Dienstfreitage werden vom Einsatzleiter festgelegt

  • da wir zur Zeit einen kleinen Personalüberhang haben werden die Dienstfreitage willkürlich vom Einsatzleiter festgelegt,uns wurde bei der Einstellung in der Firma versprochen das wir die Dienstfreitage zusammenhängend erhalten,da wir alle Pendler sind und sich eine Heimfahrt für uns rentabel sein soll.
    Versprochen wurde uns alle 14 Tage wir halten den Zeitraum schon auf 3 Wochen um anderen Kollegen auch ein mögliches frei zu ermöglichen zur Zeit sind es aber meist 4 Wochen und mehr und jetzt geht es noch los das die Freitage mitten in die Woche verlegt werden und dann immer nur ein Tag so das sich für uns eine Heimreise nicht rechnet (ca. 660 km hin und zurück).Welch Möglichkeiten habe ich um dagegen vorzugehen?Meine durch Arbeitszeit beträgt ca.10.75 Stunden was auch wieder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt wie viele andere Sachverhalte (keine Feiertagsbezahlung, Urlaubsregelung uns wird z.b. wenn wir von Montag bis Sonnabend Urlaub machen automatisch der Sonntag als Urlaubstag dazu gezählt)


    Wer kann mir Helfen dagegen etwas zu unternehmen? bitte nur sachliche Hinweise leere fruchtlose Diskussionen erlebe ich genug im Kollegenkreis für sachliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Es kann nur gewarnt werden vor Firmen die den Ruf des Sicherheitsgewerbes kaputt machen.

  • Es ist für mich nichts neues was Ihr da schreibt Reglung der Freitage wurde beim Einstellungsgepräch zugesagt, werden aber nicht eingehalten , Feiertags Bezahlung Zitat " ich weiß das ich die Feiertage bezahlen muss aber es ist kein Geld da oder ich muss mit Einmann Fahrzeugen Personal einsparen" seit dem verhalten sich die Kollegen sehr ruhig.Ich kämpfe schon die ganze Zeit gegen " Windmühlen" und bin der böse Bube weil die Kollegen nicht begreifen das ich nur etwas tun will das auch bei uns die primitivsten gesetzlichen Reglungen eingehalten werden. warte auf weitere Antworten

    Es kann nur gewarnt werden vor Firmen die den Ruf des Sicherheitsgewerbes kaputt machen.

  • Zitat

    Reglung der Freitage wurde beim Einstellungsgepräch zugesagt,


    ok, dann mal Butter bei die Fische... zugesagt bedeutet mündlich? Schriftlich wurde nichts fixiert?


    Nenn mal bitte noch das Bundesland, von dem wir sprechen... welcher Tarifvertrag gilt für dich?


    Zum Thema Urlaub: Wieviele Tage hast du da überhaupt?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • lord


    Wenn ich das richtig interpretiere, stehst du mit deiner Meinung in deiner Firma ziemlich allein da. Wie groß ist das Unternehmen und hast du die reelle Chance einige Leute auf deine Seite zu ziehen?


    Gruß WR

  • Ach ja, die mündlichen Zusagen beim Einstellungsgespräch. Lord, schau doch mal in deinen Arbeitsvertrag und gucke, ob sich dort dieser Satz befindet:


    Zitat

    Mündliche Nebenabreden sind nichtig.


    Dies ist eigentlich ein Standardsatz in jedem Arbeitsvertrag. Daher würde ich nie auf diese mündlichen Zusagen vertrauen. Man kann dann eigentlich nur auf das Wohlwollen des Zusagenden vertrauen, daß er sich an sein Versprechen auch hält.

  • Hallo,


    will mal meine Meinung dazu schreiben:



    1. Freitageregelung plant der Einsatzleiter/Objektleiter. Wenn er nicht will, kann man ihm erstmal nicht an.


    2. Urlaubsregelung: ist bei uns genauso. Ist aber zulässig, wenn auch am Wochenende gearbeitet wird. Deshalb haben
    wir im Bewachungsgewerbe auch 32 Tarifliche Urlaubstage (Bayern). Ich habe schon 38 durch meine Betriebsjahre.
    Und das heisst eben auch 38 bezahlte Tage.
    Wenn man nur bis Mo-Fr. arbeitet könnte der Arbeitgeber auch eine Regelung anwenden mit 5 oder 6 Tagen Urlaub für
    eine Woche, aber dann hätte man auch weniger Gesamturlaubstage (wird für Gehaltsempfänger angewandt).
    Und bei 7 Tage Urlaub pro Woche erhöht sich das Gesamtbrutto schneller, das dann für die nächste Urlaubsberechnung
    herangezogen wird.


