Verfahrenseinstellung -Körperverletzung

  • tag auch,


    wollte mal kurz in die runde fragen, wie es sich mit folgendem verhält:


    Anzeige erhalten wegen angeblicher körperverletzung,
    polizei, zeugenaussagen etc. ...


    nun nach 8 wochen das schreiben von der staatsanwaltschaft:
    "...das Verfahren habe ich mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung eingestellt.
    die Anzeigenerstatterin habe ich auf den Privatklageweg verwiesen"


    habe da bisher zum glück keine weiteren erfahrung in der handhabe solcher anzeigen.
    im hinterkopf und zwischen den zeilen aber meine ich zu wissen, dass hier nicht gesagt wird, ich sei unschuldig, sondern eher wahrscheinlich, ich sei schuldig, aber der aufwand zu hoch, mir das nachzuweisen.
    paßt da nicht dieses :"freispruch zweiter klasse?"


    außerdem bleiben solche anzeigen ja auch in der polizeiakte vermerkt, oder?
    und wenn man mal 2-3 solcher "racheanzeigen" bekommen hat ist man als türsteher ja schnell der "gearschte"- dann heißt es doch: Aha, der hat schon öfter anzeigen bekommen, dann wird ja auch wohl was dran wahr sein"
    und das finde ich null akzeptabel!


    nun halt meine überlegung, wie bekomme ich das möglichst vollständig aus der welt.
    habe da keine gegenanzeige gemacht (Hausfriedensbruch, versuchte KV), weil ich dachte, es klärt sich dann alles schneller und einfacher, aber so bin ich im moment mit dem ergebnis nicht zufrieden.


    hat da jemand erfahrungen zu?
    Tipps für eine sinnvolle angehensweise?
    ob und wie bekommt man seine pol-akte gereinigt?
    ...


    halt alles was weiterhelfen könnte!


    dank schon mal vorab,
    munterbleiben,

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Ich denke kaum, dass dir hier Jemand rechtliche Fragen beantworten wird, zumal auch niemand nachvollziehen kann, wie sich der Fall wirklich dargestellt hat.


    Wenn du Eier in der Hose hast und von deiner Unschuld überzeugt bist, kannst du denn Staatsanwalt aber einen netten Brief schreiben und ihn BITTEN das Verfahren wieder aufzunehmen. Die Aussichten würde ich als eher gering betrachten aber eine Chance besteht. Desweiteren solltest du dir UNBEDINGT einen Anwalt nehmen, der dich in den folgenden rechtlichen Angelegenheiten vertritt und dir KOMPETENTEN Rat geben kann.

  • bambam


    Einstellung des Verfahrens nach §153 (1) StPO? Müsste im Schreiben drin stehen...


    ...ja, das wäre ein "Freispruch 2. Klasse" (besser gesagt gar kein Freispruch).


    Bei der Polizei findet sich im Auskunftssystem im Übrigen jede Ermittlung wieder, die gegen eine Person geführt wurde. Einzig und alleine eine Strafanzeige genügt. Selbst bei einem "richtigen" Freispruch vor Gericht würde es noch eine Zeit lang im System bleiben.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Georg.Os
    also der ablauf spielt bei meiner fragestellung hier gar keine rolle.
    ich weiß, dass ich korrekt gehandelt habe und das die olle ne scheibe hatte!
    was meine eier damit nun zu tun haben sollen kann und will ich hier gar nicht nachvollziehen!


    @guardian-bw
    ein paragraph ist als begründung nicht aufgeführt.
    geschrieben hat mir ein oberamtsanwalt (was es alles gibt...)
    und was das auskunftssystem der polizei angeht- das ist genau der grund, warum ich einen reellen freispruch vermerkt haben will!

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  • Mir wäre nicht bekannt, dass man als Beklagter ein Anrecht auf ein Verfahren hat.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Ich weiß nicht wo Dein Problem ist.
    Irgendwie galt in der BRD mal der Grundsatz Unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen.. Ist das nicht mehr so? Also... Falls doch... Dann ist doch alles schön, so lange Du keine Verurteilung wegen Körperverletzung hast.


