Mitarbeiter nächtigen auf dem Gelände

  • Hallo, bin neu hier und schon mit einem Thema. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.


    Ich arbeite als Objektleiter auf einem ca. 70.000 qm großen umzäunten Gelände mit Bürogebäuden und nennwerten Fahrzeugen.
    Auf dem Gelände nächtigen ein paar Mitarbeiter, die freitags nach Hause fahren.
    Ich arbeite nur in der Nachtschicht. Tagsüber gibt es keinen Sicherheitsdienst.


    Nun folgendes:
    einer von diesen hier nächtigenden Mitarbeiter hatte einen Herzanfall, es war so dringend, dass er tagsüber mit einem Hubschrauber abgeholt wurde.
    Er blieb einige Wochen der Arbeit fern, machte eine REHA und ist nun wieder in der Arbeit.
    Er ist weiterhin ein starker Raucher, seinen Husten hört man kilometerweit (überspitzt formuliert).
    Der Mitarbeiter verläßt leider nachts sein Domizil und geht spazierengehend rauchen, auch ist er Frühaufsteher und duscht bereits um vier Uhr morgens.


    Frage:
    wie steht es mit meiner Verantwortung, wenn dieser Mitarbeiter z.B. beim Spazierengehen oder im Duschraum umkippt? Meine Dienstzeit geht von 19-6 Uhr, das
    Gelände ist so groß und unübersichtlich, dass ich es wahscheinlich nicht bemerken würde.


    Der Firmenchef meinte, er stehe sowieso mit einem Bein im Gefängnis, mein Arbeitgeber schrieb, es sei alles in Ordnung, nannte mit jedoch bei Nachfrage keinen
    Gesetzestext oä.


    Normalerweise müßten bei dieser Größenordnung auch mindestens zwei Mitarbeiter zum Einsatz kommen, aber das ist eine andere Frage.


    Wie würdet Ihr verfahren?
    Vielen Dank schon mal.

  • Da du den Sachverhalt deinen Vorgesetzten mitgeteilt hast und diese dir bestätigt haben das alles in Ordnung, wo ist das Problem?
    Damit bist du aus der Haftung raus...


    Klar ist das nicht befriedigend für einen, aber ich habe auch die Erfahrung gemacht das vieles einfach geduldet wird und man hofft das nix passiert.


    Als Möglichkeit die ich noch sehe, spreche doch mal den Betriebsrat deines Kunden an. Schildere deine Sorgen wegen dem Mitarbeiter. Wenn dieser auch nichts unternimmt hast du zumindest alles versucht.

    Der Ungebildete glaubt das, was ihm paßt.
    (Ludovico Ariosto)

  • ....und man hofft, dass nichts passiert.


    Hallo Senator,


    das ist genau das, was ich fürchte. Wenn der Mitarbeiter umkippt, stirbt oder dadurch dauerhaft arbeitsunfähig wird, wird eine Versicherung (Rentenvers. und/oder ä.)
    erstmal schauen, wer zur Verantwortung gezogen werden könnte. Da geht es auch um ev. horrende Anwaltskosten. Ich habe zwar eine RSVers. und bin bei ver.di, aber am Schluß ist man wahrscheinlich ganz alleine.
    Werde mal bei ver.di nachfragen.
    Vielen Dank. Mir fehlen ganz einfach § oder ä.

  • Ach ja, der Auftraggeber hat keinen BR, obwohl er ein paar hundert Mitarbeiter hat. Gibt es in dieser Zeit auch noch.
    Auch mein Arbeitgeber hat keinen BR, obwohl er knapp 80 Festangstellte hat. Man glaubt es nicht.

  • zum unterlassen muss ich erst einmal Kenntnis von einer Hilfeleistung haben, nur die Tatsache das jemand Diabetiker oder sonstwie gesundheitlich gefährdet ist, reicht da nicht aus... es sei den es wäre meine Aufgabe mich darum zu kümmern und die Zeit würde nicht reichen.... dann gehts in eine andere Richtung. Einen Strick könnte man drehen wenn mir der Sachstand bekannt ist, ich aber Besitzer/Eigentümer nicht dokumentiert darauf hinweise (auf definierten Meldewegen) oder entsprechende Anweisungen ignoriere weil ich der Meinung bin mein Streifenweg wird zu lange etcpp....

  • Danke euch erstmal für die Antworten.


    Es wird im Endeffekt darauf hinaus laufen, wie die Situation dann ist. Das kann gut, aber auch böse ausgehen.
    Wenn es ums Geld geht, wird es vor dem Richter eine Interpretationssache werden.

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