Dienstfreitage werden vom Einsatzleiter festgelegt

    • Erster Beitrag

    da wir zur Zeit einen kleinen Personalüberhang haben werden die Dienstfreitage willkürlich vom Einsatzleiter festgelegt,uns wurde bei der Einstellung in der Firma versprochen das wir die Dienstfreitage zusammenhängend erhalten,da wir alle Pendler sind und sich eine Heimfahrt für uns rentabel sein soll.
    Versprochen wurde uns alle 14 Tage wir halten den Zeitraum schon auf 3 Wochen um anderen Kollegen auch ein mögliches frei zu ermöglichen zur Zeit sind es aber meist 4 Wochen und mehr und jetzt geht es noch los das die Freitage mitten in die Woche verlegt werden und dann immer nur ein Tag so das sich für uns eine Heimreise nicht rechnet (ca. 660 km hin und zurück).Welch Möglichkeiten habe ich um dagegen vorzugehen?Meine durch Arbeitszeit beträgt ca.10.75 Stunden was auch wieder gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt wie viele andere Sachverhalte (keine Feiertagsbezahlung, Urlaubsregelung uns wird z.b. wenn wir von Montag bis Sonnabend Urlaub machen automatisch der Sonntag als Urlaubstag dazu gezählt)


    Wer kann mir Helfen dagegen etwas zu unternehmen? bitte nur sachliche Hinweise leere fruchtlose Diskussionen erlebe ich genug im Kollegenkreis für sachliche Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Es kann nur gewarnt werden vor Firmen die den Ruf des Sicherheitsgewerbes kaputt machen.

  • @
    Und dann das EU - Urteil über die Arbeitszeit integrieren...
    72 Std. wurden pro Woche als legitim abgenickt...


    Mußt Du "das" eigentlich??
    Bist Du Pervers, und willst Du Dir "das" antun?


    Oder ?


    Bist Du finanziell oder fachlich gebunden?


    Dann maule nicht... oder verlass die Firma!


    Sorry!

  • Mal eine ganz andere Frage... Gibt es nicht irgendwo ein (un)geschriebenes Gesetz, daß der Dienstplan eines jeden Monats schon einen Monat vorher für jedermann einsehbar aushängen muß??? Und stimmt es auch, daß dieser Dienstplan nur mit Zustimmung des Mitarbeiters und des Betriebsrates geändert werden darf :?:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Femmefatale:


    Im Tarifvertrag steht nichts vom Aushängen des Dienstplanes, soweit ins Detail geht der MTV nicht.
    Ich habe schon alles erlebt, vom Dienstplan am 30. des Vormonats erst für den Folgemonat, bis zur Erstellung zum 15. des
    Vormonats, was wünschenswert ist.
    In meiner jetzigen Arbeitsstelle gibt es folgende Regelung: Es gibt eine Freitageliste, in die jeder MA 4 Tage als "N"= nicht verfügbar eintragen kann. Diese Tage werden nicht angetastet. Dann kann der MA noch "W"= wunschfrei eintragen. Diese Tage hätte der MA gerne frei, kann aber eingeteilt werden. Vor oder nach Urlaub gibt es keine "N" so dass der Urlaub nicht künstlich verlängert werden kann. Mit dieser Regelung kann man Arzttermine und persönliche Termine ganz gut steuern.
    Der Dienstplan kommt ca am 20. des Vormonats "offiziell" heraus. Intern ist er aber schon am 15. fertig.


    Zum Dienstplan:
    Schon mal was vom Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers gehört?
    Sicher darf der Arbeitgeber bzw der Vorgesetzte den Dienstplan ändern. Das ist nun einmal im Sicherheitsdienst gang und gäbe.
    Wir arbeiten nunmal im Dienstleistungssektor und wenn jemand krank wird, muss er ersetzt werden.


    Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist kann dieser natürlich die Dienstplanung auf arbeitsrechtliche Verstösse kontrollieren.
    Aber generell kann der Betriebsrat nicht einfach sagen, dass ihm diese Änderung nicht passt und damit wäre die Änderung nichtig.
    Siehe oben: Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers.
    Klugerweise werden Änderungen mit dem Arbeitnehmer abgesprochen. Man kann natürlich per Weisung agieren, aber auf Dauer
    bringt das nichts. Denn gegen einen gelben Schein als Reaktion hat ein AG nicht viele Möglichkeiten.


    Also besser vernünftig zusammenarbeiten. Es ist immer ein Geben und Nehmen. Wenn der Arbeitnehmer immer nur Geber ist und
    nie eine Belohnung für seinen Einsatz bekommt, z.B. einmal mehrere Tage hintereinander frei, dann funktionierts auf Dauer nicht.


    Ruhige Schicht



    hmoerser

  • Zitat

    Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist kann dieser natürlich die Dienstplanung auf arbeitsrechtliche Verstösse kontrollieren.
    Aber generell kann der Betriebsrat nicht einfach sagen, dass ihm diese Änderung nicht passt und damit wäre die Änderung nichtig.