    Und jedem der sich halbwegs mit der Materie auskennt ist klar, dass so eine Anzeige keine Seltenheit ist. Ich habe da noch die Worte eines POM nach einer Aussage im Ohr, nach dem wir uns drüber unterhalten hatte, dass ich den Weg zur Fachkraft beschreite. Da hieß es nur Da kann es ja nicht lange dauern, bis wir uns wiedersehen..



    Wenn Du Dich richtig verhalten hast, ist doch Dein Gewissen beruhigt. Und wenn kein Gericht gegenteiliges entscheidet sollte auch jeder andere beruhigt sein. Oder sehe ich da was falsch?

  • knx
    also ich habe von einem mitarbeiter die erfahrung mitbekommen, dass dort bei einer ermittlung wegen körperverletzung letztendlich auch aufgrund einiger "alt-anzeigen" die staatsanwaltschaft in die vollen gegangen ist, um den bösen sumpf der türsteherszene zu säubern.
    er hatte keine verurteilung, aber es lief darauf hinaus, dass ja etwas dran sein muß, wenn es mehrere anzeigen im vorfeld (letzten 4 jahre) gegeben hat!


    und das soll mir nicht passieren- also direkt was machen. in zwei jahren bekomm ich da nichts mehr korrigiert!



    weiß hier jemand, wielange solche informationen bei der polizei gespeichert werden dürfen?

    Hauptsache -
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  • Zitat von bambam6666

    knx
    also ich habe von einem mitarbeiter die erfahrung mitbekommen, dass dort bei einer ermittlung wegen körperverletzung letztendlich auch aufgrund einiger "alt-anzeigen" die staatsanwaltschaft in die vollen gegangen ist, um den bösen sumpf der türsteherszene zu säubern.
    er hatte keine verurteilung, aber es lief darauf hinaus, dass ja etwas dran sein muß, wenn es mehrere anzeigen im vorfeld (letzten 4 jahre) gegeben hat!


    Das klingt böse nach Hören Sagen und Mythen. Genau so ein Schwachsinn wie "Man muss den RTW bezahlen wenn die Verletzung nicht lebensbedrohend ist."
    In Deutschland kann jeder jeden wegen allem möglichen Mist anzeigen. Egal ob was dran ist oder nicht. Daher gibt es doch diese Praxis ein Verfahren wieder einzustellen.


    Außerdem habe ich unser Rechtssystem so verstanden, dass in der Verhandlung nur der einzelne Fall behandelt wird. Und Vorstrafen dann höchstens zur Strafmaß Festlegung hinzugezogen werden. Ich lasse mich gerne korrigieren!

  • Zitat von knx

    In Deutschland kann jeder jeden wegen allem möglichen Mist anzeigen. Egal ob was dran ist oder nicht.


    § 164 StGB
    Falsche Verdächtigung



    (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.



    Wenn ich beweisen kann, dass mein "Gegner" entsprechend gelogen hat bin ich der Erste der nach §164 Gegenanzeige erstattet. Da hab ich auch schon einige Verurteilungen erreicht (so im Schnitt 90 Tagessätze kamen bei rum).

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  • Zitat von bambam6666

    Anzeige erhalten wegen angeblicher körperverletzung,
    polizei, zeugenaussagen etc. ...

    1. Frage: Was für Zeugenaussagen? 2. Frage: Warum fragst Du nicht einen Anwalt? 3. Frage: Warum bist Du nicht sofort zum Anwalt gegangen als Du Angezeigt wurdest?

    Gruß


    Rescue


    Jeden Tag verschwinden Rentner spurlos im Internet...Sie drücken immer "alt u. entfernen"

  • Zitat von rescue

    1. Frage: Was für Zeugenaussagen? 2. Frage: Warum fragst Du nicht einen Anwalt? 3. Frage: Warum bist Du nicht sofort zum Anwalt gegangen als Du Angezeigt wurdest?


