Haarstäubende Zustände beim Befüllen der Geldautomaten

  • Ich brauche mal eure Stellungnahme


    Ich bin in einem Objekt tätig in dem sich mehrere Geldautomaten befinden.Das Erdgeschoss dieses Objektes ist ein öffentlich zugänglicher Raum.
    Die Geldautomaten befinden sich in einem ca. 25 qm großen abgetrennten Raum, der verschließbar ist und zudem noch automatisch zuziehbare
    Sichtschutzvorhänge besitzt.


    Solange die Firma Brinks die Automaten bestückte, lief das zum überwiegenden Teil immer problemlos und vernünftig ab.
    Die Kollegen holten sich bei uns die Schlüssel für den Raum und die Bedienung für die Sichtschutzvorhänge, schlossen sich ein und machten Ihren Job.


    Vor einiger Zeit hat Brinks ja sein Deutschlandgeschäft aufgegeben und verkauft.


    Seitdem spielen sich haarsträubende Szenen ab, wenn die „Rambos“ anrücken. Neuerdings fahren
    sie mit Ihren Geldtransportern sogar auf dem Bürgersteig direkt vor den Haupteingang, der zudem noch Fluchtweg ist.
    Das weitere Bestücken der Automaten läuft dann in der Regel bei vollem Publikumsverkehr ab. Gerade vorgestern, spielte sich
    eine Szene ab (nicht zum ersten Mal), die mich dann veranlasste dies zu dokumentieren und die Bilder an den
    Auftraggeber weiterzuleiten.


    5 Kunden drängten sich in dem ja nicht allzu großen Raum Rambo 1 kniete vor dem Geldautomaten mit dem Hintern zu den Kunden.
    Rambo 2 war eifrig am telefonieren und schaute dabei auf irgendwelche Zettel. Der Wagen war so eng vor dem Haupteingang (auch Fluchtweg) auf
    dem Bürgersteig geparkt, das kaum noch jemand durchkam.


    Ich ging dann zu den Typen hin und fragte aus welchen Rechtsgrund sie auf dem Bürgersteig stehen (Parkplätze waren genügend vorhanden) und ob sie nicht mal
    die vorhandenen Sicherungseinrichtungen nutzen wollten.


    Kommentar: Das ginge mich überhaupt nichts an und ich solle mich von dannen scheren.


    Hab ich dann auch gemacht und die Dokumentation weitergeleitet.


    Die Durchführungsanweisung zu § 25 der BGV C7 beschreibt zwar dieses Szenario:

    Zitat

    Die Forderungen für die Sicherung von Geldtransporten nach Absatz 1 gelten auch für Transporttätigkeiten, bei denen für Täter die
    Möglichkeit s direkten Zugriffs auf Geldbestände oder Wertbehältnisse besteht, z. B. Bei...


    weiter:



    Eine zwingende Vorschrift kann ich jedoch daraus nicht ableiten.


    Unser Objekt liegt in einer Gegend, wo sich auch ziemlich viel „Volk“ umhertreibt. Daher fordert dieses Verhalten geradezu dazu
    heraus, das irgendwann mal etwas passiert.
    Keiner von uns möchte gerade dann Dienst haben.


    Die Fluchtmöglichkeiten aus unserem Objekt sind geradezu ideal. Der Fahrer, der im Wagen wartet würde zudem von alledem nichts mitkriegen.


    Meine Frage: ist die BGV auch soweit verbindlich, dass sie das WTU zwingt, bereitgestellte Sicherungsmöglichkeiten anzuwenden, oder ist die
    Anwendung zwar wünschenswert aber nicht zwingend.


    Gibt es eventuell andere Vorschriften /Richtlinien um die Anwendung der Sicherungsmöglichkeiten durchzusetzen ?

    Es geht nicht mehr einfach um das Phänomen der Ausbeutung und der Unterdrückung, sondern um etwas Neues:
    Mit der Ausschließung ist die Zugehörigkeit zu der Gesellschaft, in der man lebt,an ihrer Wurzel getroffen,denn durch sie befindet man sich nicht in der Unterschicht, am Rande oder gehört zu den Machtlosen,sondern man steht draußen.


