??? Habe ich die Möglichkeit mich auf des Bereichsleiters "Ehren"wort zu berufen? Kann da die Gewerkschaft helfen?


    Edit: Ach ja, der Bereichsleiter auf sein "Ehren"wort angesprochen meinte nur, daß ihn diese Belange nicht interessieren!!! :shock: Er will 12er fahren und basta!!! :shock: :(:(


    Edit2: Habe ich vergessen zu erwähnen, daß es in den 12ern bei uns keine Pause gibt :oops: :evil: .


    Traurige, magenverstimmte Grüße,


    Femmefatale

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • hallo femmefatale,



    wer schreibt der bleibt, auch im Arbeitsvertrag. Dein Bereichsleiter handelt nach dem Spruch: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern".


    Such Dir einen anderen Arbeitgeber. Es gibt auch bessserbezahlte Empfangsjobs, bei denen du keine 12 Stunden arbeiten muss und gerade deshalb einen höheren Stundenlohn hast. Mal versuchen.


    Ansonsten alles was man beim Bewerbungsgespräch ausmacht schriftlich in den Arbeitsvertrag, denn nur das zählt.


    Wenn dort keine Mindeststunden stehen, kann er dich nämlich ganz schön nach unten fahren, wenn er das will...


    Bei mir stehen 190 Mindestarbeitsstunden drin. Sind natürlich meist mehr.


    Dass die 12 Stundenschichten nicht jedermanns Sache sind, ist mir klar. Ich kenne das auch, ohne "richtige" Pausen. Mal nebenbei ein Brot essen.


    Habe gottseidank ein Objekt, in dem die Pausen geregelt sind 15-30-15 pro 12 Stunden-Schicht.




    Nicht unterkriegen lassen.



    Gute Besserung




    hmoerser

  • hmoerser


    Danke fürs Mut zusprechen und die Genesungswünsche :D und für die Ratschläge :P .


    Natürlich war ich doof genug mich auf das "Ehrenwort" zu verlassen. Ungerne ginge ich vom Objekt weg, denn das mag ich eigentlich sehr :P . Aber als ich am Freitag zur Arbeit gelaufen bin (etwa 800 m zu Fuß 8) ) und ich nach dem halben Wege die Arbeitsstelle gesehen habe, wäre ich am allerliebsten umgedreht :oops: . Jaja, ich bin weitergelaufen und in die Arbeit gegangen. Aber so kann es wirklich nicht weitergehen... Und es geht nicht nur mir so! Nee, auch andere Kollegen - außer den Kopfnickern versteht sich - würden am liebsten nicht mehr kommen und bewerben sich auf Gedeih und Verderb woanderst. Nur ist es auch nicht sooooo einfach was wenigstens gleichwertig bezahltes zu finden :( .



    @all


    Hat vielleicht jemand einen Arbeitsplatz im Bereich Werk-/ Objektschutz im Umkreis von Karlsruhe/ Ludwigshafen/ Heidelberg für mich ???


    Edit: Erschwerend für mich bei der Jobsuche ist, daß die IHK- Schule zur GSSK letzte Woche angefangen hat und ich je einmal abends die Woche und einmal tagsüber keine Schicht machen kann :? . So`n scheiß - aber ungerne will ich über 1200 Euro in den Sand setzen :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Jeder Mitarbeiter hat das Recht auf planbare Freizeit. Deshalb hat ein Dienstplan auch zwei Wochen vorher auszuhängen... damit der MA seine Freizeit planen kann [PUNKT]
    Ich hatte z.B mal einen Planer, der mich in meiner Freischicht angerufen hat und mir eröffnete das ich meinen Arsch in Auto schwingen soll um einen Sonderdienst zu besetzen. Er drohte mir in einem Nebensatz noch arbeitsrechtliche Konsequenzen an, wenn ich diesen Dienst nicht aufnehmen sollte. Ich hab dem guten Mann verbal den Vogel gezeigt und bin zu Hause geblieben.


    1. bin ich kein Hund der auf Zuruf arbeiten kommt.
    2. macht der Ton die Musik
    3. sind für solche Fälle Zuschläge zu zahlen
    4. plant KEINER, nicht mal meine Frau, meine Freizeit.


    In Notfällen (Krankheit eines Kollegen gehört nur bedingt dazu) komme ich natürlich gerne aber meist werden irgendwelche Planungslöcher gestopft oder übereilig angenommene Aufträge besetzt. Mit anderen Worten wir decken die INKOMPETENZ vieler Einsatzleiter.... nicht mit mir!!


    Im Übrigen muss sich niemand schämen wenn er wirklich krank geworden ist.



    Das Frei wird NICHT vom kranken Kollegen versaut. Der Unternehmer hat mit seiner gewissenhaften und langfristigen Personalplanung dafür zu sorgen, dass solche Sachen nicht passieren... zb. in dem er Springer einsetzt. Also Herr Kollege.... wer ist nun hier die Kollegensau??


    Ich finde es auch immer lustig wie behauptet wird das Aufträge verloren gehen, wenn mal ein Dienst nicht zu 100% besetzt ist. Ich bin jetzt seit 8 (fast 9 Jahren) in der Sicherheit und habe derartiges verhalten eines Kunden noch NIEMALS erlebt. Der Kunde kündigt Aufträge, wenn die Arbeit nicht gemacht wird oder die Mitarbeiter scheiße sind. (Mitarbeiter werden im übrigen Scheiße, wenn man ihnen ständig das Frei wegnimmt oder der EL zu blöd ist ein Loch in den Schnee zu pinkeln).


    Um mal zum Schluss zu kommen. Wenn ihr helfen wollt und an eurem freien Tag arbeiten kommen wollt, dann tut das. Wenn ihr keine Zeit habt oder auch keine Lust, dann lasst euch nicht einschüchtern und bleibt mit eurem Hinter zu Hause. Lasst euch auch nicht von "Kollegen" da reinreden. Wenn ihr krank werdet, dann seid ihr eben krank. Das bedeutet aber nicht das ihr auf eure Rechte als Bürger dieses Landes verzichten müsst. Schämen braucht ihr euch auch nicht. Schämen müssen sie die "Kollegen" und die EL die euch deswegen bestraft, in dem sie euch den freien Tag nicht gönnen.



    [EDIT] Eine Freischicht dauert im Übrigen keine 24 h sondern 35h

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