Hallo Leute,
ich diskutiere gerade mit anderen Kollegen, wie das nicht öffentliche Führen von Waffen geregelt ist. Ich sage, dass ich eine Waffe führen darf, ein Kollege von mir sagt, dass ich eine Erlaubnis brauche.
Ich möchte das ganze mal an zwei Beispielen demonstrieren.
Ich werde beauftragt, einen Geldtransport durchzuführen. Im öffentlichen Bereich habe ich dafür einen [lexicon='Waffenschein'][/lexicon]. Im privaten Bereich gehe ich automatisch davon aus, dass es vom Besitzer OK ist, wenn ich da mit einer Waffe auf seinem Besitz herumlaufe. Mein Kollege sagt, dass ich dafür eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers brauche.
Zweites Beispiel.
Ich führe mal wieder Werttransporte durch. Doch dann muss ich z.B. aufs Klo. Auch da gehe ich mit der Waffe raus und in irgendeinen Markt oder ähnlichem - wenn ich nicht weiß, dass der Inhaber des Hausrechtes etwas dagegen hat, dass Waffen geführt werden.
Auch da sagt der Kollege, dass ich das ohne Genehmigung nicht darf.
Was meint ihr?