    Dem Direktionsrecht des Arbeitgebers steht aber beim vorhandenen BR das Mitbestimmungsrecht entgegen... gerade auch in Dienstplanungsangelegenheiten, §87 (1) Ziff. 2 BetrVG...
    Wenn der BR was gegen den Dienstplan oder die Änderung hat, gibts die Änderung so vorerst mal nicht...



    Wie solche Dinge in der Praxis umgesetzt werden, steht wieder auf einem anderen Blatt und ist vor allem von der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Belegschaft, BR und Arbeitgeber geprägt.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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    Einmal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Klar habe ich schon vom Weisungs- und Direktionsrecht gehört :wink: . Und klar ist auch, daß wenn ein Kollege krank wird, ein anderer einspringen muß.


    Aber wie ist es, wenn der Schichtführer aus reiner Willkür die Pläne ändert? Z. B. ist bei seinem Liebling "der Tätowierer aufgeschlagen" und somit braucht der Liebling (urplötzlich) frei, damit er sich tätowieren lassen kann. Müssen dann alle anderen Kollegen springen??? :shock: :evil:
    Sind 12Stunden- Schichten 10 Tage am Stück, dann nur einen Tag frei erlaubt, nur weil der Schichtführer nicht fähig ist Dienstpäne zu machen? Er selber hat natürlich jedes Wochenende frei und arbeitet nur 8Std. Frühdienste :!::evil:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Femmefatale:


    10 12-Stundenschichten hintereinander sind natürlich nicht erlaubt: MTV sagt in Bayern: 6 Tage dann 1 Tag frei, oder
    im Ausnahmefall muß es ausgeglichen werden. Dies ist bei 10 Schichten dann schwer möglich.


    Solche "Eigenmächtigkeiten" sind sehr unschön. Wie ich schon sagte, bringt auf Dauer nichts. Würde den Weg eine Etage höher suchen, wenn möglich mit Kollegen zusammen, damit man nicht alleine der "Prellbock" ist.


    Betriebsverfges:§87.1.


    2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie
    Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.


    Wir haben im Sichereitsdienst keine "Sollarbeitszeit" wie in anderen Branchen, über deren "dauerhafte" Verteilung der
    BR dann mitbestimmen kann. Wir haben oft 12-Stundenschichten, deren Beginn und Ende vom Auftraggeber festgelegt
    sind. Welcher BR wird Aufträge torpedieren, indem er die vorgegebenen Dienste ablehnt?
    Hier greift der §87.1 meiner Meinung nach nicht.


    Gruß


    hmoerser


  • Schichtdienstpläne und deren Gestaltung sind mitbestimmungspflichtige soziale Angelegenheiten.
    Es geht hier z.B. um ein bestehendes Bewachungsobjekt, dass 24/7/365 abgesichert werden muss - also Schichtdienst rund um die Uhr mit einem festen Pool von Mitarbeitern.
    Der hierzu notwendige Dienstplan ist definitiv mitbestimmungspflichtig nach der von mir genannten Vorschrift des BetrVG. Im übrigen auch arbeitsgerichtlich bestätigt, einfach mal googeln. Da findet sich dann z.B. das hier:
    http://www.arbeitsrecht.org/be…rechung/topnews07193.html


    Zitat:
    § 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG.
    Danach hat der Betriebsrat mitzubestimmen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Es ist anerkannt, dass dazu insbesondere auch die Aufstellung von Dienstplänen gehört. Aus der betriebsverfassungsrechtlichen Pflicht des Arbeitgebers, mitbestimmungswidrige einseitige Anordnungen zu unterlassen, resultiert ein entsprechender Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Der Unterlassungsanspruch ist zeitlich beschränkt bis zu einer Einigung von Arbeitgeber und Betriebsrat bzw. bis zu einem Spruch der Einigungsstelle.


    LAG Köln, Beschluss vom 12.08.2004 – 6 TaBV 42/04

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  • guardian_bw:


    wir liegen gar nicht weit auseinander:


    Ich sagte ja schon in meinem ersten Beitrag: der BR kontrolliert den vorgelegten Dienstplan auf Verstösse. Das Urteil sagt nichts anderes. Wenn der Dienstplan korrekt erstellt wurde kann der BR ihn nicht ablehnen. Dann segnet ihn spätestens die Einigungsstelle ab.
    Die Dienstplanung erstellt jedoch der Arbeitgeber/Vorgesetzte das ist unstrittig. Das hebelt auch das BetrVerfGes. nicht aus.




    Gruß



    hmoerser

  • Natürlich wird der Dienstplan vom Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten erstellt und nicht vom BR. Hab ich auch nie behauptet. Der BR muss lediglich der Planung zustimmen.


    Jedoch kann der BR durchaus auch dann die Zustimmung verweigern, wenn alle arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, und das würde dann auch bei der Einigungsstelle durchgehen:
    Wenn z.B. ein Mitarbeiter regelmäßig besonders viele Stunden hat (und dennoch im Rahmen des ArbZG liegt), andere Mitarbeiter aber dafür weniger (oder eben umgekehrt). Oder Sonn- und Feiertagsstunden immer auf die gleichen Mitarbeiter verteilt werden, andere gehen dabei leer aus... Das sind nicht wirkliche Verstöße, jedoch eine Ungleichbehandlung.

