Disput wegen Rauchmeldern

  • Hallo, vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.Ich habe einen kleinen Disput mit meinem Vermieter, ich kenne leider nicht genau die Gesetzesgrundlage.Das macht mir die Diskussion etwas schwer, ich bin der Meinung dass er dazu verpflichtet ist sich um die Rauchmelder und ihren Zustand zu kümmern.Die alten Rauchmelder wollte ich weil sie nicht mehr funktionieren gegen neuwertige ersetzen, ich wollte sie sogar selber bezahlen.Ich wollte sogar ganz simple verwenden, wie, die jedoch alle Standards erfüllen so wie die FireAngel die ich hier entdeckt habe.Das Problem besteht jetzt darin das er sich dann nicht um die Instandhaltung etc. kümmern möchte wenn ich die neuen Installiere. Also die Wartung via Firma möchte er dann nicht übernehmen, das allerding hat er bei den alten getan. Ich weiß es gibt ein Gesetz wegen Rauchmelder ich hab dieses auch schon gegoogelt aber nichts wirklich Relevantes und Aussagekräftiges dazu gefunden. Vielleicht kennt sich ja jemand aus, wie sich das verhält wenn er zuvor die Wartungskosten übernommen hat und nun bei dem von mir beschriebenen Sachverhalt dies nicht mehr machen will. Es geht mir rein um das Prinzip

  • Der Link von siegfried ist ja schon recht aussagekräftig.
    Ich habe den noch gefunden:


    Aus den Bundesländern - Rauchmelder retten Leben


    Tipp: Die jeweiligen Landesbauordnungen bestimmen in den einzelnen Bundesländern wer zuständig für Einbau und Wartung ist.
    Das ist deine Rechtsgrundlage.
    Allerdings müsstest du mal prüfen ob das in deinem Bundesland eine Owi ist oder evtl. schon einen Straftatbestand erfüllt wenn dein Vermieter seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
    Vielleicht kann da das Ordnungsamt deiner Heimatgemeinde/Stadt wie auch immer weiter helfen.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • Ich hab das Anliegen so verstanden, dass der TE selbstständig einen Rauchmelder einbauen möchte und der Vermieter die Kosten für Wartung etc übernehmen soll.


    Das wird so nicht funktionieren. Der Vermieter bestimmt das Modell und lässt es einbauen. Dafür übernimmt er auch die Wartungskosten etc.


    Nutzt du im Dienst nicht dienstlich gelieferte Sachen, wird sich die Versicherung auch quer stellen.

  • Das wird so nicht funktionieren. Der Vermieter bestimmt das Modell und lässt es einbauen. Dafür übernimmt er auch die Wartungskosten etc.


    Das ist so nicht ganz richtig. In Niedersachsen ist es zum Beispiel anders geregelt. Da regelt der Besitzer den Einbau und der Mieter übernimmt die Wartung.
    Interessant wäre in welchem Bundesland der Autor wohnt. Hinfällig ist die ganze Diskussion wenn er in Berlin, Brandenburg oder Sachsen wohnt. Da gibt es keine Brandmelderpflicht für Privaträume.
    Letztendlich kann er da trotzdem welche einbauen, er muss sie nur selber warten.



    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

  • In Niedersachsen ist es zum Beispiel anders geregelt. Da regelt der Besitzer den Einbau und der Mieter übernimmt die Wartung.


    :-P Bei mir läuft das über den Vermieter, der wiederum Techem für Einbau und Wartung beauftragt hat. Der ganze Spaß wird dann auf die Nebenkosten umgeschlagen...

    In meiner physisch, soziologischen Konstellation manifestiert sich die absolute Dominanz positiver Impressionen meines Individiums

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