Gehalt

  • Guten Morgen,


    es werden ja jetzt 2018 die Tarife wieder erhöht um 0,40 € !
    Wie verhält es sich bei Leuten die bereits mehr wie Tariflohn bekommen, kommt dort automatisch die 0,40 € drauf oder bleibt es beim alten.


    MfG


    ?(

  • Vorausgesetzt du arbeitest in einem Bundesland, dessen Lohntarifvertrag als allgemeinverbindlich erklärt wurde:


    Wenn die übertarifliche Bezahlung in deinem Arbeitsvertrag steht, dann steht dir die Erhöhung zu.


    Steht sie nicht im Arbeitsvertrag, kann der Arbeitgeber die Tariferhöhung mit der "freiwilligen" übertariflichen Leistung verrechnen, und du schaust in die Röhre!


    Das ist keine Rechtsberatung sondern eine Kollegenmeinung.

  • Hallo @rolli01,


    @Holmeise hat es schon auf den Punkt gebracht, eine übertarifliche Bezahlung, die nicht im Arbeitsvertrag geregelt oder festgelegt ist,
    kann mit einer Erhöhung verrechnet werden.
    Handelt es sich hierbei allerdings um eine umgangssprachliche Objektzulage des Auftraggebers, kann die Tariferhöhung nicht verrechnet werden.
    Dies Erhöhung hängt also von Deinem Arbeitsvertrag und vom Vertrag des Dienstleistungsunternehmens mit dem Auftraggeber ab.


    Viele Grüße


    2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!


  • Handelt es sich hierbei allerdings um eine umgangssprachliche Objektzulage des Auftraggebers, kann die Tariferhöhung nicht verrechnet werden.


    Hallo 202,


    aus aktuellem Anlass erinnere ich mich, dass irgendwo im Forum mal darüber gesprochen wurde - und zwar hier.


    Kollegen von mir wurde die sogenannte Objektzulage gerade, wie oben beschrieben, gegen eine gerade stattgefundene tarifliche Lohnerhöhung angerechnet. Betroffen bin auch ich als [lexicon='Springer'][/lexicon] - wenn ich in diesem Objekt arbeite.


    Kannst Du uns vielleicht verraten, wo diese Regeln festgelegt sind, bzw. mit welchen Verordnungen, Gesetzen oder sogar Urteilen man wedeln muss, um seinem Protest Nachdruck zu verleihen?


    Vielleicht verwende ich die falschen Suchbegriffe, ich finde nur Beispiele, bei denen, wie oben auch schon genannt, z.B. eine Leistungszulage im Arbeitsvertrag stehen muss, um von so einer möglichen Gegenrechnung ausgenommen zu sein.


    Gruzz, Peter

  • Hi Dennis,


    danke, aber das meine ich nicht.
    Es geht mir um das Ja/Nein bei der Frage, ob eine Objektzulage mit einer tariflichen Lohnerhöhung verrechnet werden kann, bzw. wo man das nachlesen kann.


    Weiter oben war die Rede von "umgangssprachlich genannter Objektzulage", wie heißt diese denn offiziell?


  • Guten Abend @PeeWee,


    Sorry für die verspätete Antwort.
    Die freiwillige Objektzulage ist eine Vereinbarung zwischen Dienstleister und Auftraggeber.
    Mit dieser erklärt sich der Auftraggeber bereit, dem Mitarbeiter des Dienstleisters z.B. eine Zulage von 1€ über der tariflichen Leistung zu entrichten.
    Es ist also eine vertragliche, freiwillige Objektzulage, die man vereinbart, um das Objekt attraktiver für Sicherheitskräfte zu machen,
    die gerne ein bisschen mehr als den tariflichen Lohn erhalten möchten.
    In den Vereinbarungen für den Stundenverrechnungssatz (SVS) legen dann beide Parteien fest, ob der Vertrag entweder für einen Zeitraum und einen bestimmten SVS festgelegt wird, oder der Auftragnehmer die tariflichen Erhöhungen in den Abrechnungen erweitern kann.
    Die Objektzulage ist, so ist meine Kenntnis bzw. meine Erfahrung davon unberührt, da sie eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung ist.


    Nehmen wir an, der [lexicon='Tarif'][/lexicon] wird um 2-3% erhöht, dann erhalte ich meinen Tariflichen Stundenlohn alt + Tariferhöhung + festgelegte Objektzulage durch den Auftraggeber.
    Denn der Auftraggeber übernimmt diese Kosten aus den oben genannten Gründen. Diesen interessiert es natürlich, wenn der Arbeitgeber des Dienstleistungsunternehmens sich nicht an die Vereinbarungen hält bzw. wenn er die Zulage mit der Erhöhung des Tarifvertrages verrechnet und damit ein Umlegen der 2-3% spart.
    Damit erhöht er seinen Gewinn, da diese für die Kosten des Sicherheitspersonals nicht zum Tragen kommen.
    Wenn die beiden Parteien AG und AN etwas anderes vereinbart haben, nämlich, die Objektzulage mit der tariflichen Erhöhung zu verrechnen, wird es schwierig,
    rechtliche Mittel oder eine Beschwerde einzureichen.


    Da eine Bezahlung immer stark vom Unternehmen und deren Unternehmenskultur abhängt, kann ich derzeit nicht sagen, ob es Sinn macht,
    dagegen Beschwerde einzureichen, da weder Du noch ich Einsicht in den Dienstleistungsvertrag haben.
    Wenn im Arbeitsvertrag ein Passus eingebaut ist, dass die Objektzulage unabhängig von einer tariflichen Situation entrichtet wird,
    würde ich damit wedeln und mitteilen, dass etwas falsch läuft.
    Ein Vertrag ist in der Geschäftswelt nämlich immer noch eine Erklärung beider Parteien (Arbeitnehmer / Arbeitgeber, Auftraggeber / Auftragnehmer).
    Sollte ein BR im Unternehmen vorhanden sein, ist zu empfehlen, mit diesem zu sprechen.
    Änderungen der Entlohnung, die unabhängig von tariflichen Erhöhungen passieren, interessieren den BR sicherlich.



    Dies ist natürlich keine rechtlich einwandfreie Darstellung, sondern enthält nur die Erfahrungswerte, die über die Jahre entstanden sind.


    Bei weiteren Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.


    Gruß 2m02cm-Mann

    Sei stehts freundlich zu deinen Mitmenschen und habe Respekt!!!!

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