Eine kleine Detektivstory:
Vor einiger Zeit ist Mitarbeitern in einer Werkschutz-Sicherheitszentrale auf den Monitoren der Videoanlage ein Kfz mit einer männlichen Person aufgefallen, das auf einem Privatgelände vor der Sicherheitsumzäunung parkte, bzw. mehrmals den Standort um ein paar Meter wechselte. Nun, normal nicht so besonders bedenklich, bloß dieses Privatgelände ist an der Zufahrt beschildert mit 2 Verkehrszeichen (links und rechts der Zufahrt) Nr. 250 der StVO (§ 41, Abs. 2 Nr. 6 StVO Verkehrsverbote, hier: Verbot für Fahrzeuge aller Art) und einem großen Zusatzschild mit dem Text Privatstraße, Privatgelände. Außerdem hatte das Kfz ein Kennzeichen eines norddeutschen Landkreises, was natürlich in Oberbayern auch auffällt.
Erwähnt werden sollte auch noch, dass an der Sicherheitsumzäunung Schilder angebracht sind mit dem Text „Sicherheitsbereich……“ und an den Zugangstoren und Vereinzelungsanlagen weitere Schilder angebracht sind, die auf eine Videoüberwachung hinweisen.
Das alles ließ diese Person scheinbar kalt, sie beobachtete mittels Fernglas weiter ein Zufahrts-/Zugangstor, machte sich Notizen und schaute ab und zu auf Unterlagen in seinem Kfz. Das alles konnte mittels Zoom an den Videokameras von den Werkschutzmitarbeitern in der Sicherheitszentrale beobachtet werden.
Die Videoaufzeichnung vom Vortag wurde kontrolliert, ob hier das Kfz auch schon aufgefallen ist, und siehe da, auch gestern an einer anderen Zugangstelle (Vereinzelungs-/Drehkreuzanlage).
Nun wurden zwei bewaffnete Werkschutz-/Sicherheitsstreifen zu dem Kfz auf dem Privatgelände in Marsch gesetzt. Die eine Streife sicherte, die andere sprach die Person an, was er hier macht. Er wartet auf jemanden. Weitere Fragen aber konnten nicht mehr gestellt werden, da die Person sehr schnell den Motor startete und davon fuhr.
In der Zwischenzeit wurde von der Sicherheitszentrale auch eine Anfrage bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle durchgeführt. Ergebnis: Keine entsprechenden Erkenntnisse über Fahrzeug und Halter (also unbescholten), aber wenn das Kfz wieder auftaucht, kommt eine Polizeistreife vorbei.
Und das passierte auch dann eine Stunde später, diesmal zwar an anderer Stelle, aber immer noch auf einer entsprechend gekennzeichneten Privatstraße.
Nun in Anbetracht der bayerischen Staatsmacht in einem silber grünen BMW-Streifenwagen und einer Werkschutzstreife (nur) in einem dunkelblauen Golf, offenbarte sich die Person als Privatdetektiv, der den Auftrag von einer Ehefrau hatte, ihren Mann an seinem neuen Arbeitsplatz in Oberbayern zu observieren (ob er auch tatsächlich arbeitet und kein Verhältnis mit der Sekretärin hat).
Die Polizeibeamten und auch die Werkschutzmitarbeiter konnten sich aber nicht verkneifen das Gehirn des Privatdetektivs zum Denken anzuregen in dem sie darauf hinwiesen, dass hier ein Sicherheitszaun mit Stacheldraht, Schilder mit Hinweisen Privatgelände, Sicherheitsbereich und Videoüberwachung, Verkehrszeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ vorhanden sind. Und das man bei so einem sensiblen Bereich lieber nicht sich so auffällig bei einer Observation verhält. Da darf man sich dann nicht wundern, wenn Polizei und Werkschutz auftauchen.
Die Aussage über den Auftrag wurde natürlich auch überprüft. Ich glaube, die Ehefrau hat sich einen neuen Privatdetektiv genommen.
Ob der Privatdetektiv auch noch 20,- Euro Verwarnungsgeld wegen Befahren einer mit Zeichen 250 der StVO gesperrten Straße bezahlen musste, ist mir nicht bekannt.