Dienstplan bindend?

  • Hallo
    mal ne kurze Frage....
    wie sieht es mit dem Dienstplan aus?
    Hier zwei Beispiele:



    Wenn ich heute Dienst habe und mich der Chef einfach noch für heute zu einem Sonderdienst einträgt. (das kann er doch nicht einfach so ohne mich zu fragen. oder?)


    Ich am Anfang des Monats gesagt habe, daß ich an Tag x frei brauche und das wurde auch so eingetragen, dann werde ich zwei wochen vorher krank und Chef ändert den Plan dann einfach und nimmt mir den freien Tag weg (ohne mir Bescheid zu sagen, oder mich zu fragen, ob das ok ist) das darf er doch nicht, oder?


    Der Dienstplan ist doch in gewissenweise bindend, oder?

  • Um da ein Antwort geben zu können, braucht man mehr Infos.


    Ist es bei Euch regelmäßig so, dass kurzfristig freie Tage gestrichen werde?
    Wie wirst du sonst über eine Dienstplanänderung informiert, hast du dich regelmäßig selbst zu informieren usw.?


    Ich habe bei unserem Dienstleister häufiger erlebt, dass Mitarbeiter sich gerne in der Rolle des freien Mitarbeiters sehen. Das heißt sie legen Vorgaben für freie Tage dem EL vor und der soll alles andere drumherum planen. Normalweise bist du verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen deine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf können Überstunden angeordnet werden usw..


    Natürlich kann dann Chef nicht einfach über dich verfügen, aber bei allem macht der Ton die Musik. Vielleicht einfach das Gespräch mit deinem Chef suchen und auf die Art eine Klärung herbeiführen.



    Gruß WR

  • Wie sieht es eigentlich aus, wenn ich an angemeldeten freien Tagen - die auch bewilligt wurden - z.B. Termine für mich geplant habe, die mit Kosten verbunden sind und die ich dann nicht aufgrund von Umdisposition wahrnehmen kann? Gibt es einen Anspruch, dass ich dann solche Kosten erstattet bekomme oder muss man sich hier einfach nur gütlich einigen?

  • Leute redet doch miteinander!
    Nein, der Dienstplan kann jederzeit geändert werden im Rahmen der gültigen Gesetze.
    Klar, wenn man was vor hat. sollte Cheffe sich schon dran halten, aber es geben auch ekelige Engpässe.

  • Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe stehen einem in NRW durchaus festgelegte,freie Tage zu.
    Wenn an einem speziellen Tag vom MA frei beantragt wurde und man im nachhinein an einem solchen Tag zum Dienst gezogen wird, stehen einem 25% Sonderzahlung zu.
    Das beschränkt sich jedoch auf maximal 4 Tage im Monat.
    Muß mal gucken ob ich den genauen Text noch irgendwo finde....gelesen hab ich es in dieser Form auf alle Fälle.Bin nur nicht mehr sicher wo.


    Leider sieht der AG das nicht immer genau so. Wenn z.B. 264 Std gearbeitet werden darf, man aber erst 220 Stunden im Plan hat,ist es leicht für den AG zu sagen, man hätte da kein frei gehabt, sondern man wäre nur noch nicht verplant gewesen. Erst wenn man über den erlaubten Höchststundensatz kommt, gibt es keine Ausrede mehr. Dann müssen die 25% bezahlt werden.Drum wird die überschreitung dieser Grenze bei unserem AG wie die Pest gemieden.
    Dieses gewährleistet natürlich immer noch nicht das man ein Anrecht auf einen bestimmten freien Tag hat-und diesen in jedem Fall auch bekommen muß!


    Urlaub ist natürlich was anderes. Im Urlaub darf man quasi nur rangezogen werden wenn die Firma schon unter Wasser oder in Flammen steht. Sonderaufträge z.B. , muß der Chef ablehnen, bevor er einen MA aus dem Urlaub zurück holt!
    Natürlich sieht die Praxis auch hier wieder anders aus. Erlebe es ja selber in jeder Urlaubsphase. :?