    4. Frage: Was spielt das alles für eine Rolle, wenn das Verfahren eingestellt wurde...?

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  • Da steht ALLES drinnen, wenn du dich bei einem Verkehrsunfall als Zeuge zur Verfügung gestellt hast, als 15-jähriger mal ne Busscheibe eingeschlagen hast oder ein Internetangebot das gegen das Waffengesetz verstößt auf elektronischen Weg gemeldet hast...ALLES. UNd ich bin jetzt 31, vor einem Jahr war das mit der Busscheibe immer noch gespeichert, hält also schon 15 Jahre!

  • danke guardian und landgraf


    knx:
    ich war bei meiner anfrage auch nie bei meiner schuldfrage...
    ich hab mir nichts zu schulden kommen lassen.
    die frage ging immer darum, was sollte man schlucken und auf sich beruhen lassen
    und wann sollte man -insbesonders WIE- gegen solche humbuganzeigen vorgehen!!???


    wenn ich also resümiere bleibt entweder ignorieren (und im schlechtesten fall in zukunft mal wieder aufgetischt bekommen)
    oder per anwalt noch anzeige gegen das subjekt wegen falscher verdächtigung, hausfriedensbruch und versuchter schwerer körperverletzung.


    gibt es dazwischen noch wege?
    alternativvorschläge?


    mfg,

    Hauptsache -
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  • Für eine Gegenanzeige benötigst du keinen Anwalt, da ist die Polizeidienststelle behilflich. :wink:


    Einfach mal am Thresen den Verdachtsmoment äussern, der freundliche Beamte findet den Paragraphen dann schon....


    Den Anwalt solltest du dann zwingend einschalten wenn der Gegner versucht auf dem Weg der Privatklage Schadensersatzansprüche gegen dich durchzusetzen! Ich gehe aber nicht davon aus, dass da was kommt ...(die Drohung hab ich schon häufig gehört, gemacht hats keiner...ist nämlich mehr Aufwand als mal eben `ne Anzeige aufzugeben und auch evtl. mit Kosten verbunden..)


    Sollten sich allerdings nicht wirklich gute Beweise für das Lügen desjenigen finden lassen (also Aussage von "zuverlässigen" Zeugen, Kameraaufzeichnungen etc.) würde ich die Nummer auf sich beruhen lassen....ausser Zeitaufwand für dich (Aussage etc.) kommt dann nämlich nix bei rum ....

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  • Zitat von bambam6666


    weiß hier jemand, wielange solche informationen bei der polizei gespeichert werden dürfen?


    Das ganze Datenspeicherspiel hat mich kürzlich auch interessiert und ich bin dem ganzem auch nachgegangen.


    Daten die bei der Polizei über dich gespeichert sind kannst du erfahren.


    Einfach ein Schriftstück anfertigen mit der Bitte um Auskunft über die gespeicherten Daten. Dazu eine Kopie vom Personalausweis vorne/hinten und dann an das nächste Polizeipräsdium schicken.
    Dann bekommst du Auskunft.


    Das habe ich auch gemacht, warte aber noch auf Auskunft bzw Antwort. Dort kannst du auch löschfristen usw erfahren. Diesen Weg hab ich direkt bei der Polizei erfragt.


    Dann kannst noch einen Auszug aus dem Bundeszentralregister holen. Da fast gleiches Spiel nur das du einen Brief an die Bundesanwaltschaft nach Bonn schickst mit Bitte um Einsicht ins BZR.
    Musst da aber ein gewünschtes Amtsgericht angeben, bei diesem du das Ganze einsehen möchtest.


    Tom

  • Zitat von rescue

    1. Frage: Was für Zeugenaussagen? 2. Frage: Warum fragst Du nicht einen Anwalt? 3. Frage: Warum bist Du nicht sofort zum Anwalt gegangen als Du Angezeigt wurdest?


    Diesen Fragen möchte ich mich anschließen!

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