Was tun wenn Firma aktuellen Tarif nicht zahlt?

  • Was tun wenn Firma aktuellen Tarif nicht zahlt, man aber noch in der Probezeit ist???
    Den Bereichsleiter auf den neuen Tarif angesprochen, kam die Antwort daß solange der Kunde der Firma nicht mehr zahlt, auch nicht nach dem neuen Tarif bezahlt wird :shock: . Wachfirma ist allerdings im Verband drinnen :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Der LTV gilt auch für Mitarbeiter, die noch in der Probezeit sind... und grundsätzlich ist es auch schnuppe, ob der Kunde bereits mehr zahlt oder nicht. Der Tarifvertrag ist hier eindeutig, die Löhne sind ab dem 01.07.08 zu zahlen.


    Es gibt hier dann allerdings ein oder zwei kleine Problemchen...
    1. Der LTV ist noch nicht allgemeinverbindlich (sämtliche alten Tarifverträge waren es jedoch, auch beim aktuellen wurde der Antrag gestellt)
    2. Wie weit will der Arbeitnehmer gehen...


    Zu 1: Ich bin grad überfragt, in wie weit man sich auf die Vergangenheit berufen kann, nach der eben sämtliche LTV immer allgemeinverbindlich waren, solange der aktuelle noch nicht für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Ich würde hier im Zweifel lieber fachkundigen Rechtsbeistand fragen.
    Ist jedoch auch der betreffende Arbeitnehmer bei verdi Mitglied, erübrigt sich diese Frage, da hier dann unabhängig davon, ob der Kunde mehr zahlt, der Tarifvertrag anzuwenden ist.


    Zu 2: Der Rechtsweg steht offen und wäre auch erfolgversprechend, sofern zumindest der klagende Arbeitnehmer Mitglied in der Gewerkschaft ist und somit für dieses spezielle Arbeitsverhältnis Tarifgebundenheit besteht (im Falle der gültigen Allgemeinverbindlichkeit auch für jeden anderen Arbeitnehmer im Bewachungsgewerbe und innerhalb des Tarifgebiets)
    Nur: Ich würde mal ganz frech behaupten, dass dieser AN die Probezeit dann nicht wirklich übersteht... und dagegen ist man weitestgehend machtlos...


    Hier wäre vielleicht ein aufklärendes Gespräch mit Geschäftsleitung ratsamer... am besten natürlich mit jemandem, der sich damit auch auskennt - der BR wäre auch hier ein guter Ansprechpartner.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


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  • Guardian


    In allen Punkten gebe ich Dir recht; nur die Sache mit dem BR ist bei uns etwas blöd... :cry: Mittlerweile drängt sich in uns allen, durch das Verhalten des BR der Gedanke auf, daß der BR doch auf der Seite des AG steht.


    Edit: Gilt der neue Lohntarifvertrag BW für Werkschützer nicht auch rückwirkend zum 01.06.2008 :?::?::?:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • wenn ag im bdws:


    findet der neue ltv ab dem 01.07.08 anwendung!(grundsätzlich, ausnahme: siehe letzten punkt)




    ist der ag nicht im bdws:


    findet der neue ltv duch momentan noch fehlende allgemeinverbindlichkeitserklärung noch KEINE anwendung



    ist der an gewerkschaftsmitglied der ag jedoch NICHT organisiert:

    hier findet, so lange keine allgemeinverbindlichkeitserklärung stattgefunden hat, der ALTE ltv anwendung(ist rechtlich aber strittig, da ja eigentlich kein tarif mehr existiert und der ag in dieser zeit eigentlich die stusas frfei verhandeln könnte!)





    ist der an gewerkschaftlich organisiert und der ag im bdws:

    hier haben die gewerkschaftsmitglieder anspruch auf den neuen ltv zum 01.07.08. gerwerkschadftlich nicht organisierte an haben KEINEN anspruch auf den neuen ltv(wobei letzteres wiederum rechtlich schwierig ist)



    ricon

  • Tjaaaaa, und wie setze ich dann meinen Anspruch (bin in der Gewerkschaft) gegen meinen AG (ist im Verband) durch, ohne meinen Arbeitsplatz zu verlieren, da noch 3 Wochen in der Probezeit??? Abwarten und Tee trinken und dann nach den 3 Wochen ein hübsches Schreiben mit einer Frist zur Lohnberichtigung oder lieber gleich an die Gewerkschaft :?:

    Viele Grüße, Femmefatale


    Es gibt alte Piloten und es gibt kühne Piloten. Aber es gibt wenige alte, kühne Piloten.

