Meine Frage (n):
Muss ein Schießausbilder, welcher "Verteidigungsschießkurse" anbieten möchte, über einen WS verfügen?
Bzw. muss er eine Genehmigung vom zuständigen Ordnungsamt besitzen, um derartige Kurse abhalten zu dürfen?
ZitatAlles anzeigenAllgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) *)
Zulassung zum Lehrgang
(1) Zur Teilnahme an den Lehrgängen oder Schießübungen im Sinne des § 22 dürfen nur Personen zugelassen werden,
1. die auf Grund eines Waffenscheins oder einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 des Waffengesetzes zum Führen einer Schusswaffe berechtigt sind oder
2. denen ein in § 55 Abs. 1 des Waffengesetzes bezeichneter Dienstherr die dienstlichen Gründe zum Führen einer Schusswaffe bescheinigt hat oder denen von der zuständigen Behörde eine Bescheinigung nach Absatz 2 erteilt worden ist.
Die verantwortliche Aufsichtsperson hat sich vor der Aufnahme des Schießbetriebs vom Vorliegen der in Satz 1 genannten Erfordernisse zu überzeugen.
(2) Die zuständige Behörde kann Inhabern einer für Kurzwaffen ausgestellten Waffenbesitzkarte und Inhabern eines Jagdscheins, die im Sinne des § 19 des Waffengesetzes persönlich gefährdet sind, die Teilnahme an Lehrgängen oder Schießübungen der in § 22 genannten Art gestatten.
es steht nicht darin, dass der Ausbilder auch berechtigt sein muss, oder steht dies woanders?