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  • @
    Kann, ja guardian... kann.. nicht muß...
    Was sein sollte, und aus dem reinen oder realen Rechtsempfinden anders gehen könnte, steht hier ja nicht.
    Und wenn einer dann Robin Hood oder in dem Fall gleichwertig lieber Don Quichotte spielen will, sollte er sich das gut überlegen.
    Woher ich das weiß?
    No Komm! :wink:

  • Gilt der §87 nicht eher für Rahmendienstpläne ?


    Der einzelne, tageaktuelle und den Erfordernissen anzupassende Dienstplan ist wohl kaum Zustimmungspflichtig, das käme ja einer Handlungsunfähigkeit gleich.....


    "Müller ist krank, ruf den BR zusammen, ich muss Meier als Ersatz einplanen" !!??


    Nee...

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Ist schon klar, daß der Betriebsrat den Tagesdienstplan nicht jedesmal absegnen muß!


    Aber wie sieht es denn mit folgendem Fall aus (der leider den Tatsachen entspricht :cry: )?


    Monatsdienstplan steht fest. Ein Kollege erkrankt für 2 Tage. Gruppenleiter schmeißt kompletten Monatsplan für alle Kollegen um.


    Das ist bei uns auf dem Objekt leider die Regel; alleine für den Juni habe ich 15 - in Worten Fünfzehn - Monatsdienstpläne :!::evil: Heißt, kaum ist die Druckertinte auf einem Plan trocken, wird ein neuer Plan erstellt und gedruckt :evil::evil::evil: .
    Fragt mal lieber nicht wieviele Arzttermine und andere Termine ich deswegen schon habe platzen lassen müssen :cry: :evil: :cry:

    Viele Grüße, Femmefatale


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  • Normalerweise müsste jede Änderung des Planes dem BR vorgelegt werden.
    So kann es auch passieren, dass im Posteingangsfach des BR ebenfalls die 15. Version des Planes X liegt...


    Niemand, zumindest kein vernünftiger BR wird eine durch Krankheit notwendig gewordene kurzfristige Änderung blockieren. Gearbeitet werden muss ja auf jeden Fall. Hier wird dann der BR nachträglich dem neuen Plan zustimmen - oder auch nicht, wenn gegen den neuen Plan irgendwelche begründeten Einwände bestehen.
    Leute, macht euch doch nichts vor: Einen BR zu haben ist zwar gut, aber verhindern kann er auch nicht alles. Oder schon mal erlebt, dass eine Kündigung, der der BR nicht zugestimmt hat, verworfen wurde? Ich nicht wirklich... das wird dann trotzdem durchgezogen...


    Wie gesagt, wie das alles in der Praxis umgesetzt wird, steht ja nicht im Gesetz. Hier kommt es immer auf den Einzelfall und jeweiligen Betrieb und dem dortigen Verhältnis miteinander an. Es gibt Betriebe und deren BR, da arbeiten BR und EL/GL grundsätzlich gegeneinander und somit auf Konfrontation, und es gibt auch Betriebe, da wird miteinander, also konstruktiv zusammen gearbeitet.

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    Team_Signatur

  • Zitat von Wachmann99

    Jedenfalls gilt der Sonntag nicht als Urlaubstag. Schau mal in § 3 Bundesurlaubsgesetz.


    ... von dem mit Tarifvertrag abgewichen werden kann.


    MfG
    Faschusi

    Der beste Weg die Zukunft vorherzusehen ist es, sie zu gestalten!

  • Zitat

    10 12-Stundenschichten hintereinander sind natürlich nicht erlaubt: MTV sagt in Bayern: 6 Tage dann 1 Tag frei, oder
    im Ausnahmefall muß es ausgeglichen werden. Dies ist bei 10 Schichten dann schwer möglich.


    Bei den Bayern weiß ich nun nicht so bescheid,aber heißt es nicht das die Wochenarbeitszeit keine 72 Stunden überschreiten darf,was 6 Tagen a 12 Std entspricht?
    Das ist ja nicht das selbe.


    Ich könnte von Di - So arbeiten,das wären 6 Schichten a 12 Std.
    Direkt danach arbeite ich dann von Mo- Sa. Wieder 6 Schichten a 12 Std.


    So habe ich in jeder Woche nur 72 Std gearbeitet und dennoch 12 Schichten a 12 Std. am Stück.


    Dieses Hintertürchen kommt bei uns recht häufig zum Einsatz. Natürlich hat man dann an anderer Stelle auch regelmäßig mal 3-5 freie Tage am Stück, da die monatliche Höchstarbeitszeit von 264 Std nicht überschritten wird.-Höchstens in ganz extremen Ausnahmen und immer freiwillig.

    Leidenschaftlicher Skeptiker und alles-in-Frage-Steller


    Optimisten sind Träumer! Deshalb behalten die Pessimisten auch immer recht!

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