    3. Zuschläge für Feiertage. Könnte mir schon vorstellen, daß hier nicht nach Tarif gezahlt wird. Kenne ich von vielen
    Ostsicherheitsfirmen, die im Westen tätig sind. Die zahlen oft unter Westtarif des Bundeslandes in dem sie tätig sind
    und auch weniger oder keine Zuschläge.
    Wie die Kollegen schon sagten: Prüfen und den Arbeitgeber wechseln. Sicherheitsleute sind momentan gesucht, wegen der guten Wirtschaftslage.


    Gruß


    hmoerser

  • Ich werde versuchen alle eure Fragen zu beantworten.


    1.das Bundesland ist Bayern, es wird Bayerntarif gezahlt


    2.die Firma besitzt mehere Standorte in verschiedenen Bundesländern


    3. Stehe im Ernstfall so ziemlich alleine da, Diskussionen werden nur beim Feierabendbier geführt was man unternehmen muss, wenn es darauf ankommen ziehen sie fast alle den Kopf ein und erfinden irgend welche Gründe warum sie nicht mitziehen. Dadurch spitzte sich meine Situation so zu ds es zu Mobbingversuchen kam und erst mit einer Klagedrohung wegen Mobbings wieder zu einen ruhigen Arbeitsklima für mich kam.


    4. Es wird nur von Montag bis Sonnabend gearbeitet


    5. Freitagsregelung war Bedingung das wir den Arbeitsvertrag unterschreiben,es gibt 6 Zeugen dafür


    so ich hoffe erstmal eure Fragen beantwortet zuhaben und hoffe das die Disskusion weitergeht zumal ich weis das unser Standortleiter sich auch in diesen Forum bewegt.


    thx für eure bisherigen Antworten

    Es kann nur gewarnt werden vor Firmen die den Ruf des Sicherheitsgewerbes kaputt machen.

  • Zitat von lord

    5. Freitagsregelung war Bedingung das wir den Arbeitsvertrag unterschreiben,es gibt 6 Zeugen dafür


    Wenn die dort auch unter Brot stehen... würde ich sie vergessen als Zeugen... da kannst Du denen noch nicht mal böse sein.
    Darf ich fragen was Dich dort hält??

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Hallo Lord,


    nunja mal ganz persönlich gesagt ( geflüster ), wenn zu Hause Familie auf dich wartet, schau das die dich rauswerfen oder kündige. Alleine Mitarbeiter über 300 KM von der Heimat unterzubringen finde ich schon krass. o.k. für Junggesellen finde ich das nicht ganz so krass.


    So nun zum rechtlichen !!!!


    So wie ich das sehe, wird bei euch gegen fast das komplett ArbeitszeitGesetz verstoßen!!!


    § AzG Arbeitszeit der Arbeitnehmer
    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden
    nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert
    werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder
    innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich
    nicht überschritten werden.


    § 6
    Nacht- und Schichtarbeit
    (1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach
    den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die
    menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
    (2) Die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer darf acht
    Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur
    verlängert werden, wenn abweichend von § 3 innerhalb von einem
    Kalendermonat oder innerhalb von vier Wochen im Durchschnitt
    acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Für Zeiträume,
    in denen Nachtarbeitnehmer im Sinne des § 2 Abs. 5 Nr. 2 nicht zur
    Nachtarbeit herangezogen werden, findet § 3 Satz 2 Anwendung.


    § 11
    Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
    (1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei
    bleiben.
    (2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§
    3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonnund
    Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 7 bestimmten
    Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten
    werden.
    (3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen
    sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag
    einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu
    gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag
    fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag
    haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden
    Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
    (4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag
    des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung
    mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische
    oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.


    Könnte noch Stundenlang so weiter machen. aber



    doch eine Frage habe ich noch !!


    Habt Ihr einen Betriebsrat ???

    Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.

  • @ulu...