    Papst Franziskus

  • Dienstleister und Auftraggeber haben die auszuführenden Tätigkeiten in einer objektspezifischen Dienstanweisung zu reglementieren.
    Inhalte können z.B. sein, dass bei Tätigkeiten an den Automaten generell der Sichtschutz aktiv sein muss und dann erst mit der Arbeit begonnen werden darf.


    Mal abgesehn davon, dass das Parken mit einem Fahrzeug ohne Sonder- oder Wegerechte im öffentlichen Verkehrsraum auf dem Bürgersteig eh untersagt ist würde sich auch der genaue Abstellort des Einsatzfahrzeuges prima in der Dienstanweisung definieren lassen.


    Das unterscheidet leider qualitative Anbieter von den üblichen "ja, ja wir machen das schon"- Unternehmen.


    Eine Anmerkung kann ich mir dennoch nicht verkneifen: Solange du kein Vorgesetzter der Geldboten bist oder im direkten Auftrag des Auftraggebers an sie heran trittst ist eine gezielte Ansprache und der Hinweis auf ein vermeidliches Fehlverhalten fehl am Platze.
    In den meisten Fällen trifft am wenigsten die Mitarbeiter eine Schuld sondern die Unternehmensorganisation.

  • Erstmal vielen Dank für eure Kommentare. Ich will mal präzisieren:


    Wir sind in diesem Objekt sowohl mit den Empfangs- als auch den Sicherheitsdienst beauftragt.
    Die „territoriale Lage“ des GA-Raums ist etwas verzwickt, wie das heute so ist:


    Der Raum „an sich“gehört unserem Auftraggeber, die Automaten aber einem Dienstleister, der wiederum die
    „Pflege“ seiner Automaten an ein WTU vergeben hat.


    In unserer Dienstanweisung haben wir ziemlich weitreichende Befugnisse zweckmäßig einzuschreiten, wenn die Sicherheit
    des Objektes oder anderer Personen gefährdet ist. Ausdrücklich erwähnt ist dabei der Verstoß gegen eine BGV.


    Aus meiner Sicht ist dies hier aus zwei Gründen der Fall gewesen.


    1) Verstoß gegen die Sicherheit des Objektes, weil der Hauptausgang und Fluchtweg blockiert wurde.


    2) Der Verstoß gegen die BGV C7 § 25:


    (gekürztes Zitat) :




    Das oben beschriebene Verhalten der WTU-Mitarbeiter gefährdet ja nicht nur sie und das Geld der Bank
    sondern zumindest sämtliche Personen, die sich im nahen Umkreis befinden.


    Von daher glaube ich, allemal das Recht gehabt zu haben auf die oben genannten
    Verstöße hinzuweisen.


    Ich möchte sogar noch weitergehen (ungeklärter Standpunkt):


    Ich hätte sogar das Recht gehabt, die Kunden zu bitten, sich aus dem Geldautomaten-Raum
    während der Befüllung zu entfernen, den Raum zu verschließen und den Sichtschutz zuzumachen.


    Der Verweis auf eine Dienstanweisung kann doch wohl nicht die Vorschriften der BGV brechen.


    Im Übrigen haben wir eine Foto-Dokumentation an unseren Auftraggeber weitergeleitet,
    der auch schon entsprechende Schritte unternommen hat, und sich in seinem Schreiben
    an die verantwortlichen Stellen ausdrücklich für das Verhalten des Sicherheitsdienstes bedankt hat.

    Es geht nicht mehr einfach um das Phänomen der Ausbeutung und der Unterdrückung, sondern um etwas Neues:
    Mit der Ausschließung ist die Zugehörigkeit zu der Gesellschaft, in der man lebt,an ihrer Wurzel getroffen,denn durch sie befindet man sich nicht in der Unterschicht, am Rande oder gehört zu den Machtlosen,sondern man steht draußen.


    Papst Franziskus

  • "Fluchtweg durch Gwt blockiert" würde ich den Auftraggeber melden und das wars. Ob dieser nun darauf reagiert oder nicht würde mir Banane sein gemeldet ist es und gut.

  • Also ich könnte das nicht, bei nem Geldtransport zu arbeiten. Das wäre mir zu gefährlich. Ich würde dann doch lieber beim Objektschutz oder nem Fussballspiel arbeiten wenn es denn mal so weit ist.

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