EAS-Alarm: Festhalten berechtigt?

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    Wenn ein Doorman am Ausgang eines Geschäftes eine Person anspricht, bei der das EAS (Elektronische-Artikel-Sicherung) - System zu piepen beginnt, diese aber nicht stehen bleiben will.


    Ist der Doorman berechtigt die Person festzuhalten, da es sich ja offensichtlich um einen Diebstahl handelt, oder nicht, da es auch ein falscher Alarm sein könnte?

    "da trifft der podolski gleich zwei mal gegen polen und macht danach trotzdem ein gesicht wie der franjo pooth am geldautomaten"

  • Zitat von rolf0404

    Genau so ist es und nicht anders !


    Nein, verdammt noch mal, so ist es nicht. Warum muss ein eigentlich abgeschlossener Thread durch einen "es ist eigentlich schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem" Beitrag unnötigerweise wiederbelebt werden?


    Zitat von Schattenmann

    Das Festnehmen einer Privatperson durch eine weitere Privatperson (z.B. der Sicherheitsdienst) ist rechtlich nur durch einen dringenden Tatverdacht möglich.


    Wenn der "dringende Tatverdacht" sich nicht bewahrheitet, ist das einzige was bleibt eine Freiheitsberaubung durch den Festnehmenden. §127 (1) StPO und 229 BGB sind in ihren Worten eindeutig: auf frischer Tat betroffen bzw. wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist. Für letzteres muss man aber auch noch den § 859 (2) BGB kennen: Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. Frische Tat ist nicht "Tatverdacht", egal wie "dringend" der ist.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @ eugene vidoq


    Ich nehme mir schon das Recht heraus, meinen Senf zu irgendetwas dazu zu geben. Weiter oben habe ich bereits folgendes geschrieben.


    "Das Piepsen einer EAS ist eben nur Hinweis, dass etwas bei der 'Kaufabwicklung' nicht stimmt, mehr aber auch nicht.


    Es liegt ja noch nicht mal ein Anfangsverdacht vor.


    Grundsätzlich gibt es drei Arten des Tatverdachts: Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht und der dringende Tatverdacht.


    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem gesamten bisherigen Ermittlungsergebnis ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat.


    Und wo bitte nehme ich die Straftat her? Durch das Piepsen ?


    Auch diese Terminologie "Durchsuchung" sollte man schnell wieder durch "Nachschau" ersetzen. Und diese bezieht sich auf Behältnisse, Räume etc. UND setzt IMMER die Einwilligung des Betroffenen voraus. Sie kann nicht erzwungen werden und bezieht sich keinesfalls auf die Kleidung.


    Mit einer guten Begründung bekommt man vielleicht so manches geregelt, aber das bedeutet nicht, dass ich dann automatisch auch das Recht auf meiner Seite habe.


    Was die Festnahme betrifft (wenn denn nun eine solche gerechtfertigt wäre nach der StPO), so ist auch die in dem Moment beendet, wenn die Identität feststeht. Das war's dann. Dann geht er nach Hause, wenn er das will. Und auch hier ist IMO zwischen "festhalten" und "mitnehmen" bei einer Festnahme klar zu unterscheiden. "


    Was ist dagegen einzuwenden? Es ging bei dem Anfangs-thread eben nicht um Selbsthilferechte des Besitzers bzw. Besitzdieners, sondern lediglich um das Piepsen einer EAS.



    @Leibwächter


    ich denke schon, dass ich gut ausgebildet bin und ich gebe dir recht:
    "Rechtskunde kann so schön sein!"

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Nein, verdammt noch mal, so ist es nicht. Warum muss ein eigentlich abgeschlossener Thread durch einen "es ist eigentlich schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem" Beitrag unnötigerweise wiederbelebt werden?



    Wenn der "dringende Tatverdacht" sich nicht bewahrheitet, ist das einzige was bleibt eine Freiheitsberaubung durch den Festnehmenden. §127 (1) StPO und 229 BGB sind in ihren Worten eindeutig: auf frischer Tat betroffen bzw. wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist. Für letzteres muss man aber auch noch den § 859 (2) BGB kennen: Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen. Frische Tat ist nicht "Tatverdacht", egal wie "dringend" der ist.


    äähm, ich muss an dieser Stelle leider zugeben, dass ich (warum auch immer) ein paar Seiten dieses Threads übersehen hatte und dadurch geantwortet habe, obwohl tatsächlich alles gesagt ist.


    Darüberhinaus widerlegt deine letzter Beitrag allerdings nicht meinen Kommentar - wir reden ein wenig aneinander vorbei.


    Zum Thema Bildung: Recht gehört auch zu meinem Studium Kenne mich also ein wenig mit Gesetzbüchern und Paragraphen aus...

  • Eigentlich war das Thema doch durch, oder?
    Ich finde, dieser Thread sollte langsam geschlossen werden, bevor noch weitere Trittbrettfahrer hier ihre Kommentare abgeben, die keinen neuen Inhalt haben. :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Als Trittbrettfahrer sehe ich mich hier eigentlich nicht. Und ob der thread geschlossen war, kann ich auch nicht sagen.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von rolf0404

    Als Trittbrettfahrer sehe ich mich hier eigentlich nicht. Und ob der thread geschlossen war, kann ich auch nicht sagen.


    Lieber "Herr Nachbar" es ging auch nicht um Dich :wink:


    Wir hatten ja seinerzeit festgestellt, daß ein "Festhalten bei EAS-Alarm" ungerechtfertigt ist.


    Was mich stört ist, daß hier jeden dritten Tag über die fehlende Kompetenz von Usern diskutiert wird, die diesen Thread gestaltet haben.


    Wenn jemand etwas neues dazu sagen kann, oder entsprechende Erlebnisse zu erzählen hat, sollte er das ruhig tun. :wink:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Durchsuchung nach diebesgut ist nicht erlaubt............................
    aber EIGENSICHERUNG.............und wenn dabei das Diebesgut gefunden wird..............hm...............

  • Eigensicherung?? Wovor soll ich mich sichern, wenn es gepiepst hat?


    Lies mal den gesamten thread.


    Rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von leon

    Durchsuchung nach diebesgut ist nicht erlaubt............................
    aber EIGENSICHERUNG.............und wenn dabei das Diebesgut gefunden wird..............hm...............


    Was willst Du damit sagen?


    Durchsuchst Du jemanden pauschal aus Gründen der Eigensicherung?


    Erklär´ doch mal...

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