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Trapper,


    laut MTV NRW gibt es


    a) 25% Mehrarbeitszuschlag ab der 265. Monatsarbeitsstunde
    b) 50% Zuschlag für Arbeitsstunden, die an Freischichttagen geleistet werden (Zuschlag entfällt, wenn die Freischicht innerhalb der nächsten 6 Wochen nachgewährt wird)


    Geregelt ist das in §3 MTV NRW.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Wobei man mal definiere was eine Freischicht ist.
    Eine Schicht die ich zufällig frei habe?
    Oder eine Schicht die ich auf speziellen Antrag hin frei habe?
    Im aktuellen Beispiel ist natürlich letzteres gemeint.
    Das mit den 50% kann stimmen-htte nur 25% im Hinterkopf...aber das mit den 6 Wochen höre ich zum ersten mal. Möglich das ich da was älteres im Kopf habe.
    Das hieße aber das ein AG einen MA bei 8 Std. täglich, einen kompletten Monat durch arbeiten lassen könnte. 8 x 31 = 248.
    Das wäre aber heftig.


    Bin mir aber sicher das einem (höchstens) 4 ausgewählte freie Tage pro Monat zustehen,bei denen es Zuschläge gibt,falls man doch arbeiten muß. (rein rechtlich natürlich)

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  • Zitat

    Das mit den 50% kann stimmen-htte nur 25% im Hinterkopf...aber das mit den 6 Wochen höre ich zum ersten mal.


    Steht so im MTV von euch...


    Wann ist frei wirklich eine Freischicht nach MTV? Da bin ich jetzt auch überfragt...
    Bei mir aktuell gibts da keine offene Fragen, da wir einen festen (Jahres)Dienstplan im ebenso festen Schichtrythmus haben. 6 Tage arbeiten, 2 Tage frei - und die sind dann auch Freischicht...
    Bei einer meiner alten Arbeitsstellen waren die Freischichten mit "frei" im Dienstplan verzeichnet...


    Zitat

    Bin mir aber sicher das einem (höchstens) 4 ausgewählte freie Tage pro Monat zustehen,bei denen es Zuschläge gibt,falls man doch arbeiten muß. (rein rechtlich natürlich)


    Dazu sagt euer MTV nix...

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  • Hallo,


    Zitat


    Wann ist frei wirklich eine Freischicht nach MTV?.........


    Pro Arbeitswoche muß mindenstens 1 Freier Tag (mit mindestens 24 Stunden zusammen hängender Freizeit) gewährt werden.......
    Das gilt für "Normale" 8-Stunden Schichten.....bei 12er-Schichten wird es schon komplizierter...da hier der 6-Wochen Zeitraum zählt.......


    Das erst einmal zu den Rahmenbedingungen .......


    als nächstes....

    Zitat


    Wobei man mal definiere was eine Freischicht ist.
    Eine Schicht die ich zufällig frei habe?
    Oder eine Schicht die ich auf speziellen Antrag hin frei habe


    Idealerweise (und für das Sicherheitsunternehmen auch am effektivstens..... 8) ) sollte es sich um "Geplante Freischichten" handeln....
    entweder nach einem festen Muster,wie zum:
    - N N N N F F T T T T F F N N N N F F und dann wieder vom Anfang
    oder nach
    - einer Liste


    wobei die erste Variante die bessere ist....da kann sich nämlich jeder drauf einstellen.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Können wir mal zur Ausgangsfrage zurück?


    Der Jung ist krank... geworden gemeldet... geschwindelt... was auch immer
    ER VERSAUT DAMIT IN JEDEM FALL ANDEREN KOLLEGEN, GEWOLLT ODER UNGEWOLLT DAS FREI!


    Da ist es doch wohl legitim, das die "Masse" gegen den "Einzelnen" zurückschlägt und er dann zurückstecken muß!


    Was für Kollegenschweine haben wir hier ?????


    ps: sorry für das Gebrülle, aber da platzt mir was...

  • ich wollts nicht sagen, faultier, dachte aber das Gleiche...
    ...hab mich absichtlich nur zu Fakten geäussert

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  • @
    Sorry...
    Nö!
    Klartext!


