... so eben erzählte mir ein Kollege, dass fortan auch für die Mitarbeiter einer Discothek die SKP Pflicht ist, sobald sie als Türsteher für die Sicherheit des Objektes zuständig sind und dabei tatsächlich offentlichem Verkehr ausgesetzt sind. (Also die gleichen Anforderungen für Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes)
Die Pflicht erstreckt sich auf NRW und Informationsgeber ist wohl das Ordnungsamt in Köln. Aufgrund der Uhrzeit konnte ich mich nicht informieren, bin aber so aufgeregt über diese - meiner Meinung nach - nicht mögliche Wahrscheinlichkeit einer SKP-Pflicht für direkt beschäftigte Disco-Türsteher, dass ich direkt hier posten musste.
Also, gibt es in NRW tatsächlich neuerdings solche Pflichten? Oder besteht diese Pflicht weiterhin nur für Bewachungs-Unternehmen, die der Gewerbeverordnung der Bewachungs-Branche unterliegen?