  • Tja... wenn deine Probezeit noch 3 Wochen beträgt... einfach das Ende der Probezeit abwarten, und dann innerhalb der Ausschlussfrist (3 Monate nach Erhalt der Lohnabrechnung) die falsche Berechnung (falscher Stundenlohn) reklamieren 8)


    Zitat von Femmefatale

    Gilt der neue Lohntarifvertrag BW für Werkschützer nicht auch rückwirkend zum 01.06.2008 :?::?::?:


    Der LTV gilt rückwirkend zum 01.06.08, soweit richtig. Nur ist im LTV festgeschrieben, dass die höheren Löhne erst ab 01.07.08 bezahlt werden...

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  • @
    Oh oh...
    Soll ich mal böse unken?
    Dann erhält unser Mädel in drei Woche keinen neuen Dienstplan, der Arbeitsvertrag erlischt.


    Ansonsten kenne ich es nur so, das der alte LTV nach Wirksamwerden des neuen MTV weiter gilt, auch in seiner rechtlichen Fassung als allgemeinverbindlich, bis neuer LTV geschrieben ist.
    Diese Differenz zwischen MTV & LTV ist nachvollziehbar, da auch in den Tarifkommissionen Step by Step gearbeitet wird, der LTV als Gerüst zwar steht, aber ebend erst nach Abschluss des MTV verhandelt wird.


    Ich würde nebenbei ganz schnell die Fühler nach 'nem neuem AG / Job ausstrecken!


    Dem "Tarifpartner" kannst Du dann noch immer schön Ärger machen & klagen.
    Scheiß Situation.

  • Der MTV ist erst frühestens 2010 fällig... der LTV jedes Jahr... und neu geschrieben ist der LTV, nur die neue Allgemeinverbindlichkeitserklärung steht noch aus... beantragt ist sie.

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  • @
    Sach ich doch...
    Der MTV steht, und der LTV wird entsprechend den Verhandlungen, der Marktlage, Konjunktur, der Streikwütigkeit, oder der Arschkriecherei der Vertragspartner zwischen Gewerkschaft und AG später verhandelt.
    Das das nur einmal in der Laufzeit des MTV sein muß steht tatsächlich nirgends.
    Siehe aktuelle Streiklage bei der Fliegerei.





    :mrgreen:


    Wir sind mit der §§ Zelebrierung aber oftop... hilft unserem Mädel aktuell nämlich nüx! :!:
    Duck und weg.. :wink:

  • Unser Chef zahlt auch etwas unter Tarif, weil der Kunde nicht genug zahlt. Es beschwert sich keiner unserer über Hundert Mitarbeiter, weil das Arbeiten dort angenehm ist.
    Es steht inden Tarifverträgen aber auch drin. das dieser allgemeinverbindlich ist, in manchen Bundesländern, WENN der Kunde die betreffende Qualifikation verlangt und bezahlt.
    Schau mal ganu genau nach, was in Deinem Arbeitsvertrag und dem Tarifvertrag steht. Cheffe ansprechen deswegen würde ich schon, aber bitte sachlich, sonst fliegst Du. Aber wie schon gesagt, vorher sich genau die anderen beinden Papiere anschauen.

  • Lt. Arbeitsvertrag wird Tariflohn bezahlt und für mich gilt der LTV BW :!:

    Viele Grüße, Femmefatale


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  • Zitat von klaus

    Es steht inden Tarifverträgen aber auch drin. das dieser allgemeinverbindlich ist, in manchen Bundesländern, WENN der Kunde die betreffende Qualifikation verlangt und bezahlt.


    Diese Klausel solltest du mir bitte mal zeigen... entweder allgemeinverbindlich oder nicht - ganz oder gar nicht. An den Kunden und seine Begehrlichkeiten ist da nirgends was verknüpft.