    Am Ende wird 'nem Familienvater von 'nem Discojunki wieder das einzig freie WE vergeigt...
    (PS: habe jetzt zB acht (8) Schichten am Stück, weil mal wieder ein "20-jähriger" kränkelt...)
    No Merci

  • Ok macht mal langsam..... *dukommsthiernetrein*


    das war eine Frage, die rein theoretisch war.


    Vielleicht hätte ich das ein bisschen anders fomuliern sollen, daß es besser zu verstehen ist.


    Chef sagt Anfang des Monats muss der Mitarbeiter seine freien Tage (in denen er etwas wichtiges vor hat) angeben,das tut der Mitarbeiter auch.
    Dann wird der Mitarbeiter (wirklich) krank.
    Mitarbeiter kommt dann wieder und sieht, daß die freien Tage einfach weggenommen wurden.


    Sind denn die freien Tage einfach wieder so wegzunehmen, denn der Mitarbeiter hat sich ja schon was vor genommen, da er mit den freien Tagen fest geplant hat.


    Denn die Frage (die nichts mit Beispiel oben zu tun hat):


    Wenn Mitarbeiter heute Dienst von 8 - 16 Uhr hat (laut Dienstplan) und ihm wird dann im Laufe des Tages einfach mitgeteilt, daß er nach 16 Uhr noch einen Dienst draufgepackt bekommt, dann ist das doch nicht ok, oder?
    Zumindest müßte Chef doch fragen, ob es ok ist, wenn Mitarbeiter länger bleiben soll.


    Es geht in den Beispielen nicht ums arbeiten selber.....es geht um den Punkt: "Chef muss doch wenigsten fragen, ob das ok geht und nicht einfach nur eintragen und "jetzt friss und stirb".


    :roll:

  • Der Chef kann das ohne weiteres Anordnen wenn die Situation es erfordert.-Zumal es sich nur um eine Schicht handelt.
    Das unterscheidet Chef eben vom Wachtelmann.


    Es ist allerdings eine Frage des Anstandes mal vorher zu fragen! Wenn Chef aber schon weiß das die Antwort eh immer "Nein!" lautet,dann wird er sich die Frage wohl direkt sparen. Logisch,oder?


    Ich muß nun auch auf nen 3 tägigen Lehrgang,obwohl ich frei haben sollte. Da wurde ich auch nicht gefragt ob mir das denn genehm wäre. Allerdings wurde es mir höflich aber bestimmt vorab mitgeteilt. :?


    Wer Probleme hat Anweisungen entgegen zu nehmen,wird sich wohl oder übel selbstständig machen müssen!


    Wir sind zum arbeiten angestellt...nicht zur erholung. Nicht vergessen!


    Hatte in den letzten 16 Tagen nur 2 Tage frei ansonsten 12std Schichten. An einem von den freien Tagen mußte ich auch noch zum Quartalsschießen. Das kommt halt immer mal wieder vor,zumal die Urlaubszeit herran rückt.
    Da hilft auch kein heulen.


    Fazit ist aber, wenn dein Chef weiß, das du durchaus gewillt bist auch mal einzuspringen, dann wird er dich schon vorab fragen. Wenn du ehr zum Nein sagen neigst und nur auf deine Rechte bestehst, dann muß er in Notsituationen eben auch mal ein Arsch sein und über deinen Kopf hinweg bestimmen.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


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  • Zitat von Trapper

    Wer Probleme hat Anweisungen entgegen zu nehmen,wird sich wohl oder übel selbstständig machen müssen!


    Natürlich wird jeder an seinem freien Tag für einen guten Kollegen einspringen!


    Aber wenn ich jetzt für einen nicht so guten Kollegen einspringen soll oder wegen eines Fehlers des Arbeitgebers einspringen soll und an diesem Tag partout keine Zeit habe, so würde ich mich dann doch fragen, ob die Anweisung des AG überhaupt rechmäßig ist. Spontan würde mir da beispielsweise § 7 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz einfallen (habe ich überhaupt schriftlich zugestimmt, über 48 Stunden in der Woche zu arbeiten, dies vergessen sehr viele AG, sich dies schriftlich geben zu lassen) oder bin ich überhaupt per Arbeitsvertrag, Tarifvertrag verpflichtet, an diesem Lehrgang teilzunehmen.