    Zitat

    So wie ich das sehe, wird bei euch gegen fast das komplett ArbeitszeitGesetz verstoßen!!!


    Nicht nur das im ArbZG lesen, was einem genehm ist. Auch mal etwas weiterlesen... das Gesetz lässt Ausnahmen zu... insbesondere zur täglichen Arbeitszeit über 10h...

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  • Richtig, als ausnahme !!!!!


    Wenn inerhalb von 24 Wochen eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden im Duchschitt erreicht wird!


    Solange du dem Anderen sein Anderssein nicht verzeihen kannst, bist du noch weit ab vom Wege der Weisheit.

  • wenn ich hier so lese(bis auf wenige ausnahmen auf mod seite) sehe ich mich bestätigt. ich sage in sämtliche unterrichten, dass sich die damen und herren arbeitnehmer bitte das arbeitsgesetz besorgen und vor allem GRÜNDLICH lesen sollen.


    leider ist es anscheinend so, dass das wort gründlich wohl sehr viel raum für spekulationen und definitionswirrwar zulässt.


    wir haben entscheidungsfreiheit, was die wahl des arbeitsplatzes so wie des arbeitsortes angeht. es ist unerheblich, ob man jungeselle, verheiratet oder was auch immer ist. jeder hat für sich entschieden!


    natürlich ird man als arbeitgeber oder schichtleiter oder objektleiter versuchen die wünsche der arbeitnehmer/untergebenen zu berücksichtigen-----wenn es denn geht-----!


    mag hart kingen, aber die betroffenen haben die möglichkeit ihre arbeitskraft einem anderen arbeitgeber anzubieten welcher in der jetzigen wohnortnähe befindlich ist. sollte dies nicht möglich sein....sorry, aber RECHTLICH sieht es sehr schlecht aus...selbst mit sechs zeugen......siehe absatz eins.



    gruss ricon

  • Zitat von lord

    1.das Bundesland ist Bayern, es wird Bayerntarif gezahlt


    Ich habe den entsprechenden (Mantel)Tarifvertrag leider nicht vorliegen... sonst hätte ich da mal noch schauen können, welche Regelungen zur Freizeit und Urlaub evtl. drin stehen.


    Im Bundesmantel ist vorgesehen, dass wöchentlich eine arbeitsfreie Zeit von 35 zusammenhängenden Stunden zu gewähren ist. Das Problem hier ist allerdings, dass der Bundesmantel nicht allgemeinverbindlich ist... es müssten folglich beide Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) Mitglied der jeweiligen Tarifpartei (BDWS auf Arbeitgeberseite, ver.di auf Arbeitnehmerseite) sein, damit Tarifgebundenheit vorhanden ist. Ist nur einer der beiden nicht Mitglied in der jeweiligen Organisation, muss nicht nach dem Bundesmantel gehandelt werden.


    Zitat von lord

    5. Freitagsregelung war Bedingung das wir den Arbeitsvertrag unterschreiben,es gibt 6 Zeugen dafür


    Zeugen sind zwar gut, aber in aller Regel nicht ausreichend... mündliche Absprachen sind schriftlich zu fixieren. Steht in so gut wie jedem Arbeitsvertrag.
    Wenn es Bedingung war, den Arbeitsvertrag zu unterschreiben, warum wurde das dann nicht in den Vertrag mit aufgenommen?



    Und zum Thema Arbeitszeit... wie gesagt, es ist zulässig, über 10h täglich zu arbeiten.

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  • nur noch ein paar Antworten zu euren Fragen


    1. die Arbeit macht mir trotz aller Dinge die bei uns ablaufen immer noch Spass und wie schon gesagt mir geht es darum das in meinen Interesse und den der Kollegen die primitivsten Rechtsvorschriften und Gesetze eingehalten werden, wir sind immer noch Menschen und keine Sklaven der Arbeitgeber.


    2. ein Betriebsrat würde an dieser Situation etwas ändern, aber leider können sich die Kollegen nicht durchringen einen zu wählen.