    Einzige Ausnahme, was aber mit der Allgemeinverbindlichkeit überhaupt nichts zu tun hat: Die dem normalen Separatlohn gegenüber höheren Löhne für Werkschutzfachkräfte/GSSK und/oder FSS werden nur dann bezahlt, wenn der Kunde die betreffende Qualifikation verlangt.
    Das hat aber für den Wachmann, der entweder ohnehin "nur" Separatwachmann ist und auch den entsprechenden Lohn bekommt, keinerlei Auswirkungen in Bezug auf seinen Lohn, wenn diesem eine tarifliche Erhöhung zukommt.

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  • Hallo Leute,


    schon mal was von der Nachwirkung abgelaufener Tarifverträge gehört?


    V. Hinweise zur Nachwirkung der außer Kraft getretenen Tarifverträge
    Sofern eine Nachwirkung nicht durch den Tarifvertrag selbst oder die Allgemeinverbindlich-erklärung ausdrücklich ausgeschlossen wurde, gilt Folgendes:


    Für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse, die bis zum Ablauf des Tarifvertrages begründet worden sind, gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrages nach seinem Ablauf weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz). Eine „andere Abmachung" braucht kein Tarifvertrag zu sein; es kann sich dabei auch um eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelarbeitsvertrag handeln.
    Für die Nachwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung gelten diese Regeln entsprechend. Die Nachwirkung der Allgemeinverbindlicherklärung besteht für die Außenseiter auch dann weiter fort, wenn für die durch Mitgliedschaft bei den Tarifvertragsparteien gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde, dieser aber nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden ist.


    http://www.bmas.de/coremedia/g…rtraege__01__04__2008.pdf

  • @
    Na endlich... hat mal wer die §§ ausgebuddelt!


    Zitat

    Ansonsten kenne ich es nur so, das der alte LTV nach Wirksamwerden des neuen MTV weiter gilt, auch in seiner rechtlichen Fassung als allgemeinverbindlich, bis neuer LTV geschrieben ist.


    :wink:


    Ich hoffe nur das das nur noch für praktische Probleme hinterfragt wird, und nicht wieder zerredet.

  • Für die Eingangsposterin noch folgende Hinweise/Tipps:


    Die Probezeit ist bei einer arbeitsvertraglichen/tariflichen Auseinandersetzung nicht
    das Entscheidende, entscheidend ist ob du bereits gesetzlichen Kündigungsschutz hast
    oder weniger als 6 Monate in dieser Firma bist. Wenn Du noch keinen Kündigungsschutz
    hast, warte lieber ab wenn du deine Ansprüche geltend machen willst, nach 6 Monaten
    und mit Kündigungsschutz kannst du dann loslegen.


    Wenn Du Gewerkschaftsmitglied bist kannst du dich an diese wenden, die werden dir dann
    Rechtsschutz gewähren.


    Ohne Kündigungsschutz besteht immer die Gefahr, das bei Geltendmachung tariflicher
    Ansprüche das Arbeitsverhältnis nicht verlängert wird oder kurz vor Ablauf der 6 Monate
    vom Arbeitgeber gekündigt wird.

  • @
    Äh... Anfrage:


    Akzeptanz betrieblicher Regel... greift das?
    Drei aufeinanderfolgende Zahlungen habe ich noch irgendwo in Erinnerung...
    (verdammt ich brauche meine Bücher wieder hier am PC!)


    Und dann gibt es doch die Einspruchsfristen, die eingehalten werden müssen?
    Also gleich zum Arbeitsrechtler laufen, den Anspruch dort geltend machen, aber die Forderungseröffnung gegenüber dem AG noch verschieben?


    Meinst Du das so?


    Wenn die Frist verstrichen ist, ist doch die Kohle weg...

  • Der Arbeitsvertrag und die Eingruppierung sind entschiedend, dann die Frage ob Kündigungsschutz ja
    oder nein, wie empfohlen erst mit Kündigungsschutz (nach 6 Monaten im Betrieb) die tariflichen Ansprüche
    geltend machen. Sonst Gefahr Beendigung des Arbeitsverhältnisses.


    Wichtig ist die Eingruppierung im LTV, als was der Arbeitnehmer eingestellt wurde.


    Die Verfallfristen für die Zuschläge laut Tarifvertrag sind meistens 2-3 Monate, die
    Stundengrundlöhne verfallen erst nach 2 Jahren.

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