    Wenn aufgrund dieser Prüfung feststehen würde, daß die Anweisung des AG nicht rechtmäßig ist und ich aufgrund fester Termine absolut keine Zeit hätte, an diesem Tag zu arbeiten, so würde ich den Dienst verweigern.


    Apropos § 7 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz: Auch wenn die Tarifverträge erlauben, daß man bis zu 264 Stunden im Monat arbeiten darf, so ist dennoch vorher § 7 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz zu beachten. Denn diese Vorschrift beruht auf einer Arbeitszeitrichtlinie der EU und steht in der Normenpyramide über den Tarifvertägen. Und wenn man keine schriftliche Zustimmung über die 48 Stunden in der Woche abgibt, so darf einen der AG auch nicht benachteiligen (einfach mal § 7 Abs. 7 Arbeitszeitgesetz durchlesen).


    Zu Lehrgängen und Schulungen: Wenn es dafür keine Bestimmung im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag gibt, hat der AG Probleme, solche Maßnahmen rechtmäßig anzuweisen.

  • Jetzt mal im ernst Wachmann99.


    Willst Du Krieg mit deinem AG? Verweigerst die Arbeit? Gehst vor Gericht? Oder lässt Deinen AG hängen und einen Auftrag platzen? Ich frage mich was Du hören willst? Von uns? Die Welt ist nicht gerecht... nicht alle AG werden Deinen Einsatz würdigen bzw. die Blaumacher bestrafen... Auf den Plänen die ich geschrieben hatte stand: Unter Vorbehalt. Wenn jemand ausfiel musste ich dann abwegen wer Dienst macht... wenn kurzfristig und echte Not wurde verpflichtet....

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Zitat von rescue


    Willst Du Krieg mit deinem AG?


    Entschuldigung rescue, wir befinden uns doch nicht in einem Krieg, sondern in einem Arbeitsverhältnis. Und jeder Fall ist anders (beispielsweise, daß deine Dienstpläne den Hinweis hatten "unter Vorbehalt").


    Aber gesetzt den Fall, ich habe einen freien Tag angemeldet und dieser wurde auch berücksichtigt. Und habe auf diesen Tag einen wichtigen Termin gesetzt. Und nun weist der AG mich an, an diesem freien Tag an einer Schulung teilzunehmen, welche auch an einem anderen Tag durchgeführt werden könnte und was er auch schon monatelang vorher wußte. Und begründet dies mit Anweisung. Da habe ich als AN dann die Möglichkeit, die Faust in der Tasche zu ballen und die Anweisung zu befolgen oder aber zu fragen, ob diese Anweisung rechtmäßig ist.


    Und was will denn der AG dann machen, wenn ich laut Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht verpflichtet bin, an Schulungen teilzunehmen. Abmahnen? Kündigen? Jeder Arbeitsrichter würde sich über so eine Abmahnung oder Kündigung totlachen. Denn die einzige Grundlage für diese Anweisung wäre eigentlich dann nur die arbeitsrechtliche Treuepflicht von mir gegenüber dem AG, ein sehr schwammiger Begriff. Gegen die Rechtmäßigkeit der Anweisung würde dann die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht des AG gegenüber mir sprechen, auch meine privaten Interessen zu berücksichtigen. Oder sind wir etwa Arbeitssklaven und müssen jederzeit zur Verfügung stehen? Habe gedacht, daß wir diese Zustände schon vor Jahrhunderten hinter uns gelassen haben.

  • Zitat von Wachmann99


    Oder sind wir etwa Arbeitssklaven und müssen jederzeit zur Verfügung stehen?


    Im Wachdienst? Öhm..... ja!

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    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

  • Wachmann99


    Und hast die Nummer schon Mal durchgezogen???????


    Schreiben kann man viel, aber in Zeiten der hohen Arbeitslosigkeit und der schnellen Austauschbarkeit ist Deine Ansage ganz sicher kein praktischer Tipp, oder??



    Gruß WR

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