    3. die Mitgliedschaft beider Seiten wäre in Sachen Bundesmanteltarifvertrag gegeben



    und nun zu ricon Du hast geschrieben


    wenn ich hier so lese(bis auf wenige ausnahmen auf mod seite) sehe ich mich bestätigt. ich sage in sämtliche unterrichten, dass sich die damen und herren arbeitnehmer bitte das arbeitsgesetz besorgen und vor allem GRÜNDLICH lesen sollen.


    dazu muss ich Dir folgendes sagen ich habe diese Gesetze sehr gründlich gelesen und während meiner Ausbildung auch einen sehr guter Lehrer gehabt der uns die Feinheiten der Gesetze näher gebracht hat, ich kenne auch alle die hier gebrachten Gesetzestexte aber manchmal ist das anwenden von Gesetzen zur
    unrechten Zeit für die Kollegen noch schädlicher als wenn man auf einen besseren Zeitpunkt wartet.


    und mit der freien Arbeitsplatzwahl da hast Du vielleicht übersehen das es auch wirtschaftliche Zwänge gibt, schließlich muss man seine Familie ernähren können, aber vielleicht gehörst Du ja noch zu der jüngeren Generation und musst Deine Erfahrungen noch sammeln.


    ich würde mich über eine weitere Beiträge freuen

    Es kann nur gewarnt werden vor Firmen die den Ruf des Sicherheitsgewerbes kaputt machen.

  • Zitat

    3. die Mitgliedschaft beider Seiten wäre in Sachen Bundesmanteltarifvertrag gegeben


    Sind wirklich alle in Frage kommenden Arbeitnehmer Mitglied bei ver.di? Nur die haben tatsächlich Anspruch auf Behandlung nach dem Tarifvertrag...




    Zitat von lord

    ich habe diese Gesetze sehr gründlich gelesen und während meiner Ausbildung auch einen sehr guter Lehrer gehabt der die feinheiten der Gesetze näher gebracht hat, ich kenne auch alle die hier gebrachten Gesetzestexte


    Sorry.
    Offensichtlich hast du das ArbZG weder gründlich gelesen, noch hat dir dein Lehrer die Feinheiten dieses Gesetzes bestens rübergebracht, noch scheinst du den Gesetzestext tatsächlich zu kennen...


    ...denn sonst wäre das hier

    Zitat

    Meine durch Arbeitszeit beträgt ca.10.75 Stunden was auch wieder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt


    nicht gekommen...


    §7 ArbZG lässt unter beschriebenen Bedingungen eindeutig Arbeitszeiten unter über 10h zu...
    Und mir ist kein Job in der Sicherheitsbranche bekannt, bei dem diese Bedingungen nicht grundsätzlich zutreffen würden.

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  • natürlich gibt es wirtschaftliche Zwänge, keine Frage, was jedoch zu beachten ist, dass der jeweilige ag zwar eine soziale verantwortung hat, jedoch nicht für das planen des familienlebens verantworlich ist. (hört sich härter an als es gemeint ist!) nun ich habe mir mit 32 jahren (jetzt knapp 40) sagen lassen müssen, dass ich zu alt für eine tätigkeit bin.


    Ein betriebsrat wird euch in anderen dingen wahrscheinlich weiter bringen; speziell in dieser sache sehe ich dies leider nicht.
    Der arbeitgeber hat (mittlerweile) in vielen bereichen die stärkeren rechte auf seiner seite. wenn es die betrieblichen zwänge und gegebenheiten erfordern, dass eine schichtplanung wie bei euch vorgenommen wird, so habt ihr auch organisiert, nur sehr geringe einflussmöglichkeiten um private oder soziale härten zu beseitigen/beeinflussen.


    und: wenn euer lehrer so gut war wie du sagst, warum wurde dann der jetzige streitpunkt nicht schriftlich im arbeitsvertrag fixiert? (vieles kann ich nachvollziehen, DIESES nicht!)


    was würdest du an der stelle deines arbeitgebers machen? wie würdest du versuchen die sache zu regeln? versuche doch mal einen schichtplan zu entwerfen der alle erfordernisse des objektes berücksichtigt, alle forderungen und ansprüche der arbeitnehmer wiederspiegelt! sollte dein plan besser als der des dafür verantworlichen sein, so versuche mal in kontakt mit diesem zu treten und schlage ihm mal änderungen vor die die jeweiligen erfordernisse besser wiederspiegeln...wohlgemerkt vorschlagen! nicht aufzwingen! manchmal ist es so, dass sachen berücksichtigt werden müssen, von denen der sagen wir mal wachmuckl normal, keine ahnung hat (weil er es nicht wissen kann!).



    ricon

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